News Archiv 2019

Beamte fordern „nachhaltige Erhöhung der Gehälter“

Die Beamten wollen mit der derzeitigen Übergangsregierung über ihre Gehälter für das nächste Jahr verhandeln. In einem Brief an den auch für die Beamten zuständigen Finanzminister Eduard Müller ersucht die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) und die younion _ Die Daseinsgewerkschaft um die Aufnahme der Gehaltsverhandlungen.

Eine konkrete Forderung stellen die Gewerkschaften in dem Schreiben zwar noch nicht, es wird aber schon „eine nachhaltige Erhöhung der Gehälter“ verlangt, „um eine dauerhafte Kaufkraftsteigerung für alle öffentlich Bediensteten sicherzustellen“. Auch die „durch die prekäre Personalsituation besonders hohe Belastung“ soll neben Inflationsrate und Wirtschaftswachstum Grundlage für die Verhandlungen sein.

Verweis auf „ständig neue Aufgaben“

Die Gewerkschaften verweisen auf die kontinuierlich steigenden Anforderungen an den Öffentlichen Dienst. „Ständig neue Aufgaben bei einer mittlerweile in nahezu allen Bereichen prekären Personalsituation bringen für die Kolleginnen und Kollegen im Öffentlichen Dienst immer schwierigere Arbeitsbedingungen. Nur durch große Motivation und großen persönlichen Einsatz können die Leistungen noch in gewohnt hoher Qualität erbracht werden.“ Auch die von allen Parteien angekündigte aktive Klimapolitik bedeute eine zusätzliche Aufgabe für den öffentlichen Dienst in allen Gebietskörperschaften.

Die GÖD und die younion ersuchen so rechtzeitig um Aufnahme der Verhandlungen, damit das Abkommen mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten kann. Für heuer hatten die Beamten bei einer Inflation von 2,02 Prozent eine sozial gestaffelte Gehaltserhöhung zwischen 2,51 Prozent für die hohen und 3,45 Prozent für die niedrigen Einkommen bekommen, was im Durchschnitt eine Erhöhung um 2,76 Prozent bedeutete.

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„Ibiza-Video“: OLG Wien bestätigt Einstweilige gegen Kurz

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien bestätigt, das ÖVP-Chef Sebastian Kurz verbietet, die SPÖ als möglichen Drahtzieher des „Ibiza-Videos“ ins Spiel zu bringen. Es handle sich dabei um „unrichtige Tatsachenbehauptungen“ und nicht um Werturteile, begründeten beide Gerichte in ihren Entscheidungen. Die ÖVP will alle Rechtsmittel ausschöpfen.

Der ÖVP wurde bereits in erster Instanz untersagt, öffentlich die Sozialdemokraten bezüglich Herstellung und Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“, das die Karriere von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache zumindest unterbrochen hat, zu verdächtigen. Unter anderem betonte das Gericht, dass ein Beleg für entsprechende Aussagen in mehreren Zeitungsinterviews fehle.

ÖVP will alle juristischen Mittel ausschöpfen

Dem stimmte nun auch das OLG, an das sich die ÖVP gewendet hatte, zu. Auch dass eine Behauptung nur „als Verdacht“ geäußert wird, ändere an dieser Rechtslage nichts, weil – so die Rechtsprechung – der Schutz der Ehre durch geschicktes Formulieren sonst wirkungslos gemacht werden könnte. Das OLG Wien sprach zudem aus, dass die Anrufung des Obersten Gerichtshofs als dritte Instanz nicht zulässig ist, weil keine bisher ungeklärten Rechtsfragen zu beantworten gewesen seien.

„Wir halten uns natürlich an Entscheidungen der Gerichte“, reagierte die ÖVP gegenüber der APA auf das OLG-Urteil. Allerdings werde man alle juristischen Mittel ausschöpfen.

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Pensionen bis 1.111 Euro steigen 2020 um 3,6

Kleine Pensionen bis 1.111 Euro werden ab 1. Jänner um 3,6 Prozent angehoben. Darüber wird die Pensionsanpassung bis 2.500 Euro auf den gesetzlichen Wert von 1,8 Prozent abgeschmolzen. Höhere Pensionen bekommen auch die Inflationsabgeltung von 1,8 Prozent. Das ist das Ergebnis des Pensionsgipfels von heute.

Vereinbart haben dies die Präsidenten des Seniorenrates, Peter Kostelka (SPÖ) und Ingrid Korosec (ÖVP) sowie Erner Neubauer (FPÖ), mit ÖVP-Klubobmann August Wöginger, SPÖ-Vorsitzender Pamela Rendi-Wagner und FPÖ-Obmann Norbert Hofer. An dem Gipfel teilgenommen haben auch Finanzminister Eduard Müller und Sozialministerin Brigitte Zarfl, Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein hatte ihr Kommen kurzfristig abgesagt.

Beschlossen werden soll die Pensionsanpassung in der nächsten Nationalratssitzung noch vor der Nationalratswahl. ÖVP, SPÖ und FPÖ wollen dazu einen gemeinsamen Antrag vorbereiten.

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AK fordert von kommender Regierung wieder Dialog

Die Arbeiterkammer (AK) fordert von der nächsten Bundesregierung „vor allem, dass es wieder einen Dialog gibt. Das haben wir jetzt eineinhalb Jahre vermisst.“ Das gelte, egal wie die nächste Regierung zusammengesetzt ist, sagte AK-Präsidentin Renate Anderl heute am Rande des Forums Alpbach. „Dieser Wunsch wird derzeit bei allen Parteivorsitzenden deponiert.“

Österreich sei durch den Dialog stark geworden. Ein „guter Interessensaustausch“ müsse im Sinne aller liegen, sagte Anderl. „Die Arbeiterkammer hat die Expertisen im Bereich der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Es ist für mich der falsche Weg, die Arbeitnehmer nicht einzubinden – egal, um welche Gesetzesinitiative es geht.“

Die ehemalige ÖVP-FPÖ-Regierung hatte der Arbeiterkammer mit Kürzungen ihres Budgets über die AK-Umlage gedroht. Die AK hat seit Anfang 2019 ihre Leistungen aber ausgeweitet, betonte Anderl. Für eine Service- und Digitalisierungsoffensive werden in den nächsten fünf Jahren 150 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, hob sie hervor. Käme es zu Kürzungen, wäre das nicht mehr möglich.

Erhöhung des AMS-Budgets gefordert

Von der aktuellen Übergangsregierung fordert die AK noch eine Erhöhung des AMS-Budgets für das Jahr 2020. Das sei aufgrund der Abkühlung der Konjunktur und womöglich steigenden Arbeitslosenzahlen notwendig. Die ehemalige ÖVP-FPÖ-Regierung hatte das AMS-Förderbudget 2019 angesichts von sinkenden Arbeitslosenzahlen auf 1,25 Mrd. Euro gekürzt. 2018 standen dem Arbeitsmarktservice (AMS) noch 1,4 Mrd. Euro für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung.

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AK Anderl: Wohnen darf kein Luxus sein!

AK analysierte Mikrozensus-Daten der Statistik Austria – Mehr Befristungen als noch vor zehn Jahren – Anderl: „Wohnen muss leistbar sein!“

Die Hauptmietzinse bei privaten Neuvermietungen sind von 2008 bis 2018 österreichweit um 39 Prozent in die Höhe geschnalzt. Rund sechs von zehn neuen Mietverträgen in Österreich werden im privaten Segment abgeschlossen – davon sind wiederum 70 Prozent nur befristet. Das zeigt eine neue Mikrozensus-Daten-Analyse der AK. „Gerade für Junge ist es nicht einfach, eine leistbare Wohnung zu finden“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. „Wir brauchen dringend eine Mietrechtsreform mit klaren Obergrenzen und weniger Befristungen sowie mehr neue geförderte Wohnungen. Wohnen ist ein Grundrecht und darf kein Luxus sein!“

   Eine AK Analyse der Mikrozensus-Daten der Statistik Austria von 2008 bis 2018 zeigt: Die Hauptmietzinse für private Neuvertragsmieten sind in den vergangenen zehn Jahren um 39 Prozent emporgeklettert. Die Betriebskosten sind im Rahmen der Inflation (plus 19 Prozent) angestiegen: plus 20 Prozent. In Summe stiegen die Bruttomieten bei neuen, privaten Verträgen um 35 Prozent.

   Die AK hat auch die Kaufpreise für Wohnungen unter die Lupe genommen. Zwischen 2008 und 2018 sind die Preise für Wohnimmobilien (also Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) um saftige 72 Prozent in die Höhe gegangen. „Die Mieten und Kaufpreise sind schwindelerregend. Hier muss auch mit einem größeren geförderten Wohnungsangebot gegengesteuert werden!“, betont Anderl.

   Wer in den vergangenen zwei Jahren in Österreich einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hat, zahlt für eine private Mietwohnung im Schnitt 9,60 Euro pro Quadratmeter, für eine Genossenschaftswohnung 7,40 Euro und für eine Gemeindewohnung 7,30 Euro pro Quadratmeter. Die AK hat berechnet: Im Vergleich zur privaten Mietwohnung erspart man sich in einer 68-Quadratmeter-Gemeindewohnung knapp 160 Euro im Monat, in einer Genossenschaftswohnung rund 150 Euro pro Monat. „Aufs Jahr gerechnet kommt ein schönes Sümmchen zusammen!“, so Anderl. 

Neue und bestehende Mietverträge in Österreich 2018

Mietwohnung          neue     in %    bestehende  in %

Gemeinde             16.166   8,7 %   278.166     16,9 %

Genossenschaft       54.727  29,6 %   655.195     39,8 %

Privat              114.237  61,7 %   711.719     43,3 %

   Wer eine neue private Wohnung mietet, bekommt meist einen befristeten Vertrag: Knapp 70 Prozent aller neuen privaten Mietverträge sind befristet (2008: 58 Prozent). Bei Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen gibt es nur in Ausnahmefällen Befristungen. Bei allen bestehenden privaten Mietverträgen ist knapp jeder zweite Mietvertrag befristet (46 Prozent), 2008 war es erst rund jeder dritte (30 Prozent). Österreichweit leben heute bereits über 650.000 Menschen befristet in ihrer privaten Mietwohnung. Anderl: „Auf Zeit wohnen bedeutet wieder Kosten für Umzug und Makler. Oder wer den Vertrag verlängern will, muss meist mit einer höheren Miete rechnen.“

   Befristungen bei Mietverträgen müssen verboten sein, verlangt die AK. Ausgenommen davon sollen nur Privatpersonen sein, die nicht mehr als fünf Wohnungen haben; dort können Befristungen wegen des zukünftigen Eigenbedarfes, etwa für Kinder und Enkelkinder, zulässig bleiben.

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Razzien: Wenn das alles stimmt, ist nach Ibiza endgültig Feuer am Dach

FSG-Wimmer: Den arbeitenden Menschen wird hingegen Sand in die Augen gestreut

Ein Skandal folgt scheinbar dem Nächsten: Nach der Ibiza-Affäre kam es laut Medienberichten am Montag zu Razzien bei Strache, Gudenus & Co wegen möglichen Ungereimtheiten in Zusammenhang mit Postenbesetzungen bei den Casinos Austria. In weiterer Folge – so die Medienberichte – sollte es zu einem Entgegenkommen bei Gesetzesänderungen beim kleinen Glückspiel kommen.

Medien berichten sogar von einer ÖVP-FPÖ-Vereinbarung.  „Wenn das stimmt, dass es ein derartiges korruptes Zusammenspiel zwischen Kurz-ÖVP und Strache-FPÖ gegeben hat, dann ist nach Ibiza endgültig Feuer am Dach. Das wäre der nächste Versuch, dass sich skrupellose Eliten ihre Gesetze einfach so kaufen können. Den arbeitenden Menschen wird hingegen Sand in die Augen gestreut. Das ist mittlerweile ein unhaltbarer Zustand in unserer Demokratie“, zeigt sich Rainer Wimmer, Vorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) im ÖGB, erzürnt.

Die FSG fordert eine lückenlose Untersuchung und Aufklärung. 

 „Angesichts derartiger Medienberichte versprechen die ersten Kurz-Plakate auch wenig Erfreuliches, denn auf diesen steht: ,Unser Weg hat erst begonnen‘“, warnt Wimmer. Die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen könnten sich schon jetzt ausrechnen, was da auf sie zukommen würde, wenn dieser Weg fortgesetzt werden würde.

„Eine Lawine an Grauslichkeiten, an Kürzungen bei der Krankenkasse, bei den Pensionen, bei den Arbeitslosen und überall dort, wo unser bisher gut funktionierender Sozialstaat die negativen Auswüchse der Wirtschaft korrigierte“, so Wimmer. Die Wählerinnen und Wähler müssten eindringlich davor gewarnt werden, der Fortsetzung von Türkis-Blau unter Kurz auch nur eine einzige Stimme zu geben.        

 

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Umfrage: Zwölfstundentag in jeder dritten Firma

Die kürzlich geschaffene Möglichkeit eines zwölfstündigen Arbeitstags in Gleitzeit wird laut einer Umfrage bereits von 30 Prozent der Unternehmen genutzt. Arbeitszeiten würden generell immer flexibler gestaltet, es gebe einen starken Trend zur Heimarbeit, heißt es außerdem laut der Studie, durchgeführt vom Consultingunternehmen Deloite, der Universität Wien und der Universität Graz.

Befragt wurden österreichweit 214 Führungskräfte und Personalchefs. Das Ergebnis: Flexibles Arbeiten ist auf dem Vormarsch, und Kernarbeitszeiten verlieren an Bedeutung. Vor zwei Jahren hätten noch fast zwei Drittel der Unternehmen auf Gleitzeit mit Kernzeit gesetzt, jetzt tue das nur noch die Hälfte. „Bereits bei einem Viertel der Unternehmen arbeitet die Mehrheit der Mitarbeiter ohne Kernzeiten“, sagte Barbara Kellner, Managerin bei Deloitte Österreich.

Heimarbeit immer noch Privileg

Fast alle Unternehmen gaben an, dass Mitarbeiter ihre Bürojobs schon vor zu Hause aus erledigen könnten – allerdings dürfen das bei einem Drittel der Firmen nur einzelne Mitarbeiter. Dennoch nimmt die tatsächliche Nutzung von „Home Office“ stark zu, sie hat sich laut Befragung in den letzten zwei Jahren mehr als verdoppelt. 86 Prozent der Befragten gaben an, dass das Angebot von einem beträchtlichen Anteil der Mitarbeiter tatsächlich in Anspruch genommen werde.

Bei der letzten Befragung 2017 gaben das nur 42 Prozent an. Allerdings würden sich Mitarbeiter manchmal nicht trauen, Home-Office-Angebote wahrzunehmen, wenn physische Anwesenheit mit Leistung gleichgestellt werde, erklärte Kellner.

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Arbeit bei Hitze: AK will Gesetzesänderung

Immer mehr Wienerinnen und Wiener klagen im Sommer über hohe Temperaturen am Arbeitsplatz, heißt es von der Wiener Arbeiterkammer (AK). Doch die rechtlichen Vorgaben für Arbeitgeber, um für Abkühlung zu sorgen, seien schwammig und teils veraltet.

Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büro­arbeiten, hat die Raumtemperatur generell zwischen 19 und 25 Grad Celsius zu be­trag­en. Das ist in Paragraf 28 der Arbeits­stätten­verordnung (AStV) festgelegt. Doch wie genau der Arbeitgeber dabei vorzugehen hat, ist nicht festgelegt.

Diese Vorgaben sind nicht mehr zeitgemäß, kritisiert Harald Bruckner von der Arbeiterkammer Wien. „Wir haben Regelungen, die teilweise 20 Jahre und älter sind, wo es diese Extremtemperaturen nicht gab“, sagt Bruckner gegenüber Radio Wien.

AK will „konkrete Grenzen“

Die Wiener Arbeiterkammer fordert daher eine Adaptierung der Verordnung. „Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass es konkrete Grenzen gibt, ab denen sich der Arbeitgeber, passend zum Betrieb, Maßnahmen überlegen muss, die dann auch wirklich die Temperatur absenken“, sagt Bruckner.

Als Beispiele nennt Bruckner etwa eine Wärmeisolierung, Außenrollos und Klimaanlagen. Stellen Arbeitnehmer fest, dass es an ihrem Arbeitsplatz zu heiß ist, empfiehlt die Wiener Arbeiterkammer, mit der Gewerkschaft oder den Betriebsräten zu sprechen. Auf Klimaanlagen haben Beschäftigte derzeit keinen Rechtsanspruch.

Leistungsabfall durch körperliche Erschöpfung

Übermäßige Hitze kann zu körperlicher Erschöpfung und folglich auch mentalem Leistungsabfall führen, was gerade am Arbeitsplatz nicht vorteilhaft ist. Grundsätzlich spricht man von einem Arbeitsabfall zwischen 30 und 70 Prozent: Das sei abhängig von der jeweiligen Person und den Umständen, erklärte Christine Klien, Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin.

„Generell gewöhnt sich der Körper nach etwa sieben bis 14 Tage an ein anderes Klima“, sagte Klien. In den heimischen Breitengraden sei eher ein wettermäßiges „Auf und Ab“ zu finden, was für den Körper auch anstrengend sei. Bei übermäßiger Hitze drohen u. a. Flüssigkeits- und Elektrolytverlust, Herz-Kreislauf-Probleme, Sonnenstich sowie Hitzeschlag bis zum Hitzekollaps.

32,5-Grad-Marke für „hitzefrei“ am Bau

Für Bauarbeiter sowie Zimmerer, Gipser, Dachdecker, Pflasterer und Gerüster gilt seit 2013 Hitze als Schlechtwetter. Bei Temperaturen über 32,5 Grad Celsius muss entweder ein kühlerer Arbeitsplatz gefunden oder das Arbeiten im Freien eingestellt werden.

Die Entscheidung liegt aber beim Arbeitgeber und dessen Beauftragten. Wird die Regelung in Anspruch genommen, steht den Arbeitern eine Entschädigung in der Höhe von 60 Prozent des Stundenlohns zu. Die Entschädigung wird aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen aus dem Schlechtwetterfonds ausgezahlt.

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„Aktion 20.000“ kommt erneut ins Parlament

Die „Aktion 20.000“, eine Maßnahme zur Förderung älterer Langzeitarbeitsloser, kommt wieder ins Parlament – eine Umsetzung ist aber unwahrscheinlich. Wie „Der Standard“ berichtete, haben die FPÖ und JETZT einem SPÖ-Antrag für eine Behandlung des Arbeitsmarktprogramms in der nächsten Parlamentssitzung zugestimmt.

Die FPÖ werde aber nicht für eine Verlängerung votieren, hieß es heute auf APA-Anfrage aus der FPÖ-Pressestelle.

Neuer Antrag

Laut SPÖ soll die Förderung, die noch von der alten Koalition aus SPÖ und ÖVP eingebracht und von der ÖVP-FPÖ-Koalition wieder abgeschafft wurde, in einer abgespeckten Form fortgesetzt werden.

Der Antrag sehe vor, dass Dienstgeber, die vor dem 1. Juli 2019 Personen im Rahmen der „Aktion 20.000“ beschäftigt haben, für weitere zwölf Monate eine Förderung beim AMS beantragen können.

Mehr Arbeitslose über 50

Trotz rückläufiger Arbeitslosenzahlen steigt die Anzahl der Erwerbslosen über 50 Jahre. Während die allgemeine Arbeitslosigkeit im Juli in Österreich um 4,5 Prozent beziehungsweise um 15.387 Personen gesunken ist, legte sie bei den Arbeitssuchenden über 50 um 1,4 Prozent auf 89.154 Arbeitslose zu.

Auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen waren um 3,5 Prozent öfter arbeitslos. Pensionistenverband und Seniorenbund hatten zuletzt mehr Unterstützung für Ältere gefordert.

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Schredder-Affäre: SPÖ-BeamtInnen über ÖVP empört

Die SPÖ-Beamten und -Beamtinnen im Kanzleramt haben sich über Aussagen aus der ÖVP empört gezeigt, wonach man Daten aus Misstrauen SPÖ-nahen BeamtenInnen gegenüber hat schreddern lassen. Pauschale Unterstellungen, wonach MitarbeiterInnen nicht rechtskonform vorgingen bzw. zum Schaden für das Haus handelten, werden in einem Schreiben des SPÖ-dominierten Dienststellenausschusses zurückgewiesen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeichneten sich durch eine überdurchschnittliche Loyalität zu ihrem Dienstgeber aus, heißt es in dem der APA vorliegenden Papier.

Gerade durch die in einer Demokratie üblichen Wechsel an der Spitze des Hauses und in den Kabinetten sei man in besonderer Weise darin geschult, unabhängig von der politischen Ausrichtung der Ressortspitze und deren spezifischen Anforderungen tadellose Arbeitsleistungen zu erbringen.

Umso befremdlicher sei es daher, wenn eine politische Partei im Zuge der Rechtfertigung eines Vorgangs versuche, Mitarbeiter des Hauses als nicht vertrauenswürdig zu diffamieren, und diese ohne Grund und Anlass verdächtigt, parteipolitisch motiviert handeln zu wollen. Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein wird ersucht, auf die besagten Vertreter „einer politischen Partei“ einzuwirken, die Diffamierung von MitarbeiterInnen des Bundeskanzleramts einzustellen.

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