Registrierkassen: Umsetzung oft mangelhaft

In rund einem Fünftel der überprüften Fälle gibt es Mängel bei der Erfüllung der Registrierkassenpflicht. Das teilte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) in einer Anfragebeantwortung an die Grünen mit. Knapp 1.600 Mal stellten die Behörden fest, dass für Barzahlungen keine Belege erstellt wurden.

Insgesamt führten die Behörden zwischen Jahresbeginn und Juli über 11.400 Nachschauen, Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen durch, um die neuen Regelungen zur Registrierkassenpflicht zu überprüfen. Von den steuerlich erfassten Unternehmen wurde also knapp ein Prozent geprüft. Seit dem dritten Quartal 2016 sind die Prüfungen nicht mehr vorher anzukündigen.

Kritik der Grünen: Auf die „Kleinen“ abgezielt

Aufgeschlüsselt nach Branchen zeigt sich, dass vor allem Restaurants und Gaststätten (über 1.000) betroffen waren, aber oft auch etwa Friseur- und Kosmetiksalons, Buffets und Imbissstuben, Kaffeehäuser, Taxis, Facharztpraxen, Hotels, Unternehmensberater, Kfz-Werkstätten, Bekleidungs-Einzelhandel, Auto-Einzelhandel und Nahrungs-Einzelhandel. Der Grüne Budgetsprecher Bruno Rossmann fühlt sich bestätigt, dass vorwiegend auf die „üblichen Verdächtigen“, die „Kleinen“, abgezielt werde.

Für die Kontrollen wurden unter anderem Branchen ausgewählt, bei denen „anzunehmen war, dass sie die Einführung der Registrierkassenpflicht aufgrund der vorhandenen Barumsätze besonders stark trifft“, erläuterte Schellings Ressort. „Unmut“ ruft bei Rossmann hervor, dass keine Kriterien für „Problembranchen“ genannt würden.

Keine Information über Strafen

Faktisch gilt die Registrierkassenpflicht erst seit Mai. Bei den zwischen Mai und Juli vorgenommenen Überprüfungen bestand bei 1.038 Unternehmen die Verpflichtung zur Führung einer Registrierkassa - bei 217 Fällen, also etwa 21 Prozent, wurden diesbezüglich Mängel festgestellt. Eine durchaus hohe Zahl, findet Rossmann, angesichts der „stümperhaften“ Umsetzung habe er aber ein gewisses Verständnis für Unternehmen, die mit dem Zukauf der Registrierkassen zugewartet hätten, wiewohl man im Sinne der Gerechtigkeit natürlich für eine lückenlose Aufzeichnung aller Umsätze sei.

Bereits seit Jahresbeginn gilt die Belegerteilungspflicht. Dass für Barzahlungen keine Belege erstellt wurden, stellten die Behörden in 1.589 Fällen fest. Ärgerlich findet der Grüne Budgetsprecher, dass er keine Auskunft erhielt, wie oft und in welcher Höhe Strafen verhängt wurden.

900 Mio. Euro Mehreinnahmen erwartet

Schelling bleibt bei der Einschätzung, dass die Maßnahmen rund um die Registrierkassenpflicht zu Mehreinnahmen von 900 Mio. Euro im Jahr 2016 führen werden: Die Berechnung sei „aufgrund fundierter Daten“ erfolgt, „daher besteht keine Veranlassung zur Änderung dieser Einschätzung“. „Der Finanzminister steht halt leider alleine da mit dieser Aussage“, sagte Rossmann.

Der Effekt der neuen Regelungen zeige sich im unmittelbaren Vergleich des Umsatzsteueraufkommens, so das Finanzministerium: Die Umsatzsteuereinnahmen stiegen demnach vom ersten Halbjahr 2015 (12,9 Mrd.) aufs erste Halbjahr 2016 (13,5 Mrd.) um knapp 527 Mio. Euro.

Rossmann: „Da will er uns für blöd verkaufen“

Die Umsatzsteuereinnahmen würden ohnehin von Jahr zu Jahr wachsen, auch ohne Registrierkassenpflicht, entgegnet Rossmann. Heuer führten die Effekte der Steuersenkung sogar zu noch mehr privatem Konsum. Die Schlussfolgerung des Ministers, die 527 Mio. als Indiz für die 900 Mio. Euro zu werten, sei „absurd“, so Rossmann. „Da will er uns für blöd verkaufen.“

Über eine Registrierkassa müssen Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro mit mehr als 7.500 Euro Barumsatz im Jahr verfügen. Im Juni wurden nach Protesten von Interessensvertretungen Erleichterungen für gemeinnützige Vereine und kleine Betriebe beschlossen. Für Firmen mit Umsätzen, die außerhalb von festen Räumlichkeiten erzielt werden, sowie Alm-, Berg-, Ski-und Schutzhütten gilt die Registrierkassenpflicht erst ab 30.000 Jahresumsatz.

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