Wir

Qualitativ hochwertige öffentliche Dienste - Tragende Säule für Lebensqualität und sozialen Zusammenhalt!

Qualitativ hochwertige öffentliche Dienste sind ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschafts- und Sozialsysteme der EU-Mitgliedstaaten und insgesamt ein substantieller Bestandteil des europäischen Gesellschaftsmodells. BürgerInnen und Unternehmen in Europa erwarten zu Recht, dass eine umfangreiche Palette von zuverlässigen, stabilen und effizienten öffentlichen Dienstleistungen in hoher Qualität und zu erschwinglichen Preisen verfügbar ist. Qualitativ hochwertige öffentliche Dienste sorgen dafür, dass kollektive Bedürfnisse und Interessen - Aufgaben des Gemeinwohls - bedient werden können. Sie stehen daher im Mittelpunkt demokratischer Gesellschaften, die auf den Menschenrechten, den Prinzipien des Rechtsstaats und sozialer Solidarität begründet sind. Sie unterstützen die Umsetzung von Grundrechten, wie sie zum Beispiel in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Redefreiheit, Religionsfreiheit, Freiheit von Furcht, Freiheit von Not) der Vereinten Nationen (VN) und in der EU-Charta der Grundrechte verankert sind. Die Entwicklung von qualitativ hochwertigen öffentlichen Diensten muss Hand in Hand mit dem Kampf gegen Betrug und Korruption gehen.

Die gegenwärtigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen zeigen die Bedeutung der Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen im Rahmen der Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen.



Fotos: Copyright MA 30, 48, 68, 70, younion

Die FSG in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft stellt daher fest,

  • dass qualitativ hochwertige öffentliche Dienste von höchster Bedeutung für alle Mitglieder einer Gesellschaft sind. Diese ermöglichen erst die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für BürgerInnen, ArbeitnehmerInnen und Unternehmen, aber auch benachteiligter Gruppen wie MigrantInnen und Arme.
  • dass öffentliche Dienste einen Beitrag zu gemeinsamen Werten wie Solidarität, Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung sowie zu Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung und sozialem und territorialem Zusammenhalt leisten.
  • dass öffentliche Dienste und ein bürgernaher öffentlicher Sektor eine fundamentale Voraussetzung sind, um die durch den demographischen Wandel und den Klimawandel gestellten Herausforderungen zu bewältigen.
  • dass, der Ausbau der Daseinsvorsorge sowie gemeinwohlorientierter Infrastrukturen und Dienstleistungen in der digitalen Gesellschaft von eminenter Bedeutung ist und die Entwicklung sogenannter intelligenter vernetzter Städte aktiv und kritisch zu begleiten ist.
  • dass trotz der derzeitigen Wirtschaftskrise die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen nur durch die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände sichergestellt werden kann.

Bewältigung der Weltwirtschaftskrise und die Rolle der Städte und Gemeinden

Die aktuelle Krise belastet die öffentlichen Haushalte, Staatseinnahmen gehen zurück, Staatsausgaben steigen an. Hierdurch werden die öffentlichen Haushalte zusätzlich belastet und die Budgetprobleme verschärft.

In ganz Europa nehmen die lokalen und regionalen Verwaltungsstrukturen eine zentrale Position in der Abfederung der Auswirkungen der Finanz- und Weltwirtschaftskrise ein; dies vor allem durch ihre Investitionstätigkeit vor Ort. Auch in Österreich nehmen Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände eine Schlüsselrolle bei der Krisenbewältigung ein und tragen wesentlich dazu bei, dass Österreich diese weltweite Krise besser als andere Staaten meistern kann.

Demgegenüber steht eine immer geringer werdende Finanzierung der Aufgaben der kommunalen Grundversorgung seitens der öffentlichen Hand. Seit Jahren werden die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen in Österreich zunehmend eingeengt. Die Kommunen sehen sich aufgrund der von ihnen zu erbringenden notwendigen Leistungen für die Bevölkerung mit steigenden finanziellen Belastungen konfrontiert, ohne hierfür einen entsprechenden Ausgleich im Rahmen des Finanzausgleichs zu erhalten.

Schon bisher hat die kommunale Ebene versucht, durch Verwaltungs- und Personaleinsparungen ihrer prekären finanziellen Lage zu begegnen. Da weitere Effizienzsteigerungen über Einsparungen kaum mehr realisierbar sind, stehen Leistungseinschränkungen für die Bevölkerung im Raum.

Die Folgen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise belasten die öffentlichen Haushalte zusätzlich zu den strukturellen Entwicklungen, verschärfen die ohnehin angespannte Situation der Kommunen noch weiter, grenzen die Handlungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der kommunalen Strukturen zunehmend ein und bringen die MitarbeiterInnen an die Grenze der Belastbarkeit. Die Leistungen der Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände sind akut bedroht, wenn nicht rasch strukturelle und finanzielle Maßnahmen ergriffen werden.

Sicherstellung der kommunalen Grundversorgung durch einen aufgabenorientierten Finanzausgleich

Im Finanzausgleich, der zwischen dem Bundesministerium für Finanzen, dem Städte- und Gemeindebund sowie den Landeshauptleuten alle vier bis sechs Jahre verhandelt wird, wird die Verteilung der finanziellen Mittel der Republik Österreich auf den Bund, die Bundesländer und die 2.100 Gemeinden (Stand: 1.5.2015) in Österreich geregelt. Grundlage dieser Regelung ist die Verteilung der Aufgaben an die jeweilige Gebietskörperschaft und die daraus resultierenden Ausgaben und Einnahmen.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass vermehrt Aufgaben vom Bund an die österreichischen Städte und Gemeinden übertragen wurden. Demgegenüber steht allerdings eine immer geringer werdende Finanzierung dieser zusätzlichen Aufgaben durch den Bund. Die Kommunen haben in der Erbringung der Aufgaben finanzielle Engpässe, welche langfristig die Bewältigung dieser Aufgaben nicht mehr möglich machen. Zusätzlich verschärft wurde die Situation durch die Finanz- und Wirtschaftskrise der letzten Jahre. Um dem entgegenzuwirken mussten die Verantwortlichen auf kommunaler Ebene durch Maßnahmen im Verwaltungsbereich und Einsparungen im Personalbereich entgegenwirken. Zusätzliche bzw. weitere Maßnahmen, die mit Einsparungen im Zusammenhang stehen, sind – ohne Leistungseinschränkungen für die Bevölkerung – nicht mehr umsetzbar! Die, den Gemeinden und Städten übertragenen Aufgaben sind akut gefährdet, wenn nicht umgehend finanzielle und strukturelle Maßnahmen im Rahmen des Finanzausgleiches seitens des Bundes getätigt werden!

Die FSG in der younion bekennt sich ausdrücklich zum Schutz umfassender kommunaler Dienstleistungen, dem Recht der Kommunen auf eigenverantwortliche Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge und somit auch zu ihrem Schutz vor Liberalisierung und Privatisierung!

Wir fordern fordern daher, dass

  • eine faire Mittelaufteilung durch einen aufgabenorientierten Finanzausgleich und eine klare Kompetenzaufteilung zwischen den Gebietskörperschaften erfolgt.
  • zusätzliches Geld aus dem Bundesbudget eingesetzt wird, um öffentliche Dienstleistungen (Altenpflege, Gesundheitsdienste, Bildung, Kunst und Kultur, etc.) und kommunale Investitionen (öffentlicher Verkehr, Infrastruktur, sozialer Wohnbau, etc.) in die öffentliche Daseinsvorsorge sicherzustellen und auszubauen. Öffentliche Zukunftsinvestitionen müssen von der Defizitberechnung ausgenommen werden („Golden Rule“), um umfassende europäische und nationale Investitionsprogramme zu erleichtern.
  • eine Modernisierung der gemeindeeigenen Abgaben erfolgt.
  • Vermögen, Vermögenseinkommen bzw. Vermögenszuwächse wie Zinsen, Dividenden, Kursgewinne oder Fondserträge grundsätzlich nicht geringer besteuert werden als Arbeitseinkommen.
  • die Finanztransaktionssteuer rasch und umfassend verwirklicht wird, damit die VerursacherInnen der Krise einen gerechten Beitrag leisten und eine Regulierung der Finanzmärkte möglich wird.
  • Weitere Investitionen in den sozialen Wohnbau (Leistbares Wohnen), um der Preisspirale am Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.

Mit den daraus resultierenden Einnahmen bzw. frei werdenden Mitteln sollen zahlreiche gesellschaftlich wertvolle Arbeitsplätze in den Bereichen Bildung, Kunst und Kultur, Gesundheitsversorgung, Altenpflege, Kinderbetreuung, öffentlicher Verkehr, erneuerbare Energien, thermische Gebäudesanierung und Gemeindedienstleistungen finanziert werden. Die Kommunen sind dadurch finanziell in der Lage ihren Beitrag zu leisten, um zahllose Menschen in Österreich aus der Armut und Armutsgefährdung zu holen, die Nachfrage zu stärken, die Situation am Arbeitsmarkt spürbar zu entspannen und damit das gesellschaftliche Klima – ohne große VerliererInnen – zu verbessern.

Nein zu Privatisierungen

Die Präsidenten der Industriellenvereinigung sowie der Wirtschaftskammer und auch andere PolitikerInnen, sprechen sich in ihren wirtschaftspolitischen Stellungnahmen immer wieder für weitere Privatisierungen zum Abbau der Staatschulden sowie zur Reduktion der aus Staatschulden resultierenden Zinsbelastung aus. IV und WKÖ erwarten sich aus den Privatisierungen von ua Energieversorgern, Bundesimmobilien und Bundesforsten, aber auch bei Flughäfen, der Bestattung Wien, beim Wiener Hafen und der Münze Österreich Erlöse im Ausmaß von rund 25 Mrd. Euro. Seitens der FSG in der younion sind Privatisierungen allerdings aus vielerlei Gründen – gerade auch zur Budgetkonsolidierung bzw. zum Staatschuldenabbau – entschieden abzulehnen:

  • Vermeintliche Privatisierungs“erlöse“ der letzten Privatisierungswelle zwischen 2000 und 2006 entpuppen sich als Nettoverluste.
  • Die Ursache für steigende Staatsverschuldung liegt in der Wirtschaftskrise begründet: Verantwortlich zeichnet sich für die von 2008 bis 2014 deutlich steigende Staatsschuld die Wirtschaftskrise und nicht, wie neoliberale Kräfte suggerieren, im öffentlichen Eigentum stehende Unternehmungen. So sind laut AK-Studie rund 75% des Gesamtschulden­zuwachses von 2008 bis 2010 - das sind 27,9 Mrd. von 37,4 Mrd. Euro - der Wirtschaftskrise geschuldet: krisenbedingter Einnahmeausfall, insb. bei Körperschafts- und Kapitalertragssteuer, Eigenkapitalzufuhr im Rahmen der Bankenrettungspakete, Konjunkturmaßnahmen, Mehrausgaben für Arbeitslosigkeit, etc. Es besteht also keinerlei Ursache-Wirkung-Zusammenhang zwischen Staatschulden und öffentlichem Eigentum an Unternehmen.
  • Privatisierungen sind entscheidend mitverantwortlich für die Wirtschaftskrise. Neue Privatisierungen bergen ein wirtschaftspolitisches Risikopotential in sich: Als wesentliche Ursache für Entstehen der Finanz- und daraus resultierenden Wirtschaftskrise kann die Privatisierung sozialer Sicherungssysteme (Pensionsfonds) sowie bislang öffentlicher Unternehmen angesehen werden. Nicht zuletzt die Privatisierung der Pensionsvorsorge und daraus resultierender milliardenschwerer Pensionsfonds verstärkten – um neue Möglichkeiten der rentablen Veranlagung zu finden – den Druck auf die Privatisierung bislang öffentlicher Unternehmen. Veranlagungen nahmen dabei zunehmend einen hochspekulativen und -riskanten Charakter an, welche, begünstigt durch weitestgehend deregulierte und liberalisierte Finanzmärkte, nach Platzen der spekulativen Blasen zur Finanz- und anschließend Wirtschaftskrise führten. Angesichts nach wie vor bestehender, nicht einmal ansatzweise behobener Regulierungsdefizite der Finanzmärkte drohen weitere Privatisierungsrunden krisenhafte Entwicklungen einmal mehr zu begünstigen.

Darüber hinaus sprechen auch grundsätzliche Überlegungen für öffentliches Eigentum an Unternehmen (Versorgungssicherheit, Preisgestaltung, Beschäftigung, öffentliche Kontrolle, volkswirtschaftliche Bedeutung, Kostenstruktur etc.), weshalb sich die FSG in der younion bereits in der Vergangenheit für eine Ausweitung von öffentlichem (Mit-) Eigentum an Betrieben aus Beschäftigungs-, Wirtschafts- und regionalpolitischen Gründen ausgesprochen hat (z.B. über eine öffentliche Beteiligungs- bzw. Auffanggesellschaft, „GBI-neu“).

Eine nachhaltige Sanierung der Haushalte, die Aufarbeitung und Bewältigung der Krisekosten kann daher nicht über Privatisierungen erfolgen, sondern muss bei Ursachen bzw. Verursachern der Krisenkosten ansetzen. Es ist nur selbstverständlich, dass jene, deren Vermögen und Besitz im Rahmen von Milliarden Euro schweren Bankenrettungs- und Konjunkturpaketen von der steuerzahlenden, nichtvermögenden Allgemeinheit – in der Mehrheit ArbeitnehmerInnen – gerettet wurden, nun ihren Beitrag zum finanziellen Abbau der Krisenkosten leisten: über eine entsprechende Besteuerung von Vermögen, Vermögensübergängen, Vermögenszuwächsen, Finanzmarktgeschäften, Finanztransaktionen und Spekulationsgewinnen.

Die FSG in der younion fordert daher, ein sofortiges Ende der Privatisierungsdebatte und lehnt die Privatisierung von Unternehmen in öffentlichem (Mit)-Eigentum zur Budgetkonsolidierung bzw. zum Abbau öffentlicher Schulden entschieden ab.

Der Abbau der im Zuge der Wirtschaftskrise entstandenen Kosten muss entsprechend dem Verursacherprinzip einnahmeseitig vor allem bei einer höheren Besteuerung von Vermögen, Vermögensübergängen und –zuwächsen sowie Finanztransaktionen ansetzen, ausgabenseitig bei einer Wirtschaftspolitik, welche Beschäftigung in „guter Arbeit“ fördert und entsprechend Ausgaben für Arbeitslosigkeit reduziert.

Europaweite Absicherung der Daseinsvorsorge

Die Entwicklung und der Erhalt qualitativ hochwertiger öffentlicher Dienste sind von essenzieller Bedeutung für eine solidarische Gesellschaftsordnung. Die zuständigen Entscheidungsträger aller politischen Ebenen müssen die Verantwortung für die Finanzierung, Organisation und Erbringung von auf Solidarität beruhenden öffentlichen Diensten unter Respektierung gemeinsamer Prinzipien und Werte wie Solidarität, gleichberechtigter Zugang, Universalität, Kontinuität, Anpassungsfähigkeit, Bezahlbarkeit, Nähe der Dienste, Sozialpartnerschaft und demokratische Kontrolle übernehmen und diese garantieren.

Eine positive europäische Agenda muss ein Gegengewicht zur Verwirtschaftlichung öffentlicher Dienste innerhalb und außerhalb der Europäischen Union bieten. Wir können keine Veränderungen der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen akzeptieren, die die Solidarität innerhalb der Gesellschaft und den universellen Zugang zu diesen Diensten schwächen. Eine positive EU-Agenda muss ebenfalls die weitere sektorale Liberalisierung, insbesondere der Gesundheits- und Sozialdienste und der Wasserversorgung, innerhalb der EU verhindern.

Der öffentliche Sektor braucht eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter, motivierter und gut bezahlter ArbeitnehmerInnen. Das erfordert ein gutes und transparentes Management und das Recht der Gewerkschaften auf Unterrichtung, Anhörung und Verhandlungen. Ebenfalls erforderlich sind Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben sowie die Beendigung aller unsicheren und prekären Beschäftigungsverhältnisse sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.

Damit weiterhin qualitativ hochwertige, effiziente, nachhaltige und nutzerorientierte Leistungen der Daseinsvorsorge erbracht werden können, erhebt die FSG in der younion folgende Forderungen:

  • Die Maßnahmen zur „Europäischen Wirtschaftsregierung“ und die fiskalpolitische Steuerung der EU dürfen den öffentlichen Dienst und seine MitarbeiterInnen, insbesondere die solidarischen Sozial-, Pensions- und Gesundheitssysteme, nicht einer ideologisch motivierten, kurzfristigen Sanierung der öffentlichen Haushalte opfern. Wir brauchen ambitionierte Investitions- und Innovationsprogramme, sowie gerechte Steuersysteme statt Schuldenbremse und Lohndumping. Die Tarifautonomie der Sozialpartner muss unangetastet bleiben und die Tarifrunden im öffentlichen Dienst müssen im Sinne des Erhalts der Binnennachfrage erfolgen.
  • Die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer, deren Einnahmen für öffentliche Infrastruktur und Leistungen der Daseinsvorsorge eingesetzt werden.
  • Die Verankerung des Vorranges funktionierender öffentlicher Dienstleistungen vor den Prinzipien des Binnenmarktes und des Wettbewerbsrechtes.
  • Definition und Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge obliegen den Mitgliedstaaten oder ihren Gebietskörperschaften.
  • Die Berücksichtigung des Prinzips der Subsidiarität durch Garantie des Rechts auf lokale und regionale Selbstbestimmung bei der Erbringung, Organisation und Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen.
  • Die Verankerung einer praktikablen Inhouse-Vergabemöglichkeit im Bereich der Daseinsvorsorge am Vorbild der Verordnung zur Neuregelung des Öffentlichen Personennahverkehrs.
  • Eine öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit wie zum Beispiel eine interkommunale Kooperation als legale interne Möglichkeit, ausschreibungsfrei Dienstleistungen gemeinsam mit anderen öffentlichen Gebietskörperschaften zu organisieren und zu erbringen soll forciert und anerkannt werden.
  • Die verbindliche Anwendung und Berücksichtigung sozialer Kriterien einschließlich Kollektivvereinbarungen sowie ökologischer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
  • Eine Flexibilisierung des EU-Beihilfenrechts bei der Finanzierung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.
  • Die Prinzipien und Werte öffentlicher Dienste zu einem festen Bestandteil der Politiken und Aktivitäten der EU zu machen. Alle EU-Politiken müssen danach bewertet werden, welchen Beitrag sie zur Entwicklung hochwertiger öffentlicher Dienste leisten, darin eingeschlossen sind auch die makroökonomische Politik, der Europäische Strukturfonds (EFRE) und die Außenpolitik zum Beispiel im Hinblick auf die europäische Nachbarschaftspolitik, den Dialog zwischen der EU und Russland, den Balkan-Stabilitätspakt EPA, bilaterale Handelsabkommen oder das allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS). Daher sind öffentliche Dienstleistungen aus sämtlichen Freihandelsabkommen auszunehmen.
  • Ausreichende öffentliche Ausgaben für öffentliche Dienste und den öffentlichen Sektor durch Aufrechterhaltung und Entwicklung solidarischer Finanzierungssysteme und diese Ausgaben als Investitionen und nicht als Kostenfaktor anzusehen.
  • Weiterhin Ressourcen zu schaffen für Forschung, Training, berufliche Qualifizierungen, Kompetenzen, Informationsaustausch, Bewusstseinsbildung, Bündnisbildung mit Organisationen der Zivilgesellschaft und Kampagnen für den Kampf für Investitionen in qualitativ hochwertige öffentliche Dienstleistungen und gegen verschiedene Formen der „Vermarktung“ in Verbindung mit Privatisierung, Outsourcing und öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) auf Vertragsbasis.
  • Mehr öffentliche Ausgaben für qualitativ hochwertige öffentliche Dienste und diese als Investitionen und nicht als Kosten zu begreifen, indem solidarische Finanzierungssysteme erhalten und entwickelt werden, gerechte und progressive Steuern erhoben werden, der Steuerwettbewerb beendet wird und eine gemeinsame Besteuerungsrundlage für Unternehmen mit einem Mindeststeuersatz von 25%. Die Einführung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bzw. eines einheitlichen Steuerniveaus darf höheren, von den Mitgliedstaaten festgesetzten Steuern nicht im Wege stehen. Öffentliche Zukunftsinvestitionen müssen von der Defizitberechnung ausgenommen werden („Golden Rule“), um umfassende europäische und nationale Investitionsprogramme zu erleichtern.
  • Eine Stärkung sowie den Ausbau der Mitwirkungsrechte in Zusammenhang mit den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt und Gesellschaft sowie der Entwicklung sogenannter intelligenter vernetzter Städte.
  • Positive Reformen zu nutzen und zu unterstützen, die zu besseren und effektiveren öffentlichen Diensten führen, zB in Form öffentlich-öffentlicher Partnerschaften.

Wir, die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft sehen die Absicherung von Arbeitsplätzen und die Neuschaffung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze als vorrangiges  Ziel. Es ist - unserer Weltsicht nach - eine wesentliche Aufgabe der Politik, dieses Ziel unter sozial verantwortungsvoller Beteiligung der Wirtschaft zu verfolgen.

Gemeinsam sind wir die FSG in der younion - und wir sind dazu da, Ihre Interessen zu vertreten!

 

Ing. Christian MEIDLINGER                            Erich KNIEZANREK

Vorsitzender                                                     Bundesgeschäftsführer