AK kritisiert neue Arbeitszeitregelung erneut

Die Arbeiterkammer (AK) wird nicht müde, auf Nachteile des neuen Arbeitszeitgesetzes – Stichwort Zwölfstundentag – zu verweisen, die es aus ihrer Sicht gibt. So betonte AK-Präsidentin Renate Anderl erneut, dass „die Freiwilligkeit bei der Arbeitszeit ein Märchen ist“ – untermauert mit einer neuen, von der AK beauftragten Forba-Studie mit 9.400 Befragten.

58 Prozent der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Vollzeit haben laut der Studie kein Mitspracherecht bei der Arbeitszeit, sondern bekommen diese vom Arbeitgeber vorgegeben. Selbst über ihre Arbeitszeit bestimmen nur 13 Prozent der Vollzeitkräfte. Je höher der Bildungsgrad, desto eher ist eine Mitsprachemöglichkeit gegeben. So haben vollzeitbeschäftigte Pflichtschulabsolventen und -absolventinnen zu rund 85 Prozent fix vorgegebene Arbeitszeiten.

Hilfsköchin lehnte Zwölfstundentag ab – Job verloren

Als „beispielhaft“ für die Mehrheit der Arbeitnehmer, die nicht selbst über ihre Arbeitszeit bestimmen können, erinnerte die AK an den Fall einer Hilfsköchin in Wien, die ihren Job in Wien verlor, weil sie es ablehnte, zwölf Stunden am Tag zu arbeiten. Mittlerweile ist die AK hier vor Gericht gezogen.

Der Arbeitgeber sei der Hilfsköchin nämlich die Abfertigung schuldig. Die Arbeiterin habe „unter Druck“ eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterzeichnet – „in der Hoffnung, wenigstens schnell zu ihrer Abfertigung zu kommen“, so die AK.

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