News Archiv January 2019

VdF-Zirngast: Verwirrung um Ausbildungsentschädigungen im österreichischen Fußball

Klage des Niederösterreichischen Fußballverbandes abgewiesen

Der Kontrollausschuss des Steirischen Fußballverbandes hat im November in zwei Fällen die Anträge des Niederösterreichischen Fußballverbandes auf Zahlung von überhöhten und nachverrechneten Ausbildungsentschädigungen abgewiesen.

Dass der NÖFV gegen diese mittlerweile rechtskräftigen Entscheidungen keinerlei Protest eingelegt und sie verbandsintern bereits in erster Instanz akzeptiert hat, kann man dahingehend interpretieren, dass man seitens des Verbandes zu viel Aufsehen um diese Entscheidungen vermeiden will. Es ist nämlich davon auszugehen, dass sehr viele Vereine die zu Unrecht vorgeschriebenen und eingemahnten höheren Beträge für die im LAZ ausgebildeten Jugendspieler bereits bezahlt haben.

„Es zeigt sich wieder einmal, auf welch wackligen juristischen Beinen die Bestimmungen rund um das System der Ausbildungsentschädigung in Österreich stehen. Es wurden einfach Beträge in der Hoffnung vorgeschrieben und eingemahnt, damit die betroffenen Vereine die Zahlungen ohne die Einholung juristischen Beistands tätigen“, sagte heute, Dienstag, der Vorsitzende der Vereinigung der Fußballer (VdF), einer Fachgruppe der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Gernot Zirngast.

Er hatte bereits bei Einführung des neuen Systems im Juni 2017 auf die Problematik hingewiesen. Fakt ist, dass viele Vereine die überhöhten Forderungen seitens des NÖFV, aber auch anderer Landesverbände bezahlt haben, weil sie einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen wollten. Sie sind nun die Geschädigten. Zudem ist zu befürchten, dass auch in der aktuellen Transferzeit, die gestern offiziell begonnen hat, diesbezüglich unberechtigte Forderungen erhoben werden.

Offenbar sind sich nicht einmal die Landesverbände des ÖFB diesbezüglich einig. Die VdF fordert daher den ÖFB und die Landesverbände auf, für mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu sorgen und eine bundesweit einheitliche Regelung einzuführen. Gute Ausbildung im Nachwuchsbereich kostet Geld und soll auch entsprechend abgegolten werden. Aber nicht auf dem Rücken der Spieler, deren Eltern oder gutgläubiger Vereinsfunktionäre.

Zirngast: „Wir können allen Betroffenen nur raten, jegliche Forderungen aus dem Titel Ausbildungsentschädigung rechtlich prüfen zu lassen. Wie es sich nun gezeigt hat, erfolgen diese nicht immer zu Recht.“
 

Read more …

Arbeiterkammer will Mietern mit „Wohnbonus“ helfen

Angesichts steigender Wohnkosten besonders in den Städten hat die Arbeiterkammer (AK) einen Fünf-Punkte-Plan für leistbares Wohnen präsentiert

Ein „Wohnbonus“ zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Teils der Wohnkosten soll Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Häusern entlasten, ein neues Mietrecht soll Befristungen nur mehr in Ausnahmefällen ermöglichen und Maßnahmen gegen Spekulanten bringen.

Die Wohnkosten seien in den letzten Jahren viel stärker gestiegen als die Einkommen und die Teuerung, kritisierte AK-Präsidentin Renate Anderl vor Journalisten.

„Die Mieten sind praktisch explodiert“. Daher müsse etwas passieren, fordert Anderl die Regierung zum Handeln auf. Bei der geplanten Steuerreform könnte ein „Wohnbonus“ in Höhe von maximal 500 Euro pro Jahr eingeführt werden, mit dem zehn Prozent der Wohnkosten eines Haushalts von der Lohn-bzw. Einkommenssteuer abgesetzt werden können.

Wer unter der Einkommenssteuergrenze verdient, also gar keine Einkommenssteuer zahlt, dem sollte der Wohnbonus als Gutschrift ausbezahlt werden, erläuterte der Leiter der AK-Abteilung Steuerpolitik, Dominik Bernhofer. Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer sollten den Wohnbonus nutzen können: Absetzbare Wohnkosten sollten der laufende Mietzins oder die Kosten für Kauf sowie Sanierung von Wohnraum sein, also etwa bei Wohnungseigentümern die Rückzahlungsraten für einen Hypothekarkredit.

Nur für eigengenutzten Wohnraum (maximal 150 m2) sowie bis maximal 90.000 Euro Jahreseinkommen (mit Einschleifregelung ab 60.000 Euro) soll der Wohnbonus Anwendung finden. Rund 60 Prozent der österreichischen Haushalte würden davon profitieren, neben Arbeitnehmern auch Selbstständige, Pensionisten und Studenten. Die Kosten für den Staat durch Steuerausfall schätzt die AK auf 1,2 Mrd. Euro. Die Forderung nach einem Wohnbonus mache die Forderung nach einer Mehrwertsteuerbefreiung von Mieten übrigens nicht obsolet, beides liege nun auf dem Tisch, sagte Anderl.

Um die hohen Mieten einzudämmen und den „Mietwucher“ effektiv zu bekämpfen fordert die AK-Chefin auch ein neues Mietrecht

„Das Mietrecht ist intransparent und macht es Immobilienspekulanten daher einfacher, erhöhte Mieten zu verlangen“, kritisiert Anderl. Das System mit Zu- und Abschlägen sei nicht durchschaubar, selbst Gerichte kämen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Eine „Unsitte“ seien die befristeten Mietverträge: Zwei von drei Mietverträgen würden bereits befristet abgeschlossen. Befristungen sollten nur mehr bei nachweisbarem privaten Eigenbedarf des Vermieters, für sich selbst oder Familienangehörige, möglich werden. In Deutschland habe man hier schon Einschränkungen gemacht.

Das neue Mietrecht müsse die Mieten klar begrenzen und auch die Zuschläge deckeln. Das Mietrecht sollte für alle Wohnungen gelten, die älter als 30 Jahre sind, also ausfinanziert. Die Maklerprovision sollte der tragen, der den Makler beauftragt, also üblicherweise der Vermieter. Wer Mietwucher betreibe und zu hohe Mieten verlange, sollte auch bestraft werden: Derzeit müssten Spekulanten nur die überhöhte Miete mit Zinsen zurückzahlen. Die AK fordert, dass die Mieter künftig das Doppelte von dem zurückbekommen, was an überhöhter Miete bezahlt wurde.

Letzter Punkt im Forderungspaket ist „mehr geförderter Wohnbau“: Die Stadt Wien habe hier bereits einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Zusätzlich sollten Bund und Länder Grundstücksreserven vorrangig für den geförderten Wohnbau verwenden, fordert die AK.

Read more …

RH wird Generalsekretäre in Ministerien prüfen

Der Rechnungshof (RH) wird sich auf Antrag der SPÖ mit den Generalsekretären beschäftigen, die die Regierung in vielen Ministerien neu eingesetzt hat. Den Antrag auf eine entsprechende Prüfung will die SPÖ bei der Nationalratssitzung am 30. Jänner einbringen, kündigte die Sprecherin von Generalsekretär Thomas Drozda heute an. Die SPÖ kritisiert vor allem die hohen Kosten der neuen Spitzenbeamten.

Generalsekretäre gibt es in einzelnen Ministerien schon länger. Allerdings beschlossen ÖVP und FPÖ nach Antritt der neuen Regierung im Dezember 2017, dass die neuen Minister ihre Generalsekretäre ohne vorherige Ausschreibung bestellen dürfen. Außerdem haben die neuen Spitzenbeamten Anspruch auf Beamtenstatus und sind den Sektionschefs der Ministerien gegenüber weisungsbefugt.

„Teure Parallelstrukturen“

Drozda kritisierte die Generalsekretäre in der „Kronen Zeitung“ (Montag-Ausgabe) als „teure Parallelstrukturen“ mit eigenem Mitarbeiterstab und monatlichen Kosten von 246.000 Euro. Außerdem kritisierte die SPÖ, dass offenbar eine „Konferenz der Generalsekretäre“ mit zusätzlichen Strukturen geplant sei.

Der Rechnungshof soll daher Qualifikation und Gehaltsstruktur der Generalsekretäre und ihrer Mitarbeiter untersuchen sowie prüfen, inwieweit die Generalsekretäre die Formulierung von Gesetzen an Private ausgelagert haben.

Für die Einleitung einer Sonderprüfung sind 20 Abgeordnete nötig, über die die SPÖ verfügt. Einzige Beschränkung ist, dass maximal drei Sonderprüfungen parallel laufen dürfen. Derzeit ist aber nur eine derartige Prüfung anhängig, nämlich eine von den Grünen angestoßene Untersuchung des Informationsaustauschs zwischen Finanzämtern. Beim Rechnungshof heißt es dazu, dass Prüfanträge von Parlamentsfraktionen prioritär behandelt werden.

Read more …

AK Anleitung für eine gerechte Steuerreform

Fünf Kriterien müssen aus Sicht der Arbeiterkammer erfüllt sein, damit die Steuerreform als gerecht gelten kann

Die Arbeiterkammer wird die geplante Steuerreform der Regierung einem „Gerechtigskeits-Check“ unterwerfen – anhand von fünf Kriterien. „Derzeit lassen Medienberichte befürchten, dass Unternehmen bei der Steuerreform bevorzugt werden“, sagt Dominik Bernhofer, Leiter der Abteilung Steuerpolitik der AK Wien. „Der wirtschaftliche Erfolg Österreichs ist der Erfolg seiner ArbeitnehmerInnen. Wenn es zu einer Steuerreform kommt, müssen die ArbeitnehmerInnen auch am meisten von der steuerlichen Entlastung haben.“

Die Arbeiterkammer hat fünf Kriterien formuliert, an denen der Gerechtigkeits-Grad der Steuerreform leicht überprüft werden kann:

   + 80 Prozent für die ArbeitnehmerInnen: Rund 80 Prozent der Steuerleistung in Österreich erbringen die ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen. Kommen auch 80 Prozent der Steuersenkung bei den ArbeitnehmerInnen an?

   + 90 Prozent für die mit kleinen und mittleren Einkommen: 90 Prozent der LohnsteuerzahlerInnen haben kleine und mittlere Einkommen (unter der Höchstbeitragsgrundlage). Bekommen sie auch 90 Prozent der Lohnsteuersenkung?

   + Auskommen mit dem Einkommen: Wohnen, Lebensmittel und Sprit werden laufend teurer. Leistet die Steuerreform einen Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft?

   + Vorrang für Multis? Multinationale Konzerne zahlen 30 Prozent niedrigere Steuern als KMUs. Sorgt die Steuerreform für eine gerechtere Unternehmensbesteuerung?

   + Gerechte Finanzierung: Eine Steuerreform muss gerecht finanziert werden. Oder müssen sich die ArbeitnehmerInnen die Entlastung in Form von Sozial- und Leistungskürzungen letztlich selbst bezahlen?

   Bis 2020 wird die kalte Progression seit der letzten Steuerreform auf mehr als 3 Milliarden Euro anwachsen. „Das ist das Minimum an Entlastung, das sich die Österreicherinnen und Österreicher verdient haben“, sagt Bernhofer.

Read more …

ÖGB drängt auf Rechtsanspruch für „Papa-Monat“

Die ÖGB-Frauen nehmen den angekündigten „Papa-Monat“ von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) zum Anlass, auf einen Rechtsanspruch dafür zu drängen. In der Privatwirtschaft gebe es diesen derzeit nicht, kritisierte ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Korinna Schumann. Sie forderte, dass Väter nicht vom Wohlwollen der Arbeitgeber abhängig sein sollten.

Aus dem Familienministerium hieß es dazu heute gegenüber der APA, dass mit dem neuen Kinderbetreuungsgeldkonto im März 2017 die Familienzeit und der Familienzeitbonus eingeführt wurden. Bevor nun ein Rechtsanspruch diskutiert werde, müsse man prüfen, wie dieses neue Instrument genützt werde. Daher würden derzeit das Kinderbetreuungsgeld und der Familienzeitbonus evaluiert.

Sobald die Auswertung vorliegt, werde man sich ansehen, wie man die Väterbeteiligung weiter erhöhen kann, so eine Sprecherin von Ressortchefin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Zum Thema Rechtsanspruch wurde grundsätzlich auf das Sozialministerium verwiesen.

Read more …