Kern: Jobbonus nur für heimische Arbeitslose

„ÖsterreicherInnen sollen profitieren“

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) will den „Beschäftigungsbonus“ auf beim Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldete Arbeitslose beschränken. So soll ein Zuzug aus anderen EU-Ländern, vorwiegend aus Osteuropa, unterbunden werden. Das sagte Kern in der „Kronen Zeitung“ (Sonntag-Ausgabe).

„Wenn wir das Geld österreichischer Steuerzahler in die Hand nehmen, dann müssen auch die österreichischen Arbeiter und Angestellten davon profitieren“, so Kern. Der „Beschäftigungsbonus“ solle „kein Anreiz dazu sein, dass neue Arbeitssuchende zu uns kommen und der Druck auf dem Arbeitsmarkt noch weiter steigt“, wird der Kanzler in der „Kronen Zeitung“ zitiert. So soll der Bonus nur für Österreicher und bereits hier ansässige Ausländer gelten.

Nur noch für beim AMS gemeldete Arbeitslose

Konkret sollen nur jene neu geschaffenen Jobs die Förderung bekommen, die mit Arbeitssuchenden besetzt werden, die beim AMS bereits arbeitslos gemeldet sind. Das heißt, die betreffenden Personen müssen schon in der Vergangenheit in Österreich legal gearbeitet oder ihre Ausbildung in Österreich abgeschlossen haben. Laut Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts ist diese Einschränkung europarechtlich möglich.

ÖVP kritisiert Kerns Vorschlag

Der Koalitionspartner ÖVP reagierte skeptisch. „Kerns Modell würde automatisch österreichische Jobwechsler, Schulabgänger, Lehrlinge und Uni-Absolventen ausschließen“, sagte ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger. Die jährlich 35.000 Lehrabsolventen wären damit für anstellungswillige Firmen auf einmal doppelt so teuer wie Arbeitslose, von denen 30 Prozent Ausländer sind, argumentiert Wöginger.

So gesehen, sei Kerns Vorschlag ein „versteckter ‚Ausländer-Bonus‘“. Wöginger: „Hier ist das Kern-Modell offenbar nicht zu Ende gedacht.“ Die ÖVP-Stoßrichtung: ein möglichst unbürokratisches Modell. Die ÖVP sieht darüber hinaus auch rechtliche Probleme, diese wolle man aber erst bewerten, wenn ein schriftlicher Entwurf vorliegt.

Noch im Februar durch Ministerrat

Der „Beschäftigungsbonus“ ist Teil des kürzlich überarbeiteten Koalitionsabkommen und soll ab 1. Juli gelten. Er sieht vor, dass Unternehmen, die zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, in den nächsten drei Jahren 50 Prozent der Lohnnebenkosten erstattet bekommen. Die Regierungsvorlage soll noch im Februar verabschiedet werden.

Die Wirtschaftskammer sieht darin „erste richtige Weichen“. WKÖ-Experte Martin Gleitsmann schränkte aber ein: „Der Beschäftigungsbonus ist ein richtiger Schritt, darüber hinaus wird eine nachhaltige Entlastung des Arbeitsmarktes aber nicht ohne generelle Senkung der im internationalen Vergleich exorbitant hohen Lohnnebenkosten gehen.“

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