Autor: Erich Kniezanrek

  • • Ministerium: Hitzeschutz im Gesundheitswesen wird verstärkt

    Krankenhäuser, Pflege- und andere Gesundheitseinrichtungen stehen durch die Hitze vor großen Herausforderungen. Das Gesundheitsministerium betonte gestern gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Klima und Gesundheit der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) bereits viele Initiativen zu setzen, um Einrichtungen klimafit zu machen und den Hitzeschutz auszubauen. Dazu zählen etwa bauliche Maßnahmen sowie Schulungen für Personal im Gesundheits- und Pflegebereich.

    Darüber hinaus setze man auf Forschung, Vernetzung und konkrete Angebote für die Bevölkerung, hieß es. „Klimaschutz ist Gesundheitsschutz. Deshalb investieren wir in klimafitte Gesundheitseinrichtungen, stärken den Hitzeschutz und bereiten unser Gesundheitswesen konsequent auf die Herausforderungen der Zukunft vor“, sagte Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ).

    Ziel sei, das Gesundheitswesen widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

    Klimaanlagen allein „nicht die Lösung“

    So nehmen etwa mehr als 550 Gesundheitseinrichtungen aus allen Bundesländern an dem Projekt „Beratung klimafreundliche Gesundheitseinrichtungen“ teil.

    Dabei werden gemeinsam mit Fachleuten Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, die sowohl den Klimaschutz als auch den Schutz vor Hitze verbessern sollen: etwa die thermische Sanierung und Dämmung von Gebäuden, wirksame Beschattungssysteme, die Optimierung von Lüftungs- und Klimatisierungssystemen sowie die Begrünung von Innen- und Außenbereichen.

    Die Hitzebelastung für Patientinnen und Patienten beziehungsweise Bewohnerinnen und Bewohner werde dadurch deutlich reduziert. Klimaanlagen allein seien „nicht die Lösung“, hieß es, vielmehr brauche es ein „Zusammenspiel aus baulichen, technischen und naturbasierten Maßnahmen“.

  • • Volksanwalt Achitz will Lückenschluss bei Heimopferrente

    Volksanwalt Bernhard Achitz ortet eine gesetzliche Lücke bei der Heimopferrente. Diese erhalten Personen, die als Kind in einem Heim Opfer von Gewalt wurden. An arbeitsfähige Personen wird das Geld ausbezahlt, sobald sie das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben oder tatsächlich in Pension sind.

    „Wer aber sein Leben lang Nachtschwerarbeit verrichtet hat und daher früher in Pension gehen kann, bekommt keine Heimopferrente“, kritisierte Achitz nun.

    Denn bei den Leistungen, die diese Personen erhalten, handle es sich rechtlich gesehen um Sonderruhegeld und keine Pension. Sonderruhegeld werde im Heimopfergesetz aber nicht extra erwähnt.

    „Ich gehe davon aus, dass das keine Absicht gewesen ist, sondern ein Versehen“, vermutete Achitz in einer Aussendung. „Ich ersuche daher das Parlament, eine entsprechende Korrektur zu beschließen.“ Sonderruhegeld müsse im Gesetz mit Pension gleichgestellt werden.

    Vorschlag bereits an Nationalrat übermittelt

    „Ich glaube, dass das keine bewusste Entscheidung war“, sagte auch der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak, der gemeinsam mit der dreiköpfigen Volksanwaltschaft im Juni in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ zu Gast war. Er sprach sich für eine Klarstellung im Gesetz aus.

    Achitz geht davon aus, dass sich dafür eine große parlamentarische Mehrheit findet. Die Volksanwaltschaft habe dem Nationalrat den Vorschlag zur Gesetzeserweiterung schon übermittelt.

    Die Heimopferrente beträgt aktuell 433 Euro pro Monat. Damit will der Staat eine symbolische Wiedergutmachung leisten. Anspruchsberechtigt sind jene, die vor dem Jahr 2000 als Kind in einem Heim lebten und dort Opfer eines Gewaltakts wurden. Wer dauerhaft arbeitsunfähig ist, bekommt die Heimopferrente sofort.

  • • Arbeitslosigkeit im Juli erneut gestiegen

    Die schwache Konjunkturentwicklung lässt die Zahl der Arbeitslosen und AMS-Schulungsteilnehmer und -teilnehmerinnen seit dem Frühjahr 2023 steigen. Ende Juli 2026 waren 364.200 Personen beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos oder in Schulung gemeldet.

    Das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahresmonat von 1,3 Prozent. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,2 Prozentpunkte auf 6,9 Prozent, wie das Arbeitsmarktservice (AMS) heute mitteilte.

    Balkendiagramm zeigt Entwicklung der Arbeitslosenquote seit 2014 in Österreich, jeweils Juli. Im Juli 2026 lag diese bei 6,9 Prozent, 2025 lag sie bei 6,7 Prozent.

    AMS-Chef: „Zu wenig Wirtschaftswachstum“

    „Nach nunmehr 40 Monaten steigender Arbeitslosigkeit wiederholt sich meine Analyse leider zwangsläufig“, so AMS-Vorstand Johannes Kopf. Es gebe „zu wenig internationale Nachfrage, zu hohe Energie- und Lohnstückkosten, zu wenig Konsum, zu wenig Investitionen. Kurz: zu wenig Wirtschaftswachstum.“

    Laut dem AMS-Chef gibt es aber erste positive Signale für eine Trendwende: „Arbeitsmärkte drehen irgendwann, und erste Anzeichen sind erkennbar.“

    Anstieg bei Frauenarbeitslosigkeit

    Wie in den Vormonaten sank die Zahl der arbeitslosen Männer und männlichen AMS-Schulungsteilnehmer (-1,7 Prozent), während bei Frauen ein Plus von 4,8 Prozent verzeichnet wurde.

    Die Konjunkturschwäche in Österreich ist weiter auch bei den Stellenanzeigen spürbar. Die Zahl der beim AMS gemeldeten sofort verfügbaren offenen Stellen sank Ende Juli gegenüber dem Vorjahr um drei Prozent auf knapp 80.000.

  • • Gericht weist Gastpatientenklage ab

    Die vom Land Niederösterreich unterstützte Klage im Gastpatientenstreit mit der Stadt Wien ist vom Wiener Handelsgericht abgewiesen worden. Der Operationstermin des Klägers sei nicht abgesagt, sondern auf der Warteliste zurückgereiht worden.

    15 Monate lang habe der Patient auf einen Operationstermin in der Orthopädie Speising gewartet, dann sei der Termin abgesagt worden, mit der Begründung, der Mann habe seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich. So lautete bisher die mediale Darstellung aus Niederösterreich. Ganz so war es wohl nicht, stellte sich bei der Gerichtsverhandlung am Donnerstag heraus, berichtete das Ö1-Mittagsjournal.

    Der Patient sei nur auf der Warteliste immer weiter zurückgerutscht und habe sich deshalb letztlich in Tulln in Niederösterreich operieren lassen, erklärte Christian Kuhn, der Anwalt des Orthopädischen Spitals Speising (OSS). Insofern könne man darüber streiten, ob der Patient einen Schaden erlitten habe, sagte der Richter am Handelsgericht.

    Richter: Spital kann Verfassungskonformität nicht prüfen

    Das Handelsgericht war zuständig, weil der Patient das OSS auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz verklagte. Das eigentliche Ziel der niederösterreichischen Klage ist aber ein größeres: Christoph Herbst, der Anwalt des Landes Niederösterreich und des Patienten, beantragte, dass das Handelsgericht den Verfassungsgerichtshof anruft. Dieser soll gleich die ganze Wiener Gesetzesbestimmung prüfen, die eine solche Benachteiligung von Patienten und Patientinnen aus anderen Bundesländern ermöglicht.

    Der Richter kommentierte das am Donnerstag so: „Sie haben den falschen Patienten.“ Die Klage sei unschlüssig. Man könne nicht vom OSS verlangen, dass es prüft, ob eine Wiener Gesetzbestimmung verfassungskonform ist oder nicht. Das Spital habe sich an das Gesetz gehalten.

    Der Richter wies die Klage gegen das Spital ab und ruft zudem den Verfassungsgerichtshof nicht an. Der vom Land Niederösterreich unterstützte Gastpatient muss die Kosten für das Verfahren tragen und diese der beklagten Partei binnen 14 Tagen ersetzen. Der Rechtsanwalt der Klägerseite, Herbst, meldete Berufung an.

    Gang zum Verfassungsgerichtshof folgt wohl

    „Dem Kollegen Herbst ist das völlig wurscht“, formulierte Speising-Anwalt Kuhn. „Er will zum Verfassungsgerichtshof. Wenn Sie die Klage abweisen, kommt er eh zum Verfassungsgerichtshof.“ Der Patient kann – wohl weiterhin mit finanzieller Unterstützung des Landes Niederösterreich – aufgrund der abgewiesenen Klage nun selbst den Weg zum Verfassungsgerichtshof einschlagen, so Ö1. Ob das geschehen wird, wollte Anwalt Herbst, der selbst Verfassungsrichter ist, nach der Verhandlung nicht sagen.

  • • FSG-Muchitsch: Gesetz ist Gesetz – Insolvenz-Entgelt-Fonds muss wieder aufgefüllt werden

    Fonds ist praktisch leer – IV muss ihren Testballon zur Kürzung dieses Schutzes wieder einziehen

    „Diese Debatte ist unnötig. Das Gesetz ist eindeutig: Wird der Insolvenz-Entgelt-Fonds unterfinanziert, muss der Beitrag angehoben werden. Das ist keine politische Frage, sondern geltendes Recht. Es gibt nichts zu diskutieren – sondern nur umzusetzen“, sagt Abg. z. NR Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen (FSG) im ÖGB.

    Der Hintergrund ist einfach: 2022 halbierte die damalige Bundesregierung den Arbeitgeberbeitrag zum Insolvenz-Entgelt-Fonds von 0,2 auf 0,1 Prozent der Lohnsumme. Seither schmelzen die Reserven – der Fonds ist heute praktisch leer.

    „Alle jene, die jetzt gegen eine Erhöhung auftreten, sollen eine einzige Frage beantworten: Welchen Arbeitsplatz hat die Senkung des Beitrags in den vergangenen Jahren tatsächlich gesichert? Bis heute bleibt diese Antwort aus“, so Muchitsch.

    Der Insolvenz-Entgelt-Fonds schützt Beschäftigte davor, ihren bereits erarbeiteten Lohn zu verlieren, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Gerade große Insolvenzen wie KTM, kika/Leiner oder zuletzt Palmers haben gezeigt, wie rasch tausende Arbeitnehmer:innen auf diesen Schutz angewiesen sein können.

    Für Muchitsch ist klar: „Der Großteil der Insolvenzen ist nicht Schicksal, sondern Folge unternehmerischer Fehlentscheidungen. Beschäftigte können nichts dafür, wenn sich Manager verkalkulieren. Wer Insolvenzen wirksam verhindern will, muss dort ansetzen, wo dubiose Firmenkonstruktionen und Sub-Sub-Unternehmen mit Dumpingpreisen den Wettbewerb verzerren. Das ist das wahre Problem und gehört von Wirtschaftsvertreter:innen gelöst. Leidtragende sind leider ehrliche Betriebe. Deshalb brauchen wir faire ROT-WEISS-ROTE VERGABEN und nicht Einschnitte beim Schutz der Beschäftigten.“

    „Erbrachte Arbeitsleistung muss vollständig bezahlt werden. Beschäftigte dürfen niemals für Managementfehler geradestehen“, stellt Muchitsch klar.

    „Ich sage es ganz offen: Das ist ein Testballon von IV, WKO und dem Wirtschaftsminister zur Kürzung dieses Schutzes. Zuerst wird etwas gefordert, dann wird geschaut, ob sich Widerstand regt. Bleibt dieser aus, wird die Forderung umgesetzt. Diesen Versuch haben wir durchschaut. Mit uns als FSG wird es das nicht geben. Hier geht es um Existenzen, jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann unverschuldet in diese Situation geraten“, so Muchitsch abschließend.

  • • Koalition einigt sich auf längeren Wehrdienst

    Die Bundesregierung hat im Sommerministerrat in Salzburg die größte Wehrdienst-Reform seit Jahren beschlossen. Um dich auf Gespräche und Anfragen vorzubereiten, haben wir hier alle Informationen dazu zusammengefasst:

    Alles Infos zum Grundwehrdienst:

    • Grundwehrdienst bleibt 6 Monate
    • Attraktivierung des Grundwehrdienstes durch Modernisierung der Ausbildung
    • Reduktion von Stehzeiten und systemfremden Tätigkeiten
    • 1.000 Euro monatliche Vergütung für Grundwehrdiener durch Einführung einer Milizpauschale
    • Einführung eines Urlaubsanspruchs für Grundwehrdiener
    • Ausbau von Qualifikationen, die Mehrwert für Beruf und Gesellschaft bringen
    • Grundwehrdiener werden nicht zu sicherheitspolizeilichen Grenzeinsätzen herangezogen

    Alle Infos zur Miliz:

    • Wiedereinführung der verpflichtende Milizübungen im Ausmaß von insgesamt drei Monaten innerhalb von zehn Jahren. Diese teilen sich in Truppenübungen im Anschluss an den Grundwehrdienst und nachgelagerte Milizübungen
    • Weiterentwicklung und Modernisierung des Milizdienstes durch attraktivere Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie und bessere Anerkennung von Qualifikationen
    • Verbesserungen für Milizunteroffiziere und ihrer Ausbildung
    • Milizübungen künftig vier Jahre im Voraus planbar 

    Alle Infos zum Zivildienst:

    • Vorerst freiwilliges Modell „9+2″ zur Vertiefung von Qualifikationen und Krisenkompetenz.
    • Keine bloße Dienstverlängerung, sondern qualitative Aufwertung des Zivildienstes.
    • Reform des außerordentlichen Zivildienstes zur rascheren Aktivierung im Krisen- und Katastrophenfall.
    • Wehrdienst-Garantie: bei deutlich sinkenden Grundwehrdienstzahlen wird das Modell 9+2 ab 2028 verpflichtend.

    Weitere Neuerungen:

    • Österreich-Woche: Einführung eines gemeinsamen Lehrgangs im Rahmen der Stellung für Grundwehr- und Zivildienstpflichtige sowie freiwillig teilnehmende Frauen zur Stärkung der geistigen Landesverteidigung.
    • Jährliche gesamtstaatliche Zivilschutz-Großübungen mit Bundesheer, Zivildienst und Blaulichtorganisationen.
    • Deutliche Attraktivierung des freiwilligen Wehrdienstes für Frauen.

  • • Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 14 kommt

    Die Bundesregierung hat sich gestern beim Sommerministerrat in Salzburg auf ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige geeinigt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei in Begutachtung und an die EU-Kommission zur Notifizierung geschickt worden, hieß es.

    Damit soll der Zugang zu Plattformen, die auf Suchtmechanismen basieren, für Kinder beschränkt werden, hieß es. Betroffen sind unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Messengerdienste wie WhatsApp sind nicht umfasst.

    Durch Anpassungen im Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) wird festgelegt, dass Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter für diese Plattformen nachweisen müssen. Zu den suchtfördernden und gefährdenden Funktionen gehören Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend Inhalten von Fremden, Mechanismen wie endloses Scrollen und automatische Wiedergabe.

    Auch Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung und Push-Nachrichten bei Nichtnutzung sowie die unerwünschte Kontaktaufnahme durch fremde Konten zählen dazu, wurde in der Medieninfo zu dem Gesetzesentwurf erläutert.

    Stocker: „Erstmals klare Regeln“

    Es gebe „erstmals klare Regeln für den Zugang zu bestimmten Social-Media-Plattformen für unter 14-Jährige“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat in Salzburg. „Ich halte das für einen wichtigen und richtigen Schritt, um junge Menschen besser vor problematischen Inhalten und Funktionen im digitalen Raum zu schützen.“

    Das sei „ein sehr guter Tag aus Sicht der Kinder“, so Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ). Wenn alles gut läuft mit der Notifizierung“, dann könne das Gesetz kommenden Jänner in Kraft treten.

    Kindgerechte Bereiche möglich

    Die Plattformen haben aber die Möglichkeit, kindgerechte Bereiche anzubieten. Das Gesetzesvorhaben setzt jedoch bei der Verantwortung der Konzerne an. Werden die Verpflichtungen nicht eingehalten, drohen Sanktionen mit Geldstrafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für sehr große Plattformen.

    FPÖ: „Zensurangriff“, Grüne: „Schwammiges“ Gesetz

    Einen „hinterlistigen Frontalangriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit junger Menschen“, kritisierte FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker das Vorhaben. Der Kinder- und Jugendschutz diene der Koalition lediglich als „Feigenblatt für einen massiven Zensurangriff und den weiteren Ausbau staatlicher Kontrolle“.

    Die Grünen sprachen von einem „schwammigen“ Gesetz. „Viel Datenschutzmarketing, wenig konkrete Lösungen“, kommentierte der grüne Digitalisierungssprecher, Süleyman Zorba. „Wir werden diesen Entwurf jetzt Paragraf für Paragraf prüfen. Die entscheidenden Fragen beantwortet der Text nämlich nicht.“

  • • OeNB: Betriebliche Altersvorsorge stieg auf 74,3 Mrd. Euro

    Das Volumen der betrieblichen Altersvorsorge ist im Zeitraum 2019 bis 2025 um 24 Prozent auf 74,3 Milliarden Euro gewachsen. Trotz dieses Zuwachses blieb der Anteil der zweiten Pensionssäule am Geldvermögen privater Haushalte laut einem Bericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) konstant bei acht Prozent.

    Im europäischen Vergleich liegt Österreich damit im Mittelfeld hinter Ländern wie den Niederlanden und Deutschland.

    Den größten Anteil am Volumen verwalten mit 41 Prozent oder 30,0 Milliarden Euro die Pensionskassen. Sie wandeln das Kapital bei Antritt des Ruhestands zwingend in eine Rente um. Den stärksten Zuwachs verzeichneten die betrieblichen Vorsorgekassen („Abfertigung Neu“) mit einem Plus von 77 Prozent auf 23,6 Milliarden Euro.

    Das restliche Volumen teilt sich auf direkte Unternehmenszusagen, die auf 19,1 Milliarden Euro sanken, sowie auf Versicherungen mit konstant 1,4 Milliarden Euro auf.

  • • Wehrpflicht: Modell soll kommende Woche stehen

    Die von der Regierung angepeilte Reform der Wehrpflicht dürfte bald konkret werden: Eine endgültige Reform könnte am Montag beim Sommerministerrat in der Schwarzenbergkaserne in Salzburg präsentiert werden.

    Allerdings wird weiterhin um die konkrete Ausgestaltung der Reform gefeilscht. Sind sich ÖVP und SPÖ weitgehend einig, hakt es noch an NEOS. Anders als die Koalitionspartner plädierte NEOS zuletzt für ein Freiwilligenmodell.

    Die Wehrpflichtkommission hingegen empfiehlt die „Österreich plus“-Variante, die acht Monate Grundwehrdienst und zwei Monate an verpflichtenden Milizübungen vorsieht. Analog dazu soll der Zivildienst ausgeweitet werden.

    Auch die Stimmen aus dem Verteidigungsapparat selbst wurden lauter. Gestern bekräftigte etwa der burgenländische Militärkommandant Gernot Gasser seine Forderung nach einer Ausweitung des Wehrdiensts auf acht plus zwei Monate – mehr dazu in burgenland.ORF.at.

  • • ÖGB: Knapp zwei Drittel leiden in Arbeit unter Hitze

    Knapp zwei Drittel leiden in der Arbeit oft oder fast täglich unter den hohen Temperaturen, schlussfolgert der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) heute aus einer noch laufenden Onlinebefragung, an der sich bisher rund 2.400 Beschäftigte beteiligt haben.

    Hitze sei längst nicht nur ein Thema einzelner Berufsgruppen, sondern betreffe mittlerweile zahlreiche Branchen, merkte die Gewerkschaft an. Rund drei von zehn Beschäftigten arbeiten bei Temperaturen von 33 Grad und mehr, elf Prozent bei mehr als 36 Grad.

    Die Auswirkungen der hohen Temperaturen: Bereits bei 32,5 Grad steigt die Unfallgefahr um sechs Prozent, ab 35 Grad sind Leistungseinbußen von bis zu 50 Prozent zu erwarten. Lediglich sieben Prozent der Umfrageteilnehmer:innen gaben an, bei einer angenehmen bzw. empfohlenen Temperatur zu arbeiten.

    Der Großteil der Betriebe (67 Prozent) setzt laut den Angaben auf natürliche Kühlung. 44 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gaben an, dass es eine Beschattung gebe. 43 Prozent verwiesen auf kühle Getränke am Arbeitsplatz. In 38 Prozent der Fälle gab es klimatisierte Fahrzeuge und Pausenräume.