SPÖ-Stöger: Vorgangsweise der BAWAG sei „klar gesetzwidrig“

SPÖ-Stöger: Vorgangsweise der BAWAG sei „klar gesetzwidrig“

Kleingedrucktes verrät Absicht

Die BAWAG bekommt wegen ihrer neuen Kontomodelle, bei denen die Kunden teils schon ab der zweiten Automatentransaktion eine Gebühr zahlen müssen, nun auch juristischen Ärger. Konsumentenschutzminister Alois Stöger (SPÖ) beauftragte den Verein für Konsumenteninformation (VKI), eine Verbandsklage einzubringen. Die Vorgangsweise der BAWAG sei „klar gesetzwidrig“, so Stöger am Freitag.

Gebühr fast verdoppelt

Die BAWAG hat rund 20.000 Kunden mit billigen alten Konten mit Kündigung gedroht, wenn sie nicht auf ein neues „KontoBox“-Modell umsteigen. Die neuen Konten sind um einiges teurer. Laut Rechnung der Arbeiterkammer (AK) kostete das günstigste BAWAG-Konto im Vorjahr bei jährlich 280 Buchungen 88 Euro, jetzt sind es knapp 150 Euro. Dabei ist beim günstigsten neuen Modell, das fix 4,90 Euro im Monat kostet, nur eine Automatentransaktion im Monat inkludiert, jede weitere kommt auf 39 Cent. Die neuen Kontomodelle der BAWAG gibt es bereits seit 4. Februar.

Aufgrund des Transparenzgebots im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) müsste die BAWAG im Änderungsangebot anführen, welche konkreten Entgelte und Leistungen sich in welchem Umfang ändern sollen. „Das Änderungsangebot enthält diesbezüglich aber überhaupt keine Erläuterung oder Informationen, sondern erweckt sogar den Eindruck, der Verbraucher würde sich durch einen Umstieg auf das angebotene Kontomodell etwas ersparen, obwohl sich die Kontokosten tatsächlich um ein Vielfaches erhöhen“, hieß es aus dem Ministerium.

Nicht an Fristen gehalten

Außerdem müsste die BAWAG gemäß Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) bei Vertragsänderungsangeboten eine Ankündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einhalten, so der Minister. „Das bedeutet, dass für den Verbraucher nachteilige Änderungen frühestens zwei Monate nach dem Angebot in Kraft treten dürfen. Nach dem vorliegenden Angebot sollen die Änderungen aber sofort wirksam werden, sobald der Verbraucher das Änderungsangebot angenommen hat.“

Der VKI wird nun im Auftrag des Ministeriums bei Gericht Unterlassungsansprüche gemäß Konsumentenschutzgesetz geltend machen, also eine Verbandsklage einbringen. Wenn die Gerichte der Klage stattgeben, wovon laut Stöger auszugehen ist, da die Gesetzesverstöße eindeutig seien, darf die BAWAG bei den umgestellten Konten die neuen oder erhöhten Entgelte nicht mehr verrechnen und muss bereits verrechnete Gebühren dem Verbraucher zurückzahlen.

BAWAG wehrt sich gegen „Bankomatgebühr“

„Wenn die Bank das nicht freiwillig macht, können wir gegen sie mit dem Urteil Exekutionen führen“, so Stöger. „Allerdings können wir natürlich nicht verhindern, dass die BAWAG PSK solche Konten dann unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten kündigt“, schränkte der Minister ein.

Die BAWAG wollte am Donnerstag die Bargeldbehebungsentgelte bei den neuen Konten nicht als „Bankomatgebühr“ verstanden wissen. „Wir führen keine Bankomatgebühr ein“, teilte die Bank am Abend mit. Und: 35 Prozent der BAWAG-Kunden nützten Automaten nur einmal im Monat.

Wettbewerbsbehörde prüft Drittanbieter

Das Thema Bankomatgebühren beschäftigt die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) schon seit Monaten. Die Wettbewerbshüter prüfen, ob Bankomat-Fremdanbieter einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Banken haben, und haben dazu sowohl Banken als auch Kunden befragt. „Die Ergebnisse liegen nun vor“, so die BWB am Freitag zur APA. Derzeit werden die Ergebnisse analysiert. Noch heuer will die BWB damit fertig werden.

Im Juli hatte die Behörde mitgeteilt, dass es so scheine, dass die heimischen Banken die Bankomatgebühren der Drittanbieter und somit ihre eigenen Rivalen finanzieren. Die Drittanbieter wie die US-Firma Euronet, die seit ein paar Monaten bereits eine Bankomatgebühr verrechnet, sind nicht Teil des großen österreichischen Bankomatkreislaufs. Bei Abhebungen von Drittanbietergeräten fallen Kosten an, die von der Hausbank zu tragen sind. In Österreich gibt es laut APA rund 8.800 Bankomaten, an 70 davon verlangt Euronet Bankomatgebühren.

FPÖ und Grüne für Gebührenverbot

Unterdessen wird der Ruf nach einem Gebührenverbot erneut lauter. FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm sieht in dem Vorstoß der BAWAG, „Bankomatgebühren durch die Hintertür einzuführen“, einen „konsumentenschutzpolitischen Skandal der Sonderklasse“. Der FPÖ-Abgeordnete will daher im Rahmen der Budgetdebatte erneut einen entsprechenden Gesetzesantrag im Nationalrat einbringen, wie er in einer Aussendung ankündigte.

Ein Gesetz gegen Bankomatgebühren noch vor Weihnachten wünscht sich die grüne Konsumentenschutzsprecherin Berivan Aslan. „Ich fordere alle Parteien, ganz besonders aber die ÖVP auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren.“ Auch der Pensionistenverband (PVÖ) meint, Schelling solle die Blockade gegen sein Gesetz aufgeben, die BAWAG-Vorgehensweise sei ein „Tabubruch“.

Stöger will seit Längerem Zusatzgebühren gesetzlich verbieten, der Koalitionspartner ÖVP ist aber wie die Banken dagegen, vorstellbar ist für die ÖVP höchstens eine Kennzeichnung von Gebühren. 2017 soll eine Neuregelung zum Umgang mit Bankomatgebühren kommen, weil Österreich eine EU-Richtlinie dazu umsetzen muss.

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