Kategorie: Allgemein

  • • Grünes Licht für zwei neue Schulfächer

    Der Nationalrat hat gestern mit den Stimmen der Koalition zwei neue Schulfächer etabliert. Künftig soll es auch die Gegenstände „Medien und Demokratie“ sowie „Informatik und künstliche Intelligenz“ geben.

    Scharfe Kritik kam von der Opposition. Angesichts der möglichen Kürzung von Latein sah FPÖ-Bildungssprecher Hermann Brückl eine staatlich verordnete Nivellierung nach unten. Die grüne Klubvize Sigrid Maurer vermisste klare Regeln.

    Vorerst ist tatsächlich noch einiges unklar, nur der Umfang der neuen Fächer ist klar. Für „Medien und Demokratie“ sind zwei Wochenstunden vorgesehen, für die um KI erweiterte Informatik eine.

    Autonomie bleibt erhalten

    Grundsätzlich sollten zwei dieser Stunden auf Kosten der zweiten lebenden Fremdsprache bzw. Latein gehen. Allerdings kann man diese Fächer schulautonom auch im bisherigen Ausmaß beibehalten.

    ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti sprach von einem „sehr guten Kompromiss“, schätze er doch die zwei neuen Fächer, aber auch, dass man die zweite Fremdsprache nicht automatisch kürzt. Auch Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) lobte die Schulautonomie, diese werde mit der Reform sogar gestärkt. Wenn der Standort das wolle, könne man in Zukunft auch Altgriechisch und Latein stärken.

  • • Nationalrat: „Pickerl“-Überprüfung wird seltener

    Besitzer:innen von Kraftfahrzeugen müssen künftig seltener zur „Pickerl“-Kontrolle. Der Nationalrat hat gestern gegen die Stimmen der Grünen eine deutliche Ausdehnung der Prüfintervalle beschlossen. Erstmals nach der Zulassung muss man sich nunmehr nach vier statt wie bisher nach drei Jahren um ein neues „Pickerl“ bemühen.

    Für das „Pickerl“ galt bisher, dass man erstmals nach der Zulassung nach drei Jahren zur Überprüfung muss, dann wieder nach zwei Jahren und danach jährlich. Nun werden die Intervalle ausgedehnt auf 4:2:2:1. Somit muss man erst nach acht Jahren jährlich prüfen lassen statt wie aktuell nach fünf.

    Grüne fürchten um Verkehrssicherheit

    Skeptisch sah die Neuregelung die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze. Sie befürchtet, dass durch die längeren Intervalle sicherheitsrelevante Mängel zu spät erkannt würden. Schließlich weise nach drei Jahren fast ein Fünftel der Fahrzeuge schwere Mängel auf.

    Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) sieht hingegen eine Entlastung für Bürger:innen, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen. Hunderttausende Menschen würden entlastet, freute sich NEOS-Mandatar Janos Juvan. Für den freiheitlichen Abgeordneten Christofer Ranzmaier stellt sich nur die Frage, warum man solch eine Novelle nicht früher umgesetzt habe.

  • • Punktesystem für Wohnungsvergabe fixiert

    Nach dem Landtagsbeschluss über die neuen Regeln bei der Vergabe von Gemeinde- und geförderten Wohnungen liegt nun auch das dafür entwickelte Punktesystem vor. Lebenslagen, in denen der Wohnbedarf hoch ist, werden stärker berücksichtigt.

    So gibt es dem neuen System zufolge hundert Punkte für Personen mit Wohnbedarf aufgrund häuslicher Gewalt, chronischer Mobilitätseinschränkung oder Pflege zu Hause. Bei drohendem Wohnungsverlust oder Alleinerzieherinnen bzw. Alleinerziehern sind es bis zu 80 Punkte; bei Bewerbern, die in einer sozialen Einrichtung leben, 75 Punkte. Weitere Kategorien sind etwa „Lange Wartezeit“, „Jungwiener*in“, „Wohnkosten“ und „Schwangerschaft“.

    Die Punktewerte wurden gemeinsam mit Expertinnen und Experten entwickelt, hieß es in einer Aussendung der Stadt Wien. Das System soll demnach „die unterschiedlichen Lebenssituationen der Wohnungssuchenden berücksichtigen. Wer mehr Unterstützung benötigt, erhält auch mehr Punkte.“ Die Bonuspunkte werden mit entsprechenden Nachweisen errechnet und bestimmen dann die Reihung bei der Vergabe der Wohnungen.

    Registrierung ab 14. Juli

    Der Beginn für die Wohnungssuche ist das Wiener Wohn-Ticket. Es kann über den Login-Bereichder Wohnberatung Wien beantragt werden. Künftig gibt es nur noch ein Wiener Wohn-Ticket, mit dem man sich vormerken lassen kann. Es gilt für Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen.

    Die Vorabregistrierung im neuen System ist ab 14. Juli möglich, die Wohnungsvergabe nach dem neuen System startet am 22. September 2026. Gleichzeitig gilt eine Übergangsphase: Besitzerinnen und Besitzer eines bestehenden Wiener Wohntickets können noch bis Herbst wie gewohnt nach Gemeindewohnungen und geförderten Wohnungen suchen. Danach erfolgt die Vergabe ausschließlich über das neue System.

    Neues System soll mehr Transparenz bieten

    „Die Wohnungsvergabe NEU sorgt dafür, dass leistbarer Wohnraum künftig noch gezielter dort ankommt, wo er am dringendsten gebraucht wird. Es freut mich, dass dieser Weg auch im Wiener Landtag breite Zustimmung gefunden hat – die Unterstützung der ÖVP und der Grünen bestätigt uns in diesem wichtigen Reformschritt“, wurde Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) in der Aussendung zitiert.

    „Durch die Kombination unterschiedlicher, klar nachvollziehbarer Kriterien – wie etwa der gezielten Berücksichtigung von Alleinerziehenden oder Menschen in Aus- und Weiterbildung – schaffen wir ein faires und flexibles Vergabesystem, das Transparenz und Treffsicherheit bietet“, so NEOS-Klubobfrau Selma Arapovic.

  • • #dif26: FSG-younion setzt auf Solidarität, Kultur & Zusammenhalt

    Arbeitswelteninsel mit FSG-younion Bühne powered by BAWAG-VÖS als Treffpunkt für Arbeitnehmer:innen, Kunst, Kultur und gelebte Demokratie

    Mit mehreren Millionen Besucher:innen ist das Donauinselfest das größte Open-Air-Festival Europas und ein einzigartiges Beispiel dafür, wie kulturelle Vielfalt, Gemeinschaft und demokratischer Zusammenhalt gelebt werden können. Die FSG-younion Bühne powered by BAWAG-VÖS auf der Arbeitswelteninsel leistet dazu auch 2026 einen wichtigen Beitrag und bietet Künstler:innen sowie Nachwuchstalenten eine Bühne, die für Offenheit, Kreativität und gesellschaftlichen Dialog steht.

    Gerade in Zeiten gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Herausforderungen sind Kunst und Kultur weit mehr als Unterhaltung. Sie schaffen Begegnungen, fördern Verständnis, stärken den Zusammenhalt und laden zum Dialog ein. Das Donauinselfest zeigt eindrucksvoll, dass gelebte Solidarität und kulturelle Vielfalt die Grundlage einer offenen und demokratischen Gesellschaft bilden.

    „Das Donauinselfest zeigt Jahr für Jahr eindrucksvoll, was unsere Gesellschaft ausmacht: Solidarität, Vielfalt und Respekt. Kunst und Kultur sind keine Nebensache, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil eines demokratischen Gemeinwesens. Sie geben Hoffnung, schaffen Identität und bringen Menschen zusammen. Gerade in herausfordernden Zeiten müssen wir jene Werte verteidigen, die unsere Gesellschaft stark machen“, betont Vorsitzender der FSG-younion Christian Meidlinger.

    Das Programm der FSG-younion Bühne powered by BAWAG-VÖS spiegelt diese Werte wider. Neben etablierten Künstler:innen erhalten insbesondere aufstrebende Musiker:innen und neue kreative Stimmen die Möglichkeit, ihr Können einem breiten Publikum zu präsentieren. Damit reiht sich die Bühne in das vielfältige Festivalprogramm ein, das bewusst Raum für Nachwuchstalente und kulturelle Entfaltung schafft. Die Arbeitswelteninsel wird so zu einem Ort der Begegnung zwischen Arbeitnehmer:innen, Künstler:innen und Besucher:innen aller Generationen.

    „Die Arbeitswelteninsel steht für jene Menschen, die tagtäglich unsere Gesellschaft am Laufen halten. Mit dem Programm auf der FSG-younion-Bühne verbinden wir künstlerische Vielfalt, Arbeit und gewerkschaftliche Solidarität. Gerade in einer Zeit der Verunsicherung brauchen wir Orte der Begegnung, an denen Vielfalt sichtbar wird und gesellschaftlicher Zusammenhalt gestärkt werden kann. Das Donauinselfest bietet dafür die perfekte Plattform“, erklärt Bundesgeschäftsführer der FSG-younion Erich Kniezanrek.

    Die FSG-younion lädt alle Donauinselfest-Gäst:innen herzlich ein, die Arbeitswelteninsel und die FSG-younion Bühne powered by BAWAG-VÖS von heute bis Sonntag, 5. Juli 2026, zu besuchen. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für eine solidarische Gesellschaft, für Demokratie, kulturelle Vielfalt und den Wert öffentlicher Daseinsvorsorge – jene Grundpfeiler, die Österreich auch in Zukunft stark machen.

    Alle Informationen rund um das Donauinselfest finden Sie hier: https://donauinselfest.at/

  • Seit heute: Günstigere Lebensmittel, teurere Packerln

    Heut sind drei von der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition beschlossene Änderungen in Kraft getreten: die Senkung der Mehrwertsteuer auf bestimmte Lebensmittel, die Importsteuer auf kleine Onlinepakete von drei Euro; zudem wird die Spritpreisbremse, also die Mineralölsteuersenkung, verringert.

    Nur für bestimmte Nahrungsmittel

    Bei folgenden Produkten sinkt der Steuersatz mit heute von zehn Prozent auf 4,9 Prozent: frische Milch, Joghurt, Butter, Eier, frisches und tiefgekühltes Gemüse, bestimmte Obstsorten, Reis, Weizenmehl, Weizengrieß, ungekochte sowie ungefüllte Teigwaren, Brot und Speisesalz.

    Laut gesetzlicher Regelung gilt der begünstigte Steuersatz von 4,9 Prozent für bestimmte Brotwaren nur dann, wenn der Gehalt an Fett und Zucker in der Trockenmasse jeweils fünf Prozent nicht überschreitet. Der Fettgehalt bei Laugenstangerl, Mohnflesserl und Kürbiskernweckerl liegt beispielsweise über fünf Prozent.

    Die Mehrwertsteuerreduktion mit einem Volumen von rund 400 Millionen Euro pro Jahr will die Regierung durch die ebenfalls umstrittene Paketabgabe mit einem erwarteten Steueraufkommen von rund 280 Millionen teils gegenfinanzieren. FPÖ und Grüne kritisieren die Mehrwertsteuersenkung, Bäcker und Ökonomen kritisierten im Vorfeld die komplizierte Umsetzung.

    Drei Euro Importsteuer für Packerl aus Ausland

    Die Importsteuer von drei Euro auf kleine Pakete wird bei einem Warenwert von unter 150 Euro fällig. Sie gilt nach Angaben des EU-Rats für 93 Prozent aller E-Commerce-Lieferungen in die EU. Die Pauschale ist eine Übergangslösung, denn künftig sollen alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein – mehr dazu in help.ORF.at.

    MÖSt-Senkung um 0,8 Cent pro Liter

    Die im April eingeführte Spritpreisbremse wird unterdessen ab Juli deutlich abgespeckt weitergeführt. Nach zuletzt 1,7 Cent pro Liter beträgt die Senkung der Mineralölsteuer (MÖSt) nur mehr 0,8 Cent je Liter. Grund für den geringeren Steuerbonus sind die stark gesunkenen Spritpreise, nach denen die MÖSt-Senkung berechnet wird. Im April lag der Bonus noch bei fünf Cent je Liter, im Mai bei zwei Cent.

    Weiterhin aufrecht ist, dass die Tankstellen bis Ende August Preissenkungen bei den internationalen Preisnotierungen verpflichtend weitergeben müssen.

  • • Bundesstaatsanwaltschaft kommt

    Die Dreierkoalition hat sich bezüglich der Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt, wie das Justizministerium am Montag bekanntgegeben hat. Geplant ist ein Übertragen der Weisungsspitze von der Justizministerin bzw. dem Justizminister an eine weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde, die aus einer kollegialen Dreierspitze bestehen soll. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf schickte die Bundesregierung am Montag in Begutachtung.

    Auf die Bundesstaatsanwaltschaft hatten sich ÖVP, SPÖ und NEOS in ihrem Regierungsprogramm verständigt. Zur Umsetzung braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von FPÖ oder Grünen.

    Erstere hatte sich in der Vergangenheit ablehnend gezeigt. Die Grünen wollen den konkreten Entwurf sehen. „So weit waren wir noch nie“, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) auf einer Pressekonferenz am Montag.

    Parlamentarische Kontrolle „bleibt gleich“

    Denn „es geht darum, jeden Anschein unsachlichen Einflusses auf die Staatsanwaltschaften zu vermeiden“, so Sporrer. Einer der Knackpunkte der langen Verhandlungen war die Einbindung des Parlaments. Die parlamentarische Kontrolle „bleibt gleich“ so die Justizministerin am Montag. So können etwa parlamentarische Anfragen gestellt werden, in laufende Ermittlungsverfahren werde der Nationalrat aber keinen Einblick haben.

    Zwar soll der Nationalrat das Gremium kontrollieren, in laufende Ermittlungsverfahren werde er aber nicht Einblick haben, wurde vonseiten des Justizministeriums betont. Mitzureden hat das Parlament aber auch bei der Bestellung.

    In Generalprokuratur angesiedelt

    Wie bereits bekannt, wird die Bundesstaatsanwaltschaft innerhalb der Generalprokuratur eingerichtet. Die Leitung übernimmt eine kollegiale Dreierspitze. Der Vorsitzende, der alle zwei Jahre wechselt, wird sich bei Amtsantritt vor dem Nationalrat erklären und zweimal im Jahr vor dem Justizausschuss über die Tätigkeit der Staatsanwälte berichten. Die Funktionsperiode aller Bundesstaatsanwälte und Bundesstaatsanwältinnen beträgt einmalig sechs Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich.

    Ein von einer mit Expertinnen und Experten besetzen Kommission erstellter Vorschlag wird dafür zuerst dem Parlament vorgelegt, dieses stimmt zu oder lehnt ab. Ist Ersteres der Fall, übermittelt die Bundesregierung den Vorschlag an den Bundespräsidenten zur Ernennung. Im Falle einer Ablehnung muss die Expertenkommission einen neuen Vorschlag übermitteln.

    Wie die Auswahlkommission zusammengesetzt ist

    Die zehnköpfige Auswahlkommission besteht aus dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (OGH), den zwei dienstältesten Mitgliedern der Strafsenate des OGH, zwei Leitern von Oberstaatsanwaltschaften, den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs, dem Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, dem Präsidenten der Notariatskammer und einer Vertretung der Universitätenkonferenz (uniko) mit Lehrbefugnis im Strafrecht und Strafprozessrecht, die als Einzige entsendet wird und nicht qua Amt bestellt ist, so Außenministerin Beate Meinl-Reisinger.

    Sie lobte die Reform als „größte Justizreform seit den 1970er Jahren“ und Ende eines „völlig aus der Zeit gefallenen“ Systems. Kosten soll das Vorhaben rund neun Millionen Euro jährlich für zusätzliches Personal und Infrastruktur. Wo der Sitz der Behörde sein soll, ist noch ungeklärt.

    Auch zwei Wege für Abberufung geplant

    Für eine Ernennung müssen Kandidaten und Kandidatinnen zumindest zehn Jahre Erfahrung als Strafrichter bzw. -richterin oder Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt vorweisen können. Das war immer Forderung der ÖVP. „Dies ist essenziell, um den kritischen Blick von außen sicherzustellen“, so ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger.

    Gefordert ist außerdem ein „hohes Maß an persönlicher und professioneller Integrität“. Die Voraussetzungen seien „streng, aber offen“ formuliert, hieß es. Es können beispielsweise Personen zum Zug kommen, die nicht unmittelbar vor Ernennung in der Strafjustiz tätig sind, wenn sie die Kriterien erfüllen.

    Zudem können die Bundesstaatsanwälte und Bundesstaatsanwältinnen über zwei Wege abberufen werden. Entweder durch ein disziplinarrechtliches Verfahren oder – in Anlehnung an die Ministeranklage – durch den Verfassungsgerichtshof.

    Begutachtungsfrist endet am 31. August

    Durch die Neuregelung folge man außerdem einer Empfehlung des Europarats, sagten sowohl Sporrer als auch Meinl-Reisinger. Wäre Österreich im Jahr 2026 EU-Beitrittskandidat, wäre eine unabhängige Weisungsspitze in Form der Bundesstaatsanwaltschaft Bedingung für die Aufnahme in die EU. Es liege nun erstmals ein „legistisches Gesamtkonzept“ vor, dieses umfasse über 80 Seiten, so Sporrer. Sie lud alle Experten und Expertinnen, „die sich an diesem Begutachtungsverfahren beteiligen wollen“, ein, ihre Stellungnahme abzugeben. Die Begutachtungsfrist geht bis zum 31. August.

    Kritik aus der Justiz

    Die Vereinigung der Österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) zeigte sich in einer ersten Reaktion weiterhin kritisch. Man müsse den Gesetzestext noch im Detail auswerten, die Ausführungen bei der Präsentation des Entwurfes würden aber darauf schließen lassen, dass mehrere „rote Linien“ weiter aufrecht seien, sagte Anna-Marie Wukovits, Vizepräsidentin der StAV, in einer ersten Reaktion gegenüber der APA.

    Auch die Bestellung durch das Parlament stößt auf Ablehnung. Hier scheine es so zu sein, dass das Parlament eine Kandidatin oder einen Kandidaten ohne Begründung ablehnen könne. Hierdurch könne der Eindruck entstehen, dass die Politik Einfluss nehme, heißt es weiter.

    Mayer: Parlament hat dort nichts verloren

    Ganz ähnlich äußerte sich der Verfassungsjurist Heinz Mayer. „Das Parlament hat dort nichts verloren. Wir haben eine Demokratie, aber auch eine Gewaltenteilung“, so der ehemalige Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien im Gespräch mit der APA.

    Die Generalprokuratur, die laut den Plänen in der neuen Bundesstaatsanwaltschaft aufgehen würde, sieht die „Anscheinsproblematik“ (Anschein des politischen Einflusses, Anm.) nicht beseitigt – durch die geplante parlamentarische Kontrolle werde diese sogar verschärft. Durch die kurze Amtsdauer der künftigen Bundesstaatsanwälte komme es zudem zu einer regelmäßigen „Vernichtung von Fachwissen“.

    Zadic: Nicht zwischen Koalitionsparteien aufteilen

    Kritik kam von der FPÖ. Die Bundesstaatsanwaltschaft gefährde demokratische Kontrolle und schaffe noch mehr Politisierung, so FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan in einer Aussendung am Montag. „Die Weisungsspitze muss beim Justizminister bleiben“, so seine Forderung. Der Dreiersenat entziehe sich parlamentarischer Kontrolle und schaffe eine teure neue Bürokratie.

    Die Justizsprecherin der Grünen, die ehemalige Justizministerin Alma Zadic, gibt sich abwartend. „Österreich braucht eine von der Politik unabhängige Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften. Das muss sich im Gesetz widerspiegeln, und genau das werden wir uns sehr genau ansehen“, so Zadic. „Die Bundesstaatsanwaltschaft ist eine zentrale Institution des Rechtsstaats – sie ist zu wichtig, um die drei Spitzenpositionen zwischen Koalitionsparteien aufzuteilen“, so Zadic weiter.

  • • WIFO/IHS: Heuer Wachstum von bis zu 0,9 Prozent erwartet

    Österreichs Wirtschaft soll heuer real um 0,8 Prozent (IHS) bzw. 0,9 Prozent (WIFO) wachsen. Die Wirtschaftsforscherinnen und Wirtschaftsforscher des WIFO bestätigten heute die BIP-Prognose für das laufende Jahr, die IHS-Ökonominnen und -Ökonomen erhöhten die Wachstumsaussichten um 0,3 Prozentpunkte.

    Die Iran-USA-Verhandlungen über ein dauerhaftes Kriegsende haben zuletzt die Öl- und Spritpreise wieder stark sinken lassen. Die heimische Inflation soll laut den Prognosen heuer 3,0 bzw. 3,2 Prozent betragen.

    Iran-Krieg wirkt nach

    Der Iran-Krieg wirkt global und in Österreich konjunkturell noch nach: Mit dem Rückgang der Energiepreise werde die Konjunktur ab der zweiten Jahreshälfte wieder an Schwung gewinnen, schreibt das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) in seiner aktuellen Konjunkturprognose.

    Das Institut für Höhere Studien (IHS) rechnet im zweiten und dritten Quartal 2026 noch mit einer Stagnation der österreichischen Wirtschaftsleistung, die heimische Wirtschaft soll erst gegen Jahresende wieder Fahrt gewinnen.

    2027 Rückgang der Inflation erwartet

    Der Iran-Krieg und die gestiegenen Rohöl- und Erdgaspreise haben heuer von März bis Mai die Inflation in Österreich sprunghaft erhöht und die Unternehmens- und Verbraucherstimmung gedämpft. Seit Mitte Mai sinken die Öl- und Spritpreise wieder und näherten sich zuletzt dem Vorkrisenniveau wieder an. Die Institute gehen von einem deutlichen Rückgang der Inflation im kommenden Jahr auf 2,3 Prozent (IHS) bzw. 2,4 Prozent (WIFO) aus.

  • • Einigung bei Familienlastenausgleichsfonds: Mittel aus EU- Fonds

    Nach der Grundsatzeinigung zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung der geplanten Senkung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028 hat das Finanzministerium gestern nun Details bekanntgegeben.

    Bekannt war bereits, dass die Länder ein Drittel der entstehenden Lücke im FLAF übernehmen (200 Mio.). Diese erhalten die lange geforderten Mittel aus dem EU-Wiederaufbau- und Resilienzplan (RRF) (166 Mio.). Die Einigung sei am Mittwoch „in mehrstündigen Gesprächen“ zwischen Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden erfolgt, hieß es gestern in einer Aussendung aus dem Finanzressort.

    Die ab 2028 geplante Senkung der Lohnnebenkosten umfasse ein Volumen von zwei Mrd. Euro, diese führe zu einem Minus im Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) in Höhe von etwa 600 Mio. Euro. In den Gesprächen einigte man sich darauf, dieses Minus gemeinsam zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auszugleichen.

    Finanzministerium: Mehreinnahmen für Gemeinden

    Wie schon zuvor mitgeteilt, beteiligen sich die Länder und Gemeinden mit 200 Mio. Euro pro Jahr an der Finanzierung. Der Bund übernimmt zwei Drittel der Kosten. Bestätigt wurde, dass die Finanzierung nur bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode gilt – also befristet für das Jahr 2028. Eine Weiterführung der Regelung darüber hinaus soll Teil der Verhandlungen zum nächsten Finanzausgleich (ab 2029) sein.

    Festgehalten wurde seitens des Finanzministeriums, dass den Ländern und Gemeinden durch die Maßnahmen im Doppelbudget 2027/2028 Mehreinnahmen zugutekommen. Zudem stellt der Bund den Ländern einen Investitionszweckzuschuss in der Höhe von 166,86 Mio. Euro zur Verfügung. Zur Stärkung der Gemeinden wird noch im Jahr 2026 ein Infrastruktur-Investitionspaket in der Höhe von 30 Mio. Euro auf den Weg gebracht.

    „Schulterschluss zwischen Bund und Ländern“

    Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) sprach von einem „fairen Modell zur Aufteilung der Finanzierung“ der „größten Senkung der Lohnnebenkosten, die es in Österreich je gegeben hat“. Von einem „Schulterschluss zwischen Bund und Ländern“ und einem „wichtigen Signal für den Standort“ sprach Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP). Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) betonte, man ziehe „an einem Strang“, diesen „gesamtstaatlichen Reformgeist“ brauche es jetzt auch in der „Reformpartnerschaft“.

    Landeshauptleute-Konferenz-Vorsitzender und Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) freute sich über einen „erfolgreichen Abschluss“ der Verhandlungen. Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl (ÖVP) betonte, dass es angesichts der Finanzlage vieler Gemeinden „kein leichter Schritt“ gewesen sei, dass sich auch die Gemeinden beteiligen müssen.

  • • Fünf Volksbegehren liegen zur Unterschrift auf

    Fünf Volksbegehren können seit heute eine Woche lang unterzeichnet werden. Die Initiativen machen sich für unterschiedliche Themen stark: Eine will den Karfreitag als Feiertag verankern, eine andere verlangt die Einführung einer Wahlpflicht für Nationalrats- und Bundespräsidentenwahl.

    Die Sozialdemokratischen Gewerkschafter:innen setzen sich für mehr Personal bei der Polizei ein, eine weitere Initiative für Gratisverhütung. Außerdem soll im Parlament elektronisch abgestimmt werden.

    In puncto Karfreitag zeigte die evangelische Bischöfin Cornelia Richter Verständnis für das grundsätzliche Anliegen des privaten Volksbegehrens, eine offizielle Unterstützung seitens der evangelischen Kirche gibt es aber nicht.

    Eintragungswoche endet am 22. Juni

    Die Eintragungswoche endet am 22. Juni. Erreicht eine Initiative mindestens 100.000 Unterschriften, muss sie im Nationalrat behandelt werden. Unterzeichnet werden können die Volksbegehren in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich und online mittels elektronischer Signatur.

    Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren, eine nochmalige Unterschrift ist dann nicht mehr möglich.

  • • Forderung nach fairen Strukturen auch in Österreich

    Milliardenumsätze für die FIFA, Hürden für Fans und Sportler sowie anhaltende Kritik an Arbeitsbedingungen rund um das Großturnier: Für die younion _ Sportgewerkschaft steht die Weltmeisterschaft 2026 erneut für eine Schieflage zwischen wirtschaftlichen Interessen und sozialer Verantwortung. Die Gewerkschaft fordert faire Bedingungen für alle Beschäftigten rund um die WM sowie bessere arbeits- und sozialrechtliche Standards für Fußballer:innen in Österreich.

    Zu Gast bei Feinden 

    „Bei der Männer-WM scheint alles möglich zu sein. Milliarden an Sponsorengeldern, riesige Marketingkampagnen und Luxusveranstaltungen rund um die Turniere. Gleichzeitig kämpfen viele Spieler:innen abseits der internationalen Topligen um faire Bedingungen, sichere Verträge und finanzielle Stabilität“, so Stefanie Enzinger, Fußballbeauftragte der younion _ Sportgewerkschaft.

    Die FIFA nehme dabei in Kauf, bei autoritären Tendenzen, sozialer Ungleichheit oder problematischen Arbeitsbedingungen wegzusehen, solange die wirtschaftlichen Interessen stimmen. Für die Gewerkschaft stellt sich die WM 2026 in eine Reihe von Großturnieren, die von Berichten über prekäre Arbeitsbedingungen und die Ausbeutung von Beschäftigten zeugen.

    Event für die oberen zehn Prozent 

    Enzinger kritisiert außerdem, dass die Weltmeisterschaft zunehmend nur noch für privilegierte Gruppen zugänglich werde: „Fußball lebt von Vielfalt und internationalem Austausch. Wenn Menschen bei Einreisen wegen ihrer Herkunft, politischen Ansichten oder finanziellen Möglichkeiten ausgeschlossen werden, widerspricht das dem Grundgedanken des Sports.“

    Auch aus österreichischer Sicht beobachtet die Sportgewerkschaft diese Entwicklungen mit Sorge. Viele Fans und Amateurvereine hierzulande würden internationale Turniere als verbindendes Erlebnis sehen. „Sport darf kein Luxusprodukt für die oberen zehn Prozent werden“, betont Thomas Pichlmann, Fußballbeauftragter der younion _ Sportgewerkschaft. Fußball müsse für alle zugänglich bleiben, auf dem Platz ebenso wie auf den Tribünen.

    Langfristige Investitionen 

    Die Sportgewerkschaft verbindet die Debatte rund um die WM daher mit konkreten gewerkschaftlichen Forderungen für den Fußball in Österreich. Dazu zählen faire und transparente Vertragsbedingungen, stärkere soziale Absicherung für Spieler:innen, der Ausbau von Kollektivverträgen im Fußball sowie bessere arbeitsrechtliche Standards, insbesondere für junge Sportler:innen und den semiprofessionellen Bereich.

    Zudem fordert die younion langfristige Investitionen in nachhaltige Strukturen im Fußball statt kurzfristiger Millionenevents. „Es braucht mehr Unterstützung für jene, die den Fußball täglich tragen: Spieler:innen, Vereine, Nachwuchsarbeit und Beschäftigte im Sportbereich“, so Pichlmann.