Bank-Austria-Pensionsdeal: FPÖ bereitet Anzeigen vor

Die FPÖ bereitet wegen des Bank-Austria-Pensionsdeals Anzeigen vor, die sie bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einbringen will. Die Freiheitlichen sehen „begründete Anfangsverdachte“ gegen Ex-Sozialminister Rudolf Hundstorfer, dessen Nachfolger Alois Stöger, GPA-Chef Wolfgang Katzian (alle SPÖ) sowie Bank-Austria-Betriebsratschef und AVZ-Vorstand Adolf Lehner.

„Amtsmissbrauch und Untreue“

Die FPÖ bezieht sich bei den ihrerseits georteten Anfangsverdachten auf „Amtsmissbrauch und Untreue im Zusammenhang mit der Überleitung von 3.300 Bank-Austria-Pensionsberechtigten in das ASVG-System“. Das Schadenspotenzial belaufe sich auf bis zu drei Milliarden Euro für die Versichertengemeinschaft, „wenn die Bank Austria ihre Pensionsberechtigten auf der Grundlage des § 311 Abs 5 ASVG einfach an die Pensionsversicherungsanstalt überstellt“.

Montag wechseln die Mitarbeiter zur Gebietskrankenkasse. Dann soll laut FPÖ eine Akontozahlung der Bank Austria im Ausmaß von 300 Mio. Euro erfolgen. „Sobald das geschieht, wird die Sachverhaltsdarstellung eingebracht“, kündigten die freiheitlichen Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein (Nationalrat) und Hans-Jörg Jenewein (Bundesrat) gegenüber der APA an.

Kritik an Stöger

Die FPÖ kritisierte neuerlich, dass Stöger das Parlament nicht über „die tatsächlichen Vorgänge im Zusammenhang mit den Geheimverhandlungen zwischen dem Sozialministerium und der Bank Austria bzw. der Stadt Wien“ informiere. „Nun sollen die Strafbehörden den Sozialminister dazu bewegen, die Fakten offenzulegen“, so Jenewein und Belakowitsch-Jenewein.

Jenewein kündigte indes in einer Aussendung an, dass es im bundesrätlichen Sozialausschuss am 8. März einen Entschließungsantrag seiner Fraktion zur Änderung des §311 Abs. 5 ASVG geben werde. Der Antrag werde auf eine Änderung des Sieben-Prozent-Überweisungsbeitrages auf Grundlage der Bemessungsgrundlage an die PVA abzielen.

Umstrittener Deal

Der Pensionsdeal der österreichischen UniCredit-Tochter ist weithin umstritten, Sozialminister Stöger hat erklärt, dieser Transfer ins staatliche Pensionssystem sei ohne einen vorherigen Gesetzesbeschluss unzulässig.

Da die Bank beim Übertrag als „Mitgift“ nur sieben Prozent des Letztgehalts zahlen will - wie im Gesetz vorgesehen -, der reguläre Pensionsversicherungsbeitrag für alle ASVG-pflichtigen aber bei 22,8 Prozent liegt, sehen von einzelnen Bankbeschäftigten beauftragte Arbeitsrechtler sowie NEOS eine verbotenen Beihilfe, was die Bank zurückweist.

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