SPÖ-Antrag blockiert: BVT - U-Ausschuss kommt vorerst nicht

SPÖ erbost, will VfGH anrufen

Die SPÖ hat sich mit ihrem Antrag für einen parlamentarischen U-Ausschuss zur Causa BVT im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats eine Abfuhr geholt. Mit einer Mehrheit von ÖVP und FPÖ wurde der Antrag zurückgewiesen, sagte ein Sprecher der Parlamentsdirektion am Donnerstagabend. Die SPÖ kann sich nun an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden oder einen neuen Antrag einbringen.

Abgelehnt wurde das allein von der SPÖ eingebrachte Begehren mit der Begründung, dass der Untersuchungsgegenstand zwar zeitlich, aber nicht inhaltlich entsprechend abgegrenzt worden sei. Der Geschäftsordnungsausschuss wertete das SPÖ-Verlangen mit Koalitionsstimmen als „gänzlich unzulässig“.

Grundlage dafür war eine schriftliche Einschätzung des Rechts- und Legislativdienstes des Parlaments, das auf Ersuchen von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) erstellt wurde. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder zeigte sich darüber erbost und kündigte die Anrufung des VfGH an.

„Schwarz-Blau wehrt sich gegen Aufklärung“

„Schwarz-Blau wehrt sich gegen Aufklärung“, sagte Schieder: „Das war heute ein schwarzer Tag für den Parlamentarismus. Es ist drübergefahren worden mit Geschäftsordnungstricks, auf Basis eines dünnen, nichtssagenden Gutachtens.“ Dahinter stehe der Ex-Innenminister und damit auch BVT-Verantwortliche Sobotka, „der heute seine Macht als Nationalratspräsident genutzt hat, damit kein Licht in die Sache kommt“.

BVT-U-Ausschuss abgelehnt

Der Antrag der SPÖ für einen parlamentarischen U-Ausschuss zur Causa BVT wurde zurückgewiesen. Er wurde mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit abgelehnt. ORF-Reporter Harald Jungreuthmayer berichtet.

In dem angesprochenen Papier wird darauf verwiesen, dass laut Verfassung der Gegenstand der Untersuchung nur ein „bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ sein kann. „Das Verlangen in der vorliegenden Fassung beschreibt den Untersuchungsgegenstand in sehr allgemeiner Weise, sodass davon ausgegangen werden muss, dass im Zuge der Einsetzung und Tätigkeit des Untersuchungsausschusses Konflikte über Zulässigkeit und Umfang des Gegenstandes und der daraus in Folge erwachsenden Verpflichtungen entstehen“, so die Einschätzung der Parlamentsjuristen.

„Spitzfindigkeiten und Tricks“

Schieder lässt das nicht gelten. „Das Begehren weicht in keiner Art und Weise von den bisherigen Begehren (für andere U-Ausschüsse, Anm.) ab“, betonte er. Für den kommenden dritten Eurofighter-Ausschuss - dafür wurde das „Go“ am Donnerstag gegeben - sei es sogar noch viel weiter gefasst. „Man sieht, das ist ein vorgeschobenes Argument. Wir werden uns sicher nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten und Tricks mundtot machen lassen.“

Die Regierung versuche, den BVT-U-Ausschuss zu verhindern, so Schieder. Man wolle nun alle rechtlichen Möglichkeiten ausnützen und daher den VfGH anrufen, was innerhalb von zwei Wochen geschehen muss, der VfGH hat dann innerhalb von vier Wochen zu entscheiden. Ob die SPÖ einen neuen Antrag einbringen wird, falls sie beim Höchstgericht kein Gehör findet, ließ Schieder offen. Für Freitag kündigte er eine Pressekonferenz in der Causa an.

„Handwerklich schlecht gemacht“

FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz und ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon rechtfertigten im Ausschuss die Zurückweisung des Antrags. Der Untersuchungsgegenstand eines U-Ausschusses könne nur ein bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes sein, machten sie laut Parlamentskorrespondenz geltend. Das Verlangen der SPÖ sei dafür zu allgemein formuliert.

Vielmehr wolle diese „alle Missstände“ beim BVT untersuchen, was auch nicht bekannte umschließe. Der U-Ausschuss müsste somit alle BVT-Beamten als Auskunftspersonen laden, um dem Anliegen Rechnung zu tragen. Rosenkranz hielt darüber hinaus auch den Untersuchungszeitraum für willkürlich gewählt. Das Verlangen sei „handwerklich schlecht gemacht“.

Keine „Kraut-und-Rüben-Ausschüsse“

Es bestehe die Gefahr, „dass wir ein Präjudiz schaffen“, warnte Amon und erinnerte daran, dass er der Schaffung eines Minderheitsrechts zur Einsetzung von U-Ausschüssen seinerzeit nur unter der Voraussetzung zugestimmt habe, dass es keine „Kraut-und-Rüben-Ausschüsse“ mehr gebe.

„Wir können so etwas nicht einreißen lassen“, pflichtete ihm Rosenkranz bei. Eine Verzögerung des BVT-U-Ausschusses befürchtet der FPÖ-Sicherheitssprecher nicht, schließlich könne die SPÖ entweder umgehend ein korrekt formuliertes Verlangen einbringen oder binnen 14 Tagen den VfGH anrufen. Letzteres würde er begrüßen, sagte Rosenkranz, „dann bekommen wir eine Handlungsanleitung, was geht und was nicht“.

Strolz: „U-Ausschuss zum BMI kommt“

NEOS-Klubobmann Matthias Strolz zeigte sich indes überzeugt, dass der „Untersuchungsausschuss zum Bundesministerium für Inneres“ kommen wird. „Das ist nur eine Frage der Zeit“, meinte er in einer Aussendung. Die Zurückweisung des vorliegenden Verlangens der SPÖ nach einem BVT-U-Ausschuss durch ÖVP und FPÖ werde diese Aufklärung nur verzögern, aber nicht blockieren können.

„Eine inhaltliche Präzisierung der Untersuchungsgegenstandes macht Sinn, und gerne bieten wir hierzu unsere Mitarbeit an. Unser Vorschlag lautet, dass die SPÖ das aktuell vorliegende Verlangen zurückzieht und wir gemeinsam an einer Präzisierung arbeiten“, bot Strolz das Engagement der NEOS an. Mit einem gemeinsamen Oppositionsverlangen könne rasch und effektiv vorangeschritten werden: „Es braucht eine starke Allianz gegen schwarz-blaue Vernebelung.“

Antrag wohl „ein bisschen schwammig“

Verärgert über die Vorgangsweise der Koalition zeigte sich auch die Liste Pilz. Damit weiche man von der bisherigen Praxis ab, zwischen den Fraktionen Gespräche über die genaue Formulierung des Untersuchungsgegenstands zu führen, argumentierte neben Schieder und Wolfgang Zinggl von der Liste Pilz auch die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ). Es sei bisher üblich gewesen, in Diskussion zu treten und Anregungen aufzunehmen, sagte sie.

Es könne schon sein, dass der Antrag „ein bisschen schwammig ist“, räumte Zinggl ein. Man hätte aber versuchen können, eine konsensuale Formulierung zu finden. Mit ihrer brüsken Ablehnung tue die Koalition der Demokratie nichts Gutes. Es sei ein bisschen schwierig, das Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in Anspruch zu nehmen, wenn man gezwungen werde, immer wieder einen neuen Antrag einzubringen, machte er geltend.

Ein von der SPÖ eingebrachter Vertagungsantrag wurde von ÖVP und FPÖ allerdings abgelehnt. Es sei nicht Aufgabe der Koalitionsparteien, das SPÖ-Verlangen zu verbessern, argumentierten Rosenkranz und Amon.

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