Autor: FSG

  • • Österreichischer Gewerkschaftsbund / Bgm. Gerhard Johann Peter Köfer

    Im Zusammenhang mit aktuellen medialen Darstellungen rund um die Gewerkschaftswahl in Spittal an der Drau nimmt der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), vertreten durch seinen Rechtsanwalt Mag. Michael Pilz, wie folgt Stellung:

    Zunächst ist festzuhalten, dass die betreffende Gewerkschaftswahl ordnungsgemäß, korrekt und unter Einhaltung sämtlicher demokratischer und rechtlicher Grundsätze durchgeführt wurde. Insbesondere wird der Behauptung entschieden widersprochen, es habe „keine geheime, korrekte und demokratische Wahl“ stattgefunden. Diese Darstellung ist schlichtweg unrichtig. Die Wahl wurde zu keinem Zeitpunkt beeinsprucht, was ihre formale und inhaltliche Rechtmäßigkeit zusätzlich unterstreicht.

    Besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang das Verhalten von Herrn Gerhard Köfer, der sich am 11.11.2025 in unzulässiger Weise in den Wahlvorgang eingemischt hat. Konkret hat er sich sowohl die Originale des Wählerverzeichnisses als auch des Abstimmungsverzeichnisses – jeweils mit sensiblen und vertraulichen personenbezogenen Daten der Wähler – bringen lassen und über mehrere Stunden hinweg nicht zurückgegeben. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Integrität eines demokratischen Wahlprozesses dar.

    Herr Gerhard Köfer führt offenbar eine gezielte Medienkampagne gegen den ÖGB, die darauf abzielt, das Vertrauen in gewerkschaftliche Strukturen und demokratische Prozesse nachhaltig zu beschädigen. Diese Vorgangsweise wird seitens des ÖGB mit Nachdruck zurückgewiesen.

    Als besonders schwerwiegendes politisches Fehlverhalten ist zudem die Veröffentlichung eines bedingten Vergleichs durch Herrn Köfer zu bewerten. Dieser Text war von den Parteien noch nicht genehmigt und deshalb ausdrücklich widerrufbar. Köfer, der selbst an den Vergleichsverhandlungen teilnahm, wusste ebenso wie sein Anwalt, dass der Vergleich erst von den Gremien des ÖGB und dessen Landesvorsitzenden René Willegger genehmigt hätte werden müssen, um rechtswirksam zu werden, „Die Veröffentlichung des Inhalts von Vergleichsgesprächen, die noch nicht abgeschlossen sind, ist ein gänzlich unüblicher Bruch der Vertraulichkeit solcher Gespräche und zeigt, dass es Köfer nicht um eine Lösung, sondern um kurzfristige öffentliche Aufmerksamkeit geht“ kritisierte Rechtsanwalt Mag. Pilz in diesem Zusammenhang das Vorgehen von Köfer und dessen Anwalt.

    Der ÖGB hält ausdrücklich fest, dem vorliegenden Vergleich nicht zuzustimmen und diesen auch heute bei Gericht zu widerrufen. Der ÖGB hält außerdem fest, weiterhin an einer außergerichtlichen einvernehmlichen Beilegung des Konflikts interessiert zu sein. Diese müsse aber auf Augenhöhe und im beiderseitigen Einverständnis erfolgen.

  • • Historischer Wahlerfolg der FSG YOUNG younion bei den Jugendvertrauenspersonen- und Jugendvertrauensratswahlen 2026

    Die Jugendvertrauenspersonen- und Jugendvertrauensratswahlen 2026 stellen einen historischen Meilenstein für die gewerkschaftliche Jugendvertretung innerhalb der younion _ Die Daseinsgewerkschaft dar. Mit einer Gesamtwahlbeteiligung von 86,07 % wurde die höchste Beteiligung seit 1995 erreicht. Dieses außergewöhnliche Ergebnis ist ein starkes Signal für gelebte Demokratie im Betrieb und unterstreicht eindrucksvoll das große Interesse junger Arbeitnehmer:innen an Mitbestimmung, Solidarität und aktiver Interessenvertretung.

    Die Liste FSG YOUNG younion wurde dabei mit einem überwältigenden Gesamtergebnis von 96,95 % der Stimmen wiedergewählt. Dieses Vertrauen ist Ausdruck der erfolgreichen, engagierten und konsequenten Arbeit der letzten Jahre und bestätigt die FSG als starke Stimme der Jugend in der Arbeitswelt des öffentlichen und ausgegliederten Bereichs.

    Diese Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die FSG YOUNG younion ist flächendeckend hervorragend verankert und genießt ein außerordentlich hohes Vertrauen der jungen Kolleg:innen. Die hohe Wahlbeteiligung zeigt zudem, dass Mitbestimmung ernst genommen und aktiv gelebt wird – gerade in Zeiten großer gesellschaftlicher und arbeitsweltlicher Herausforderungen.

    Vorsitzende der FSG YOUNG younion, Sarah Popernitsch, zeigt sich über das Ergebnis hoch erfreut: „Die höchste Wahlbeteiligung seit 1995 und fast 97 % Zustimmung für unsere Liste sind ein starkes Zeichen. Die jungen Kolleg:innen haben gezeigt, dass sie auf Zusammenhalt, Solidarität und eine konsequente Interessenvertretung setzen. Dieses Vertrauen bestärkt uns darin, weiterhin mit voller Kraft für gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen einzutreten.“

    Auch der Bundesgeschäftsführer der FSG-younion, Erich Kniezanrek würdigt das Wahlergebnis ausdrücklich: „Dieses Ergebnis ist ein historischer Erfolg und ein klarer Vertrauensbeweis in die Arbeit der FSG YOUNG younion. Die Jugend ist nicht nur die Zukunft unserer Gewerkschaft, sie gestaltet sie aktiv mit. Dieses starke Mandat ist Ansporn und Auftrag zugleich, die Interessen junger Arbeitnehmer:innen weiterhin entschlossen zu vertreten.“ 

    Die FSG-younion sieht dieses Wahlergebnis als klare Bestätigung ihres Einsatzes für qualitativ hochwertige öffentliche Dienste, sichere Arbeitsplätze und starke Mitbestimmung. Auch künftig wird die FSG YOUNG younion eine kraftvolle, solidarische und verlässliche Stimme für die Jugend sein – im Betrieb, in der Gewerkschaft und darüber hinaus.

  • • younion-Sportgewerkschaft: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung zu Kollektivverträgen

    Die VdF hatte 2023 beim Bundeseinigungsamt beantragt, als freiwillige Berufsvereinigung Kollektivverträge für Profifußballer:innen abschließen zu dürfen. Die Behörde lehnte ab, das BVwG bestätigte nun diese Entscheidung. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde ausdrücklich nicht zugelassen, da die Entscheidung nicht von der bisherigen Rechtsprechung des VwGH abweicht und bereits eine einheitliche Rechtsprechung vorliegt.

    Das Gericht sieht keinen ausreichend großen, fachlichen Wirkungsbereich der VdF. Die Gruppe der Berufsfußballer unterscheide sich nicht wesentlich von anderen Berufssportler:innen oder Arbeitnehmer:innen im Sportbereich.

    „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sorgt für Klarheit. Splittergruppen sollen weiterhin von der Kollektivvertragsfähigkeit ausgeschlossen sein. Gute Arbeitsbedingungen und faire Kollektivverträge sind für alle Arbeitnehmer:innen im Sport wichtig – nicht nur für einzelne Gruppen. Die Sportgewerkschaft younion steht weiterhin für starke, einheitliche Vertretung und setzt sich erfolgreich für alle Sportbereiche ein“, sagt Thomas Pichlmann, Fußballbeauftragter der younion-Sportgewerkschaft.