Europa braucht dringend einen Kurswechsel!

Zurzeit läuft einiges falsch in der EU. Steuerhinterzieher erhalten leichtes Spiel, öffentliche Dienste werden privatisiert und Wettbewerb wird vor allem auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen betrieben.

So kann und darf es nicht mehr weitergehen! Leistungen wie etwa Bildung, Gesundheit, Abfallentsorgung, Verkehrsinfrastruktur, Energie- und Wasserversorgung gehören in die öffentliche Hand und müssen vollständig von Handels- und Investitionsschutzabkommen ausgenommen werden. Kunst, Kultur und der öffentlich-rechtliche-Rundfunk dürfen nicht mehr länger finanziell ausgehungert werden. Und Wohnen muss endlich wieder leistbar werden!

Gemeinsam mit vielen anderen GewerkschafterInnen kämpfe ich für diesen Kurswechsel in Europa. Nur die Sozialdemokratie bringt die EU auf den richtigen Kurs. Denn sie kann Rahmenbedingungen für gute Arbeit, qualitativ hochwertige öffentliche Dienstleistungen und Verteilungsgerechtigkeit schaffen. 

UNSERE GEWERKSCHAFTSKANDIDATINNEN

Mehr Informationen zur Wahl und den KandidatInnen: https://euwahl2019.at/

FOTO v.l.n.r. : Gerald Kreuzer, Evelyn Regner, Thomas Kattnig, Sophia Reisecker, Johannes Schwarcz-Breuer

WORUM GEHT’S BEI DER EU WAHL 2019

WIR BLEIBEN DRAN:

GewerkschafterInnen machen den Unterschied in Europa!

Es macht einen riesigen Unterschied, wer im Europaparlament sitzt. Unsere Devise als GewerkschafterInnen: Dranbleiben und nicht lockerlassen – bis am Ende ein Plus für die Beschäftigten rausschaut. Wir überlassen Europa nicht den Konzernen!

Evelyn Regner, unsere Gewerkschafterin im Europaparlament, hat das gezeigt. Ihr hartnäckiger Einsatz hat einen großen Anteil daran, dass in den vergangenen Jahren einige wichtige EU-Beschlüsse durchgesetzt werden konnten:

  • Das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ wird mit der neuen Entsenderichtlinie Realität. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping, der für mehr Fairness auf Österreichs Baustellen sorgt. Mit der zuletzt durchgesetzten EU-Arbeitsbehörde werden diese Regeln auch anständig kontrolliert. Nun setzen wir uns dafür ein, dass diese Behörde ihren Sitz in Österreich haben wird.
  • Die Steueroasen werden nach und nach trockengelegt. Mit der Anti-Geldwäsche-Richtlinie können wir endlich sehen, wer die wirtschaftlichen Eigentümer hinter schwindeligen Steuerkonstruktionen sind. Und auf Druck des Europaparlaments wurden endlich Strafen über Apple, Google und Starbucks verhängt. Das waren wichtige Erfolge im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit.
  • Neue Regeln für EU-Unternehmen verpflichten die Mitgliedstaaten jeden „Umzug“ einer Firma zu verbieten, wenn eine Briefkastenfirma entsteht, mit der Steuer- Lohn- oder Sozialdumping betrieben wird oder die Rechte von ArbeitnehmerInnen anders ausgehebelt werden. Bei jedem „echten Umzug“ bekommt die Belegschaft ihr Recht auf Information und Konsultation. Ihre Mitbestimmungsrechte, wenn ein Unternehmen in ein anderes Mitgliedsland zieht, müssen geschützt werden

Die Konzerne haben lange genug profitiert! Wir GewerkschafterInnen kämpfen für ein Europa der Steuergerechtigkeit, in dem sich Arbeit für alle ArbeitnehmerInnen auszahlt, der Zugang zu Wasser gesichert, Wohnen für alle leistbar ist und in dem die Rechten und die Neoliberalen nicht mehr das Sagen haben.

WAS SIND UNSERE SCHWERPUNKTE

STEUERGERECHTIGKEIT SCHAFFEN

Konzernprivilegien durch klare Regeln und EU-weite Mindeststeuern brechen, weil Gerechtigkeit heißt, dass alle ihren fairen Beitrag leisten.

LOHNDRÜCKER BESTRAFEN

Für eine Europäische Arbeitsbehörde mit echten Durchgriffsrechten, weil Lohn- und Sozialdumping in der EU wirksam beseitigt gehören. Gleicher Lohn, für gleiche Arbeit, am gleichen Ort!

RECHTSRUCK VERHINDERN

Vilimsky’s Freunde - Salvini, Orbán und Le Pen - stoppen. Weil es niemandem besser geht, nur weil es anderen schlechter geht.

LEISTBARES WOHNEN

Für ein EU-Investitionsprogramm zur Ankurbelung des sozialen Wohnbaus, weil Wohnkosten nicht mehr als ein Viertel des Einkommens ausmachen dürfen.

SAUBERES TRINKWASSER

Gegen die Privatisierung der Wasserversorgung. Das gilt für alle öffentlichen Dienste, wie z. B. Gesundheit, Nahverkehr, Bildung, Kunst & Kultur, Energie und Müllentsorgung.

NUR FAIRES INTERNET IST FREIES INTERNET

Kampf gegen digitale Monopole wie Google und Amazon aufnehmen. Faire und angemessene Vergütung und vertragliche Vereinbarungen für UrheberInnen und ausübende KünsterInnen garantieren ein freies Internet.

ÖFFENTLICH-RECHTLICHER RUNDFUNK VS. FAKE NEWS

Für ausreichend finanzierte und unabhängige europäische Rundfunkanstalten. Nur dann bieten sie auch qualitativ hochwertige Information.

KLIMAWANDEL STOPPEN

Für einen sozial gerechten Übergang für alle ArbeitnehmerInnen. CO2-Neutralität, Energiewende und Umweltschutz stehen nicht im Widerspruch zur sozialen Frage.

FAIRE HANDELSPOLITIK

Für faire Abkommen ohne privilegierte Klagerechte und Sonderschiedsgerichtsbarkeit für Konzerne. Effektiver Schutz öffentlicher Dienste und Sicherung von ArbeitnehmerInnenrechten, Umwelt und KonsumentInnenschutz.

WIE KANN ICH WÄHLEN

EUROPAWAHL IN ÖSTERREICH 2019

Die Wahlen zum Europäischen Parlament

Am 26. Mai 2019 werden in Österreich die 19 österreichischen Mitglieder der insgesamt 705 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Als Stichtag wurde der 12. März 2019 festgesetzt.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen von rund 460 Millionen Bürgerinnen/Bürgern. Die Wahl wird in allen 27 bzw. 28 (abhängig vom Zeitpunkt des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union – „Brexit“) Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum abgehalten: zwischen dem 23. Mai und 26. Mai 2019. Jeder Mitgliedstaat kann selbst entscheiden, an welchem Tag oder an welchen Tagen in diesem Zeitfenster die Europawahl abgehalten wird.

Es handelt sich um eine Direktwahl, bei der die Stimme für eine kandidierende Partei abgegeben wird. Welche Kandidatinnen/Kandidaten in das Europäische Parlament einziehen, bestimmt sich − abhängig vom Wahlergebnis − nach deren Reihung innerhalb der Partei und dem Ergebnis der Auswertung der Vorzugsstimmen.

Das Europäische Parlament vertritt alle Bürgerinnen/Bürger der EU-Mitgliedstaaten und hat weitreichende Befugnisse, wie z.B. die Mitwirkung an der Gesetzgebung in der EU oder demokratische Kontrollrechte in Bezug auf die EU-Institutionen. Darüber hinaus wählt das Europäische Parlament die Präsidentin/den Präsidenten der Europäischen Kommission auf Basis eines Kandidatenvorschlags des Europäischen Rates. Da die Amtszeit des amtierenden Präsidenten im Jahr 2019 endet, ist das Ergebnis der Europawahl u.a. in Bezug auf die Ernennung seiner Nachfolgerin/seines Nachfolgers bedeutsam. Die Gesetzgebungsperiode des Europäischen Parlaments beträgt fünf Jahre.

Aktiv wahlberechtigt bei Europawahlen sind neben österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern auch andere Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die den Hauptwohnsitz in Österreich haben und am 12. März 2019 (Stichtag) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Diese können bei der Europawahl 2019 in Österreich ihre Stimme abgeben.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher und andere Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen einen Antrag stellen, um in die (Europa-)Wählerevidenz aufgenommen zu werden. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher müssen spätestens nach 10 Jahren − gerechnet vom Tag der Eintragung oder Wiedereintragung − neuerlich einen Antrag stellen, um in der (Europa-)Wählerevidenz zu verbleiben. Österreicherinnen/Österreichern mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch erfasst.

WÄHLEN MIT WAHLKARTE BEI DER EUROPAWAHL 2019

Wahlberechtige, die bei der Europawahl 2019 voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben, können die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, mündlich oder schriftlich − unbedingt unter Angabe eines Grundes − beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist seit Ausschreibung der Wahl möglich.

  • Die Wahlkarte muss schriftlich bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2019 beantragt werden.
  • Mündlich muss die Wahlkarte bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 24. Mai, 12.00 Uhr beantragt werden.
  • Ist eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich, kann ein schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 24. Mai 2019, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

Quelle und weitere Informationen: https://www.oesterreich.gv.at