Kein Familienbonus bei Mindestsicherung

Der von ÖVP und FPÖ geplante Familienbonus sieht zwar einen Mindestbetrag für Alleinerzieherinnen vor. Sollten diese ganzjährig Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Mindestsicherung beziehen, werden die 250 Euro pro Kind und Jahr aber nicht ausgezahlt. Das sieht der Gesetzesentwurf des Finanzministeriums vor. Dort ist auch im Detail geregelt, wie der Bonus zwischen berufstätigen Eltern geteilt wird.

Der „Familienbonus Plus“ soll ab 2019 eine Steuergutschrift von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bringen bzw. 500 Euro ab dem 18. Geburtstag - vorausgesetzt, es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe und die Eltern haben ein entsprechendes Einkommen. Die Gutschrift wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen. Wer weniger Lohnsteuer bezahlt, erhält vom Familienbonus weniger bis gar nichts. Für Alleinerzieherinnen und Alleinverdiener sind zumindest 250 Euro pro Kind und Jahr vorgesehen („Kindermehrbetrag“).

Für einen Elternteil oder geteilt

Diese Mindestsumme soll allerdings nicht an Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher fließen, die ganzjährig Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung oder Grundversorgung beziehen. „Durch den Kindermehrbetrag sollen nur jene Eltern mit Kindern entlastet werden, die berufstätig sind“, heißt es dazu in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf.

Der Entwurf regelt auch im Detail, wie sich Eltern den Familienbonus aufteilen können. Grundsätzlich gilt, dass entweder ein Elternteil die gesamte Steuergutschrift erhält oder dass sie 50:50 auf beide aufgeteilt wird. Ein anderes Verhältnis ist nicht vorgesehen. Allerdings kann die Aufteilung bei mehreren Kindern für jedes Kind extra festgelegt werden. Die Kosten des Gesetzes werden im Entwurf mit 750 Mio. Euro für 2019 und 1,19 Mrd. Euro ab 2020 beziffert.

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