News Archiv 2021

Die Beamten-Gehaltsverhandlungen gehen heute in die zweite Runde

Dazu eingeladen wurden auch Wirtschaftsforscher, um eine angesichts der Coronavirus-Pandemie nicht ganz einfache Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung vorzunehmen. Ein Ergebnis ist deshalb noch nicht zu erwarten.

In der ersten Runde vor rund zweieinhalb Wochen hatten beide Seiten nur die abgerechnete Inflationsrate von Oktober 2020 bis einschließlich September 2021 von 2,1 Prozent außer Streit gestellt.

Damals saßen mit dem für die Beamten zuständigen Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nur der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Norbert Schnedl, und der für die Gemeindebediensteten zuständige younion-Vorsitzende Christian Meidlinger am Tisch. Die zweite Runde soll nun „in voller Besetzung“ stattfinden.

Eine konkrete Forderung hat die Gewerkschaft noch nicht vorgelegt. Zu den von den Metallern in der Zwischenzeit bereits abgeschlossenen 3,55 Prozent erklärte Schnedl gegenüber laut APA, dass die Beamten „andere Rahmenbedingungen“ hätten.

Als Basis für die Verhandlungen will die Gewerkschaft wie immer die Inflation und das Wirtschaftswachstum nehmen. Unter Verweis auf die „enorme Leistungsbereitschaft“ der Bediensteten auch während der Pandemie fordert die Gewerkschaftauch eine dauerhafte Kaufkraftstärkung für alle öffentlich Bediensteten.

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WKÖ- und ÖGB-Kritik an 2,5-G am Arbeitsplatz

In einer gemeinsamen Stellungnahme üben Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer heute harsche Kritik an den Plänen der Bundesregierung zu 2,5-G am Arbeitsplatz. „Die Pläne der Bundesregierung sind für WKO und ÖGB praxisfern und in dieser Form nicht durchzusetzen“, schreiben WKÖ-Chef Harald Mahrer und ÖGB-Chef Wolfgang Katzian.

Ohne flächendeckende PCR-Test-Infrastruktur gingen die Überlegungen ins Leere. „Es macht keinen Sinn, über Maßnahmen nachzudenken, für die es kein Angebot gibt“, so die beiden Sozialpartner, sie fordern ein ausreichendes Testangebot in ganz Österreich.

Eine wirksame Pandemiebekämpfung sei notwendig, aber „diese kann nicht auf dem Rücken der Betriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter passieren. Was wir jetzt brauchen, sind realistische Lösungen statt nicht zu Ende gedachter Ideen, die weder Sicherheit noch Planbarkeit vermitteln, sondern im Gegenteil zu starker Verunsicherung führen.“

ÖGB und WKÖ verweisen auf Daten, wonach „der überwiegende Teil des Infektionsgeschehens“ nicht in den Betrieben stattfinde. Man solle die Impfquote mit Anreizen steigern. Dafür seien die Sozialpartner jederzeit gesprächsbereit. „2,5-G am Arbeitsplatz ohne ausreichende Rahmenbedingungen sehen wir nicht als Lösung“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme.

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Die COVID-19 - Maßnahmen ab 1. November

Seit Anfang November gibt es überall dort, wo der Kontakt am Arbeitsplatz mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, die „3-G“-Pflicht, also geimpft, getestet, oder genesen – auch für Spitzensportler und -sportlerinnen. In der Übergangsfrist bis 14. November kann statt eines „3-G“-Nachweises eine FFP2-Maske getragen werden. Ab 15. November werden dann allerdings Antigen-Tests nicht mehr akzeptiert, sondern nur noch PCR-Tests, es gilt also eine „2,5-G“-Pflicht.

 

Im Gegenzug entfällt am Arbeitsplatz die Maskenpflicht, etwa auch für Angestellte im Supermarkt. Für Kunden bleibt die Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z. B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel) bestehen.

Für die Einhaltung der Maßnahme sind beide Seiten – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – verantwortlich. Die Kontrollen obliegen in erster Linie den jeweiligen Arbeitgebern. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen laut dem Covid-19-Maßnahmengesetz: für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.

FFP2-Maske auch im Wintertourismus

Im Tourismus ist etwa auch bei der Benützung von Seilbahnen (etwa geschlossenen Gondeln und Stationen) ab 15. November ein „3-G“-Nachweis zusätzlich zur Maske notwendig. Ausgenommen sind Personen, die die Seilbahn zur Deckung alltäglicher Bedürfnisse nützen.

Ein „3-G“-Nachweis ist auch für Advent- und Weihnachtsmärkte nötig. Statt einer Einzäunung sind auch Bänderausgaben mit definierten Kontrollpunkten möglich. Apres-Ski wird ab Mitte November analog zur Nachtgastronomie geregelt, also mit „3-G“-Nachweis, wobei ein Antigentest oder ein Antikörpernachweis nicht ausreicht.

Ein Mund-Nasen-Schutz ist laut Ministeriumswebsite zusätzlich zum „3-G“-Nachweis für Beschäftigte und Besucher und Besucherinnen auch in Pflege- und Spitalseinrichtungen vorgeschrieben.

„Ausnahmsweise“ können laut Verordnung statt eines „3-G“-Nachweises auch Selbsttests durchgeführt werden, also etwa vor einem Lokal oder auch in Kuranstalten oder Alters- und Pflegeheimen möglich.

Der erweiterte Stufenplan

Die bundesweiten Maßnahmen sind weiterhin abhängig von der Auslastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern. In einigen Bundesländern gelten zudem regionale und schärfere Maßnahmen.

Stufe eins ist seit 15. September in Kraft, als die Zehn-Prozent-Auslastung an den Intensivstationen (ICU) mit Covid-19-Patienten und -Patientinnen (200 belegte Intensivbetten) erreicht wurde.

  • Antigen-Tests sind nur 24 Stunden ab Testabnahme gültig. PCR-Tests gelten 72 Stunden lang. Tests an Schulen werden auch von Freitag bis Sonntag in Lokalen und sonstigen Einrichtungen anerkannt.
  • FFP2-Masken-Pflicht gilt in Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften sowie Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse, also auch Apotheken und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wer nicht geimpft, getestet oder genesen ist, muss ab November auch in allen anderen Kundenbereichen (etwa Kleider- oder Elektrohandel sowie Reisebüros und Museen) eine FFP2-Maske tragen. Allerdings wird das Tragen einer FFP2-Maske auch geimpften und genesenen Personen empfohlen.
  • Die „3-G“-Regel gilt bereits bei Zusammenkünften ab 25 Personen, zudem in der Gastronomie und in Beherbergungsbetrieben, ebenso beim Apres-Ski – dort muss wenn dann ein PCR-Test vorgelegt werden. Wo „3-G“ Bedingung ist (Gastronomie, Theater, Friseure, Beherbergungsbetriebe, Veranstaltungen), gibt es keine Maskenpflicht.

Stufe zwei tritt sieben Tagen, nachdem die Intensivbettenauslastung auf 300 (15 Prozent) gestiegen ist, in Kraft:

  • In der Nachtgastronomie (und „ähnlichen Settings“) sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen gilt die „2-G-Regel“, d. h., nur noch Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Das gilt auch für Apres-Ski.
  • Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) sind nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit „3-G“-Regel gültig.

Stufe drei wird sieben Tage nach einer Auslastung von 400 Intensivbetten (20 Prozent) aktiviert:

  • In Bereichen mit „3-G“-Regel verliert der Antigen-Test gänzlich seine Gültigkeit. Zutritt haben nur noch Geimpfte, Genesene und Personen mit aktuellem PCR-Test. Diese Maßnahme tritt sofort bei Erreichen des Grenzwerts in Kraft, es gibt keine 7-Tage-Wartefrist.

Stufe vier wird bei einer Auslastung von 25 Prozent bzw. 500 belegten Intensivbetten schlagend.

  • Dann gilt „2-G“ in allen bisherigen „3-G“-Bereichen: Ungeimpften ist der Eintritt etwa in Gastronomie, Hotellerie, zu Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder Sportveranstaltungen untersagt, selbst bei Vorlage eines negativen Tests, egal ob Antigen- oder PCR-Test.

Stufe fünf wird aktiviert, wenn die als „kritisch“ geltende Marke von 600 Intensivbetten (30 Prozent) überstiegen wird.

  • Es treten „Ausgangsbeschränkungen“ für Ungeimpfte in Kraft. Wer weder eine Impfung noch einen aufrechten Genesungsstatus vorweisen kann, darf den eigenen privaten Wohnbereich nur noch in Ausnahmefällen verlassen. Erlaubt ist dann etwa noch die Grundversorgung (wie Einkäufe) oder der Weg zur Arbeit.

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Gutes Verhandlungsklima in der ersten Runde, abgerechnete Inflation von 2,1 Prozent außer Streit gestellt

In kleiner Runde haben heute die Gehaltsverhandlungen für die Beschäftigten der Daseinsvorsorge und den öffentlichen Dienst begonnen.

Auf Seiten der Gewerkschaft stehen younion-Vorsitzender Christian Meidlinger und GÖD-Vorsitzender Norbert Schnedl an der Spitze des Verhandlungsteams.

Meidlinger: „Das Verhandlungsklima im Gespräch mit Vizekanzler Werner Kogler war sehr wertschätzend, die Gesprächsbasis ist gut. Wir haben die abgerechnete Inflation in der Höhe von 2,1 Prozent außer Streit gestellt, das Wirtschaftswachstum im Gesamtkontext mit der Pandemie diskutiert und den 1. Jänner 2022 als geplanten Wirksamkeitsbeginn des Verhandlungsergebnisses festgelegt.“

Die Verhandlungen sollen zeitnah in voller Besetzung auch unter Einbeziehung der Wirtschaftsforscher*innrn weitergeführt werden. „Die Kolleg*innen der Daseinsvorsorge haben auch während Corona Hervorragendes geleistet und das Land am Laufen gehalten. Es ist klar, dass sie dafür auch die entsprechende Anerkennung und eine angemessene Steigerung der Löhne und Gehälter erhalten müssen“, schloss Meidlinger.

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Nationalfeiertag: FPÖ will direkte Demokratie, SPÖ Sacharbeit

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner fordert anlässlich des Nationalfeiertags, die Sacharbeit wieder in den Vordergrund zu rücken. In einer Video-Botschaft drängte sie vor allem auf Dämpfung von Teuerung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. FPÖ-Obmann Herbert Kickl forderte indes mehr Freiheit, der Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer (FPÖ) einen Ausbau der direkten Demokratie.

Denn die Distanz zwischen den Menschen und der Staatsspitze, den Regierenden und weiten Teilen der Gesetzgebung sei so groß wie nie, meine Hofer in einer Aussendung: „Unsere Aufgabe als Politiker ist es, den Willen zur Mitgestaltung auch zu ermöglichen. Gerade auch die Corona-Krise hat gezeigt, dass es immer weniger Staatsbürgern ausreicht, alle paar Jahre ein Kreuz auf dem Wahlzettel zu machen.“ Konkret fordert der Dritte Präsident, dass von mindestens 250.000 Menschen unterstützte Volksbegehren einer Volksabstimmung unterzogen werden müssen.

Zu Kickls Vorstellungen zum Nationalfeiertag gehört etwa, die Grenzen gegen illegale Zuwanderung dicht zu machen und Gesundheit und Freiheit nicht gegeneinander auszuspielen. Vor dem Hintergrund der „jüngsten Skandale“ meint Rendi-Wagner, dass „die politische Kultur wieder zu einer Kultur des Anstands und des Respekts“ gegenüber den Menschen zurückfinden müsse: „Es braucht wieder eine Kultur der Ernsthaftigkeit, wo der Inhalt zählt, nicht die Inszenierung.“

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Rendi-Wagner befürchtet Blockade durch Regierung

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner „befürchtet“, dass die ÖVP-Grünen-Koalition nach den jüngsten Turbulenzen eine „Regierung mit Ablaufdatum“ ist. Es bestehe offenbar großes Misstrauen zwischen ÖVP und Grünen, das berge die Gefahr von Blockade und Stillstand.

Dabei hätte die Regierung „fünf zentrale Punkte“ umzusetzen, meinte sie mit Blick auf die vom neuen Kanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) für diese Woche angekündigten Gespräche mit Klubobleuten und Sozialpartnern.

Rasche Maßnahmen gegen die Teuerung, stärkere und raschere Steuersenkung, Pflegereform, Ausbau der Ganztagskinderbetreuung samt Rechtsanspruch und „Mitwirkung an der Aufklärung des mutmaßlich korrupten türkisen Systems“ sind für Rendi-Wagner die fünf zentralen Herausforderungen, die die Regierung rasch angehen müsse.

Schallenberg soll „Trennlinie ziehen“

An Kanzler Schallenberg richtete die SPÖ-Chefin in einem schriftlichen Statement die Erwartung, „rasch Klarheit zu schaffen“ und „eine entschiedene Trennlinie zu den türkisen Machenschaften zu ziehen“ – damit die Regierung wieder arbeitsfähig wird und „Österreich wieder zurück in die Spur findet“.

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Gewerkschaften: Kindergarten-Demo zeigt erste Wirkung!

Aufnahme in den Beirat für Elementarpädagogik angekündigt

Die Proteste und die Demo-Ankündigung am 14.10.2021 vor dem Bildungsministerium zeigen erste Wirkung: Bundesminister Heinz Faßmann nimmt die Sozialpartner nun doch in den Beirat für Elementarpädagogik auf. Also jenes Gremium, in dem neue Richtlinien für Kindergärten und Horte beraten werden.

„Monatelang hat es geheißen, dass es in dem Beirat um ganz andere Dinge geht und deshalb die Sozialpartner nicht eingeladen sind. Mit der Aufnahme in dieses Gremium zeigt sich auch die Wahrheit“, sagt ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann.

Für Judith Hintermeier, selbst Pädagogin und Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft ist der plötzliche Schwenk von Bildungsminister Heinz Faßmann ein erster Erfolg von monatelanger Arbeit: „Wir haben bereits mehrmals vor dem Ministerium protestiert und für 14.10.2021 eine große Demo angekündigt – das alles hat großen medialen Druck ausgeübt.“

Karin Samer, Betriebsratsvorsitzende der Wiener Kinderfreunde, von der Gewerkschaft GPA: „Auch die Betriebsversammlungen am 12.10.2021 haben Bildungsminister Heinz Faßmann wohl deutlich gezeigt, dass sich das Personal so etwas nicht gefallen lässt. Selbstverständlich bleibt es bei dieser Maßnahme.“

„Es geht nicht um den Beirat an sich. Der ist nur Mittel zum Zweck. Wir haben ganz konkrete Ziele und Forderungen“, sagt Sylvia Gassner, Vorsitzende des Fachbereichs Soziale Dienste in der Gewerkschaft vida.

Christa Hörmann, stellvertretende Vorsitzende in der younion_ Die Daseinsgewerkschaft: „Die Demo am 14.10.2021 findet wie geplant statt. Der Minister soll laut hören, was wir von ihm fordern!“ Es geht um:

Es geht um:

* Anerkennung und Wertschätzung

* Mehr Sicherheit

* 1% des BIP für den elementaren Bildungsbereich

* Start einer Ausbildungsoffensive

* Bessere Arbeitsbedingungen (weniger Kinder in der Gruppe, mehr Personal, Neuberechnung des Erwachsenen-Kind-Schlüssels)

* Einheitliches Bundesrahmengesetz

Korinna Schumann abschließend: „Wir werden uns stark in den Beirat einbringen und sehr konstruktiv mitarbeiten, aber es muss schon klar sein, dass wir die Vertreter*innen von mehr als 60.000 Beschäftigten in diesem Bereich sind. Es muss sich schnell und nachhaltig etwas für sie verändern!“

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ÖGB -Stellungnahme zur Diskussion Einführung 3G-Regel in der Arbeit, 30. September 2021

Entgegen anderslautender Informationen der Bundesregierung kann und wird die Entscheidung zur Einführung der 3-G-Regel im Betrieb nicht auf Sozialpartner-Ebene gefällt werden. Das muss auf politischer Ebene passieren. Im konkreten Fall liegt die Zuständigkeit beim Gesundheitsminister, die Bundesregierung kann diese Verantwortung nicht auf die Sozialpartner abwälzen.

Die Regierung muss diese Entscheidung auf Basis virologischer und medizinischer Fakten treffen, der ÖGB hat weder die Daten noch die Expertise dafür.

Fachgebiet des ÖGB ist die Gestaltung von Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt, diesbezüglich bringen wir uns immer ein – in diesem Sinne wurde auch die Einladung angenommen zu einem Gespräch auf ExpertInnen-Ebene. Ein Arbeitsrechtexperte des ÖGB hat wie VertreterInnen der anderen Sozialpartner und der IV an diesem Gespräch teilgenommen, um die Rechtssicht der Sozialpartner mit jener der Bundesregierung auszutauschen. Die inhaltliche Ausgestaltung liegt jetzt bei der Regierung.

Die Linie des ÖGB ist klar und unverändert: Die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen muss geschützt werden. Impfen ist erwiesenermaßen der beste Schutz. Es ist zu respektieren, wenn sich jemand nicht impfen lassen will, in diesem Fall sind sich aber alle ExpertInnen darin einig, dass regelmäßiges Testen der beste Weg ist, um infizierte KollegInnen so früh wie möglich zu erkennen und damit andere ArbeitnehmerInnen möglichst vor der Ansteckung zu schützen. Dafür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen, die keinesfalls zur Benachteiligung von Beschäftigten führen dürfen.

 Wir wissen aus zahlreichen Anfragen und Kontakten, dass unterschiedliche Corona-Regelungen derzeit viel Unsicherheit bei den Menschen auslösen, in diesem Sinne würde der ÖGB eine klare Regelung für die betriebliche Ebene begrüßen.

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SPÖ fordert bei Steuerreform CO2-Ausnahme für Mieter

Die SPÖ fordert eine Ausnahme für Mieterinnen und Mieter bei der geplanten CO2-Steuer. „Mehrkosten durch eine CO2-Bepreisung müssen von den Vermietern getragen werden und dürfen von ihnen auch nicht an Mieter weitergegeben werden“, sagte Umweltsprecherin Julia Herr. Sie verwies darauf, dass Mieter nicht selbst über die Art ihres Heizsystems entscheiden können.

Die SPÖ-Umweltsprecherin fordert, dass die Mehrkosten von den Vermietern getragen werden, wenn diese das Heizsystem nicht umstellen wollen. Außerdem brauche es Förderungen zum Systemwechsel für Menschen mit geringen Einkommen und für den sozialen Wohnbau.

Fernwärme und Erdgas dominieren

Laut Statistik Austria leben knapp vier von zehn Menschen in Österreich in einer Mietwohnung. Einer von der Arbeiterkammer im Vorjahr veröffentlichten Studie zufolge werden diese am häufigsten mit Fernwärme beheizt, an zweiter Stelle liegt Erdgas. Brennholz und Heizöl kommen dagegen bei Mietwohnungen kaum zum Einsatz.

Rechnet man Eigentums- und Mietwohnungen zusammen, ist Gas der häufigste Brennstoff: 27,3 Prozent der Haushalte heizen mit Erdgas, 25 Prozent mit Fernwärme, jeweils 16 Prozent mit Heizöl bzw. Holz (inklusive Hackschnitzel und Briketts).

Das Umweltministerium wollte sich angesichts der laufenden Verhandlungen über die Steuerreform nicht dazu äußern, wie Mietwohnungen beim CO2-Preis berücksichtigt werden könnten. Bereits im April hatten sich Bund und Länder aber auf das Auslaufen fossiler Energieträger beim Heizen geeinigt.

Kohle- und Ölheizungen sollen bis spätestens 2035 ausgetauscht werden, Erdgas soll nur noch bis 2040 verheizt werden dürfen. Bei Neubauten sollen Gasheizungen schon ab 2025 der Vergangenheit angehören.

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Eilmeldung für Wien: Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung neu ausverhandelt!

Die Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten, Horten und Schulen lief mit Beginn der Sommerferien 2021 aus.

younion _ Die Daseinsgewerkschaft hat sozialpartnerschaftlich verhandelt und folgenden Erfolg für die Stadt Wien Bediensteten erzielt:

Im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten, Horten und Schulen aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie bei behördlicher Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19-Verdachtsfällen, kann für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine Dienstfreistellung für die Dauer der notwendigen Betreuung im Gesamtausmaß von neuerlich maximal 4 Wochen gewährt werden.

Diese Maßnahme gilt seit 1. September 2021 bis 30. Juni 2022.

Nun sind die Bundesländer aufgefordert Druck zu machen!

Für Kolleg*innen mit Kollektivvertrag gilt folgende Regelung:

Die Sonderbetreuungszeit (mit Rechtsanspruch) für Eltern wird ab 1. Oktober 2021 wieder eingeführt und gilt bis Ende des Jahres 2021. 3 Wochen Sonderbetreuungszeit bei vollem Gehalt sind möglich.

Vieles erscheint auf den ersten Blick oft selbstverständlich, doch das ist es nicht. Dahinter steckt der unermüdliche Einsatz der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Je mehr wir sind, desto stärker können wir auftreten und wichtige Erfolge wie diesen erzielen.

Es zahlt sich eben aus, Gewerkschaftsmitglied zu sein.

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