• Koalition ringt um neue Regeln

Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben am Dienstag die Verhandlungen über die Reform der Sozialhilfe gestartet. Als Vorlage dient ein vom Sozialministerium unter Korinna Schumann (SPÖ) vorgelegter Gesetzesentwurf. Offen ist einiges, etwa die Frage nach der Höhe der Leistungen für Kinder bzw. die Staffelung bei Mehrkindfamilien. Auch über zusätzliche Unterstützung für Familien mit niedrigen Einkommen und deren Finanzierung wird verhandelt. Alarmiert zeigten sich Caritas, Diakonie und Volkshilfe.

Laut Entwurf sind grundsätzlich unter anderem eine bundesweite Vereinheitlichung mit Fixsätzen für Erwachsene, Mindestsätzen für Kinder, eine auf Migranten und Migrantinnen abzielende „Integrationsphase“ und stärkere Integration in den Arbeitsmarkt vorgesehen. Dem Plan zufolge ist auch Unterstützung für Familien geplant, die wenig verdienen, aber über der Sozialhilfegrenze liegen.

Dazu wird im Rahmen des Gesamtpakets, also über das Sozialhilfegesetz hinaus, die Frage des Kindermehrbetrags diskutiert – dieser soll von derzeit 700 auf 1.000 Euro erhöht werden. Diese Leistung kommt Menschen zugute, bei denen sich der „Familienbonus Plus“ aufgrund einer zu geringen Einkommensteuerbelastung nicht oder nicht vollständig auswirkt.

SPÖ für Finanzierung über Spitzensteuersatz

Seit Wochenbeginn sorgt dieser Punkt für Uneinigkeit innerhalb der Koalition, hierbei geht es zentral um die Frage der Gegenfinanzierung. Als Modell dafür schlug die SPÖ bzw. laut APA das SPÖ-geführte Finanzministerium begleitend zum Entwurf vor, den Spitzensteuersatz (55 Prozent) für Großverdiener zu verschieben.

Bisher ist dieser ab einer Million Euro Jahreseinkommen fällig. Laut dem Vorschlag soll der Spitzensteuersatz künftig bereits für Einkommensteile über 500.000 Euro jährlich gelten. Die Koalitionspartner ÖVP und NEOS reagierten auf den Vorschlag grundsätzlich ablehnend, man wolle ihn sich aber ansehen, hieß es.

Kindersätze als Knackpunkt

Doch zum vorgelegten Entwurf gibt es weitere Knackpunkte, unter anderem die Höhe der Sozialhilfe pro Kind und die vieldiskutierte „Staffelung“ der Zahlungen für Kinder („degressive Sätze“), also ob es für beispielsweise das dritte oder vierte etc. Kind geringere Beträge als für nur ein Kind geben soll. Bei der Höhe des Kinderbetrages selbst ist im Entwurf noch kein Prozentwert eingetragen.

Grundsätzlich sieht der Entwurf vor, bei Kindern zu bundesweit vorgegebenen Mindestsätzen zurückzukehren. Im aktuell gültigen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz besteht derzeit diesbezüglich gar keine Regelung, die Länder gestalten das nach eigenem Ermessen. Grund dafür ist, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die ursprünglich vorgesehene bundesweite Vorgabe einer „Staffelung“ gekippt hat.

In der VfGH-Entscheidung wurde die Regelung im Jahr 2019 als „zu diskriminierend gegenüber dem zweiten, dritten, vierten Kind“ eingestuft. Spießen könnte es sich insbesondere auch an Begehrlichkeiten einzelner Bundesländer, speziell jener unter der Führung von ÖVP und FPÖ. Diese wollen ihre strengen Landeskriterien in der Reform berücksichtigt sehen.

Fixbeträge statt Höchstsätze

Die bisher im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz festgeschriebenen Höchstsätze der Sozialhilfe für Erwachsene, die aktuell von den Ländern unterschritten werden können, sollen durch Fixbeträge ersetzt werden. Als Grundlage soll wie bisher der Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende („Mindestpension“) dienen, der 2026 bei 1.308,39 Euro liegt.

Netto kommt man – abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von sechs Prozent – auf 1.230 Euro. Festgehalten wird laut Entwurf, dass diese Beträge nicht überschritten werden dürfen. Eine Unterschreitung soll laut Entwurf nur in bestimmten Fällen möglich sein, etwa bei anrechenbaren eigenen Einkünften und bei Verstößen gegen Auflagen, beispielsweise bei der Verweigerung der Arbeitsvermittlung.

Für Menschen mit Behinderungen sollen Verbesserungen kommen, etwa durch einen doppelten Vermögensfreibetrag. Dieser lag bisher generell pro volljähriger Person in einer Bedarfsgemeinschaft bei dem sechsfachen Betrag des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende. Im Jahr 2026 sind das rund 7.379 Euro. Für Menschen mit Behinderungen soll dieser Freibetrag ab 2027 dann doppelt so hoch sein.

Entwurf sieht „Integrationsphase“ vor

Neu soll die schon breit diskutierte „Integrationsphase“ kommen: In den Genuss der vollen Höhe der Sozialhilfe sollen künftig nicht alle Betroffenen automatisch kommen. Für alle jene Bezieherinnen und Bezieher, „die arbeitsfähig sind, aber noch nicht dauerhaft in die Gesellschaft und in das Erwerbsleben integriert sind“ sind nur „Grundleistungen“ vorzusehen, heißt es im Entwurf.

Gestartet werden soll mit einem niedrigeren Fixbetrag, der im Gesetzesentwurf zwar noch nicht festgeschrieben ist, dem Vernehmen nach aber bei etwa 70 Prozent der vollen Höhe (also rund 860 Euro) liegen soll. Nur wer Integrations- bzw. Erwerbsbemühen nachweist, soll dann den vollen Betrag erhalten.

Hilfsorganisationen: „Armutsbekämpfung muss Ziel sein“

Eine Reform müsse „das Richtige tun und Armut verhindern, statt das letzte Auffangnetz weiter zu schwächen“, erklärten Caritas, Diakonie und Volkshilfe in einer gemeinsamen Aussendung am Dienstag. Die NGOs sprachen von möglichen „Kürzungen von bis zu 400 Euro pro Erwachsenem, Verschlechterungen für Kinder“ und einem „massiven Einschnitt in die Selbstbestimmung der Betroffenen“.

Gefordert werden unter anderem „existenzsichernde Mindestsätze und Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern“. Zudem wurden die Regierungsparteien aufgefordert, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. „Armutsbekämpfung muss als verbindliches Ziel verankert werden. Der beschämende Wettlauf der Bundesländer nach unten muss wirksam gestoppt werden“, heißt es.

Stattdessen brauche es „österreichweit einheitliche, existenzsichernde Mindestsätze“, heißt es. „Eine Reform der Sozialhilfe ist wichtig, aber Armutsbekämpfung muss ihr zentrales Ziel sein. Wer glaubt, mit Kürzungen bei der Sozialhilfe das Budget zu sanieren, irrt“, heißt es weiter. Kürzungen würden kein Geld sparen, „sondern befeuern die Armut im Land und erzeugen gesellschaftliche Folgekosten“.