Arbeitnehmerfreizügigkeit: EU-Verfahren gegen Österreich

Die EU-Kommission ist gestern gegen zahlreiche Mitgliedsstaaten wegen Nichteinhaltung der Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Entsenderichtlinie vorgegangen. Gegen Österreich und zwölf weitere EU-Staaten wurde wegen nicht oder nur teilweiser Erfüllung der Kriterien bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Bei der Entsenderichtlinie zählt dagegen Österreich zu jenen 13 Ländern, die die Vorgaben vollständig erfüllt haben. Bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit hat Österreich gemeinsam mit Frankreich, Ungarn, Litauen und Rumänien wegen nur teilweiser Umsetzung die Gelbe Karte aus Brüssel erhalten. Überhaupt keine Umsetzung gibt es in Dänemark, Estland, Griechenland, Luxemburg, Portugal, Tschechien und Zypern.

EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen erklärte, faire Mobilität der Arbeitnehmer sei eine Priorität der Brüsseler Behörde. Das müsse in einer organisierten und regulären Form geschehen. Die geltenden Regeln stellten die Bedingungen dar, unter denen Menschen in andere EU-Staaten reisen und dort arbeiten können, sei es zeitlich befristet oder dauernd.

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