Eigener SPÖ-Initiativantrag zu Plastiksackerlverbot

Die SPÖ bringt heute einen eigenen Initiativantrag zur Reduktion von Plastiksackerln und -verpackungen im Nationalratsplenum ein. Dieser solle laut der Partei weiter gehen als jener gestern von der ehemaligen ÖVP-Umweltministerin Elisabeth Köstinger eingebrachte Initiativantrag.

Konkret soll das Abfallwirtschaftsgesetz abgeändert werden, damit ab dem 1. Jänner 2020 der Verkauf von Kunststofftragetaschen verboten wird. Davon ausgenommen sollen pflanzenbasierte Plastiksackerl im Frischebereich von Lebensmittelläden sowie wiederverwendbare stabile Taschen aus Kunststoffgewebe sein. Plastiksackerl, die von Händlern vor dem 1. September dieses Jahres erworben wurden, sollen bis 1. September 2020 weiterverkauft werden dürfen. Obstsackerln sollen nur dann kostenfrei sein, wenn sie auch umweltverträglich sind.

Jährlicher Evaluierungsbericht gefordert

Der Antrag der SPÖ sieht zudem vor, dass Plastikverpackungen bis zum Jahr 2025 um 25 Prozent im Vergleich zur im Jahr 2016 in Verkehr gebrachten Menge reduziert werden. Damit soll vermieden werden, dass als Konsequenz des Plastiksackerlverbots noch mehr in Plastik eingeschweißte Produkte im Supermarkt landen.

Der künftige Umweltminister beziehungsweise die künftige Umweltministerin soll ab März 2021 einen jährlichen Evaluierungsbericht an den Nationalrat übermitteln, der beschreibt, ob sich ein Erreichen des Ziels abzeichnet. Im Falle einer voraussichtlichen Zielverfehlung müssten Maßnahmen zur Kurskorrektur vorgeschlagen werden.

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