Kassenreform: Fünf statt 21, weniger Gewerkschaftseinfluss

Die Regierung will am Dienstag ihre Pläne zur Sozialversicherungsreform vorstellen. Bekannt ist unter anderem die Fusion von 21 auf fünf Sozialversicherungen.

Geänderte Machtverhältnisse

Laut Medien ist auch eine weitgehende Änderung der Machtverhältnisse in den Krankenkassen geplant: Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen künftig je die Hälfte der Mandate stellen, womit in vielen Gremien der Selbstverwaltung ÖVP-FPÖ-Mehrheiten möglich wären.

Derzeit dominieren in den neun Gebietskrankenkassen die Arbeitnehmervertreter: Die Arbeiterkammer stellt vier Fünftel der Mitglieder in Vorstand und Generalversammlung, nur in der Kontrollversammlung ist es umgekehrt. Da hat die Wirtschaftskammer die Mehrheit. Damit werden die meisten Gebietskrankenkassen von SPÖ-Gewerkschaftern geführt. Nur in Vorarlberg und Tirol gibt es ÖVP-Mehrheiten.

Nur noch je einen „Verwaltungsrat“ auf Bundesebene

Wie mehrere Medien am Wochenende berichten, soll es in der geplanten „Österreichischen Gesundheitskasse“ anstatt der derzeitigen Gremien künftig nur noch je einen „Verwaltungsrat“ auf Bundesebene und in den neun Landesstellen geben. Der würde je zur Hälfte mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt. Das würde in vielen Gremien eine Machtverschiebung von den SPÖ-Gewerkschaftern hin zu ÖVP-FPÖ bedeuten.

Die Leistungen sollen künftig zentral vorgegeben, die Beiträge zentral eingehoben werden. Die regionale Selbstverwaltung dürfte den Berichten zufolge nur noch über Gesundheitsplanung und Gesundheitsziele entscheiden und „innovative Projekte“ begleiten. Neben der „Österreichischen Gesundheitskasse“ soll es künftig noch die AUVA, die Pensionsversicherung sowie eine Sozialversicherung für Beamte und Bergbau sowie für Bauern und Unternehmer geben.

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