News Archiv January 2021

AK: Kein CoV-Impfzwang am Arbeitsplatz

Weltweit setzen Politik und Wirtschaft derzeit große Hoffnungen in die CoV-Impfstoffe – doch nicht jeder möchte sich impfen lassen. Direkte Konsequenzen am Arbeitsplatz seien laut Arbeiterkammer Steiermark bei einer Weigerung derzeit nicht zu fürchten.

Viele fragen sich derzeit, ob der eigene Vorgesetzte Arbeitnehmer zu einer CoV-Impfung zwingen kann und etwa mit einer Kündigung als Konsequenz, wenn man sich nicht impfen lassen möchte, drohen kann. Einen Impfzwang kann es aus momentaner Sicht nicht geben, sagt Karl Schneeberger, Arbeitnehmerschützer der Arbeiterkammer Steiermark: „Grundsätzlich muss man sagen, der Arbeitgeber kann mich nicht zwingen, mich impfen zu lassen. Es gibt derzeit keine Regelung im Gesetz, und es gibt auch keine öffentlich-rechtliche Impfpflicht.“

Frage der Abwägung

Bei juristischen Angelegenheiten folgt jedoch meist noch ein „Aber“: Bei arbeitsrechtlichen Fragen handle es sich laut Schneeberger um Abwägungsfragen. Einerseits gehe es um die Interessen des Arbeitgebers in Bezug auf den Schutz seines Eigentumes – andererseits gehe es um die Interessen des Arbeitnehmers, was den Schutz seiner körperlichen Unversehrtheit betrifft.

Die Arbeiterkammer geht davon aus, dass diese Abwägung bei der derzeitigen Gesetzeslage zugunsten der Arbeitnehmer ausgeht, so Schneeberger: „Wie das in besonders heiklen Personengruppen ausgehen könnte – nämlich im Gesundheitsbereich – wird davon abhängen, ob sich herausstellen sollte, dass Geimpfte auch nicht ansteckend sind.“

Einzelfallklärungen nötig

Sollte es der Fall sein, dass geimpfte Personen nicht ansteckend sind, könnte die Abwägung auch zugunsten der Arbeitgeber ausfallen, so Schneeberger. Wissenschaftlich sei die Frage bisher nicht geklärt worden, ob Personen, die geimpft sind, andere trotzdem anstecken können, oder nicht. Eine Einzelfallklärung sei laut dem Experten auch beim Unterzeichnen eines neuen Dienstverhältnisses nötig. Pauschal könne auch hier gesagt werden, dass der Arbeitgeber keine Impfung vorschreiben darf.

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Demorichtlinie mit weniger Möglichkeiten als angedacht

Die vom Innenministerium seit Tagen angekündigte Richtlinie für Demonstrationen beinhaltet weniger Möglichkeiten als im Vorfeld geplant. Die ursprünglich angedachten Möglichkeiten der Untersagung oder Auflösung einer Versammlung sind kein Thema mehr. Die Richtlinie beinhaltet nun drei Punkte: Analyse der Socia-Media-Aktivitäten der Anmelder, enger Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden und stärkere personelle Präsenz der Polizei.

Die Idee für die Richtlinie war nach Problemen mit Versammlungen von „Coronavirus-Leugnern“, die von Rechtsradikalen dominiert waren, entstanden. Angekündigt war ursprünglich eine Richtlinie, die sich in vier Hauptbereiche gliedert: Analyse der Anmeldung bereits im Vorfeld, Möglichkeiten der Untersagung einer Versammlung, Möglichkeiten der Auflösung einer Versammlung und die einsatztaktische Vorgehensweise bei der notwendigen Auflösung von Versammlungen. Davon ist nur der erste Punkt übrig geblieben, wie aus einer Medienunterlage des Ministeriums von gestern hervorgeht.

Mehr Fokus auf Soziale Netzwerke

Künftig soll die Analyse der Anmeldungen im Vorfeld verstärkt werden. „Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass die Versammlungen über Soziale Medien beworben werden. Oftmals in einem Ausmaß, das die gemeldete Teilnehmerzahl weit übersteigen lässt. Darüber werden auch dem Strafrecht zuwiderlaufende Postings entsprechend in die Beurteilung mit einfließen. Das verbale Eskalationspotenzial ist ein entscheidender Faktor bei der Untersagung einer Versammlung“, heißt es in dem Papier.

Als zweiter Punkt wird der enge Austausch zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden über die Anmelder von derartigen Versammlungsvorhaben angeführt. „Die bisherigen Erfahrungen zeigen einen bundesweit identen Kreis von Anmelderinnen und Anmeldern. Insbesondere erfolgt auch ein enger Austausch zwischen den Landespolizeidirektionen über strafbare Handlungen (Verwaltungsübertretungen, gerichtlich strafbare Handlungen) die bei Versammlungen wahrgenommen wurden.“

„Personelle Präsenz“

„Personelle Präsenz ist ein wesentlicher Faktor um die rechtskonforme Umsetzung einer Versammlung gewährleisten zu können“, lautet der dritte Punkt der Richtlinie. Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit werde bundesländerübergreifend den personellen Einsatz koordinieren und Polizeikräfte auch bundesländerübergreifend einsetzen. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der 3-D-Philosophie (Dialog, Deeskalation, Durchgreifen) würden natürlich weiterhin beachtet.

Das Innenministerium ergänzte am Abend, dass es sich bei dem herausgegebenen Medienpapier nur um die Eckpunkte der Richtlinie handle. Die Richtlinie umfasse mehrere Seiten und werde bald zur Gänze präsentiert werden.

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Politologin: Nein zu „Freitesten“ ersparte Regierung Blamage

Die Regierung kritisiert die Opposition zwar für ihr Nein zum „Freitesten“ aus dem Lockdown. Aber die Opposition habe der Regierung da wohl „sogar einen Gefallen getan“, so die Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle. Denn viele Fragen – etwa der Kontrolle oder der Verfassungswidrigkeit – seien noch offen gewesen. „Die Blamage ist der Regierung erspart geblieben“, Türkis-Grün habe „fast Glück gehabt mit diesem Einspruch“, konstatierte Stainer-Hämmerle gestern in der ZIB2.

Sowohl Stainer-Hämmerle als auch der Gesundheitsökonom Thomas Czypionka übten Kritik an der Kommunikation der Regierung zur Pandemie. Die Transparenz sei „sehr lückenhaft“, und auch in der Kommunikation und Information gebe es Mängel, stellte Czypionka etwa mit Blick auf die Impfungen oder die Massentests fest. Bei der Impfstrategie würde Transparenz und Perspektive für viele fehlen, sagte Stainer-Hämmerle etwa unter Hinweis darauf, dass die Regierung Zahlen dazu nur einmal wöchentlich veröffentlichen wolle.

Betroffene Branchen reagieren verschnupft

Weil das geplante Konzept des „Freitestens“ nun doch nicht kommt, werden Handel, Gastronomie und Kultureinrichtungen statt in der Woche davor erst am 25. Jänner Besucherinnen und Besucher empfangen können. Entsprechend fallen die Reaktionen der betroffenen Branchen aus.

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Corona: Kein Freitesten – Lockdown um eine Woche verlängert

Der Lockdown in Österreich wird de facto um eine Woche verlängert. Denn die Möglichkeit des Freitestens entfällt angesichts der am Sonntag angekündigten Blockade der Opposition, wie die APA aus Regierungskreisen erfuhr. Damit werden Handel, Gastronomie, Tourismus und wohl auch Schulen erst am 24. Jänner öffnen können.

Ursprünglich war ja geplant, dass jene, die sich einer Testung unterziehen, bereits eine Woche früher Vorteile lukrieren können – etwa den Besuch von Kultur- und Sportevents oder den Einkauf von Gütern, die man nicht täglich braucht, beispielsweise Kleidung oder Bücher. Zudem sollten persönliche Dienstleister wie Friseure mit 17. Jänner wieder Kunden empfangen können und die Schulen den Präsenzunterricht aufnehmen.

Eine entsprechende Novelle, die das Freitesten ermöglicht hätte, war kurz vor Jahreswechsel in Begutachtung geschickt worden. Gestern hatte aber die Opposition aus unterschiedlichen Gründen angekündigt, dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern. Damit könnte die Vorlage zwar den Nationalrat passieren, würde aber vom Bundesrat dank der dort herrschenden knappen Mehrheit von SPÖ, FPÖ und NEOS (31:30) für rund zwei Monate auf Eis gelegt.

Für die Koalition ist so klar, dass der Lockdown um eine Woche verlängert werden muss. Ihr Plan, mit 18. Jänner über Freitestungen die Öffnung von Handel, Schule oder Kultur zu ermöglichen, sei durch die Haltung der Opposition nicht mehr umzusetzen, hieß es aus Regierungskreisen zur APA. Damit werde der Lockdown bis 24. Jänner nun für alle in Österreich gelten.

Ob es hier noch Änderungen geben kann, war vorerst unklar. Für heute waren Gespräche zwischen Gesundheitsministerium und Opposition sowie zwischen Bund und Ländern angesetzt. Stand Sonntagabend sah es aber nicht nach einer Verständigung zwischen Koalition und SPÖ bzw. NEOS aus. Ein Einlenken der FPÖ ist angesichts deren Kurses soundso auszuschließen.

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