Hofburg-Wahl: Jurist Mayer wiederholt Kritik an VfGH

Der Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer hat gestern Abend in der ZIB2 seine Kritik an der Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl wiederholt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hätte sich mit der Wahrscheinlichkeit eines Einflusses auf das Ergebnis auseinandersetzen müssen. Das habe man aber verabsäumt. Eine Neuauszählung der betreffenden, möglicherweise „kontaminierten“ Stimmen, wie es in der ZIB hieß, hätte gereicht. Das wäre „ein Ausweg gewesen“, sagte Mayer.

„Wahlwiederholung war Fehler“

Der Verfassungsexperte Heinz Mayer spricht von einer „krassen Fehlentscheidung“.

Konfrontiert damit, dass er einige frühere Aussagen zum Vorgehen des VfGH heute revidiert, bekräftigte der Jurist: Trotz seiner Kritik nehme er die Entscheidung des Höchstgerichts zur Kenntnis. Mayer - er war Mitglied des Personenkomittees des von den Grünen unterstützten Präsidentschaftskandidaten Alexander van der Bellen - nennt in einem Artikel für die aktuelle Ausgabe der Wiener Stadtzeitung „Falter“ die Entscheidung des VfGH eine „klare Fehlentscheidung“. Der Gerichtshof habe „den Boden der Verfassung verlassen“.

Meinung revidiert

Unmittelbar nach der Aufhebung der Stichwahl hatte Mayer noch gemeint, es gebe „nichts zu meckern“ über die Begründung. Anfang Juli hielt er es nicht für problematisch, dass für eine Aufhebung keine konkreten Manipulationen nachgewiesen werden müssen. „Ich denke, es geht nicht anders und ist deshalb seit 90 Jahren auch ständige Rechtsprechung.“ Den zweiten Grund, die Weitergabe von Ergebnissen an Medien, hielt er schon damals für nicht überzeugend.

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