Kategorie: Allgemein

  • • Erinnerung an Widerstand auf Heldenplatz

    Mit einer Gedenkfeier auf dem Heldenplatz wird heute an den militärischen Widerstand gegen das NS-Regime erinnert. Auf dem Programm stehen ein Festakt, eine Diskussionsrunde und kostenlose Führungen.

    Anlass der Feier ist der Gedenktag für den militärischen Widerstand einen Tag darauf, am 8. August. Er wurde 2025 von der Militärhistorischen Denkmalkommission eingeführt und erinnert an die Hinrichtung des österreichischen Widerstandskämpfers Oberstleutnant Robert Bernardis am 8. August 1944 im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee. Bernardis war an dem gescheiterten Stauffenberg-Attentat an Adolf Hitler beteiligt gewesen.

    Festakt am Heldenplatz

    Den Auftakt bildet um 11.30 Uhr ein Festakt am Heldenplatz. Es sprechen unter anderem Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) und der Historiker Peter Steinbach, ehemaliger wissenschaftlicher Leiter der Gedenkstätte Deutscher Widerstand.

    Zudem lesen fünf Grundwehrdiener und Ingeborg Heidlberger, Enkelin von Robert Bernardis, aus Briefen von Widerstandskämpfern – musikalisch begleitet von der Militärmusik Niederösterreich. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich.

    Diskussion über militärischen Widerstand

    Am Nachmittag, um 14.00 Uhr, findet im Weltmuseum Wien eine Diskussion mit Expertinnen und Experten über das Thema „Was gilt als militärischer Widerstand?“ statt. Zu den Teilnehmenden zählen unter anderem General Bruno Hofbauer, Historikerinnen und Historiker sowie Vertreterinnen und Vertreter des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands (DÖW). Dabei beleuchten sie historische und koloniale Perspektiven auf den Begriff des militärischen Widerstands. Für diese Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.

    Kostenlose Führungen im Burgtor

    Ab 16.00 Uhr werden außerdem zwei Stunden lang kostenlose Führungen durch das Kulturvermittlungsteam des Heeresgeschichtlichen Museums im Äußeren Burgtor angeboten. Im Mittelpunkt stehen die Geschichte des Heldendenkmals, dessen nationalsozialistische Überformung sowie der Wandel der österreichischen Erinnerungskultur. Hier ist eine Teilnahme ohne Anmeldung möglich.

    Auch am Gedenktag selbst, also am 8. August, finden öffentliche Führungen bei freiem Eintritt statt: Von 10.00 bis 15.00 Uhr werden wie bereits am Vortag Führungen im Äußeren Burgtor mit der HGM-Kulturvermittlung angeboten. Zudem bietet eine Überblicksführung von 11.00 bis 12.30 Uhr Einblicke in die Sammlung des Heeresgeschichtlichen Museums. Auch hier ist keine Vorabregistrierung notwendig.

  • • FSG-younion ad Equal Pension Day 2026: Pensionslücke ist Ergebnis struktureller Ungleichheit – kein individuelles Versagen

    Meidlinger, Slimar-Weißmann & Kniezanrek fordern konsequentes Gegensteuern gegen Altersarmut von Frauen

    Am 9. August 2026 ist Equal Pension Day in Österreich. Dieser Tag markiert österreichweit jenen Zeitpunkt, an dem Männer bereits jene durchschnittliche Pensionssumme erhalten haben, die Frauen erst bis zum Jahresende beziehen werden. Die Zahlen zeigen die dramatische Realität: Frauen erhalten in Österreich durchschnittlich um 39,4 Prozent weniger Pension als Männer, Österreich ist damit „Vize-Europameister“ mit der zweihöchsten Pensionslücke im EU-Vergleich. Die Ursachen hierbei entstehen nicht erst am Ende des Erwerbslebens von Frauen, sondern am Tag des Eintritts und begleiten sie ein Leben lang: niedrigere Einkommen, häufigere Teilzeitbeschäftigungen, Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Kinderbetreuung und Pflegearbeit sowie Benachteiligungen am Arbeitsmarkt.

    Für die Sozialdemokratischen Gewerkschafter:innen in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft (FSG-younion) ist der Equal Pension Day deshalb weit mehr als ein symbolisches Datum. Er macht sichtbar, dass die finanzielle Ungleichheit zwischen Frauen und Männern im Alter die Folge struktureller Rahmenbedingungen ist und keineswegs individueller Entscheidungen. Gerade Frauen tragen einen wesentlichen Teil jener Arbeit, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichert und die öffentliche Daseinsvorsorge ermöglicht. Gleichzeitig sind sie es, die im Alter überdurchschnittlich häufig mit finanziellen Einbußen konfrontiert sind.

    „Eine Pension darf nicht davon abhängen, ob jemand aufgrund von Kinderbetreuung oder Pflegeverpflichtungen gezwungen war, beruflich kürzerzutreten. Wer sein Leben lang arbeitet und Verantwortung übernimmt, hat Anspruch auf eine Pension, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Die enorme Pensionslücke zeigt, dass wir bei der Gleichstellung noch lange nicht am Ziel sind“, betont Vorsitzender der FSG-younion, Christian Meidlinger.

    Geschäftsführende Bundesfrauenvorsitzende der FSG-younion, Sabine Slimar-Weißmann, verweist auf die strukturellen Ursachen: „Frauen leisten nach wie vor den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit, während ihnen gesellschaftlich noch immer traditionelle Rollenbilder zugeschrieben werden. Viele Entscheidungen entstehen daher nicht aus echter Wahlfreiheit. Wer aufgrund von Kinderbetreuung oder der Pflege naher Angehöriger die Erwerbsarbeit reduziert, trägt die Folgen oft ein Leben lang. Und selbst, wenn die Betreuungsverpflichtungen wegfallen, machen sich häufig gesundheitliche Belastungen bemerkbar, die aus jahrzehntelanger Doppelbelastung durch Erwerbs- und Sorgearbeit resultieren. Die Auswirkungen setzen sich in Form von Einkommens- und Pensionsunterschieden fort. Deshalb braucht es den flächendeckenden Ausbau qualitativ hochwertiger Bildungs-, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, beginnend bei den ersten Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, verbunden mit den längst notwendigen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Darüber hinaus fordern wir die Umsetzung des Familienarbeitszeitmodells von ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund) und AK (Arbeiterkammer), sowie eine bessere Absicherung von Betreuungszeiten im Pensionssystem. “

    Auch Bundesgeschäftsführer der FSG-younion, Erich Kniezanrek, fordert konkrete politische Schritte: „Der Equal Pension Day ist kein symbolischer Gedenktag, sondern ein klarer Handlungsauftrag. Wir müssen Teilzeitfallen entschärfen, gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit durchsetzen und Altersdiskriminierung bekämpfen. Gleichzeitig brauchen wir starke öffentliche Dienstleistungen und gute Arbeitsbedingungen, damit insbesondere Frauen durchgängige und existenzsichernde Erwerbsbiografien erreichen können.“

    Die FSG-younion fordert daher ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Schließung der Pensionslücke. Dazu zählen eine deutlich bessere Anrechnung von Kinderbildungs-, sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Gleichzeitig braucht es wirksame Maßnahmen gegen die Benachteiligung älterer Arbeitnehmer:innen, etwa durch ein Bonus-Malus-System gegen Altersdiskriminierung und einen besseren Schutz vor Kündigungen aufgrund von Krankheit. Klar ist für die FSG-younion außerdem: Das 65. Lebensjahr ist mehr als genug – schon jetzt erreichen viele Arbeitnehmer:innen dieses Pensionsantrittssalter nicht. Weitere Anhebungen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters lehnen wir entschieden ab. Wer echte Pensionsgerechtigkeit schaffen will, muss die Ursachen der Ungleichheit im Erwerbsleben bekämpfen. Nur, wenn Sorgearbeit fair verteilt, Einkommen gerecht gestaltet und Beschäftigungschancen für Frauen und ältere Arbeitnehmer:innen nachhaltig verbessert werden, kann Gleichstellung auch im Alter Realität werden.

    Der Equal Pension Day ist daher nicht nur ein Mahntag, sondern ein klarer Auftrag an Politik und Arbeitgeber:innen, endlich jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen ein Leben lang Chancengleichheit und im Alter eine existenzsichernde Pension garantieren.

  • • Lohntransparenz: Kritik an Schumanns Entwurf

    Die Verhandlungen zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie stehen still. Vor zwei Monaten schickte Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) einen Entwurf in die politische Koordinierung der Regierung, seither wartet das Ressort auf Rückmeldung der Koalitionspartner.

    Gegenüber der APA zeigte sich NEOS äußerst skeptisch, sie befürchten überbordende Bürokratie. In der ÖVP vermisst man eine Einigung mit den Sozialpartnern.

    Zu dieser war es in zahlreichen Verhandlungen nicht gekommen, schließlich glaubte auch die Wirtschaftskammer (WKO), dass die Umsetzung der EU-Richtlinie Betriebe belasten wird. Bereits mit 7. Juni hätte die Lohntransparenz eigentlich umgesetzt werden müssen. Am Tag davor legte Schumann einen eigenen Gesetzesentwurf vor.

    Entwurf laut Schumann vernünftig und praxistauglich

    Dieser sieht etwa vor, dass Unternehmen ab 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Einkommensberichte erstellen müssen. Geplant ist beispielsweise ein Auskunftsrecht über die individuelle Entgelthöhe sowie über das Durchschnittsentgelt der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. In Stellenausschreibungen muss das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne bekanntgegeben werden. Bei mehrmaligen Verstößen gegen die neuen Transparenzpflichten drohen Unternehmen Verwaltungsstrafen von bis zu 60.000 Euro.

    Der Gesetzesentwurf setze die Richtlinie vernünftig und praxistauglich um, jetzt müsse man sich darüber politisch einig werden, teilte Schumann mit. „Ich erwarte, dass wir dafür als Bundesregierung rasch eine gemeinsame Lösung finden“, appellierte sie an die Koalitionspartner ÖVP und NEOS, die Umsetzung voranzutreiben. Diese finde sich schließlich auch im Regierungsprogramm.

    Kritik der Koalitionspartner

    NEOS glaubt allerdings, dass eine Umsetzung des Entwurfes für überbordende Bürokratie sorgen wird. Man sei für Entbürokratisierung anstatt für mehr Dokumentations- und Berichtspflichten, Unternehmen sollen nicht belastet werden. Zudem gebe es in Österreich bereits kollektivvertraglich geregelte Gehaltsstrukturen.

    Auch viele andere Länder hätten die Richtlinie noch nicht umgesetzt, wurde gegenüber der APA betont. Der kleinste Koalitionspartner spricht sich daher weiterhin für eine Überarbeitung der Lohntransparenzrichtlinie im Zuge eines „Stop the Clock“-Verfahrens auf EU-Ebene aus.

    Aus ÖVP-Kreisen war unterdessen zu vernehmen, dass eine Abstimmung auf Ebene der Sozialpartner nötig sei. Die Sozialpartnerverhandlungen seien nach zweieinhalb Jahren und mehr als 30 Verhandlungsrunden abgeschlossen, so das Arbeitsministerium dazu.

    In der Arbeiterkammer sowie der Wirtschaftskammer bestätigte man, dass es derzeit keine Verhandlungen der Sozialpartner zur Lohntransparenz gibt. Die WKO sieht den Ball beim Arbeitsministerium. „Wir streben eine möglichst unbürokratische Lösung ohne Gold-Plating an“, hieß es.

  • • Ministerium: Hitzeschutz im Gesundheitswesen wird verstärkt

    Krankenhäuser, Pflege- und andere Gesundheitseinrichtungen stehen durch die Hitze vor großen Herausforderungen. Das Gesundheitsministerium betonte gestern gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Klima und Gesundheit der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) bereits viele Initiativen zu setzen, um Einrichtungen klimafit zu machen und den Hitzeschutz auszubauen. Dazu zählen etwa bauliche Maßnahmen sowie Schulungen für Personal im Gesundheits- und Pflegebereich.

    Darüber hinaus setze man auf Forschung, Vernetzung und konkrete Angebote für die Bevölkerung, hieß es. „Klimaschutz ist Gesundheitsschutz. Deshalb investieren wir in klimafitte Gesundheitseinrichtungen, stärken den Hitzeschutz und bereiten unser Gesundheitswesen konsequent auf die Herausforderungen der Zukunft vor“, sagte Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ).

    Ziel sei, das Gesundheitswesen widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

    Klimaanlagen allein „nicht die Lösung“

    So nehmen etwa mehr als 550 Gesundheitseinrichtungen aus allen Bundesländern an dem Projekt „Beratung klimafreundliche Gesundheitseinrichtungen“ teil.

    Dabei werden gemeinsam mit Fachleuten Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, die sowohl den Klimaschutz als auch den Schutz vor Hitze verbessern sollen: etwa die thermische Sanierung und Dämmung von Gebäuden, wirksame Beschattungssysteme, die Optimierung von Lüftungs- und Klimatisierungssystemen sowie die Begrünung von Innen- und Außenbereichen.

    Die Hitzebelastung für Patientinnen und Patienten beziehungsweise Bewohnerinnen und Bewohner werde dadurch deutlich reduziert. Klimaanlagen allein seien „nicht die Lösung“, hieß es, vielmehr brauche es ein „Zusammenspiel aus baulichen, technischen und naturbasierten Maßnahmen“.

  • • Volksanwalt Achitz will Lückenschluss bei Heimopferrente

    Volksanwalt Bernhard Achitz ortet eine gesetzliche Lücke bei der Heimopferrente. Diese erhalten Personen, die als Kind in einem Heim Opfer von Gewalt wurden. An arbeitsfähige Personen wird das Geld ausbezahlt, sobald sie das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben oder tatsächlich in Pension sind.

    „Wer aber sein Leben lang Nachtschwerarbeit verrichtet hat und daher früher in Pension gehen kann, bekommt keine Heimopferrente“, kritisierte Achitz nun.

    Denn bei den Leistungen, die diese Personen erhalten, handle es sich rechtlich gesehen um Sonderruhegeld und keine Pension. Sonderruhegeld werde im Heimopfergesetz aber nicht extra erwähnt.

    „Ich gehe davon aus, dass das keine Absicht gewesen ist, sondern ein Versehen“, vermutete Achitz in einer Aussendung. „Ich ersuche daher das Parlament, eine entsprechende Korrektur zu beschließen.“ Sonderruhegeld müsse im Gesetz mit Pension gleichgestellt werden.

    Vorschlag bereits an Nationalrat übermittelt

    „Ich glaube, dass das keine bewusste Entscheidung war“, sagte auch der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak, der gemeinsam mit der dreiköpfigen Volksanwaltschaft im Juni in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ zu Gast war. Er sprach sich für eine Klarstellung im Gesetz aus.

    Achitz geht davon aus, dass sich dafür eine große parlamentarische Mehrheit findet. Die Volksanwaltschaft habe dem Nationalrat den Vorschlag zur Gesetzeserweiterung schon übermittelt.

    Die Heimopferrente beträgt aktuell 433 Euro pro Monat. Damit will der Staat eine symbolische Wiedergutmachung leisten. Anspruchsberechtigt sind jene, die vor dem Jahr 2000 als Kind in einem Heim lebten und dort Opfer eines Gewaltakts wurden. Wer dauerhaft arbeitsunfähig ist, bekommt die Heimopferrente sofort.

  • • Arbeitslosigkeit im Juli erneut gestiegen

    Die schwache Konjunkturentwicklung lässt die Zahl der Arbeitslosen und AMS-Schulungsteilnehmer und -teilnehmerinnen seit dem Frühjahr 2023 steigen. Ende Juli 2026 waren 364.200 Personen beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos oder in Schulung gemeldet.

    Das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahresmonat von 1,3 Prozent. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,2 Prozentpunkte auf 6,9 Prozent, wie das Arbeitsmarktservice (AMS) heute mitteilte.

    Balkendiagramm zeigt Entwicklung der Arbeitslosenquote seit 2014 in Österreich, jeweils Juli. Im Juli 2026 lag diese bei 6,9 Prozent, 2025 lag sie bei 6,7 Prozent.

    AMS-Chef: „Zu wenig Wirtschaftswachstum“

    „Nach nunmehr 40 Monaten steigender Arbeitslosigkeit wiederholt sich meine Analyse leider zwangsläufig“, so AMS-Vorstand Johannes Kopf. Es gebe „zu wenig internationale Nachfrage, zu hohe Energie- und Lohnstückkosten, zu wenig Konsum, zu wenig Investitionen. Kurz: zu wenig Wirtschaftswachstum.“

    Laut dem AMS-Chef gibt es aber erste positive Signale für eine Trendwende: „Arbeitsmärkte drehen irgendwann, und erste Anzeichen sind erkennbar.“

    Anstieg bei Frauenarbeitslosigkeit

    Wie in den Vormonaten sank die Zahl der arbeitslosen Männer und männlichen AMS-Schulungsteilnehmer (-1,7 Prozent), während bei Frauen ein Plus von 4,8 Prozent verzeichnet wurde.

    Die Konjunkturschwäche in Österreich ist weiter auch bei den Stellenanzeigen spürbar. Die Zahl der beim AMS gemeldeten sofort verfügbaren offenen Stellen sank Ende Juli gegenüber dem Vorjahr um drei Prozent auf knapp 80.000.

  • • Gericht weist Gastpatientenklage ab

    Die vom Land Niederösterreich unterstützte Klage im Gastpatientenstreit mit der Stadt Wien ist vom Wiener Handelsgericht abgewiesen worden. Der Operationstermin des Klägers sei nicht abgesagt, sondern auf der Warteliste zurückgereiht worden.

    15 Monate lang habe der Patient auf einen Operationstermin in der Orthopädie Speising gewartet, dann sei der Termin abgesagt worden, mit der Begründung, der Mann habe seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich. So lautete bisher die mediale Darstellung aus Niederösterreich. Ganz so war es wohl nicht, stellte sich bei der Gerichtsverhandlung am Donnerstag heraus, berichtete das Ö1-Mittagsjournal.

    Der Patient sei nur auf der Warteliste immer weiter zurückgerutscht und habe sich deshalb letztlich in Tulln in Niederösterreich operieren lassen, erklärte Christian Kuhn, der Anwalt des Orthopädischen Spitals Speising (OSS). Insofern könne man darüber streiten, ob der Patient einen Schaden erlitten habe, sagte der Richter am Handelsgericht.

    Richter: Spital kann Verfassungskonformität nicht prüfen

    Das Handelsgericht war zuständig, weil der Patient das OSS auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz verklagte. Das eigentliche Ziel der niederösterreichischen Klage ist aber ein größeres: Christoph Herbst, der Anwalt des Landes Niederösterreich und des Patienten, beantragte, dass das Handelsgericht den Verfassungsgerichtshof anruft. Dieser soll gleich die ganze Wiener Gesetzesbestimmung prüfen, die eine solche Benachteiligung von Patienten und Patientinnen aus anderen Bundesländern ermöglicht.

    Der Richter kommentierte das am Donnerstag so: „Sie haben den falschen Patienten.“ Die Klage sei unschlüssig. Man könne nicht vom OSS verlangen, dass es prüft, ob eine Wiener Gesetzbestimmung verfassungskonform ist oder nicht. Das Spital habe sich an das Gesetz gehalten.

    Der Richter wies die Klage gegen das Spital ab und ruft zudem den Verfassungsgerichtshof nicht an. Der vom Land Niederösterreich unterstützte Gastpatient muss die Kosten für das Verfahren tragen und diese der beklagten Partei binnen 14 Tagen ersetzen. Der Rechtsanwalt der Klägerseite, Herbst, meldete Berufung an.

    Gang zum Verfassungsgerichtshof folgt wohl

    „Dem Kollegen Herbst ist das völlig wurscht“, formulierte Speising-Anwalt Kuhn. „Er will zum Verfassungsgerichtshof. Wenn Sie die Klage abweisen, kommt er eh zum Verfassungsgerichtshof.“ Der Patient kann – wohl weiterhin mit finanzieller Unterstützung des Landes Niederösterreich – aufgrund der abgewiesenen Klage nun selbst den Weg zum Verfassungsgerichtshof einschlagen, so Ö1. Ob das geschehen wird, wollte Anwalt Herbst, der selbst Verfassungsrichter ist, nach der Verhandlung nicht sagen.

  • • FSG-Muchitsch: Gesetz ist Gesetz – Insolvenz-Entgelt-Fonds muss wieder aufgefüllt werden

    Fonds ist praktisch leer – IV muss ihren Testballon zur Kürzung dieses Schutzes wieder einziehen

    „Diese Debatte ist unnötig. Das Gesetz ist eindeutig: Wird der Insolvenz-Entgelt-Fonds unterfinanziert, muss der Beitrag angehoben werden. Das ist keine politische Frage, sondern geltendes Recht. Es gibt nichts zu diskutieren – sondern nur umzusetzen“, sagt Abg. z. NR Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen (FSG) im ÖGB.

    Der Hintergrund ist einfach: 2022 halbierte die damalige Bundesregierung den Arbeitgeberbeitrag zum Insolvenz-Entgelt-Fonds von 0,2 auf 0,1 Prozent der Lohnsumme. Seither schmelzen die Reserven – der Fonds ist heute praktisch leer.

    „Alle jene, die jetzt gegen eine Erhöhung auftreten, sollen eine einzige Frage beantworten: Welchen Arbeitsplatz hat die Senkung des Beitrags in den vergangenen Jahren tatsächlich gesichert? Bis heute bleibt diese Antwort aus“, so Muchitsch.

    Der Insolvenz-Entgelt-Fonds schützt Beschäftigte davor, ihren bereits erarbeiteten Lohn zu verlieren, wenn ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Gerade große Insolvenzen wie KTM, kika/Leiner oder zuletzt Palmers haben gezeigt, wie rasch tausende Arbeitnehmer:innen auf diesen Schutz angewiesen sein können.

    Für Muchitsch ist klar: „Der Großteil der Insolvenzen ist nicht Schicksal, sondern Folge unternehmerischer Fehlentscheidungen. Beschäftigte können nichts dafür, wenn sich Manager verkalkulieren. Wer Insolvenzen wirksam verhindern will, muss dort ansetzen, wo dubiose Firmenkonstruktionen und Sub-Sub-Unternehmen mit Dumpingpreisen den Wettbewerb verzerren. Das ist das wahre Problem und gehört von Wirtschaftsvertreter:innen gelöst. Leidtragende sind leider ehrliche Betriebe. Deshalb brauchen wir faire ROT-WEISS-ROTE VERGABEN und nicht Einschnitte beim Schutz der Beschäftigten.“

    „Erbrachte Arbeitsleistung muss vollständig bezahlt werden. Beschäftigte dürfen niemals für Managementfehler geradestehen“, stellt Muchitsch klar.

    „Ich sage es ganz offen: Das ist ein Testballon von IV, WKO und dem Wirtschaftsminister zur Kürzung dieses Schutzes. Zuerst wird etwas gefordert, dann wird geschaut, ob sich Widerstand regt. Bleibt dieser aus, wird die Forderung umgesetzt. Diesen Versuch haben wir durchschaut. Mit uns als FSG wird es das nicht geben. Hier geht es um Existenzen, jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann unverschuldet in diese Situation geraten“, so Muchitsch abschließend.

  • • Koalition einigt sich auf längeren Wehrdienst

    Die Bundesregierung hat im Sommerministerrat in Salzburg die größte Wehrdienst-Reform seit Jahren beschlossen. Um dich auf Gespräche und Anfragen vorzubereiten, haben wir hier alle Informationen dazu zusammengefasst:

    Alles Infos zum Grundwehrdienst:

    • Grundwehrdienst bleibt 6 Monate
    • Attraktivierung des Grundwehrdienstes durch Modernisierung der Ausbildung
    • Reduktion von Stehzeiten und systemfremden Tätigkeiten
    • 1.000 Euro monatliche Vergütung für Grundwehrdiener durch Einführung einer Milizpauschale
    • Einführung eines Urlaubsanspruchs für Grundwehrdiener
    • Ausbau von Qualifikationen, die Mehrwert für Beruf und Gesellschaft bringen
    • Grundwehrdiener werden nicht zu sicherheitspolizeilichen Grenzeinsätzen herangezogen

    Alle Infos zur Miliz:

    • Wiedereinführung der verpflichtende Milizübungen im Ausmaß von insgesamt drei Monaten innerhalb von zehn Jahren. Diese teilen sich in Truppenübungen im Anschluss an den Grundwehrdienst und nachgelagerte Milizübungen
    • Weiterentwicklung und Modernisierung des Milizdienstes durch attraktivere Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie und bessere Anerkennung von Qualifikationen
    • Verbesserungen für Milizunteroffiziere und ihrer Ausbildung
    • Milizübungen künftig vier Jahre im Voraus planbar 

    Alle Infos zum Zivildienst:

    • Vorerst freiwilliges Modell „9+2″ zur Vertiefung von Qualifikationen und Krisenkompetenz.
    • Keine bloße Dienstverlängerung, sondern qualitative Aufwertung des Zivildienstes.
    • Reform des außerordentlichen Zivildienstes zur rascheren Aktivierung im Krisen- und Katastrophenfall.
    • Wehrdienst-Garantie: bei deutlich sinkenden Grundwehrdienstzahlen wird das Modell 9+2 ab 2028 verpflichtend.

    Weitere Neuerungen:

    • Österreich-Woche: Einführung eines gemeinsamen Lehrgangs im Rahmen der Stellung für Grundwehr- und Zivildienstpflichtige sowie freiwillig teilnehmende Frauen zur Stärkung der geistigen Landesverteidigung.
    • Jährliche gesamtstaatliche Zivilschutz-Großübungen mit Bundesheer, Zivildienst und Blaulichtorganisationen.
    • Deutliche Attraktivierung des freiwilligen Wehrdienstes für Frauen.

  • • Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 14 kommt

    Die Bundesregierung hat sich gestern beim Sommerministerrat in Salzburg auf ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige geeinigt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei in Begutachtung und an die EU-Kommission zur Notifizierung geschickt worden, hieß es.

    Damit soll der Zugang zu Plattformen, die auf Suchtmechanismen basieren, für Kinder beschränkt werden, hieß es. Betroffen sind unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Messengerdienste wie WhatsApp sind nicht umfasst.

    Durch Anpassungen im Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) wird festgelegt, dass Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter für diese Plattformen nachweisen müssen. Zu den suchtfördernden und gefährdenden Funktionen gehören Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend Inhalten von Fremden, Mechanismen wie endloses Scrollen und automatische Wiedergabe.

    Auch Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung und Push-Nachrichten bei Nichtnutzung sowie die unerwünschte Kontaktaufnahme durch fremde Konten zählen dazu, wurde in der Medieninfo zu dem Gesetzesentwurf erläutert.

    Stocker: „Erstmals klare Regeln“

    Es gebe „erstmals klare Regeln für den Zugang zu bestimmten Social-Media-Plattformen für unter 14-Jährige“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat in Salzburg. „Ich halte das für einen wichtigen und richtigen Schritt, um junge Menschen besser vor problematischen Inhalten und Funktionen im digitalen Raum zu schützen.“

    Das sei „ein sehr guter Tag aus Sicht der Kinder“, so Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler (SPÖ). Wenn alles gut läuft mit der Notifizierung“, dann könne das Gesetz kommenden Jänner in Kraft treten.

    Kindgerechte Bereiche möglich

    Die Plattformen haben aber die Möglichkeit, kindgerechte Bereiche anzubieten. Das Gesetzesvorhaben setzt jedoch bei der Verantwortung der Konzerne an. Werden die Verpflichtungen nicht eingehalten, drohen Sanktionen mit Geldstrafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für sehr große Plattformen.

    FPÖ: „Zensurangriff“, Grüne: „Schwammiges“ Gesetz

    Einen „hinterlistigen Frontalangriff auf die Meinungs- und Informationsfreiheit junger Menschen“, kritisierte FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker das Vorhaben. Der Kinder- und Jugendschutz diene der Koalition lediglich als „Feigenblatt für einen massiven Zensurangriff und den weiteren Ausbau staatlicher Kontrolle“.

    Die Grünen sprachen von einem „schwammigen“ Gesetz. „Viel Datenschutzmarketing, wenig konkrete Lösungen“, kommentierte der grüne Digitalisierungssprecher, Süleyman Zorba. „Wir werden diesen Entwurf jetzt Paragraf für Paragraf prüfen. Die entscheidenden Fragen beantwortet der Text nämlich nicht.“