News Archiv March 2018

Budgetfrühjahrsplanung wird dauerhaft gestrichen

Die Regierung will die 2009 eingeführte Frühjahrsbudgetplanung abschaffen. Schon die SPÖ-ÖVP-Koalition hat die Verpflichtung, im April ihren Finanzrahmen vorzulegen, für zwei Jahre ausgesetzt. ÖVP und FPÖ machen das im Budgetbegleitgesetz nun zur Dauerregelung. Liste Pilz-Budgetsprecher Bruno Rossmann spricht von einer „Nacht und Nebel-Aktion“ und pocht auf die versprochene Evaluierung.

Seit 2009 muss die Regierung dem Parlament im Frühjahr (bis 30. April) ihre Finanzpläne für die nächsten vier Jahre vorlegen, das Budget für das kommende Jahr folgt dann im Herbst (bis 22. Oktober). Die Idee dahinter: Im Frühjahr sollen langfristige Strategien debattiert werden, im Herbst dann die Details. Für Abgeordnete und Öffentlichkeit wurde der Budgetprozess damit deutlich transparenter.

Schelling: Nur noch einmal im Jahr „erpresst“

Im Vorjahr hat die SPÖ-ÖVP-Regierung diese Regel allerdings vorübergehend ausgesetzt. Auf Drängen von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) wurde der Finanzrahmen für zwei Jahre auf den Herbst verlegt. „Der Finanzminister wird dann nur mehr einmal im Jahr statt zweimal im Jahr erpresst“, sagte Schelling damals. Bis Ende 2018 wollte man die Situation evaluieren und dann über eine Dauerlösung entscheiden.

Diese Dauerlösung hat die neue Regierung nun offenbar gefunden, obwohl im vorigen Oktober wegen der vorgezogenen Neuwahl weder Budget noch Finanzrahmen vorgelegt wurde: Die Befristung wird mit dem Budgetbegleitgesetz gestrichen. Der Finanzrahmen soll künftig also erst im Herbst vorliegen - gemeinsam mit dem Budget fürs nächste Jahr.

„Nacht- und Nebel-Aktion“ für Liste Pilz

Liste Pilz-Budgetsprecher Rossmann kritisiert, dass damit sowohl Mitwirkungsrechte des Parlaments als auch Transparenz verloren gehen. „Das ist ein demokratiepolitischer Rückschritt“, sagt Rossmann. Er spricht von einer „Nacht- und Nebel-Aktion“ und fordert die Regierung auf, vor einer Entscheidung die Ergebnisse der versprochenen Evaluierung vorzulegen: „Die hat ja immerhin 200.000 Euro gekostet.“

Rossmann plädiert dafür, die Frühjahrsplanung zu reformieren, aber nicht abzuschaffen und will einen entsprechenden Antrag einbringen. Nicht nachvollziehen kann der Abgeordnete das Argument der Regierung, wonach der Finanzrahmen im Herbst verlässlicher wäre, weil auf Basis aktuellerer Wirtschaftsprognosen erstellt. Nach dieser Logik hätte die Koalition heuer auch kein Doppelbudget vorlegen dürfen, meint Rossmann: „Wenn die Regierung so argumentiert, dann soll sie bitte auch das Budget 2019 im Herbst vorlegen und nicht im März.“

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100 Tage Regierung: SPÖ sieht „dürftige Bilanz“

Eine „dürftige, dünne“ Bilanz hat die SPÖ über die ersten 100 Tage der neuen ÖVP-FPÖ-Regierung gezogen. „Es ist wenig passiert, und das, was passiert ist, ist in vielen Bereichen ein massiver Rückschritt“, so Parteichef Christian Kern. Er verwies heute etwa auf die Aufhebung des Rauchverbots in der Gastronomie und die „Razzia im Innenministerium“.

Im Gegensatz zu Schwarz-Blau I, wo ein Veränderungsplan verfolgt worden sei, verfolge die Bundesregierung unter Sebastian Kurz (ÖVP) nun „vornehmlich einen PR-Plan“. Den Reden würden auch keine Taten folgen, und „wenn man ertappt wird, stiehlt man sich permanent aus der Verantwortung“, kritisierte Kern weiter.

„Spielgeld“ und „PR-Schmäh“

So vermutet er, dass beim Arbeitsmarktservice (AMS) nun nach einem Sündenbock gesucht werde, „wenn der PR-Schmäh ausgeht“. Er merkte auch an, dass sich die Regierung „Spielgeld“ für die eigenen politischen Zwecke genehmige. Auch seien die Kabinette aufgebläht worden, meinte der frühere Kanzler.

Im Bereich der Bildung ortet Kern „Retropädagogik“, so werden etwa die Mittel für den Ausbau der Ganztagsschule gestreckt. Diskussionen über Ziffernnoten und Strafen fürs Schulschwänzen würden hingegen die Zukunftsfragen nicht lösen.

Soziale Baustellen geortet

Nicht vergessen habe man hingegen „auf die eigenen Lobbys“, so werde etwa bei den Großbetriebsprüfern gekürzt, und bei den Hoteliers sei man großzügig gewesen. „Dabei bleiben soziale Baustellen ohne Ende.“ Bei der Pflege etwa würden Gemeinden und Länder entweder alleingelassen, oder die Abschaffung des Pflegeregresses drohe zurückgenommen zu werden.

Durch die ÖVP-FPÖ-Regierung komme es auch zu einer „Verschiebung von politischen und moralischen Standards immer weiter nach rechts“, und „Rechtsextreme“ in höchsten Positionen seien salonfähig gemacht worden.

Mit Oppositionsarbeit zufrieden

Über die Arbeit der SPÖ als Oppositionspartei hingegen zeigte sich Kern zufrieden. Was den Tonfall betrifft, sieht er die Oppositionsarbeit als Vorbereitung auf die nächste Regierungsrolle. Die SPÖ konnte bei Landtagswahlen zulegen. Ob die SPÖ für den BVT-U-Ausschuss vor den Verfassungsgerichtshof zieht, ist noch offen. Die weitere Vorgangsweise werde im April festgelegt, sagte Kern.

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FSG Katzian: Keine Budgetphantasien auf Kosten arbeitsloser Menschen!

Durchschaubares Manöver der Bundesregierung 

„Die Beschäftigung steigt, die Arbeitslosigkeit sinkt, laut dem OECD-Arbeitsmarktexperten Prinz ist unser AMS international eines der effektivsten und am besten geführten Arbeitsmarktservices, nur die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf und will deswegen den Sparstift ansetzen. Eine völlig unverständliche, geradezu verantwortungslose Vorgangsweise“, kommentiert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen) im ÖGB: „Wie wenig Interesse daran besteht, dass die Entspannung auf dem Arbeitsmarkt anhält, sieht man an den Plänen, Programme wie das Integrationsjahr oder die Aktion 20.000 für ältere Arbeitslose zu streichen. Von wegen Sparen im System – hier soll der Rotstift ausschließlich bei Leistungen für Arbeitslose angesetzt werden!“

„Junge Menschen ohne Lehrstelle, gering Qualifizierte sowie ältere Arbeitslose und Flüchtlinge mit Bleiberecht in Österreich brauchen Perspektiven“, so Katzian weiter. „Das sind die Herausforderungen, die bewältigt werden müssen, wofür die ExpertInnen beim AMS nicht nur die Bereitschaft, sondern auch das notwendige Know-How haben. Dafür brauchen sie die Unterstützung der Politik.“ Das türkis-blaue AMS-Manöver bezeichnet Katzian als durchschaubar: „Ein interner Bericht wird ganz zufällig zeitgleich mit dem Budget-Beschluss im Nationalrat den Medien zugespielt – offensichtlich, um vom geplanten Kahlschlag abzulenken. Das ist der Skandal und nicht der Bericht, der ja beweist, dass die Verantwortlichen im AMS nicht leichtgläubig handeln.“

Der in den vergangenen Tagen aufgebaute Druck der Arbeitnehmervertreter habe sich gelohnt, dem AMS werden zusätzlich 50 Millionen Euro aus der Arbeitsmarktrücklage für das Förderbudget 2018 zur Verfügung gestellt, so Katzian, trotzdem zeige sich einmal mehr, wofür diese Regierung stehe. „Für Unternehmer und Reiche, die den Wahlkampf von ÖVP und FPÖ unterstützt haben, gibt es Zuckerln, für ArbeitnehmerInnen sind Belastungen geplant, für arbeitslose Menschen sogar Strafen. Ein Minus von mehr als 500 Millionen Euro für den aktiven Arbeitsmarkt ist ein Schlag ins Gesicht arbeitsloser Menschen!“, fordert Katzian abschließend: „Keine Budgetphantasien auf Kosten arbeitsloser Menschen!“

 

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SPÖ: Pflege über Erbschaftssteuer für Superreiche finanzieren

Die SPÖ fordert in der Debatte über die Finanzierung der Pflege einmal mehr die Einführung einer Erbschaftssteuer für Superreiche. Mit den Einnahmen aus dieser Steuer soll in einem ersten Schritt die Abschaffung des Pflegeregresses, die zuletzt von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) infrage gestellt wurde, finanziert werden.

Premiumpflege für alle

„Die SPÖ will keine Zweiklassenpflege, sondern eine dauerhaft finanzierte Premiumpflege für alle. In einem ersten Schritt soll als Sofortmaßnahme die Pflege in den kommenden fünf Jahren durch eine Erbschaftssteuer für die zwei bis drei Prozent der reichsten Österreicher finanziert werden. Damit würde die Abschaffung des Pflegeregresses, die Übernahme von 50 Prozent der Kosten für mobile Pflege und eine Erhöhung des Pflegegeldes für schwerstbehinderte Kinder finanziert“, legte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher die Pläne der Sozialdemokratie dar.

Zusätzlich könnten eine Milliarde Euro bis 2022 in die Pflegeberufe investiert werden und so die Qualität und die Attraktivität des Berufs erhöht werden, sagte Lercher.

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SPÖ-Antrag blockiert: BVT - U-Ausschuss kommt vorerst nicht

SPÖ erbost, will VfGH anrufen

Die SPÖ hat sich mit ihrem Antrag für einen parlamentarischen U-Ausschuss zur Causa BVT im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats eine Abfuhr geholt. Mit einer Mehrheit von ÖVP und FPÖ wurde der Antrag zurückgewiesen, sagte ein Sprecher der Parlamentsdirektion am Donnerstagabend. Die SPÖ kann sich nun an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden oder einen neuen Antrag einbringen.

Abgelehnt wurde das allein von der SPÖ eingebrachte Begehren mit der Begründung, dass der Untersuchungsgegenstand zwar zeitlich, aber nicht inhaltlich entsprechend abgegrenzt worden sei. Der Geschäftsordnungsausschuss wertete das SPÖ-Verlangen mit Koalitionsstimmen als „gänzlich unzulässig“.

Grundlage dafür war eine schriftliche Einschätzung des Rechts- und Legislativdienstes des Parlaments, das auf Ersuchen von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) erstellt wurde. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder zeigte sich darüber erbost und kündigte die Anrufung des VfGH an.

„Schwarz-Blau wehrt sich gegen Aufklärung“

„Schwarz-Blau wehrt sich gegen Aufklärung“, sagte Schieder: „Das war heute ein schwarzer Tag für den Parlamentarismus. Es ist drübergefahren worden mit Geschäftsordnungstricks, auf Basis eines dünnen, nichtssagenden Gutachtens.“ Dahinter stehe der Ex-Innenminister und damit auch BVT-Verantwortliche Sobotka, „der heute seine Macht als Nationalratspräsident genutzt hat, damit kein Licht in die Sache kommt“.

BVT-U-Ausschuss abgelehnt

Der Antrag der SPÖ für einen parlamentarischen U-Ausschuss zur Causa BVT wurde zurückgewiesen. Er wurde mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit abgelehnt. ORF-Reporter Harald Jungreuthmayer berichtet.

In dem angesprochenen Papier wird darauf verwiesen, dass laut Verfassung der Gegenstand der Untersuchung nur ein „bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ sein kann. „Das Verlangen in der vorliegenden Fassung beschreibt den Untersuchungsgegenstand in sehr allgemeiner Weise, sodass davon ausgegangen werden muss, dass im Zuge der Einsetzung und Tätigkeit des Untersuchungsausschusses Konflikte über Zulässigkeit und Umfang des Gegenstandes und der daraus in Folge erwachsenden Verpflichtungen entstehen“, so die Einschätzung der Parlamentsjuristen.

„Spitzfindigkeiten und Tricks“

Schieder lässt das nicht gelten. „Das Begehren weicht in keiner Art und Weise von den bisherigen Begehren (für andere U-Ausschüsse, Anm.) ab“, betonte er. Für den kommenden dritten Eurofighter-Ausschuss - dafür wurde das „Go“ am Donnerstag gegeben - sei es sogar noch viel weiter gefasst. „Man sieht, das ist ein vorgeschobenes Argument. Wir werden uns sicher nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten und Tricks mundtot machen lassen.“

Die Regierung versuche, den BVT-U-Ausschuss zu verhindern, so Schieder. Man wolle nun alle rechtlichen Möglichkeiten ausnützen und daher den VfGH anrufen, was innerhalb von zwei Wochen geschehen muss, der VfGH hat dann innerhalb von vier Wochen zu entscheiden. Ob die SPÖ einen neuen Antrag einbringen wird, falls sie beim Höchstgericht kein Gehör findet, ließ Schieder offen. Für Freitag kündigte er eine Pressekonferenz in der Causa an.

„Handwerklich schlecht gemacht“

FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz und ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon rechtfertigten im Ausschuss die Zurückweisung des Antrags. Der Untersuchungsgegenstand eines U-Ausschusses könne nur ein bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes sein, machten sie laut Parlamentskorrespondenz geltend. Das Verlangen der SPÖ sei dafür zu allgemein formuliert.

Vielmehr wolle diese „alle Missstände“ beim BVT untersuchen, was auch nicht bekannte umschließe. Der U-Ausschuss müsste somit alle BVT-Beamten als Auskunftspersonen laden, um dem Anliegen Rechnung zu tragen. Rosenkranz hielt darüber hinaus auch den Untersuchungszeitraum für willkürlich gewählt. Das Verlangen sei „handwerklich schlecht gemacht“.

Keine „Kraut-und-Rüben-Ausschüsse“

Es bestehe die Gefahr, „dass wir ein Präjudiz schaffen“, warnte Amon und erinnerte daran, dass er der Schaffung eines Minderheitsrechts zur Einsetzung von U-Ausschüssen seinerzeit nur unter der Voraussetzung zugestimmt habe, dass es keine „Kraut-und-Rüben-Ausschüsse“ mehr gebe.

„Wir können so etwas nicht einreißen lassen“, pflichtete ihm Rosenkranz bei. Eine Verzögerung des BVT-U-Ausschusses befürchtet der FPÖ-Sicherheitssprecher nicht, schließlich könne die SPÖ entweder umgehend ein korrekt formuliertes Verlangen einbringen oder binnen 14 Tagen den VfGH anrufen. Letzteres würde er begrüßen, sagte Rosenkranz, „dann bekommen wir eine Handlungsanleitung, was geht und was nicht“.

Strolz: „U-Ausschuss zum BMI kommt“

NEOS-Klubobmann Matthias Strolz zeigte sich indes überzeugt, dass der „Untersuchungsausschuss zum Bundesministerium für Inneres“ kommen wird. „Das ist nur eine Frage der Zeit“, meinte er in einer Aussendung. Die Zurückweisung des vorliegenden Verlangens der SPÖ nach einem BVT-U-Ausschuss durch ÖVP und FPÖ werde diese Aufklärung nur verzögern, aber nicht blockieren können.

„Eine inhaltliche Präzisierung der Untersuchungsgegenstandes macht Sinn, und gerne bieten wir hierzu unsere Mitarbeit an. Unser Vorschlag lautet, dass die SPÖ das aktuell vorliegende Verlangen zurückzieht und wir gemeinsam an einer Präzisierung arbeiten“, bot Strolz das Engagement der NEOS an. Mit einem gemeinsamen Oppositionsverlangen könne rasch und effektiv vorangeschritten werden: „Es braucht eine starke Allianz gegen schwarz-blaue Vernebelung.“

Antrag wohl „ein bisschen schwammig“

Verärgert über die Vorgangsweise der Koalition zeigte sich auch die Liste Pilz. Damit weiche man von der bisherigen Praxis ab, zwischen den Fraktionen Gespräche über die genaue Formulierung des Untersuchungsgegenstands zu führen, argumentierte neben Schieder und Wolfgang Zinggl von der Liste Pilz auch die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ). Es sei bisher üblich gewesen, in Diskussion zu treten und Anregungen aufzunehmen, sagte sie.

Es könne schon sein, dass der Antrag „ein bisschen schwammig ist“, räumte Zinggl ein. Man hätte aber versuchen können, eine konsensuale Formulierung zu finden. Mit ihrer brüsken Ablehnung tue die Koalition der Demokratie nichts Gutes. Es sei ein bisschen schwierig, das Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in Anspruch zu nehmen, wenn man gezwungen werde, immer wieder einen neuen Antrag einzubringen, machte er geltend.

Ein von der SPÖ eingebrachter Vertagungsantrag wurde von ÖVP und FPÖ allerdings abgelehnt. Es sei nicht Aufgabe der Koalitionsparteien, das SPÖ-Verlangen zu verbessern, argumentierten Rosenkranz und Amon.

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BVT-Causa für Heinz Fischer „besorgniserregend“

Alt-Bundespräsident Heinz Fischer hat die Vorfälle im Zusammenhang mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) als „besorgniserregend“ bezeichnet. „Ich halte hier Aufklärung für absolut dringend notwendig“, sagte Fischer zur APA.

Ein „fundiertes Urteil über die Tätigkeit einer Regierung“ könne man erst nach mindestens einem Jahr im Amt abgeben. „Aber natürlich gibt es einzelne Fälle, die besorgniserregend sind, zum Beispiel das, was sich zum Zusammenhang mit dem BVT getan hat“, so Fischer.

Kritik an Flüchtlingspolitik

Auch punkto Flüchtlingspolitik der ÖVP-FPÖ-Regierung äußerte sich der frühere Bundespräsident kritisch: Von manchen Politikern werde Migration als „unbewältigbar“ dargestellt und „benutzt, um ein zutiefst ernstes, schwieriges und humanes Thema für Wahlkämpfe und für andere Zielsetzungen einzuspannen.“

Österreich sei „bei gutem Willen absolut in der Lage, mit diesen Problemen in einer vernünftigen und humanen Art fertig zu werden“, sagte Fischer. „Wir dürfen das Problem nicht unterschätzen, aber es gibt auch keinen Grund, so zu tun, als ob es hier ein unbewältigbares Problem gäbe, das ein Land wie Österreich überfordert.“

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Bundesrat: SPÖ hat nun Veto bei Verfassungsgesetzen

Mit dem Erreichen eines 21. Mandats im Bundesrat nach den Kärntner Landtagswahl hat die SPÖ nicht nur mit der ÖVP gleichgezogen, sie hat auch die wichtige Hürde eines Drittels der insgesamt 61 Mandate genommen. Damit verbunden sind Vetorechte bei bestimmten Verfassungsgesetzen.

Konkret wenn Länderkompetenzen eingeschränkt werden, verfügt die SPÖ damit alleine über die Möglichkeit, in der Länderkammer ein absolutes (nicht nur aufschiebendes) Veto gegen Verfassungsgesetze und Bestimmungen sowie auch Staatsverträge einzulegen, wie die Partei heute in einer Aussendung betonte. Diese brauchen nämlich nicht nur im Nationalrat, sondern auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit.

Gesetze können per Drittelbeschwerde angefochten werden

Zusätzlich hat die sozialdemokratische Bundesratsfraktion im Alleingang die Möglichkeit, Gesetze per Drittelbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. Weiters können die roten Bundesräte Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen, die dann (wenn auch wegen der Mehrheit von ÖVP und FPÖ aussichtslos) den gesamten Gesetzgebungsprozess durchlaufen.

In der Aussendung der steirischen Bundesräte Elisabeth Grossmann, Hubert Koller und Martin Weber wurde betont, das man diese Rechte „aktiv und mit Bedacht“ nutzen wolle, zumal die SPÖ-Nationalratsfraktion keine vergleichbaren Möglichkeiten hat. Sollte sich NEOS, wie in Aussicht gestellt, in der einen oder anderen Angelegenheit als Mehrheitsbeschaffer hergeben, könnten diese neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat besonders bedeutsam werden, hieß es.

Man wolle allerdings nicht einfach „etwas verhindern, weil wir es verhindern können“, betonte Inge Posch-Gruska, Fraktionsvorsitzende der SPÖ-Bundesräte auf APA-Anfrage: „Wir würden es nur dann machen, wenn es wirklich notwendig ist.“ Denkbar wäre das etwa, wenn die Länder im Sozialbereich, beispielsweise bei der Kinderbetreuung, allein gelassen würden.

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Kein Familienbonus bei Mindestsicherung

Der von ÖVP und FPÖ geplante Familienbonus sieht zwar einen Mindestbetrag für Alleinerzieherinnen vor. Sollten diese ganzjährig Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Mindestsicherung beziehen, werden die 250 Euro pro Kind und Jahr aber nicht ausgezahlt. Das sieht der Gesetzesentwurf des Finanzministeriums vor. Dort ist auch im Detail geregelt, wie der Bonus zwischen berufstätigen Eltern geteilt wird.

Der „Familienbonus Plus“ soll ab 2019 eine Steuergutschrift von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bringen bzw. 500 Euro ab dem 18. Geburtstag - vorausgesetzt, es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe und die Eltern haben ein entsprechendes Einkommen. Die Gutschrift wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen. Wer weniger Lohnsteuer bezahlt, erhält vom Familienbonus weniger bis gar nichts. Für Alleinerzieherinnen und Alleinverdiener sind zumindest 250 Euro pro Kind und Jahr vorgesehen („Kindermehrbetrag“).

Für einen Elternteil oder geteilt

Diese Mindestsumme soll allerdings nicht an Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher fließen, die ganzjährig Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung oder Grundversorgung beziehen. „Durch den Kindermehrbetrag sollen nur jene Eltern mit Kindern entlastet werden, die berufstätig sind“, heißt es dazu in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf.

Der Entwurf regelt auch im Detail, wie sich Eltern den Familienbonus aufteilen können. Grundsätzlich gilt, dass entweder ein Elternteil die gesamte Steuergutschrift erhält oder dass sie 50:50 auf beide aufgeteilt wird. Ein anderes Verhältnis ist nicht vorgesehen. Allerdings kann die Aufteilung bei mehreren Kindern für jedes Kind extra festgelegt werden. Die Kosten des Gesetzes werden im Entwurf mit 750 Mio. Euro für 2019 und 1,19 Mrd. Euro ab 2020 beziffert.

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AK und ÖGB starten Großbefragung

Die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) starten gemeinsam die „größte Kontaktoffensive der ArbeitnehmerInnen in den letzten Jahrzehnten“. Münden soll die Befragung in ein von den Arbeitnehmern legitimiertes Aktionsprogramm, wie AK-Präsident Rudolf Kaske in einer Pressekonferenz sagte.

Laufen wird die Kampagne unter dem Titel „Wie soll Arbeit?“ Gefragt wird etwa, ob der 12-Stunden-Tag oder die 60 Stunden-Woche auch künftig die Ausnahme bleiben und sämtliche Zuschläge erhalten bleiben sollen, ob die gleiche Entlohnung von Frau und Mann in ganz Österreich durchgesetzt werden soll oder ob eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters „abgewehrt“ werden soll. Enthalten ist auch ein Serviceteil, in dem die AK fragt, welche Leistungen der Kammer den Mitgliedern besonders wichtig sind.

Dass nicht eruiert wird, ob den ArbeitnehmerInnen die Höhe der AK-Umlage (0,5 Prozent) recht ist, verteidigte Kaske damit, dass man erst jüngst eine repräsentative Umfrage unter 5.000 Personen durchgeführt hatte und keine der befragten Gruppen dabei gemeint habe, dass der Beitrag nicht passe. Diese Frage hat insofern Relevanz, als die Regierung den Kammern vorgegeben hat, hier Einsparungen vorzunehmen. Ansonsten könnte gesetzlich eingegriffen werden.

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