Sozialversicherung: Auch SPÖ wendet sich an Van der Bellen

Ebenso wie NEOS wendet sich auch die SPÖ an Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Sie ersuchen ihn, die vom Nationalrat beschlossene Bestimmung, die „Vorbereitungshandlungen“ für die Krankenkassenreform erlaubt bevor die grundlegenden Gesetze dafür in Kraft sind, nicht zu unterzeichnen. Beide Oppositionsparteien halten das Gesetz für verfassungswidrig.

Der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried und Verfassungssprecher Peter Wittmann ersuchen Van der Bellen um eine formelle und auch materielle Prüfung des Gesetzes. Eine Unterschriftsverweigerung durch den Bundespräsidenten wäre die letzte Möglichkeit, damit das Gesetz nicht in Kraft treten kann. Die gleiche Bitte hatten am Sonntag auch schon NEOS an den Bundespräsidenten gerichtet.

SPÖ zieht Gang zum VfGH in Erwägung

Sollte die Regelung trotz allem in Kraft treten, werde sie die SPÖ zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen, bekräftigten die beiden SPÖ-Abgeordneten in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Dies wäre mit einem Drittelantrag im Bundesrat möglich, wo die Bestimmung noch behandelt werden muss.

Für die Erörterung in der Länderkammer verlangen die Sozialdemokraten ein Expertenhearing. Sollte es dazu nicht kommen, wird die SPÖ der Tagesordnung für die Sitzung nicht zustimmen. Die Tagesordnung wird üblicherweise im Einvernehmen der Fraktionen festgelegt, sollte es dazu nicht kommen würde die Bundesratspräsidentin und Sozialdemokratin Inge Posch-Gruska darüber entscheiden.

Sie hätte dann drei Möglichkeiten: die Bestimmung dennoch auf die Tagesordnung zu setzen, das Thema auf die nächste Sitzung am 20. Dezember zu verschieben oder der Forderung nach einem Hearing nachzugeben.

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