Neuer Handels-KV: Mehr für Einsteiger, weniger für Ältere

Die 400.000 Angestellten im Einzel-, Groß- und Kfz-Handel bekommen beginnend mit 1. Dezember 2017 ein neues Gehaltsschema. Berufseinsteiger verdienen künftig mehr, dafür wird die Einkommenskurve insgesamt flacher.

Älteren Beschäftigten werden in Zukunft weniger Vordienstzeiten angerechnet, wodurch sie eher finanzierbar werden sollen. Darauf haben sich die Sozialpartner nach dreieinhalb Jahren geeinigt.

Was die Umstellung die Handelsbetriebe kosten wird, wurde heute bei einem Pressegespräch nicht gesagt. Von den Angestellten in bestehenden Beschäftigungsverhältnissen werde niemand schlechter gestellt: „Niemand verliert Geld“, sagte Handelsobmann Peter Buchmüller. Das Mindestgrundgehalt für Angestellte mit Lehrabschluss beträgt künftig 1.600 Euro brutto im Monat. Spitzengewerkschafter Wolfgang Katzian sieht damit eine Benchmark für andere Branchen gesetzt.

Einigung auf unterschiedliche Beschäftigungsgruppen

Das Problem am Handelskollektivvertrag war die Palette an unüberschaubaren Beschäftigungsgruppen, teils für Berufe wie Geldboten und Datatypisten, die es gar nicht mehr gibt. Statt schwammiger Formulierungen wie „einfache und schwierige Tätigkeiten“ einigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaft auf acht unterschiedliche Beschäftigungsgruppen - von einfachen Hilfstätigkeiten in Gruppe A und B über klassische Verkaufstätigkeiten mit oder ohne leitende Funktion (Gruppe C bis F) bis zur Geschäftsführungsebene (Gruppe G und H).

Die Firmen haben nun vier Jahre Zeit, also bis Dezember 2021, um das neue Gehaltssystem umzusetzen. Ein Umstieg müsse immer mit der gesamten Belegschaft erfolgen, nicht nur mit Teilen davon, hieß es.

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