Autor: Erich Kniezanrek

  • • Babler zieht sich schrittweise zurück

    SPÖ-Chef Andreas Babler zieht sich teilweise zurück. Bis zumindest Jahresende will er Vizekanzler bleiben, ehe er an Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ), der sich derzeit noch der Heilung seiner Krebserkrankung widmet, übergibt. Auf dessen Wunsch würde Babler auch Minister bleiben. Als SPÖ-Chef holt sich Babler Klubobmann Philip Kucher und Frauenvorsitzende Eva-Maria Holzleitner an seine Seite.

    Babler erklärte in einem Pressestatement nach der rund vierstündigen Aussprache von Ländervorsitzenden und Bundespartei, dass es zu Beginn des Jahres dann einen Wechsel an der Spitze geben werde, repräsentiert zunächst durch Kucher und Holzleitner.

    Der scheidende SPÖ-Chef betonte, dass er seinen Schritt freiwillig setze: „Ich habe mir bei der Übernahme des Parteivorsitzes geschworen anders zu sein – nicht persönliches Interesse in den Vordergrund, sondern das Wohl der Bewegung vor alles andere zu stellen“.

    Koalitionspartner bereits informiert

    Babler sieht seinen Abgang auch als Beitrag zur Geschlossenheit der Partei. Die internen Debatten schadeten der Partei: „Ich bin überzeugt davon, das muss enden.“ Er habe diesen Entschluss in den letzten Wochen gefasst.

    Die Koalitionspartner ÖVP und NEOS habe er über diesen „geordneten Prozess“ bereits informiert. Dass er weiter als Minister tätig sein werde, sei „Garant“ dafür, dass die Regierungsarbeit „konstant“ weiter gehe, sagte Babler weiter. Dies sei auch ein Wunsch Marterbauers gewesen. Freilich könne dieser dann als Vizekanzler alle personellen Entscheidungen so treffen, wie er es für richtig halte, wie Babler hier anführte.

    „Brauchen alle Kräfte und alle klugen Köpfe“

    Über Personelles hinaus müsse freilich auch die „inhaltliche Klammer“ festgelegt werden. Babler zeigte sich zufrieden, dass heute alle neun Landesvorsitzenden da waren, um eine „gemeinsame Lösung zu finden“. „Das ist Grundvoraussetzung für eine neue Einigkeit.“

    Zudem habe er die „Zusicherung“, dass künftig „selbstverständlich alle Landesparteivorsitzenden wieder Teil der Gremien sein werden“. Am Ende des Prozesses soll in den nächsten Wochen und Monaten eine „geeinte und gestärkte SPÖ stehen“, so Babler: „Wir brauchen alle Kräfte und alle klugen Köpfe.“

    Babler wurde zu seinem Statement von beinahe allen Landesparteivorsitzenden, Holzleitner und wie ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian begleitet. Lediglich der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hatte die Sitzung bereits davor verlassen.

    Endgültige Nachfolge bei Parteitag

    Über die endgültige Nachfolge an der Parteispitze soll dann bei einem Parteitag im Frühjahr 2027 entschieden werden. Holzleitner habe ihre künftige Rolle nur unter der Prämisse angenommen, dass sie nach diesem Parteitag nicht als Bundesparteivorsitzende zur Verfügung steht, sagte Seltenheim in der ZIB2 am Sonntagabend.

    ZIB 2, 4.10.2026

    Er geht davon aus, dass „das Kapitel Gerhard Zeiler“ nun vorbei sei. Dass dieser seine Ankündigung, die Partei übernehmen zu wollen, in der „Kronen Zeitung“ getroffen hatte, würde ihm auch im Falle einer Mitgliederbefragung nicht zu Gute kommen.

    Zeiler, der mit seiner Ankündigung, den roten Chefsessel übernehmen zu wollen, die jüngste Dynamik in die seit Monaten schwelende Obmanndebatte gebracht hatte, verzichtete APA-Angaben zufolge am Sonntagabend noch auf eine Stellungnahme. Er werde demnach am Mittwoch ein Statement abgeben.

    Stocker verweist auf Regierungsarbeit

    „Parteiinterne Diskussionen dürfen die Regierungsarbeit nicht beeinträchtigen“, teilte indes Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) nach Angaben des Bundeskanzleramtes nach Bablers Ankündigung mit. „Für uns gilt das Regierungsprogramm, das wir weiter konsequent abarbeiten werden“, so Stocker mit Verweis darauf, dass er als Bundeskanzler für Stabilität zu sorgen habe.

    Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) äußerte am Vormittag indes die Befürchtung, dass ein Wechsel an der SPÖ-Spitze wohl auch nicht spurlos an der Bundesregierung vorbei gehen werde. „Es hilft jedenfalls nicht“, meinte der Wallner, der am Sonntag als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz zu Gast bei der ORF-Pressestunde war.

    FPÖ erneuert Forderung nach Neuwahl

    Die FPÖ nutzte die Krise der Roten, um einmal mehr auf Neuwahlen zu pochen. In ihrem derzeitigen Zustand sei die SPÖ als Teil der Bundesregierung völlig untragbar und lähme das gesamte Land, meinte Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. Die SPÖ sei derzeit mehr eine „rote Selbsthilfegruppe als eine politische Partei“, spottete er. „Man kann das nie völlig ausschließen, (…) aber ich hoffe nicht“, sagte Wallner zu Neuwahlen.

  • • Patientenvertreter beklagen geschwärzte PVA-Unterlagen

    Patientenvertreterinnen und -vertreter beklagen im Bereich der Begutachtungen, dass Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) teils mit Schwärzungen versehen sind.

    Betroffen seien insbesondere psychologische Testungen, sagte der Obmann des Vereins ChronischKrank, Jürgen Holzinger, gegenüber APA und ORF. Problematisch sei das etwa bei der Vorbereitung auf Einsprüche gegen Bescheide vor Gericht. Seitens der PVA hieß es, die Nichtveröffentlichung diene dem Schutz der methodischen Validität.

    Holzinger verwies gegenüber der APA sowie in der aktuellen Ausgabe der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ auf seinem Verein vorliegende Unterlagen von Patientinnen und Patienten: Die Schwärzungen betreffen psychologische Testungen im Rahmen von medizinischen Begutachtungen.

    Auch Gedächtnistests betroffen

    In den auch der APA vorliegenden Gutachten der PVA ist ersichtlich, dass es teilweise zu seitenweise kompletten Schwärzungen kommt. Betroffen sind Leistungstests oder Fragebögen, die etwa auf „Aggravation“ (Übertreibung) testen und Leistungen wie Konzentration und Gedächtnis messen sollen.

    Gleiches gilt u. a. für Tests zur Persönlichkeitsdiagnostik. Laut Holzinger komme das nicht bei allen Gutachten vor. Die Anzahl sei schwer zu beziffern, betreffe aber in etwa ein knappes Viertel der dem Verein vorgelegten psychologischen Testungen.

    Patientenvertreter fordert Transparenz

    Festzuhalten sei, „dass das Gutachten für Betroffene im Sinne des Rechtsstaates von zentraler Bedeutung ist, da dies die Grundlage für die jeweilige rechtliche Entscheidung ist“, sagte Holzinger. Die Rechte der betroffenen Person würden aber nur dann gewahrt bleiben, wenn sowohl über die Methodik als auch die Diagnostik Kenntnis vorliegt. Denn beides stelle (zusammenfassend für das Gutachten) die Grundlage für die rechtliche Entscheidung dar – etwa über Anerkennung oder Nichtanerkennung eines Antrags auf Pflegegeld oder Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension.

    PVA: Vorbereitung auf Tests unterbinden

    Mit der Nichtveröffentlichung sollen laut PVA allfällige Vorbereitungen der Antragsteller auf die Tests unterbunden werden: Auf Anfrage hieß es seitens der PVA, es sei festgestellt worden, „dass Testverfahren mehrfach im Internet veröffentlicht wurden“. „In diesem Zusammenhang wurden auch Empfehlungen gegeben, welche Antworten zur Erreichung bestimmter Testergebnisse hilfreich sind. In den Gutachten wird daher den Versicherten die detaillierte Beschreibung der Testverfahren nicht mehr zur Verfügung gestellt“, so die PVA.

    Die Vorgehensweise habe bei einigen Versicherten „zu Unklarheiten geführt“, so die PVA zur APA. „Die psychologischen Untersuchungsbefunde wurden daher bereits formal umgestaltet“, hieß es – weitere Details dazu wurden aber nicht genannt. Darüber hinaus hieß es, es sei „eine persönliche Einsichtnahme in der jeweiligen Landesstelle in das Gutachten möglich“.

  • • Alleinerziehende laut AK „massiv belastet“

    Alleinerziehende stehen im Alltag oft unter besonderem Druck – zeitlich, finanziell und emotional. Betroffen sind vor allem Frauen. Wie groß die Belastung ist und wo die größten Probleme liegen, hat die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) nun in einer Studie untersucht.

    Zeitdruck, finanzielle Sorgen und Diskriminierung im Beruf und Alltag – das sind laut der Studie der AKNÖ zentrale Belastungen für Alleinerziehende. Das Ergebnis sei alarmierend: 90 Prozent der befragten Allein- und Getrennterziehenden fühlen sich häufig bis sehr häufig belastet. Neben Zeitdruck spielt vor allem die Überforderung eine Rolle, alltägliche Aufgaben allein bewältigen zu müssen. Dazu kommen finanzielle Sorgen.

    „Wer wirklich will, dass Frauen einem Stundenausmaß nachgehen, das ein armutsfestes Einkommen sichert, muss eine kostenlose, vollzeittaugliche Kinderbildung und -betreuung garantieren“, fordert Birgit Schön, Leiterin der Abteilung Frauenpolitik bei der AKNÖ. Ein Viertel der Befragten würde gern mehr arbeiten. Wegen der zusätzlichen Kosten für die Kinderbetreuung würde davon finanziell jedoch wenig bis nichts übrig bleiben.

    Rund ein Fünftel der Befragten verdient monatlich weniger als 1.500 Euro, nur sieben Prozent mehr als 3.500 Euro. „Einerseits gibt es da Belastungen, dann aber auch die fehlende Möglichkeit, sich zu erholen. Weil es eben niemanden gibt, wo man sich mal ausschlafen kann. Auch finanziell ist es schwieriger, sich Urlaube leisten zu können oder Freizeitangebote“, so Regina Gottwald von der Abteilung Frauenpolitik der AK.

    Diskriminierung im Beruf als „strukturelles“ Problem

    Die Umfrage zeige zudem strukturelle Probleme auf: Viele Befragte berichten von Diskriminierung aufgrund ihres Familienstatus – etwa bei Bewerbungsgesprächen, beim beruflichen Aufstieg oder durch abfällige Kommentare von Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten. AKNÖ-Vizepräsidentin Angela Fischer fordert „die volle gesellschaftliche Gleichwertigkeit aller Familienformen ohne jegliche Benachteiligungen im Job.“

    Generell fordert die Arbeiterkammer ein umfassendes Maßnahmenpaket. Dazu zählt neben der Einführung einer Kindergrundsicherung und einer „existenzsichernden Unterhaltsgarantie“ auch der Ausbau kostenloser Betreuungsangebote für Kinder.

  • • Kritik an neuen ÖGK-Einsparungsideen

    Neue Einsparungsvorschläge bei der Gesundheitskasse ÖGK haben gestern für scharfe Kritik gesorgt. Ein von den Grünen publik gemachtes Papier der ÖVP-dominierten ÖGK-Dienstgeberseite sieht u. a. ein Aus der Wahlarztkostenerstattung und Selbstbehalte beim Arzt vor.

    ÖGK-Obmann McDonald für „völlig neue Ansätze“

    Vorgeschlagen werden in dem Papier u. a. die Streichung der Kostenerstattung bei Wahlärztinnen und Wahlärzten und eine „gestaffelte Kostenbeteiligung bei Arztbesuchen“.

    Der ÖGK-Obmann und Vertreter der Dienstgeberseite im Verwaltungsrat der Gesundheitskasse, Peter McDonald, sagte zur APA, es brauche „völlig neue Ansätze“ und „weniger ideologische Barrieren“. Die Überlegungen bestätigte er, es dürfe „keine Denkverbote“ geben.

    In dem Dokument werden „weitreichende Vorschläge zu Leistungen, Kostenbeteiligungen und Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ formuliert, heißt es in der Anfrage. McDonald erklärte dazu, es gelte nun, die Ergebnisse mit den Sozialpartnern in der Sozialversicherung zu diskutieren und in die politische Diskussion einzubringen.

    Schumann gegen finanzielle Hürden

    Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) lehnte die Vorschläge ab. „Reformen im Gesundheitswesen sind notwendig, und wir arbeiten gemeinsam in der Reformpartnerschaft daran, unser Gesundheitssystem nachhaltig und zukunftsfest aufzustellen. Aber für mich ist klar: Der Weg dorthin darf nicht über neue finanzielle Hürden beim Zugang zur medizinischen Versorgung führen“, teilte sie in einem schriftlichen Statement mit. Gesundheit dürfe „keine Frage des Geldbörsels“ sein.

    Die SPÖ stelle der Zweiklassenmedizin „ein Stopp-Schild auf“, so SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim.

    ÖGK-Obmann Huss: „Wird es mit uns nicht spielen“

    Ein klares Nein kam von ÖGK-Obmann und Arbeitnehmervertreter Andreas Huss: „Diese hier vorgesehenen Leistungskürzungen wird es mit uns nicht spielen“, sagte er zur APA. Die Forderungen seien im Prinzip nicht neu, das höre man „regelmäßig“. „Wir als FSG-Dienstnehmerkurie distanzieren uns von solchen Vorschlägen, die auch in Richtung massiver Leistungskürzungen für Versicherte gehen“, so der SPÖ-Gewerkschafter.

    NEOS: „Drücken vor Verantwortung“

    Kritik kam auch von NEOS: „Die ÖGK muss ihren Teil zur Reform des Gesundheitssystems beitragen. Mit den angekündigten Maßnahmen will man sich allerdings offenbar aus der Verantwortung drücken“, meinte Gesundheitssprecher Christoph Pramhofer. „Anstatt reine Einsparungen auf Kosten der Patientinnen und Patienten ins Spiel zu bringen, bräuchte es konstruktive Vorschläge der ÖGK.“

    Grüne: „Aussagen an Zynismus kaum zu überbieten“

    Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner sagte, die politische Richtung sei „alarmierend“: „McDonald will am Ende, dass mehr Menschen eine Kreditkarte brauchen, um gesund zu werden, und das ist hochgradig ungerecht.“ Zudem seien dessen Aussagen „an Zynismus kaum zu überbieten“: „Menschen zahlen schon heute Hunderte Millionen Euro für Wahlärztinnen und -ärzte aus eigener Tasche, weil das Kassensystem sie im Stich lässt. Das ist kein Argument, ihnen jetzt auch noch die Kostenerstattung zu streichen.“

    Wer chronisch Kranke mit Selbstbehalten und Menschen in Teilzeit mit höheren Beiträgen belaste, trete das Solidarprinzip „mit Füßen“. „Dieses Papier gehört nicht auf den Verhandlungstisch, sondern in den Schredder“, so Schallmeiner.

    Kritik auch von FPÖ

    Scharfe Kritik kam auch von der FPÖ: Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak nannte die Überlegungen „höchst problematisch und eine ernsthafte Belastung für die Versicherten“. Die Vorschläge seien „sozial unausgewogen“ und würden die Versorgungssicherheit der Patienten gefährden. Es handle sich erneut um „erhebliche Einschnitte und Leistungskürzungen“, die direkt die Patienten treffen würden.

  • • Koalition ringt um neue Regeln

    Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS haben am Dienstag die Verhandlungen über die Reform der Sozialhilfe gestartet. Als Vorlage dient ein vom Sozialministerium unter Korinna Schumann (SPÖ) vorgelegter Gesetzesentwurf. Offen ist einiges, etwa die Frage nach der Höhe der Leistungen für Kinder bzw. die Staffelung bei Mehrkindfamilien. Auch über zusätzliche Unterstützung für Familien mit niedrigen Einkommen und deren Finanzierung wird verhandelt. Alarmiert zeigten sich Caritas, Diakonie und Volkshilfe.

    Laut Entwurf sind grundsätzlich unter anderem eine bundesweite Vereinheitlichung mit Fixsätzen für Erwachsene, Mindestsätzen für Kinder, eine auf Migranten und Migrantinnen abzielende „Integrationsphase“ und stärkere Integration in den Arbeitsmarkt vorgesehen. Dem Plan zufolge ist auch Unterstützung für Familien geplant, die wenig verdienen, aber über der Sozialhilfegrenze liegen.

    Dazu wird im Rahmen des Gesamtpakets, also über das Sozialhilfegesetz hinaus, die Frage des Kindermehrbetrags diskutiert – dieser soll von derzeit 700 auf 1.000 Euro erhöht werden. Diese Leistung kommt Menschen zugute, bei denen sich der „Familienbonus Plus“ aufgrund einer zu geringen Einkommensteuerbelastung nicht oder nicht vollständig auswirkt.

    SPÖ für Finanzierung über Spitzensteuersatz

    Seit Wochenbeginn sorgt dieser Punkt für Uneinigkeit innerhalb der Koalition, hierbei geht es zentral um die Frage der Gegenfinanzierung. Als Modell dafür schlug die SPÖ bzw. laut APA das SPÖ-geführte Finanzministerium begleitend zum Entwurf vor, den Spitzensteuersatz (55 Prozent) für Großverdiener zu verschieben.

    Bisher ist dieser ab einer Million Euro Jahreseinkommen fällig. Laut dem Vorschlag soll der Spitzensteuersatz künftig bereits für Einkommensteile über 500.000 Euro jährlich gelten. Die Koalitionspartner ÖVP und NEOS reagierten auf den Vorschlag grundsätzlich ablehnend, man wolle ihn sich aber ansehen, hieß es.

    Kindersätze als Knackpunkt

    Doch zum vorgelegten Entwurf gibt es weitere Knackpunkte, unter anderem die Höhe der Sozialhilfe pro Kind und die vieldiskutierte „Staffelung“ der Zahlungen für Kinder („degressive Sätze“), also ob es für beispielsweise das dritte oder vierte etc. Kind geringere Beträge als für nur ein Kind geben soll. Bei der Höhe des Kinderbetrages selbst ist im Entwurf noch kein Prozentwert eingetragen.

    Grundsätzlich sieht der Entwurf vor, bei Kindern zu bundesweit vorgegebenen Mindestsätzen zurückzukehren. Im aktuell gültigen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz besteht derzeit diesbezüglich gar keine Regelung, die Länder gestalten das nach eigenem Ermessen. Grund dafür ist, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die ursprünglich vorgesehene bundesweite Vorgabe einer „Staffelung“ gekippt hat.

    In der VfGH-Entscheidung wurde die Regelung im Jahr 2019 als „zu diskriminierend gegenüber dem zweiten, dritten, vierten Kind“ eingestuft. Spießen könnte es sich insbesondere auch an Begehrlichkeiten einzelner Bundesländer, speziell jener unter der Führung von ÖVP und FPÖ. Diese wollen ihre strengen Landeskriterien in der Reform berücksichtigt sehen.

    Fixbeträge statt Höchstsätze

    Die bisher im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz festgeschriebenen Höchstsätze der Sozialhilfe für Erwachsene, die aktuell von den Ländern unterschritten werden können, sollen durch Fixbeträge ersetzt werden. Als Grundlage soll wie bisher der Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende („Mindestpension“) dienen, der 2026 bei 1.308,39 Euro liegt.

    Netto kommt man – abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von sechs Prozent – auf 1.230 Euro. Festgehalten wird laut Entwurf, dass diese Beträge nicht überschritten werden dürfen. Eine Unterschreitung soll laut Entwurf nur in bestimmten Fällen möglich sein, etwa bei anrechenbaren eigenen Einkünften und bei Verstößen gegen Auflagen, beispielsweise bei der Verweigerung der Arbeitsvermittlung.

    Für Menschen mit Behinderungen sollen Verbesserungen kommen, etwa durch einen doppelten Vermögensfreibetrag. Dieser lag bisher generell pro volljähriger Person in einer Bedarfsgemeinschaft bei dem sechsfachen Betrag des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende. Im Jahr 2026 sind das rund 7.379 Euro. Für Menschen mit Behinderungen soll dieser Freibetrag ab 2027 dann doppelt so hoch sein.

    Entwurf sieht „Integrationsphase“ vor

    Neu soll die schon breit diskutierte „Integrationsphase“ kommen: In den Genuss der vollen Höhe der Sozialhilfe sollen künftig nicht alle Betroffenen automatisch kommen. Für alle jene Bezieherinnen und Bezieher, „die arbeitsfähig sind, aber noch nicht dauerhaft in die Gesellschaft und in das Erwerbsleben integriert sind“ sind nur „Grundleistungen“ vorzusehen, heißt es im Entwurf.

    Gestartet werden soll mit einem niedrigeren Fixbetrag, der im Gesetzesentwurf zwar noch nicht festgeschrieben ist, dem Vernehmen nach aber bei etwa 70 Prozent der vollen Höhe (also rund 860 Euro) liegen soll. Nur wer Integrations- bzw. Erwerbsbemühen nachweist, soll dann den vollen Betrag erhalten.

    Hilfsorganisationen: „Armutsbekämpfung muss Ziel sein“

    Eine Reform müsse „das Richtige tun und Armut verhindern, statt das letzte Auffangnetz weiter zu schwächen“, erklärten Caritas, Diakonie und Volkshilfe in einer gemeinsamen Aussendung am Dienstag. Die NGOs sprachen von möglichen „Kürzungen von bis zu 400 Euro pro Erwachsenem, Verschlechterungen für Kinder“ und einem „massiven Einschnitt in die Selbstbestimmung der Betroffenen“.

    Gefordert werden unter anderem „existenzsichernde Mindestsätze und Maßnahmen zur Unterstützung von Kindern“. Zudem wurden die Regierungsparteien aufgefordert, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. „Armutsbekämpfung muss als verbindliches Ziel verankert werden. Der beschämende Wettlauf der Bundesländer nach unten muss wirksam gestoppt werden“, heißt es.

    Stattdessen brauche es „österreichweit einheitliche, existenzsichernde Mindestsätze“, heißt es. „Eine Reform der Sozialhilfe ist wichtig, aber Armutsbekämpfung muss ihr zentrales Ziel sein. Wer glaubt, mit Kürzungen bei der Sozialhilfe das Budget zu sanieren, irrt“, heißt es weiter. Kürzungen würden kein Geld sparen, „sondern befeuern die Armut im Land und erzeugen gesellschaftliche Folgekosten“.

  • • Spitzensteuersatz: ÖVP und NEOS gegen SPÖ-Vorschlag

    Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS verhandeln derzeit über die geplante Sozialhilfereform. Sie könnte auch Einschnitte für Spitzenverdienerinnen und -verdiener bringen, zumindest, wenn es nach der SPÖ geht. ÖVP und NEOS lehnten das am Montag allerdings ab. Über die Reform wird trotzdem verhandelt.

    Begleitend zum Gesetzesentwurf des SPÖ-geführten Sozialministeriums wird vorgeschlagen, den Spitzensteuersatz von 55 Prozent künftig bereits für Einkommensteile über 500.000 Euro wirken zu lassen. Bisher greift dieser Satz erst ab einer Million Euro. Auch die derzeitige Befristung bis zum Jahr 2029 soll fallen, der Satz soll unbefristet gelten.

    Damit soll die ebenfalls geplante (und schon bekannte) Erhöhung des Kindermehrbetrags von derzeit 700 auf 1.000 Euro gegenfinanziert werden, die sich ebenso im vorliegenden Entwurf findet. Der Vorschlag soll aus dem ebenfalls SPÖ-geführten Finanzministerium stammen.

    Klare Ablehnung der Koalitionspartner

    Der Vorschlag entspreche natürlich nicht den Vorstellungen der eigenen Partei, sagte ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl darauf angesprochen in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinen Kollegen aus den Regierungsfraktionen. NEOS-Klubchef Yannick Shetty wiederum sprach von neuen „Fantasien“, wie man die Steuerquote weiter nach oben bringe. Man werde sich den Vorschlag aber natürlich „in der Sache anschauen“.

    Deutlich schärfer hatte davor ÖVP-Generalsekretär Markus Gstöttner reagiert: Neue Steuern seien „das Letzte, was wir in Österreich jetzt brauchen“. NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos hatte ebenfalls von einem „falschen Weg“ gesprochen. Auch die Industriellenvereinigung sprach sich umgehend dagegen aus. SPÖ-Klubobmann Philipp Kucher hingegen verteidigte den Vorschlag aus den eigenen Reihen.

    Finanzministerium: Mehrere Optionen

    Das SPÖ-geführte Finanzministerium verwies am Montag auf das Regierungsprogramm und die darin festgeschriebene Absicht, Maßnahmen gegen Kinderarmut zu ergreifen. Eine Erhöhung des Kindermehrbetrags sei eine mögliche Option dafür, hieß es. Für die Gegenfinanzierung gebe es „mehrere Optionen“. Den Verhandlungen wolle man jedoch nicht vorgreifen.

    Maßnahme zur Gegenfinanzierung

    Gegenfinanziert werden soll damit das Vorhaben, den Kindermehrbetrag zu erhöhen, und zwar von derzeit 700 auf 1.000 Euro. Der Kindermehrbetrag kommt jenen Menschen zugute, bei denen sich der Familienbonus plus aufgrund einer zu geringen Einkommensteuerbelastung nicht oder nicht vollständig auswirken kann, wie es auch in den Erläuterungen zum Entwurf heißt.

    Geregelt werden soll die Änderung der Besteuerung – so der Vorschlag der SPÖ – nicht im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) selbst, sondern im Einkommensteuergesetz. Im vorliegenden Entwurf heißt es zu diesem Vorschlag: „Zeitgleich soll die Tarifstufe des Grenzsteuersatzes in Höhe von 55 Prozent gemäß § 33 Abs. 1 abgesenkt werden. Mit der gegenständlichen Novellierung soll die Anwendbarkeit des Steuersatzes auf Einkommensteile über 500.000 Euro (statt bisher über einer Million Euro) vorgesehen werden.“ Die neue Grenze von 500.000 Euro soll weiterhin nicht der Inflationsanpassung unterliegen.

    SPÖ will Familien mit niedrigeren Einkommen entlasten

    Der unter der ÖVP-FPÖ-Regierung mit Jänner 2019 eingeführte Familienbonus plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der die zu entrichtende Einkommensteuer direkt reduziert. Der Bonus beträgt aktuell je Kind bis zum 18. Geburtstag 2.000 Euro jährlich. Nach dem 18. Geburtstag gibt es pro Jahr 700 Euro als Absetzbetrag, sofern für dieses Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird. Für Geringverdiener, bei denen der Bonus aufgrund zu geringer Bruttoeinkünfte ins Leere gehen würde, greift stattdessen der erwähnte Kindermehrbetrag.

    „Da Familien in den unteren Einkommenssegmenten von Preissteigerungen bei Wohnen, Energie, Lebensmitteln, Betreuung und Bildung besonders betroffen“ seien, „soll durch eine weitere Erhöhung des Kindermehrbetrages auf 1.000 Euro jährlich pro Kind eine gezielte Entlastung erfolgen“, heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf. Gelten soll die Neuerung dem Entwurf zufolge ab kommendem Jahr.

    Nach der Ablehnung durch ÖVP und NEOS zur Gegenfinanzierung ist freilich fraglich, ob es diese in der Form überhaupt geben wird. Die koalitionsinternen Verhandlungen über die Sozialhilfereform stehen erst am Anfang.

  • • Überlastung: Richter warnen vor Gefahr für Rechtsstaat

    Die Standesvertretungen der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte rufen Mitte Oktober zum Protest auf. Von 12. bis 16. werden keine Verhandlungen durchgeführt, keine Entscheidungen ausgefertigt und keine Amtstagstermine vergeben. Damit will man auf den Personalmangel in der Justiz aufmerksam machen.

    „Die Überlastung der Gerichte gefährdet auf Dauer die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats“, begründete Richtervereinigungspräsident Gernot Kanduth diesen Schritt in einem heute veröffentlichten APA-Interview.

    „Enorme zusätzliche Belastung“

    Bereits seit Monaten gibt es Rufe aus der Justiz nach mehr Personal, mehr Planstellen sind aber auch im Doppelbudget 2026/27 nicht enthalten. Seit sechs bis sieben Jahren spüre man eine „enorme zusätzliche Belastung“, vor allem an den Bezirks- und Landesgerichten, wo derzeit 1.478 Richter und Richterinnen beschäftigt sind.

    Dort brauchte es eigentlich über 1.700, klagte Kanduth: „Und das sind die Zahlen der Personalanforderungsrechnung des Justizministeriums, die ohnehin sehr sparsam kalkuliert ist.“

    Derzeit liege man bei einer durchschnittlichen Auslastung von rund 120 Prozent. „Das bedeutet entweder eine Sechstagearbeitswoche oder in Monaten betrachtet: Man hat in zehn Monaten schon das Arbeitspensum erreicht, für das eigentlich zwölf vorgesehen wären“, begründete er das gewählte Datum Mitte Oktober.

  • • Wehrpflicht: Gespräche mit Opposition diese Woche geplant

    Die Regierungsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS werden für Verhandlungen über die Reform der Wehrpflicht noch diese Woche auf die Oppositionsparteien FPÖ und Grüne zugehen. Das teilte das Verteidigungsministerium gestern der APA mit.

    Koalition offenbar für Modell „6+1+2“

    Die innerkoalitionären Gespräche seien zuletzt „konstruktiv“ verlaufen und hätten zu einem „Gesamtpaket“ geführt, das nun FPÖ und Grünen vorgelegt werden soll. Dabei dürfte es sich um das Modell „6+1+2“ handeln.

    Wie mehrere Medien gestern Abend berichteten, hat man sich nämlich in der Koalition verständigt, direkt an die sechs Monate Grundwehrdienst einen Monat an Übungen anzuhängen. Die weiteren zwei Monate der Verlängerung sollen in den Jahren darauf in Form von Milizübungen absolviert werden.

    Neuer Vorschlag kommt FPÖ-Vorstellungen entgegen

    Mit diesem Modell kommt man zumindest den Vorstellungen der Freiheitlichen entgegen. Entweder sie oder die Grünen muss die Koalition überzeugen. Denn für die Reform ist in Teilen eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

    Die Grundsatzeinigung über die Reform der Wehrpflicht war Ende Juli beim Sommerministerrat erfolgt. Damals haben sich ÖVP, SPÖ und NEOS darauf geeinigt, dass der Wehrdienst künftig auf insgesamt neun Monate verlängert wird. Über Detailfragen wurde in der Koalition bis zuletzt verhandelt. Wie das „Gesamtpaket“ aussehen soll, blieb zunächst offen.

    Zweidrittelmehrheit nötig

    Weil für die Verlängerung des Zivildienstes eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, braucht die Regierung für die Reform eine der beiden Oppositionsparteien. Sowohl FPÖ als auch Grüne haben sich bis dato eher ablehnend gezeigt und forderten eine frühzeitige Einbindung in die Gespräche.

    Ziel der Regierung ist es, dass die Änderungen im Herbst beschlossen werden und mit dem 1. Jänner 2027 in Kraft treten können.

  • • FSG-younion ad Equal Pension Day 2026 Wien: Noch lange kein Grund zum Zurücklehnen

    Kleinste Pensionslücke Österreichs ist Erfolg, aber die Arbeit geht weiter – Gleichstellung bedeutet gänzlichen Lückenschluss

    Heute, am 21. September 2026, begeht Wien den Equal Pension Day 2026 und nimmt damit erneut eine Spitzenposition im Bundesländervergleich ein. Während Frauen österreichweit durchschnittlich um 39,4 Prozent weniger Pension erhalten als Männer und der Equal Pension Day 2026 bereits auf den 9. August fällt, erreicht Wien als einziges Bundesland diesen Tag erst in der zweiten Septemberhälfte. Das zeigt: Wien ist bei der Verringerung der Pensionslücke auf dem richtigen Weg. Gleichzeitig verdeutlichen die Zahlen, dass echte Gleichstellung nach wie vor nicht erreicht ist.

    Der Equal Pension Day macht sichtbar, was viele Frauen ihr gesamtes Erwerbsleben lang erfahren: Ungleichheiten bei Einkommen, Karrierechancen und unbezahlter Care-Arbeit setzen sich bis in die Pension fort. Frauen erhalten österreichweit durchschnittlich lediglich 1.614 Euro brutto Pension pro Monat, Männer hingegen 2.664 Euro brutto. Die Differenz von 1.050 Euro monatlich ist Ausdruck struktureller Benachteiligungen, die dringend beseitigt werden müssen.

    Für die FSG-younion (Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft) Landesorganisation Wien ist klar: Gute Pensionen entstehen durch Abbau struktureller Hürden, stereotyper Rollenbilder und fairen Arbeitsbedingungen während des gesamten Berufslebens. Dazu gehören gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, der Ausbau qualitätsvoller Kinderbildung- und Betreuung (mit den notwendigen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten), eine gerechte Verteilung von Familien- und Pflegearbeit sowie die konsequente Aufwertung jener Berufe, in denen überwiegend Frauen beschäftigt sind.

    Wiener Landesfrauenvorsitzende der FSG-younion, Sabine Slimar-Weißmann, betont:
    „Der Equal Pension Day erinnert uns jedes Jahr daran, dass Gleichstellung nicht mit wohlklingenden Sonntagsreden erreicht wird. Frauen leisten nach wie vor den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit, arbeiten häufiger in Teilzeit und sind überdurchschnittlich oft in Berufen tätig, die gesellschaftlich unverzichtbar, aber unterbewertet sind. Es müssen endlich jene Strukturen behoben werden, die Frauen benachteiligen. Gleichstellung bedeutet auch finanzielle Unabhängigkeit – und zwar in jeder Lebensphase.

    Die Entwicklung in Wien zeigt, dass Fortschritte möglich sind. Seit Einführung des Equal Pension Day im Jahr 2015 hat sich Wien um einen ganzen Monat verbessert – von 21. August auf 21. September. Dennoch bleibt die Herausforderung groß. Die FSG-younion fordert daher weitere Investitionen in den Ausbau öffentlicher Dienstleistungen, insbesondere in die Kinderbildung- und Betreuung, die Pflege- und Betreuung und die soziale Infrastruktur. Hochwertige öffentliche Daseinsvorsorge ist eine der Voraussetzungen dafür, dass Frauen und Männer Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen können.

    Der geschäftsführende Wiener Landesvorsitzender der FSG-younion, Bernhard Stoik, stellt klar: „Der Kampf gegen die Pensionslücke ist kein reines Frauenthema, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe. Als Männer müssen wir unseren Beitrag leisten – in der Kinderbetreuung, in der Karenz und bei der Aufteilung von Familienarbeit. Wer Gleichstellung ernst meint, muss Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig braucht es starke öffentliche Dienstleistungen, faire Löhne und sichere Arbeitsplätze. Das entspricht den Grundwerten der FSG-younion: Solidarität, soziale Gerechtigkeit und gleiche Chancen für alle Menschen. Unser Ziel bleibt klar: Niemand darf im Alter aufgrund struktureller Benachteiligung finanzielle Nachteile tragen müssen.“

    Die FSG-younion wird sich auch weiterhin mit Nachdruck für faire Einkommen, wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und eine starke öffentliche Daseinsvorsorge einsetzen – denn gleiche Chancen im Berufsleben sind die Voraussetzung für gerechte Pensionen und ein selbstbestimmtes Leben im Alter.

  • • FSG-younion: Unsere Zukunft in Bewegung

    Die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft (FSG-younion) ist seit jeher eine aktive Bewegung, weil sie gemeinsam mit ihren Mitgliedern Gesellschaft, Arbeitswelten, öffentliche Dienste und darüber hinaus weiterentwickelt hat. Aus dieser Bewegung heraus wurden Verbesserungen erkämpft, soziale Sicherheit gestärkt und die Interessen der Arbeitnehmer:innen erfolgreich vertreten. Diese Grundwerte Solidarität, Gerechtigkeit und eine starke Daseinsvorsorge bleiben dabei unverändert der Kompass für unsere Zukunft von morgen.

    Mit der bevorstehenden 2. Bundesfraktionskonferenz der younion _ Die Daseinsgewerkschaft setzen wir uns neue Ziele für das heute von morgen. Denn die Herausforderungen unserer Zeit verlangen nach neuen Antworten und mutigen Entscheidungen. Wer die Zukunft gestalten will, muss bewegen.

    Die FSG-younion ist in Bewegung.
    Gemeinsam mit den Menschen, für die Menschen und mit dem klaren Ziel, die Arbeits- und Lebenswelt von morgen aktiv zu definieren.

    2. Fraktionelle Bundesfrauenkongress der Sozialdemokratischen Gewerkschafterinnen in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
    22.09.2026 von 10:00 bis 12:00
    Austria Center Vienna

    2. Bundesfraktionskonferenz in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft
    23.09.2026 von 11:00 bis voraussichtlich 16:00
    Austria Center Vienna

    Die Zukunft ist hier.
    Wir bewegen sie.