Fakten zur Mindestsicherung
Wer die Ärmsten der Gesellschaft gegeneinander ausspielt und Feindbilder schafft, gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt – das lassen wir nicht zu!
Ziel der FPÖ und ÖVP ist es, bei den Ärmsten zu sparen, und das in Zeiten der Wirtschaftskrise. Sollte dieser schwarzblaue Vorstoß Erfolg haben, hätte das fatale Folgen für alle ÖsterreicherInnen – vor allem Familien mit Kindern und AlleinerzieherInnen wären betroffen. Wer die Mindestsicherung kürzt, nimmt Kinderarmut in Kauf.
Grundlegendes zur Mindestsicherung
Die maximale Auszahlung beträgt im Monat 837,76 Euro für alleinstehende Personen und AlleinerzieherInnen. Paare bekommen höchstens 1.256,64 Euro. In diesen Summen ist der Wohnkostenanteil schon enthalten – er beträgt 209,44 Euro für Alleinstehende, für Paare 314,16 Euro.
Im Schnitt 300 Euro pro Person
Die durchschnittliche Höhe der in Österreich ausbezahlten Mindestsicherung beträgt nicht 837,76 Euro. Betrachtet man die durchschnittliche Bezugsdauer über ein Jahr, bezogen Bedarfsgemeinschaften im Jahresschnitt 557,05 Euro. Die Bezugshöhen pro Person liegen im 2015 bei 311 Euro. Weniger als 10% beziehen die volle Höhe der Mindestsicherung, 77,4% sind ErgänzungsleistungsbezieherInnen.
Denn wer auch aus anderen Quellen Geld bezieht, etwa weil er oder sie Teilzeit arbeitet oder vom AMS – Leistungen bekommt, erhält entsprechend weniger. Das muss man immer mitbedenken, wenn von der Gesamtzahl der BezieherInnendie Rede ist.
Keine Sonderregeln für Flüchtlinge
AsylwerberInnen haben keinen Anspruch auf Leistungen der Mindestsicherung. Asylberechtigte, also Menschen, deren Asylverfahren bereits positiv abgeschlossen ist, haben Anspruch auf die BMS. Für sie gelten aber dieselben Rechte und Pflichten wie für ÖsterreicherInnen. Wer etwa AMS-Termine sausen lässt oder sich nicht für Jobs bewirbt oder bei Schulungen nicht auftaucht, dem werden Zahlungen gestrichen. Und natürlich darf auch bei ihnen kein Vermögen über 4.188,79 Euro hinaus vorhanden sein.