Ein kräftiges Plus für die MTD!

• Hebammen
• der gehobene medizinischtechnische Dienst
• der medizinisch-technische Fachdienst
• die medizinischen Assistenzberufe

bleiben im K-Schema.

Für sie gibt es rückwirkend mit 1. Jänner 2019 ein Plus von:



Diese Zulagen gelangen 12 Mal im Jahr zur Auszahlung und werden in der Pensionsberechnung einbezogen.

Alle Berechnungen beinhalten KEINE Zulagen, sind Bruttosummen und alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweise: Das erhöhte Gehalt kann erst nach Beschlussfassung im Gemeinderat ausbezahlt werden. Einen genauen Termin dafür gibt es allerdings noch nicht. Die Auszahlung erfolgt auf jeden Fall rückwirkend!