News Archiv 2019

Anderl zu Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz: Keine Verschlechterung für Beschäftigte in den Gesundheitsberufen!

Die Pläne der Regierung im Zuge der geplanten Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes die täglichen Ruhezeiten nach einem Rufbereitschaftseinsatz zu verkürzen, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl „als nicht akzeptabel. Wie viel Belastung sollen die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen noch ertragen müssen? Sie arbeiten bereits jetzt am Limit. Mehr geht nicht. Weitere Verschlechterungen bei der Arbeitszeit gefährden nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sie gefährden auch die Patientinnen und Patienten.“

Die bereits bestehende hohe Arbeitsbelastung verbunden mit den daraus resultierenden massiven physischen und psychischen Belastungen wird noch einmal verschärft. „Das lassen wir nicht zu. Ich fordere die Gesundheitsministerin auf, umgehend mit den Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Gespräch zu suchen.“

Was plant die Regierung?

Der vorliegende Novellierungsvorschlag betrifft zwei wesentliche Bereiche im Bereich des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes:

+ Die gesetzliche Regelung einer Rufbereitschaft in Verbindung mit einer Verkürzung der täglichen Ruhezeit (bei Arbeiten während der Rufbereitschaft) auf fünf Stunden bis zum nächsten Dienstantritt. Eine solche Reglung wäre nach Ansicht der AK auch EU-rechtswidrig

+ die Verlängerung der derzeit befristeten Übergangsregelung, wonach bis Juli 2021 statt der mühsam erkämpften durchschnittlich 48-Arbeitsstunden dauerhaft bis zu 55 Stunden pro Woche möglich sein sollen.

Der vorliegende Entwurf führt zu einer massiven Verschlechterung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, zu weniger Planungssicherheit und damit zu familienfeindlicheren Arbeitszeiten. Auch gravierende Einkommensverluste für die DienstnehmerInnen sind möglich.

Anderl: „Eigentlich sollte alles getan werden, um die Gesundheitsberufe attraktiver zu machen- dieser Entwirf bewirkt das genau Gegenteil und wird die anhaltende Personalknappheit weiter verschärfen.“

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Fakten und Mythen zur Mindestsicherung

In der öffentlichen Debatte entsteht der Eindruck, dass es zahllose faule, arbeitslose MindestsicherungsbezieherInnen gibt, die von jenen, die sich abrackern, durchgefüttert werden. Doch hält dieser Eindruck einem Faktencheck stand?

Die Mindestsicherung wird als Leistung der öffentlichen Hand vom Steuerzahler gewährleistet. Dass die arbeitende Bevölkerung viel in den ganzen großen Topf einzahlt, den das Budget ausmacht, ist klar. Aber das ist nicht die ganze Wahrheit – eine Volkswirtschaft ist weitaus komplexer, als dass so vereinfachende Aussagen getätigt werden könnten.

Die Rechnung, dass eins zu eins die arbeitende Bevölkerung die nicht Arbeitenden querfinanziert, muss relativiert werden, und zwar aus mehreren Gründen. Erstens zahlen alle in den Steuertopf ein – auch jene, die nicht arbeiten gehen, etwa in Form der Mehrwertsteuer beim Einkaufen. Je ärmer die Menschen, desto größer ist tendenziell der Anteil ihres Gesamteinkommens, den sie für Konsum aufwenden – denn zum Sparen oder Veranlagen fehlt das Geld.

Grafik: Säulengrafik über Bezieher von Mindestsicherung
Grafik: APA/ORF.at, Quelle: APA/Statistik Austria

Die „Fleißigen“ und die „Faulen“

Davon abgesehen ist es etwas mehr als ein Drittel der Steuereinnahmen, das durch Einkommens- und Lohnsteuer zusammenkommt. Die neuen Zahlen liegen noch nicht vor. Aber anberaumt waren für 2018 4,1 Milliarden Euro an Staatseinnahmen durch die Einkommens- und 27 Milliarden durch die Lohnsteuer. Insgesamt wurde brutto mit Steuereinnahmen von mehr als 86 Milliarden Euro gerechnet. 36 Prozent der Steuereinnahmen werden also von Angestellten und Selbständigen direkt als Teil von ihrem Arbeitseinkommen abgeliefert und von niemandem sonst.

81 Euro pro Person und Jahr

Die Ausgaben für die Mindestsicherung lagen 2017 österreichweit laut Statistik Austria insgesamt bei 977 Millionen Euro, also bei einer knappen Milliarde. Legt man das Budget für die Mindestsicherung auf das Gesamtbudget des Staates um, werden 36 Prozent von diesen 977 Millionen Euro durch Einkommens- und Lohnsteuer finanziert, das sind 351 Millionen Euro.

Im Jahresdurchschnitt 2017 gab es in Österreich 4,3 Millionen Erwerbstätige. Dividiert man die 351 Millionen Euro, die für die Mindestsicherung durch Einkommens- und Lohnsteuer zusammenkommen, durch die Zahl der Erwerbstätigen, kommt man auf 81 Euro pro Person und Jahr, die sich durch Abgaben auf die Arbeitskraft ergeben. Insgesamt finanzierten 4,3 Millionen Erwerbstätige 2017 knapp 308.000 Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher.

Längst nicht nur Arbeitslose betroffen

Sind die knapp 308.000 Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher nun alle untätig? So kann man das jedenfalls nicht sagen. 35,2 Prozent von ihnen sind Kinder. Weitere 31,2 Prozent sind Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte (also Flüchtlinge), und die werden (außer in ganz wenigen Ausnahmefällen) nicht vermittelt, wenn sie nicht ein bestimmtes Niveau an Deutsch erreicht haben. Bei den Deutschkursen gab es in den letzten Jahren aber einen „Stau“.

Auch die restlichen 33,6 Prozent sind längst nicht alle Arbeitslose. Denn insgesamt sind 70,5 Prozent der Mindestsicherungsbezieher „Aufstocker“. Das heißt, sie beziehen Geld aus anderen Quellen, aber weniger als die rund 850 Euro, die man maximal als Mindestsicherung beziehen kann. Die Differenz wird dann aufgestockt.

Die Aufstocker sind nicht nur Menschen, die Teilzeit arbeiten, sondern auch Pensionistinnen und Pensionisten, deren Pensionszahlungen zum Überleben nicht reichen. Gerade ihnen wird niemand vorwerfen, sich in der sozialen Hängematte auszuruhen, aber auch sie sind Teil der Mindestsicherungsstatistik. Aber es ist kompliziert. Denn ein Teil der 70,5 Prozent der „Aufstocker“ ist trotzdem arbeitslos – und stockt das Arbeitslosengeld auf, wenn es weniger beträgt als die Höhe der Mindestsicherung.

Die Tschetschenenfrage

Ein Sonderfall sind die Tschetschenen. Gerade in den letzten Tagen wurde wiederholt behauptet, dass vor allem sie von der Mindestsicherung profitieren würden. Unter anderem war von „30.000 Tschetschenen“ die Rede, die – es war nicht ganz klar, ob in Wien oder in ganz Österreich – Mindestsicherung beziehen würden. Das kann keinesfalls stimmen, so oder so.

Zwar werden die Tschetschenen nicht als eigene Gruppe in Statistiken ausgewiesen. Aber laut Statistik Austria lebten Anfang 2018 knapp 32.000 russische Staatsangehörige in Österreich, 18.500 davon in Wien. Selbstverständlich kommen die nicht alle aus Tschetschenien (deren Anzahl wird nicht erhoben). 4.500 Russen beziehen in Wien jedenfalls Mindestsicherung.

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VfGH-Klage von Tiroler AK und GKK

Die Arbeiterkammer Tirol (AK) und die Gebietskrankenkasse (TGKK) haben am Freitag eine Verfassungsklage gegen die Reform der Sozialversicherungen beschlossen. Dadurch müsse die Gebietskrankenkasse auf 178 Millionen Euro verzichten.

AK-Tirol-Präsident Erwin Zangerl und TGKK-Obmann Werner Salzburger kündigten an, dass die Klage in den nächsten Tagen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht werde. Sie begründen dies damit, dass die TGKK durch die Zerschlagung und Zentralisierung allein auf 178 Millionen Euro verzichten müsse. Zugleich verliere die TGKK die Leistungssicherungsrücklage in Höhe von 94 Mio. Euro.

Weitere Gründe für die Klage sind die Verschiebung der Beitragsprüfung zu den Finanzbehörden sowie die Parität zwischen Dienstgebern und -nehmern in den neuen Gremien der Gesundheitskasse. Dienstgeber würden nämlich nur 28,9 Prozent an den gesamten Einnahmen - und damit weit weniger als die Hälfte der Mittel - aufbringen.

Gesundheitsreform mit bestmöglichem Niveau

„Wir verlangen statt einer Kassenzentralisierung, die die Leistungen für die Versicherten verschlechtern wird, eine Gesundheitsreform mit einem bestmöglichen Leistungsniveau für alle Beschäftigten und ihre Familien. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unser Land am Laufen halten, haben sich ein derart respektloses Verhalten nicht verdient“, so Zangerl.

Die neun Gebietskrankenkassen seien nicht Eigentum des Staates oder gar der Regierung, sondern es handle sich um selbst verwaltete Einrichtungen, die den 8,7 Millionen Versicherten gehören, weil sie zum größten Teil aus Arbeitnehmerbeiträgen gespeist würden. Somit sei diese Zentralisierung die größte Enteignung gegenüber der Arbeitnehmerschaft, meinte Zangerl.

Zuvor hatten bereits der Seniorenrat und der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, Albert Maringer, Klagen beim VfGH fix angekündigt. Etliche andere Organisationen prüfen ebenfalls den Gang zum Höchstgericht oder protestierten so wie der Tiroler ÖGB öffentlich gegen geplante Fusion.

Übergangsgremien ab April

Mitte Dezember beschloss der Nationalrat eine umfassende Reform des Sozialversicherungssystems. Damit wird die Zahl der Träger stark reduziert und die Machtposition der Arbeitgeber in den Gremien deutlich ausgebaut. Künftig wird es statt 21 fünf Träger geben, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger wird in seiner Bedeutung geschmälert.

Mit April werden pro Träger Übergangsgremien zur Vorbereitung des Fusionsprozesses eingesetzt und neue leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Steuerreform: ÖVP und FPÖ bleiben viele Antworten schuldig

FSG-Wimmer: Regierung verschiebt Details zur Entlastung der ArbeitnehmerInnen auf Sankt-Nimmerleins-Tag

„ÖVP und FPÖ sind bei ihrer Regierungsklausur viele Antworten schuldig geblieben. Die größte Steuerreform mit 12 bis 14 Milliarden Euro, die im Wahlkampf versprochen wurde, scheint abgesagt zu sein“, fasst Rainer Wimmer, Vorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) im ÖGB die Ergebnisse zusammen. „Wichtige Details für ArbeitnehmerInnen wurden auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Die präsentierten Eckpunkte sind leere Worthülsen und zielen in die falsche Richtung“, kritisiert Wimmer.

Eine echte Lohnsteuersenkung sowie eine längst überfällige Steuerstrukturreform stellt die Regierung lediglich mit Überschriften in Aussicht, Details fehlen zur Gänze. ÖVP und FPÖ wollen sich diese scheinbar schon als „Wahlkampfzuckerl“ für die nächste Nationalratswahl aufheben. Ebenso schiebt die Regierung die Eindämmung der Kalten Progression auf die lange Bank, obwohl sich der Finanzminister damit ein ordentliches Körberlgeld verdient. „Die ArbeitnehmerInnen haben sich eine echte Entlastung verdient. Durch rasant steigende Wohnkosten brauchen sie jetzt mehr Netto vom Brutto. Dafür ist das von der Regierung in Aussicht gestellte Entlastungsvolumen aber viel zu gering“, sagt Wimmer.

Die FSG fordert, dass jene, die den Löwenanteil an Steuern zahlen, auch am stärksten entlastet werden: Das sind die ArbeitnehmerInnen. ÖVP und FPÖ sehen hingegen eine ungleiche Verteilung vor. Unternehmen sollen so viel wie die ArbeitnehmerInnen bekommen. „ÖVP und FPÖ machen weiter keinen Hehl daraus, für wen sie Politik machen: Für Wahlkampf-Großspender, Millionäre und Industrielle“, so Wimmer. Das sei in höchstem Maße unfair: ArbeitnehmerInnen müssen sich ihren ohnehin kleinen Anteil an der Entlastung selber zahlen und die Steuergeschenke für Unternehmen noch dazu. 

Die Regierung sieht nach wie vor sogenannte „Vereinfachungen“ im Steuersystem vor. „Durch die Streichung von Begünstigungen für beispielsweise Schmutz- und Erschwerniszulagen oder Überstundenzuschlägen würden die ArbeitnehmerInnen voll draufzahlen“, warnt der FSG-Vorsitzende: „Das hat mit Vereinfachung nichts zu tun, das wäre glatter Lohnraub. ÖVP und FPÖ müssen dazu endlich die Karten offen auf den Tisch legen und Klarheit für die ArbeitnehmerInnen schaffen“, fordert Wimmer und stellt seinerseits klar: „Hände weg von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen!“

Durch die geplante Senkung der Sozialversicherungsbeiträge bekommen die Sozialversicherungen weniger Geld. Die Ankündigung der Regierung, diesen Einnahmenentfall über Steuermittel ausgleichen zu wollen, sieht Wimmer äußerst skeptisch: „Nachdem sich schon die versprochene Patientenmilliarde aus dem Vorjahr in Luft aufgelöst hat und eher zur Belastungsmilliarde wird, ist es schwer, diesen neuen Beteuerungen Glauben zu schenken.“

„Die Zerschlagung der Krankenkassen und die Machtübernahme der Arbeitgeber hat den Weg für Leistungsverschlechterungen und neue Selbstbehalte geebnet. Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge wird das noch beschleunigen. Die arbeitenden Menschen werden zur Kasse gebeten werden“, warnt Wimmer abschließend.

 

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AK will Gütesiegel für Praktika etablieren

Die Salzburger Arbeiterkammer will gemeinsam mit ÖH, Gewerkschaft und Gebietskrankenkasse ein neues Gütesiegel für Praktika etablieren. Es soll faire Arbeitsbedingungen für Praktikanten sicherstellen.

Denn viele Betriebe lassen ihre Praktikanten noch immer für wenig Geld viel arbeiten. Deshalb wolle man für mehr Fairness in einem arbeitsrechtlichen Graubereich sorgen und damit auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken, sagte AK-Präsident Peter Eder am Donnerstag bei einem Pressegespräch.

Einhaltung der Arbeitsrechtsvorschriften Pflicht

Um das „Gütesiegel Praktikum“ zu führen, müssen Betriebe bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Unter anderem muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegen, die sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Vorschriften müssen eingehalten werden. Dazu kommen die zeitliche Beschränkung und die Einhaltung des Kollektivvertrags bzw. von Mindestgrenzen bei der Bezahlung.

Praktikum Gütesiegel der Arbeiterkammer Salzburg

ORF

Betriebe müssen sich um das Gütesiegel bewerben

„Unbezahlte Praktika sind mit dem Gütesiegel nicht vereinbar“, sagte Stephanie Posch Jugendreferentin der Arbeiterkammer. Betriebe können sich um das Gütesiegel bewerben und erhalten es - bei Vorliegen der Voraussetzungen - für drei Jahre verliehen. Das Gütesiegel wurde von der AK Salzburg gemeinsam mit dem ÖGB, der Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) und der Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) entwickelt.

Praktikumsgütesiegel

Die Arbeiterkammer will gemeinsam mit Gewerkschaft, ÖH und Krankenkasse ein Gütesiegel fürs Praktikum.

Porsche Holding hat sich um Siegel beworben

Als erstes Unternehmen wird sich die Porsche Holding Österreich um das Gütesiegel bewerben. „Praktika sollen für beide Seiten eine Win-win-Situation sein“, erklärte Klaus Fetka, Personalleiter der Porsche Holding Österreich. Die Praktikanten machten wichtige Erfahrungen, auch die Unternehmen bekämen durch den Blick von außen neue Impulse. Man lerne sich in der Zeit gut kennen, viele ehemalige Praktikanten seien heute bei Porsche erfolgreiche Mitarbeiter.

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VdF-Zirngast: Verwirrung um Ausbildungsentschädigungen im österreichischen Fußball

Klage des Niederösterreichischen Fußballverbandes abgewiesen

Der Kontrollausschuss des Steirischen Fußballverbandes hat im November in zwei Fällen die Anträge des Niederösterreichischen Fußballverbandes auf Zahlung von überhöhten und nachverrechneten Ausbildungsentschädigungen abgewiesen.

Dass der NÖFV gegen diese mittlerweile rechtskräftigen Entscheidungen keinerlei Protest eingelegt und sie verbandsintern bereits in erster Instanz akzeptiert hat, kann man dahingehend interpretieren, dass man seitens des Verbandes zu viel Aufsehen um diese Entscheidungen vermeiden will. Es ist nämlich davon auszugehen, dass sehr viele Vereine die zu Unrecht vorgeschriebenen und eingemahnten höheren Beträge für die im LAZ ausgebildeten Jugendspieler bereits bezahlt haben.

„Es zeigt sich wieder einmal, auf welch wackligen juristischen Beinen die Bestimmungen rund um das System der Ausbildungsentschädigung in Österreich stehen. Es wurden einfach Beträge in der Hoffnung vorgeschrieben und eingemahnt, damit die betroffenen Vereine die Zahlungen ohne die Einholung juristischen Beistands tätigen“, sagte heute, Dienstag, der Vorsitzende der Vereinigung der Fußballer (VdF), einer Fachgruppe der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Gernot Zirngast.

Er hatte bereits bei Einführung des neuen Systems im Juni 2017 auf die Problematik hingewiesen. Fakt ist, dass viele Vereine die überhöhten Forderungen seitens des NÖFV, aber auch anderer Landesverbände bezahlt haben, weil sie einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen wollten. Sie sind nun die Geschädigten. Zudem ist zu befürchten, dass auch in der aktuellen Transferzeit, die gestern offiziell begonnen hat, diesbezüglich unberechtigte Forderungen erhoben werden.

Offenbar sind sich nicht einmal die Landesverbände des ÖFB diesbezüglich einig. Die VdF fordert daher den ÖFB und die Landesverbände auf, für mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu sorgen und eine bundesweit einheitliche Regelung einzuführen. Gute Ausbildung im Nachwuchsbereich kostet Geld und soll auch entsprechend abgegolten werden. Aber nicht auf dem Rücken der Spieler, deren Eltern oder gutgläubiger Vereinsfunktionäre.

Zirngast: „Wir können allen Betroffenen nur raten, jegliche Forderungen aus dem Titel Ausbildungsentschädigung rechtlich prüfen zu lassen. Wie es sich nun gezeigt hat, erfolgen diese nicht immer zu Recht.“
 

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Arbeiterkammer will Mietern mit „Wohnbonus“ helfen

Angesichts steigender Wohnkosten besonders in den Städten hat die Arbeiterkammer (AK) einen Fünf-Punkte-Plan für leistbares Wohnen präsentiert

Ein „Wohnbonus“ zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Teils der Wohnkosten soll Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Häusern entlasten, ein neues Mietrecht soll Befristungen nur mehr in Ausnahmefällen ermöglichen und Maßnahmen gegen Spekulanten bringen.

Die Wohnkosten seien in den letzten Jahren viel stärker gestiegen als die Einkommen und die Teuerung, kritisierte AK-Präsidentin Renate Anderl vor Journalisten.

„Die Mieten sind praktisch explodiert“. Daher müsse etwas passieren, fordert Anderl die Regierung zum Handeln auf. Bei der geplanten Steuerreform könnte ein „Wohnbonus“ in Höhe von maximal 500 Euro pro Jahr eingeführt werden, mit dem zehn Prozent der Wohnkosten eines Haushalts von der Lohn-bzw. Einkommenssteuer abgesetzt werden können.

Wer unter der Einkommenssteuergrenze verdient, also gar keine Einkommenssteuer zahlt, dem sollte der Wohnbonus als Gutschrift ausbezahlt werden, erläuterte der Leiter der AK-Abteilung Steuerpolitik, Dominik Bernhofer. Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer sollten den Wohnbonus nutzen können: Absetzbare Wohnkosten sollten der laufende Mietzins oder die Kosten für Kauf sowie Sanierung von Wohnraum sein, also etwa bei Wohnungseigentümern die Rückzahlungsraten für einen Hypothekarkredit.

Nur für eigengenutzten Wohnraum (maximal 150 m2) sowie bis maximal 90.000 Euro Jahreseinkommen (mit Einschleifregelung ab 60.000 Euro) soll der Wohnbonus Anwendung finden. Rund 60 Prozent der österreichischen Haushalte würden davon profitieren, neben Arbeitnehmern auch Selbstständige, Pensionisten und Studenten. Die Kosten für den Staat durch Steuerausfall schätzt die AK auf 1,2 Mrd. Euro. Die Forderung nach einem Wohnbonus mache die Forderung nach einer Mehrwertsteuerbefreiung von Mieten übrigens nicht obsolet, beides liege nun auf dem Tisch, sagte Anderl.

Um die hohen Mieten einzudämmen und den „Mietwucher“ effektiv zu bekämpfen fordert die AK-Chefin auch ein neues Mietrecht

„Das Mietrecht ist intransparent und macht es Immobilienspekulanten daher einfacher, erhöhte Mieten zu verlangen“, kritisiert Anderl. Das System mit Zu- und Abschlägen sei nicht durchschaubar, selbst Gerichte kämen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Eine „Unsitte“ seien die befristeten Mietverträge: Zwei von drei Mietverträgen würden bereits befristet abgeschlossen. Befristungen sollten nur mehr bei nachweisbarem privaten Eigenbedarf des Vermieters, für sich selbst oder Familienangehörige, möglich werden. In Deutschland habe man hier schon Einschränkungen gemacht.

Das neue Mietrecht müsse die Mieten klar begrenzen und auch die Zuschläge deckeln. Das Mietrecht sollte für alle Wohnungen gelten, die älter als 30 Jahre sind, also ausfinanziert. Die Maklerprovision sollte der tragen, der den Makler beauftragt, also üblicherweise der Vermieter. Wer Mietwucher betreibe und zu hohe Mieten verlange, sollte auch bestraft werden: Derzeit müssten Spekulanten nur die überhöhte Miete mit Zinsen zurückzahlen. Die AK fordert, dass die Mieter künftig das Doppelte von dem zurückbekommen, was an überhöhter Miete bezahlt wurde.

Letzter Punkt im Forderungspaket ist „mehr geförderter Wohnbau“: Die Stadt Wien habe hier bereits einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Zusätzlich sollten Bund und Länder Grundstücksreserven vorrangig für den geförderten Wohnbau verwenden, fordert die AK.

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RH wird Generalsekretäre in Ministerien prüfen

Der Rechnungshof (RH) wird sich auf Antrag der SPÖ mit den Generalsekretären beschäftigen, die die Regierung in vielen Ministerien neu eingesetzt hat. Den Antrag auf eine entsprechende Prüfung will die SPÖ bei der Nationalratssitzung am 30. Jänner einbringen, kündigte die Sprecherin von Generalsekretär Thomas Drozda heute an. Die SPÖ kritisiert vor allem die hohen Kosten der neuen Spitzenbeamten.

Generalsekretäre gibt es in einzelnen Ministerien schon länger. Allerdings beschlossen ÖVP und FPÖ nach Antritt der neuen Regierung im Dezember 2017, dass die neuen Minister ihre Generalsekretäre ohne vorherige Ausschreibung bestellen dürfen. Außerdem haben die neuen Spitzenbeamten Anspruch auf Beamtenstatus und sind den Sektionschefs der Ministerien gegenüber weisungsbefugt.

„Teure Parallelstrukturen“

Drozda kritisierte die Generalsekretäre in der „Kronen Zeitung“ (Montag-Ausgabe) als „teure Parallelstrukturen“ mit eigenem Mitarbeiterstab und monatlichen Kosten von 246.000 Euro. Außerdem kritisierte die SPÖ, dass offenbar eine „Konferenz der Generalsekretäre“ mit zusätzlichen Strukturen geplant sei.

Der Rechnungshof soll daher Qualifikation und Gehaltsstruktur der Generalsekretäre und ihrer Mitarbeiter untersuchen sowie prüfen, inwieweit die Generalsekretäre die Formulierung von Gesetzen an Private ausgelagert haben.

Für die Einleitung einer Sonderprüfung sind 20 Abgeordnete nötig, über die die SPÖ verfügt. Einzige Beschränkung ist, dass maximal drei Sonderprüfungen parallel laufen dürfen. Derzeit ist aber nur eine derartige Prüfung anhängig, nämlich eine von den Grünen angestoßene Untersuchung des Informationsaustauschs zwischen Finanzämtern. Beim Rechnungshof heißt es dazu, dass Prüfanträge von Parlamentsfraktionen prioritär behandelt werden.

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AK Anleitung für eine gerechte Steuerreform

Fünf Kriterien müssen aus Sicht der Arbeiterkammer erfüllt sein, damit die Steuerreform als gerecht gelten kann

Die Arbeiterkammer wird die geplante Steuerreform der Regierung einem „Gerechtigskeits-Check“ unterwerfen – anhand von fünf Kriterien. „Derzeit lassen Medienberichte befürchten, dass Unternehmen bei der Steuerreform bevorzugt werden“, sagt Dominik Bernhofer, Leiter der Abteilung Steuerpolitik der AK Wien. „Der wirtschaftliche Erfolg Österreichs ist der Erfolg seiner ArbeitnehmerInnen. Wenn es zu einer Steuerreform kommt, müssen die ArbeitnehmerInnen auch am meisten von der steuerlichen Entlastung haben.“

Die Arbeiterkammer hat fünf Kriterien formuliert, an denen der Gerechtigkeits-Grad der Steuerreform leicht überprüft werden kann:

   + 80 Prozent für die ArbeitnehmerInnen: Rund 80 Prozent der Steuerleistung in Österreich erbringen die ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen. Kommen auch 80 Prozent der Steuersenkung bei den ArbeitnehmerInnen an?

   + 90 Prozent für die mit kleinen und mittleren Einkommen: 90 Prozent der LohnsteuerzahlerInnen haben kleine und mittlere Einkommen (unter der Höchstbeitragsgrundlage). Bekommen sie auch 90 Prozent der Lohnsteuersenkung?

   + Auskommen mit dem Einkommen: Wohnen, Lebensmittel und Sprit werden laufend teurer. Leistet die Steuerreform einen Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft?

   + Vorrang für Multis? Multinationale Konzerne zahlen 30 Prozent niedrigere Steuern als KMUs. Sorgt die Steuerreform für eine gerechtere Unternehmensbesteuerung?

   + Gerechte Finanzierung: Eine Steuerreform muss gerecht finanziert werden. Oder müssen sich die ArbeitnehmerInnen die Entlastung in Form von Sozial- und Leistungskürzungen letztlich selbst bezahlen?

   Bis 2020 wird die kalte Progression seit der letzten Steuerreform auf mehr als 3 Milliarden Euro anwachsen. „Das ist das Minimum an Entlastung, das sich die Österreicherinnen und Österreicher verdient haben“, sagt Bernhofer.

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ÖGB drängt auf Rechtsanspruch für „Papa-Monat“

Die ÖGB-Frauen nehmen den angekündigten „Papa-Monat“ von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) zum Anlass, auf einen Rechtsanspruch dafür zu drängen. In der Privatwirtschaft gebe es diesen derzeit nicht, kritisierte ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Korinna Schumann. Sie forderte, dass Väter nicht vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängig sein sollten.

Aus dem Familienministerium hieß es dazu heute gegenüber der APA, dass mit dem neuen Kinderbetreuungsgeldkonto im März 2017 die Familienzeit und der Familienzeitbonus eingeführt wurden. Bevor nun ein Rechtsanspruch diskutiert werde, müsse man prüfen, wie dieses neue Instrument genützt werde. Daher würden derzeit das Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeitbonus evaluiert.

Sobald die Auswertung vorliegt, werde man sich ansehen, wie man die Väterbeteiligung weiter erhöhen kann, so eine Sprecherin von Ressortchefin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Zum Thema Rechtsanspruch wurde grundsätzlich auf das Sozialministerium verwiesen.

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