Ministerrat stockt Gemeindenhilfspaket auf

 

Die Bundesregierung stockt das CoV-Hilfspaket für die Gemeinden um 1,5 Mrd. auf nunmehr 2,5 Mrd. Euro auf. Eine Milliarde wird als Vorschuss auf die Ertragsanteile der Gemeinden fließen. Zurückgezahlt werden müssen diese Vorschüsse frühestens im Jahr 2023, und das zinsfrei. Das gab Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) nach dem Ministerrat heute bekannt.

Gemeinden haben gesetzlich weniger Möglichkeiten, sich über Darlehen zu verschulden, als Bund und Länder. Daher wirkt sich das geringere Steueraufkommen, insbesondere die Kommunalsteuer, extrem negativ auf ihre Liquidität aus.

„Daher hat die Bundesregierung im heutigen Ministerrat ein zweites Gemeindepaket mit einem Volumen von 1,5 Milliarden Euro für das heurige Jahr beschlossen. Damit stärken wir die Liquidität der Gemeinden und die Investitionen vor Ort“, so der Minister.

Drei Maßnahmen

Das Paket umfasst drei Maßnahmen: die Aufstockung der Ertragsanteile der Gemeinden um 400 Millionen Euro bei der Zwischenabrechnung im März 2021. Diese Mittel werden nicht rückverrechnet. Eine Milliarde fließt als Sondervorschüsse auf die Ertragsanteile der Gemeinden. Diese Gelder müssen zurückgezahlt werden, allerdings ohne Zinsen, und die Rückzahlung beginnt frühestens im Jahr 2023.

Als dritte Maßnahme wird der Strukturfonds im Jahr 2021 um 100 Millionen Euro für besonders finanzschwache Gemeinden aufgestockt.

Die 1,5 Milliarden verteilen sich wie folgt auf die Bundesländer: Burgenland 46,4 Millionen Euro, Kärnten 99,4 Mio., Niederösterreich 260 Mio., Oberösterreich 236,3 Mio., Salzburg 96 Mio., Steiermark 201,7 Mio., Tirol 123 Mio., Vorarlberg 65,6 Mio. und Wien 371,6 Mio. Euro.

Aufgrund der Dauer der Krise habe man festgestellt, dass viele Gemeinden das kofinanzierte erste Investitionshilfspaket nicht abrufen konnten, deswegen habe man nun Schritte zur Sicherstellung der Liquidität der Gemeinden gesetzt, erklärte Blümel.

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