Eilmeldung für Wien: Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung neu ausverhandelt!

Die Dienstfreistellung zur Kinderbetreuung im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten, Horten und Schulen lief mit Beginn der Sommerferien 2021 aus.

younion _ Die Daseinsgewerkschaft hat sozialpartnerschaftlich verhandelt und folgenden Erfolg für die Stadt Wien Bediensteten erzielt:

Im Falle einer behördlichen Schließung von Kindergärten, Horten und Schulen aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie bei behördlicher Absonderung (Quarantäne) von Kindern bei COVID-19-Verdachtsfällen, kann für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr eine Dienstfreistellung für die Dauer der notwendigen Betreuung im Gesamtausmaß von neuerlich maximal 4 Wochen gewährt werden.

Diese Maßnahme gilt seit 1. September 2021 bis 30. Juni 2022.

Nun sind die Bundesländer aufgefordert Druck zu machen!

Für Kolleg*innen mit Kollektivvertrag gilt folgende Regelung:

Die Sonderbetreuungszeit (mit Rechtsanspruch) für Eltern wird ab 1. Oktober 2021 wieder eingeführt und gilt bis Ende des Jahres 2021. 3 Wochen Sonderbetreuungszeit bei vollem Gehalt sind möglich.

Vieles erscheint auf den ersten Blick oft selbstverständlich, doch das ist es nicht. Dahinter steckt der unermüdliche Einsatz der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Je mehr wir sind, desto stärker können wir auftreten und wichtige Erfolge wie diesen erzielen.

Es zahlt sich eben aus, Gewerkschaftsmitglied zu sein.

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