News Archiv November 2021

AMS-Chef Kopf: Arbeitslosenzahlen derzeit „nicht so wild“

Am Mittwoch werden die aktuellen Arbeitslosenzahlen präsentiert – sie werden „nicht so wild“ ausfallen, sagte AMS-Chef Johannes Kopf gestern Abend in der ZIB2. „Bisher werden uns die Türen nicht eingerannt“, weder bei Kurzarbeitsanträgen, noch von Arbeitsuchenden, so Kopf.

Wenn der Lockdown kurz ausfällt, könnten die Umsatzeinbußen noch aufgeholt werden, ein langer Lockdown hingegen „wäre furchtbar“.

Für Kurzarbeitsanträge hätten die Betriebe allerdings noch Zeit, sagte der AMS-Chef. „Alle Unternehmen können bis zu drei Wochen im Nachhinein – im Idealfall, sage ich, nach dem Nikolotag – Anträge stellen.“ Auch bei den Arbeitsuchenden habe man mit mehr gerechnet, als diese Woche zusätzlich gekommen seien.

Es gebe derzeit noch immer etwa 100.000 Arbeitsuchende weniger als im Vorjahr, die gute Entwicklung in diesem Jahr sei noch spürbar, „aber der Unterschied wird geringer“.

Weniger Kündigungen erwartet

Die Betriebe hätten außerdem einige Monate mit Arbeitskräftemangel erlebt, daher würden jetzt Kündigungen nicht leichtfertig ausgesprochen und für einen kurzen Lockdown auch keine Kurzarbeit beantragt. „Tatsächlich gewöhnt man sich ja sogar an Schrecklichkeiten.“

Die Idee, die Geschäfte am 19. Dezember offen zu halten, hält der AMS-Chef für gut, weil verlorene Umsätze zum Teil nachgeholt werden könnten, „aber der eine Tage wird jetzt nicht den großen Unterschied machen“.

Ob sich seine Prognose bewahrheiten wird, dass es bis zu 500.000 Anmeldungen zur Kurzarbeit geben könnte, werde von der Dauer des Lockdowns abhängen, sagte Kopf, „mehr, glaube ich, wird’s nicht“.

20.000 Beschäftigte durchgehend in Kurzarbeit

Laut Kopf sind rund 4.000 Betriebe seit Beginn der Krise vor eineinhalb Jahren durchgehend, höchstens mit kurzen Unterbrechungen, in Kurzarbeit. Das seien etwa 20.000 Beschäftigte. Allein im Flughafen und bei der AUA seien es 10.000 Menschen.

Was die Langzeitarbeitslosigkeit angehe, fürchte er sich nicht vor dem nächsten Jahr, wenn der Lockdown nur kurz dauere, denn da werde es auch Nachholeffekte geben.

Den Appell von AK-Präsidentin Renate Anderl, den ab 2023 geplanten Personalabbau bei den Arbeitsämtern zu stoppen, begrüßte Kopf. Das sei derzeit aber auch nicht das Thema. Richtig sei, dass mehr AMS-Personal auch zu niedrigeren Arbeitslosenzahlen führe, „das ist sogar ein Geschäft für die öffentliche Hand“.

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younion: Christian Meidlinger mit 98,5% als Vorsitzender wiedergewählt

1. Bundeskongress der younion _ Die Daseinsgewerkschaft fand digital statt

Rein digital ging der 1. Bundeskongress der younion _ Die Daseinsgewerkschaft über die Bühne.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen schickte eine Grußbotschaft per Video an die Delegierten: „Vielen Dank für das Nicht-Lockerlassen, den unermüdlichen Einsatz, für die gelebte Solidarität innerhalb der Gewerkschaft und das stetige Bemühen um Fairness an den Arbeitsplätzen."

Auch der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig meldete sich per Video zu Wort: „Wer hält Städte und Gemeinden am Laufen? Es sind jene Menschen, die in der Daseinsvorsorge tätig sind. Zum Teil unter höchster Anspannung und unter einem ungeheuren Maß an Einsatzbereitschaft.“

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian: „Die Mitarbeiter*innen in den Gemeinden leisten auch in Zeiten des Drucks und der Verunsicherung Großartiges. Wir kämpfen Seite an Seite für bessere Einkommen bei den öffentlich Bediensteten.“

Im Zuge des 1. Bundeskongresses wurde mit Unterstützung des Instituts für empirische Sozialforschung (IFES) auch der Bundesvorstand neu gewählt.

Christian Meidlinger wurde mit 98,5% als Vorsitzender wiedergewählt. Seine Stellvertreter*innen sind Petra Berger-Ratley (99%), Franz Fischer (99,5%), Christa Hörmann (95,5%), Christian Jedinger (98,5%), Angela Lueger (97%) und Manfred Obermüller (94,6%).

Christian Meidlinger: „Ich bedanke mich bei allen, die diesen Bundeskongress unter so schwierigen Bedingungen möglich gemacht haben. Das Ergebnis gibt einen enormen Rückhalt die Gehaltsverhandlungen entschlossen weiterzuführen und dort zu weiterzukämpfen, wo es so dringend Verbesserungen braucht. Wir haben Berufsgruppen, die durch die Pandemie aufgerieben werden, sie können bald nicht mehr. Andere sind durch den Lockdown zum Stillhalten gezwungen worden, da geht es um Existenzen. Die Bundesregierung muss die dramatische Lage endlich erkennen – und handeln!“

Mit dem 1. Bundeskongress wird auch die Kampagne „Bei uns geht’s jeden Tag ums Ganze.“ Intensiviert.

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younion-FSG: Christian Meidlinger als Vorsitzender wiedergewählt

Auch Bundesgeschäftsführer Erich Kniezanrek mit 99,5% im Amt bestätigt

Beim ersten Bundeskongress der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter*innen (FSG) in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft wurde Christian Meidlinger mit klarer Mehrheit wiedergewählt. Er erhielt 99,5 Prozent Zustimmung – bei einer Wahlbeteiligung von 98%.

In einer ersten Reaktion legte Meidlinger den Kurs in die Zukunft fest: „Schon bisher war die FSG in der Gewerkschaftsbewegung eine Kraft, die dem zweifelhaften Kurs der Bundesregierung vor allem in sozialen und in Wirtschaftsfragen bessere und gerechtere Ansätze entgegengehalten hat. Dem werden wir treu bleiben. Einer Politik des neoliberalen Ausverkaufs werden wir niemals nachgeben. Wer statt auf Lösungen und Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger auf reinen Machterhalt auf Kosten aller setzt, wird uns zum Gegner haben. Wer die Zukunft sozial und gerecht gestalten will, findet uns an seiner Seite.“

Als Stellvertreter*innen des Vorsitzenden wurden Petra Berger-Ratley (100%), Gerhard Horwath (99%), Christa Hörmann (97%) und Edgar Martin (99%) gewählt.

Auch Bundesgeschäftsführer Erich Kniezanrek wurde mit 99,5% im Amt bestätigt. Seine erste Botschaft nach der Wahl: „In der türkis-grünen Regierung herrscht Chaos, dass die Bevölkerung ausbaden muss. Am Freitag wird verkündet, was am Montag passieren soll. Das ist eine Zumutung und erzeugt Ärger, Wut und Unverständnis. Die Menschen fühlen sich alleine gelassen und von der der Regierung verhöhnt. Wir nehmen die Verantwortung für die Arbeitnehmer*innen an. Denn wir lassen niemanden im Stich.“

Der Kongress fand coronabedingt rein digital statt. Die Wahl wurde vom Institut für empirische Sozialforschung (IFES) begleitet und durch eine Wahlkommission kontrolliert.

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Christa Hörmann als Frauenvorsitzende wiedergewählt

„Es ist vor allem der Zusammenhalt, der uns aus dieser Krise führt“

In rein digitaler Form wurde der 1. Bundesfrauenkongress der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter*innen) in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft abgehalten. Dabei wurde das Bundesfrauenpräsidium neu gewählt.

Das Ergebnis:

Vorsitzende: Christa HÖRMANN (98,1%)

Vorsitzende-Stellvertreterinnen (in alphabetischer Reihenfolge):

Cornelia BERGER (100%)

Karin DECKER (100%)

Regina MÜLLER (99,4%)

Schriftführerin: Doris HANDLER (100%)

Schriftführerin-Stv.in: Sabine KULTERER (100%)

Beisitzerinnen (in alphabetischer Reihenfolge):

Edeltraud MÜHLBAUER (100%)

Gerlinde PLATZER (100%)

Christa Hörmann: „Ich bedanke mich für das große Vertrauen, das ihr in mich und mein Team gesetzt habt. Gerade jetzt braucht es klare politische Standpunkte auf der Basis von Fakten und keine Show-Politik. Ohne den Einsatz der Frauen hätte die Versorgung der Menschen in Österreich während der Pandemie kaum aufrechterhalten werden können. Wir FSG-Frauen packen an, wo andere erst zum Reden beginnen. Es ist vor allem der Zusammenhalt, der uns bestimmt aus dieser Krise führt.“

 

Rückfragehinweis:

FSG/younion _ Die Daseinsgewerkschaft

01/313 16 – 83675 DW

http://www.younion-fsg.at/

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SPÖ für Verlängerung von Härtefallfonds

Die SPÖ will im kommenden Plenum einen Antrag auf Verlängerung diverser Hilfen aus dem Härtefallfonds stellen. Diese laufen nämlich aus, im kommenden Budget sind die Auszahlungen für den Härtefallfonds um 700 Mio. niedriger budgetiert als in diesem Jahr. Dabei seien das genau jene Hilfen, mit denen kleine Firmen und Einzelunternehmen über die Runden kämen, sagte der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried heute bei einer Pressekonferenz.

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Die Beamten-Gehaltsverhandlungen gehen heute in die zweite Runde

Dazu eingeladen wurden auch Wirtschaftsforscher, um eine angesichts der Coronavirus-Pandemie nicht ganz einfache Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung vorzunehmen. Ein Ergebnis ist deshalb noch nicht zu erwarten.

In der ersten Runde vor rund zweieinhalb Wochen hatten beide Seiten nur die abgerechnete Inflationsrate von Oktober 2020 bis einschließlich September 2021 von 2,1 Prozent außer Streit gestellt.

Damals saßen mit dem für die Beamten zuständigen Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nur der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Norbert Schnedl, und der für die Gemeindebediensteten zuständige younion-Vorsitzende Christian Meidlinger am Tisch. Die zweite Runde soll nun „in voller Besetzung“ stattfinden.

Eine konkrete Forderung hat die Gewerkschaft noch nicht vorgelegt. Zu den von den Metallern in der Zwischenzeit bereits abgeschlossenen 3,55 Prozent erklärte Schnedl gegenüber laut APA, dass die Beamten „andere Rahmenbedingungen“ hätten.

Als Basis für die Verhandlungen will die Gewerkschaft wie immer die Inflation und das Wirtschaftswachstum nehmen. Unter Verweis auf die „enorme Leistungsbereitschaft“ der Bediensteten auch während der Pandemie fordert die Gewerkschaftauch eine dauerhafte Kaufkraftstärkung für alle öffentlich Bediensteten.

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WKÖ- und ÖGB-Kritik an 2,5-G am Arbeitsplatz

In einer gemeinsamen Stellungnahme üben Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer heute harsche Kritik an den Plänen der Bundesregierung zu 2,5-G am Arbeitsplatz. „Die Pläne der Bundesregierung sind für WKO und ÖGB praxisfern und in dieser Form nicht durchzusetzen“, schreiben WKÖ-Chef Harald Mahrer und ÖGB-Chef Wolfgang Katzian.

Ohne flächendeckende PCR-Test-Infrastruktur gingen die Überlegungen ins Leere. „Es macht keinen Sinn, über Maßnahmen nachzudenken, für die es kein Angebot gibt“, so die beiden Sozialpartner, sie fordern ein ausreichendes Testangebot in ganz Österreich.

Eine wirksame Pandemiebekämpfung sei notwendig, aber „diese kann nicht auf dem Rücken der Betriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter passieren. Was wir jetzt brauchen, sind realistische Lösungen statt nicht zu Ende gedachter Ideen, die weder Sicherheit noch Planbarkeit vermitteln, sondern im Gegenteil zu starker Verunsicherung führen.“

ÖGB und WKÖ verweisen auf Daten, wonach „der überwiegende Teil des Infektionsgeschehens“ nicht in den Betrieben stattfinde. Man solle die Impfquote mit Anreizen steigern. Dafür seien die Sozialpartner jederzeit gesprächsbereit. „2,5-G am Arbeitsplatz ohne ausreichende Rahmenbedingungen sehen wir nicht als Lösung“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme.

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Die COVID-19 - Maßnahmen ab 1. November

Seit Anfang November gibt es überall dort, wo der Kontakt am Arbeitsplatz mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, die „3-G“-Pflicht, also geimpft, getestet, oder genesen – auch für Spitzensportler und -sportlerinnen. In der Übergangsfrist bis 14. November kann statt eines „3-G“-Nachweises eine FFP2-Maske getragen werden. Ab 15. November werden dann allerdings Antigen-Tests nicht mehr akzeptiert, sondern nur noch PCR-Tests, es gilt also eine „2,5-G“-Pflicht.

 

Im Gegenzug entfällt am Arbeitsplatz die Maskenpflicht, etwa auch für Angestellte im Supermarkt. Für Kunden bleibt die Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z. B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel) bestehen.

Für die Einhaltung der Maßnahme sind beide Seiten – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – verantwortlich. Die Kontrollen obliegen in erster Linie den jeweiligen Arbeitgebern. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen laut dem Covid-19-Maßnahmengesetz: für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.

FFP2-Maske auch im Wintertourismus

Im Tourismus ist etwa auch bei der Benützung von Seilbahnen (etwa geschlossenen Gondeln und Stationen) ab 15. November ein „3-G“-Nachweis zusätzlich zur Maske notwendig. Ausgenommen sind Personen, die die Seilbahn zur Deckung alltäglicher Bedürfnisse nützen.

Ein „3-G“-Nachweis ist auch für Advent- und Weihnachtsmärkte nötig. Statt einer Einzäunung sind auch Bänderausgaben mit definierten Kontrollpunkten möglich. Apres-Ski wird ab Mitte November analog zur Nachtgastronomie geregelt, also mit „3-G“-Nachweis, wobei ein Antigentest oder ein Antikörpernachweis nicht ausreicht.

Ein Mund-Nasen-Schutz ist laut Ministeriumswebsite zusätzlich zum „3-G“-Nachweis für Beschäftigte und Besucher und Besucherinnen auch in Pflege- und Spitalseinrichtungen vorgeschrieben.

„Ausnahmsweise“ können laut Verordnung statt eines „3-G“-Nachweises auch Selbsttests durchgeführt werden, also etwa vor einem Lokal oder auch in Kuranstalten oder Alters- und Pflegeheimen möglich.

Der erweiterte Stufenplan

Die bundesweiten Maßnahmen sind weiterhin abhängig von der Auslastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern. In einigen Bundesländern gelten zudem regionale und schärfere Maßnahmen.

Stufe eins ist seit 15. September in Kraft, als die Zehn-Prozent-Auslastung an den Intensivstationen (ICU) mit Covid-19-Patienten und -Patientinnen (200 belegte Intensivbetten) erreicht wurde.

  • Antigen-Tests sind nur 24 Stunden ab Testabnahme gültig. PCR-Tests gelten 72 Stunden lang. Tests an Schulen werden auch von Freitag bis Sonntag in Lokalen und sonstigen Einrichtungen anerkannt.
  • FFP2-Masken-Pflicht gilt in Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften sowie Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse, also auch Apotheken und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wer nicht geimpft, getestet oder genesen ist, muss ab November auch in allen anderen Kundenbereichen (etwa Kleider- oder Elektrohandel sowie Reisebüros und Museen) eine FFP2-Maske tragen. Allerdings wird das Tragen einer FFP2-Maske auch geimpften und genesenen Personen empfohlen.
  • Die „3-G“-Regel gilt bereits bei Zusammenkünften ab 25 Personen, zudem in der Gastronomie und in Beherbergungsbetrieben, ebenso beim Apres-Ski – dort muss wenn dann ein PCR-Test vorgelegt werden. Wo „3-G“ Bedingung ist (Gastronomie, Theater, Friseure, Beherbergungsbetriebe, Veranstaltungen), gibt es keine Maskenpflicht.

Stufe zwei tritt sieben Tagen, nachdem die Intensivbettenauslastung auf 300 (15 Prozent) gestiegen ist, in Kraft:

  • In der Nachtgastronomie (und „ähnlichen Settings“) sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen gilt die „2-G-Regel“, d. h., nur noch Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Das gilt auch für Apres-Ski.
  • Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) sind nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit „3-G“-Regel gültig.

Stufe drei wird sieben Tage nach einer Auslastung von 400 Intensivbetten (20 Prozent) aktiviert:

  • In Bereichen mit „3-G“-Regel verliert der Antigen-Test gänzlich seine Gültigkeit. Zutritt haben nur noch Geimpfte, Genesene und Personen mit aktuellem PCR-Test. Diese Maßnahme tritt sofort bei Erreichen des Grenzwerts in Kraft, es gibt keine 7-Tage-Wartefrist.

Stufe vier wird bei einer Auslastung von 25 Prozent bzw. 500 belegten Intensivbetten schlagend.

  • Dann gilt „2-G“ in allen bisherigen „3-G“-Bereichen: Ungeimpften ist der Eintritt etwa in Gastronomie, Hotellerie, zu Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder Sportveranstaltungen untersagt, selbst bei Vorlage eines negativen Tests, egal ob Antigen- oder PCR-Test.

Stufe fünf wird aktiviert, wenn die als „kritisch“ geltende Marke von 600 Intensivbetten (30 Prozent) überstiegen wird.

  • Es treten „Ausgangsbeschränkungen“ für Ungeimpfte in Kraft. Wer weder eine Impfung noch einen aufrechten Genesungsstatus vorweisen kann, darf den eigenen privaten Wohnbereich nur noch in Ausnahmefällen verlassen. Erlaubt ist dann etwa noch die Grundversorgung (wie Einkäufe) oder der Weg zur Arbeit.

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