500.000 Euro im Jahr: Kern will Managergehälter begrenzen

SPÖ-Chef Christian Kern will Managergehälter bei Unternehmen mit Mehrheit des Bundes wie beispielsweise Bahn und Verbund, aber auch Nationalbank beschränken. Als Maximalsumme schweben dem Kanzler 500.000 Euro im Jahr vor. Er selbst sei bei seinem Engagement in der Bahn über dieser Summe gelegen. Weniger motiviert wäre er bei einem geringeren Einkommen nicht gewesen, sagte Kern - „um kein Prozent“.

Immer unverhältnismäßiger

Kern argumentierte seinen Vorstoß damit, dass Managergehälter in den vergangenen Jahren deutlich höher gestiegen seien als die Einkommen der Mitarbeiter der jeweiligen Unternehmen. So sei das Verhältnis Anfang der 2000er-Jahre noch bei 24:1 gelegen, mittlerweile aber auf 51:1 zugunsten der Manager angewachsen.

Allzu viele Manager dürfte diese Beschränkung wohl nicht treffen. Kern konnte die Zahl nicht beziffern. Es gehe aber auch um einen symbolischen Wert, sagte der Kanzler.

Für Verwunderung sorgte die Forderung Kerns in Unternehmen mit Bundesmehrheit. Für das Direktorium der Nationalbank gelte seit Mitte der 1990er Jahre das Bezügebegrenzungsgesetz, sagte Sprecher Christian Gutlederer zur APA. Notenbank-Gouverneur Ewald Nowotny darf daher nicht mehr als der Bundeskanzler verdienen. Das sind derzeit rund 300.000 Euro.

Schutz für Infrastruktur

Weitere Wünsche der SPÖ: Die bisherige zeitliche Beschränkung (bis 2020) für den 55-prozentigen Spitzensteuersatz (für Einkommensteile über einer Million) soll fallen. Ferner plädiert die SPÖ dafür, dass Managergehälter weiter nur bis zu einer halben Million als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.

Schützen will Kern die österreichische Hochtechnologie. Unternehmen, die staatliche Forschungsförderung erhalten haben, sollen von ausländischen Konzernen nicht mehr problemlos übernommen werden können. Konkret schwebt dem SPÖ-Chef vor, bei Transaktionen ab einem Volumen von 500 Millionen Euro eine staatliche Prüfung vorzuschreiben.

Außerdem will der Kanzler noch eine Verfassungsbestimmung zum Schutz der öffentlichen Infrastruktur. Diese soll garantieren, dass Wasser-, Schienen- und Straßeninfrastruktur nicht privatisiert wird.

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