News Archiv February 2021

Die Lehrausbildung der Zukunft: Das Lehrlings-College des Landes Kärnten und der Kärntner Gemeinden

LH Kaiser, LHStv.in Schaunig, LR Fellner: Zusatzqualifikationen erhöhen Ausbildungsqualität – Dritte Ausbildungssäule und verpflichtende Praktika fördern den Austausch zwischen Verwaltung und Privatwirtschaft – Kooperation sorgt für Professionalisierung und Entlastung

Geht es um die Lehrausbildung, so darf es nur eine Priorität für jeden Ausbildungsbetrieb geben: Nämlich die Gewährleistung qualitativ hochwertigster, modernster Lehrzugänge und –standards für die Fachkräfte der Zukunft. „Die bestmögliche Ausbildung sicherstellen – genau dieses Ziel hatten wir vor Augen, als wir das Lehrlings-College in Kooperation zu entwerfen begannen“, betonen LH Peter Kaiser, LHStv.in Gaby Schaunig, LR Daniel Fellner und der stellvertretende Kuratoriumsvorsitzende des Gemeinde-Servicezentrums (GZS) Franz Liposchek heute, Freitag, bei der Präsentation der neuen, gemeinsamen Lehrlingsausbildung von Land Kärnten und den Kärntner Gemeinden.

Bildungsreferent LH Kaiser macht deutlich: „Die Kärntner Fachberufsschulen bilden unsere Fachkräfte nach modernsten Standards am Puls der Zeit aus. Zusätzlich bedarf es auch vertiefender Zusatzqualifikationen, die ergänzend zum Fachberufsschulbesuch vermittelt werden sollten, wie beispielsweise spezifische Kenntnisse über den öffentlichen Dienst in Kärnten.“ Genau hier setzt das Lehrlings-College, als dritte Säule neben der berufspraktischen Lehrausbildung im Lehrbetrieb und der berufstheoretischen Ausbildung in den Fachberufsschulen, an und sorgt dafür, dass die Landes- und Gemeindelehrlinge lehrberufsüberschreitende Fähig- und Fertigkeiten kennen- und erlernen. „Als Bildungsreferent ist es mir besonders wichtig, dass wir mit den Maßnahmen niemanden überfordern. Deshalb stellen wir den Lehrlingen auch eine zusätzliche sozialpädagogische Begleitung zur Seite“, erklärt Kaiser.

Für die Lehrlinge bedeutet die Kooperation nicht nur viele spannende Weiter- und Persönlichkeitsbildungsmöglichkeiten, sondern auch Chancen auf einmalige Exkursionen und Veranstaltungen. Eines der Lehrlings-College-Highlights ist die Jobrotation. „Die Landeslehrlinge müssen ein verpflichtendes Praktikum in einer der Kärntner Gemeinden wahrnehmen, um auch die Gemeindespezifika kennenzulernen und parallel dazu ein Pflichtpraktikum bei einem Kärntner Unternehmen absolvieren, um Einblicke in die Privatwirtschaft zu erhalten. Als Wirtschaftsförderungsreferentin ist es mir besonders wichtig, dass unsere Lehrlinge umfassende Kenntnisse über die Verwaltung mitbringen und zeitgleich verstehen, wie privatwirtschaftliche Vorgänge ablaufen. So kann eine bestmögliche Servicierung vonseiten der öffentlichen Verwaltung sichergestellt werden“, führt Lehrlingsreferentin Schaunig aus.

Land und Gemeinden ist es besonders wichtig, niemanden zurückzulassen und allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Chance zu geben. „Egal ob Lehre in Form von Teilqualifizierung oder verlängerter Lehrzeit, Lehre mit oder nach Matura: Wir bieten alle Ausbildungsmöglichkeiten an und unterstützen alle Lehrlinge gleichermaßen. Dadurch sorgen wir für faire und sozial gerechte Ausbildungs- und in weiterer Folge Arbeitsmarktbedingungen“, so Arbeitsmarktreferentin Schaunig und Gemeindereferent Fellner. „Das neue System ist bis ins letzte Detail durchdacht und bringt viele Vorteile für alle Beteiligten: Den Gemeinden wird die Lehrausbildung erleichtert, indem sie qualifizierte Unterstützung von Land und Gemeinde-Servicezentrum erhalten. Weiters wird die Lehrausbildung vereinheitlicht, mit der Prämisse, selbst die geeignetsten Personen zu rekrutieren und in weiterer Folge auf künftige Anforderungen in den Gemeinden bestens vorzubereiten, indem man ihnen das theoretische wie praktische Rüstzeug für alle Herausforderungen mitgibt. Das bewirkt eine Steigerung der Zukunftschancen, einerseits für die Lehrlinge, andererseits für Gemeinden, die sich als noch attraktivere Arbeitgeber präsentieren können“, ergänzt Fellner.

„Das Lehrlings-College bewirkt eine Win-win-Situation für alle Beteiligten und hat sowohl von Seiten des Gemeinde-Servicezentrums als auch von der younion vollste Unterstützung, nicht zuletzt, weil es neue Chancen für junge Menschen eröffnet – und zwar in allen 132 Kärntner Gemeinden. Künftig soll auch nach Ende der Lehrzeit eine Übernahme der Kräfte in den Gemeindedienst vermehrt angestrebt und umgesetzt werden. Bei der gesamten Organisation und Koordination der Ausbildung werden die Gemeinden künftig nachhaltig durch das GSZ entlastet“, schließt der Stellvertretende Kuratoriumsvorsitzende des GSZ und Landesvorsitzender der younion, Franz Liposchek.

Das Lehrlings-College des Landes Kärnten und der Kärntner Gemeinden auf einen Blick:

Zur dualen Ausbildung, bestehend aus der Fachberufsschulausbildung und der betrieblichen Ausbildung, kommt eine weitere Säule, nämlich die des Lehrlings-College von Land Kärnten und den Kärntner Gemeinden dazu. Vermittelt werden zukunftsrelevante Skills, Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten, die über den jeweiligen Lehrberuf hinausgehen: Persönlichkeitsbildung, Soziale Kompetenzen, digitale Kenntnisse (Social Media Nutzung), Kenntnisse über die Organisationsstrukturen und Abläufe der Landes- und Gemeindeverwaltung, Kenntnisse über den Wirtschafts- und Arbeitsmarkt sowie lehrberufsspezifische wie auch lehrberufsüberschreitende Kompetenzen. All diese Zusatzqualifikationen und –ausbildungen werden sozialpädagogisch begleitet.

Zusätzlich dazu werden verpflichtende Praktika, einerseits für Landeslehrlinge in den Kärntner Gemeinden, für Gemeindelehrlinge beim Land Kärnten und andererseits für alle Lehrlinge bei Betrieben der Privatwirtschaft, eingeführt. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit zu Auslandspraktika im Rahmen der EU-ERASMUS+ Programme.

 

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FSG-Meidlinger: Aktion 40.000 sagt Langzeitarbeitslosigkeit endlich den Kampf an

Geringere Kosten, optimaler Effekt: Regierung sollte das Konzept sofort umsetzen

„Endlich sagt ein Konzept der Langzeitarbeitslosigkeit den Kampf an. Laut Durchrechnung kostet die Aktion 40.000 weniger als Arbeitslosigkeit, gleichzeitig holt sie Menschen in das Berufsleben zurück. Zumindest einmal sollte die Bundesregierung die österreichischen Arbeitnehmer:innen nicht im Stich lassen, das Konzept sofort umsetzen und die Finanzierung durch den Bund bereitstellen“, sagte heute, Dienstag, der Vorsitzende der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen) in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Christian Meidlinger.

„Nur ein Prozent der Langzeitarbeitslosen findet derzeit den Weg zurück in die Erwerbstätigkeit. Dass die Regierung angesichts derartiger Zahlen untätig bleibt, ist unverantwortlich“, kritisierte Meidlinger. Nach dem Versagen bei der Rettung der Gemeindefinanzen sind die fehlenden Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit das nächste Debakel einer zunehmend schwächelnden türkisen Regierungstruppe, die derzeit durch ungeklärte Korruptionsvorwürfe in den Seilen taumelt. Meidlinger: „Statt ihre wirre Corona-Taktik schön zu reden, das funktionierende Krankenkassen-System zu zerschlagen und in superteuren PR-Aktionen die eigenen Wunden zu lecken, könnten Kurz, Blümel und Co zur Abwechslung einmal das Wohl des Landes und der Bevölkerung an erste Stelle setzen. Die Aktion 40.000 muss so bald wie möglich starten!“

„Als sozialdemokratische Gewerkschafter:innen begrüßen wir jede Belebung des Arbeitsmarkts. Die Aktion 40.000 hat unsere volle Unterstützung. Einmal öfter sehen wir außerdem, dass in echten Krisen der öffentliche Dienst, die Daseinsvorsorge der Städte und Kommunen ein Fels in der Brandung sind“, schloss Meidlinger.

 

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YOUNG younion zu „Aktion 40.000“: „Super Idee, aber auch Lehrlinge müssen profitieren!“

 Ausbildung von Facharbeiter:innen darf nicht nur den Städten und Kommunen umgehängt werden

„Die gestern geforderte ‚Aktion 40.000‘ ist eine super Idee und wird Menschen aus der Arbeitslosigkeit zurück ins Arbeitsleben holen. Aber auch die Lehrlinge müssen profitieren und dürfen nicht auf der Strecke bleiben“, forderte heute, Dienstag, der Jugendvorsitzender der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Richard Tiefenbacher.

„Schüler:innen, ihre Eltern und ihre Anliegen sind in aller Munde und in den Medien. Das ist auch gut und richtig so. Aber die kritische Situation der österreichischen Lehrlinge bleibt zu oft unbeachtet“, sagte Tiefenbacher. Gerade in den östlichen Bundesländern suchen durch die Folgen der Pandemie verstärkt junge Menschen vergeblich nach einem Ausbildungsplatz.

„Die Wirtschaft wird spätestens nach der Krise wieder nach gut ausgebildeten Facharbeiter:innen rufen. Jetzt wäre der Zeitpunkt, sie in die Betriebe aufzunehmen “, ergänzte Bundesjugendreferent Daniel Waidinger von der YOUNG younion. Mit gutem Beispiel geht hier etwa die Stadt Wien voraus, die über den Eigenbedarf hinaus Jugendliche ausbildet und ihnen damit die Grundlage für eine erfolgreiche Berufslaufbahn ermöglich.

„Die Ausbildung von Facharbeiter:innen darf nicht nur den Städten und Kommunen umgehängt werden. Die Aktion 40.000 muss ein Anfang sein, eine Vorlage für die Industrie und Wirtschaft, sich vermehrt für Ausbildung und Beschäftigung einzusetzen“, sind sich die Vertreter der YOUNG younion einig.

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Homeoffice-Gesetz: Tagesgrenze wird von 42 auf 26 reduziert

Die geplanten Gesetzesänderungen zum Thema Homeoffice waren zuletzt viel Kritik ausgesetzt. Stark bemängelt wurde unter anderem die Grenze von 42 Tagen, die man mindestens jährlich im Homeoffice verbringen muss, um Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar geltend machen zu können. Diese wurde nun vom Finanzministerium auf 26 Tage gesenkt.

Kritisiert wurden die ursprünglich vorgesehenen 42 Tage deshalb, weil sie laut Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft (ÖGB) bei einem geplanten Homeoffice-Tag pro Woche nur schwer zu erreichen gewesen wären, wenn man auch Feiertage, Urlaube und mögliche zwangsweise Abwesenheiten wie Krankenstände, Arbeitslosigkeit oder Karenzen in die Rechnung mit einbezieht.

Entsprechend zeigten sich AK und ÖGB am Montag über die Änderung erfreut. „Mit der Reduktion auf 26 Tage hat das BMF (Finanzministerium, Anm.) eine pragmatische Lösung vorgeschlagen, die den Großteil der Probleme beseitigt“, wie Arbeiterkammer-Direktor Christoph Klein und die leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, per Aussendung mitteilten.

Höherer Absetzbetrag bei Werbungskosten

Zudem können 2021 nun bis zu 300 Euro statt 150 Euro als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern die Werbungspauschale 2020 nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommen wurde. Zuvor war im Entwurf noch geplant, dass der Betrag verpflichtend auf die Jahre 2020 und 2021 verteilt werden muss. Das hätte jedoch zu Benachteiligungen für Anschaffungen im Jahr 2021 geführt, hieß es seitens AK und ÖGB.

„Mit dem Home-Office-Paket geben wir so viel Flexibilität und Rechtssicherheit wie möglich. Durch die aktuellen Änderungen sind wir großzügiger und helfen mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, hieß es in einem Statement des Finanzministers Gernot Blümel (ÖVP) zu den Änderungen.

Einstimmiger Beschluss in Finanzausschuss

Die Änderungen wurden am Montag im Finanzausschuss einstimmig beschlossen. „Das ist eine wichtige Entlastungsmaßnahme für viele Menschen, die in ihrem Arbeitsleben von der Corona-Pandemie betroffen sind“, sagte der ÖVP-Abgeordnete und ÖAAB-Generalsekretär Christoph Zarits. Die mit dem Homeoffice-Gesetz gesetzten Maßnahmen würden eine steuerliche Entlastung von bis zu 150 Mio. Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringen.

Unterdessen sorgt sich das Justizministerium um eine Haftungserweiterung für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Durch die neue Regelung müsste der Dienstnehmer auch für Schäden an vom Dienstgeber bereitgestellten Arbeitsmitteln einstehen, die er auch durch Einhaltung aller ihn treffenden Sorgfaltspflichten nicht hätte verhindern können. „Es ist fraglich, ob dieses Ergebnis wirklich intendiert ist.“

WKÖ und IV pochen auf Verschiebung

Unterdessen wollen Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV) das Inkrafttreten des Gesetzes um einige Monate verschieben. Laut Arbeitsministerium ist ein Inkrafttreten mit 1. April vorgesehen. „Wir lehnen diesen Zeitpunkt ab und ersuchen dringend um ein späteres Inkrafttreten, etwa mit 1. Juli 2021“, heißt es in der Stellungnahme der WKÖ, Abteilung Sozialpolitik, im Begutachtungsverfahren.

Die WKÖ will eine Verschiebung, da die innerbetriebliche Umsetzung der neuen Regelungen eine angemessene Vorlaufzeit brauche. Es müssten Betriebs- und Einzelvereinbarungen geändert bzw. neu abgeschlossen werden, Modelle des Personalmanagements seien anzupassen und die Fragen der Arbeitsmittel bzw. des Kostenersatzes seien zu klären.

Auch die IV lehnt ein Inkrafttreten der arbeitsrechtlichen Regelungen bereits mit 1. April 2021 ab. „Angesichts der notwendigen Adaptierungs- und Umstellungserfordernisse für Unternehmen, insbesondere hinsichtlich Bereitstellungsverpflichtung für digitale Betriebsmittel bzw. Kostenersatz, ist ein Inkrafttreten frühestens ab 1. Juli 2021 vorstellbar“, heißt es in ihrer Stellungnahme.

AK und ÖGB gegen Verschiebung

Doch sprechen sich AK und ÖGB gegen die Forderung aus, das Gesetz bis Juli zu verschieben. „Nach den monatelangen Verhandlungen versteht kein Mensch, warum diese Entlastung neuerlich auf die lange Bank geschoben werden soll. Die Unternehmen hatten ausreichend Zeit, sich vorzubereiten“, so Reischl.

Die Begutachtungsfrist zum geplanten Homeoffice-Gesetz war nach dreieinhalb Tagen am Freitagmittag zu Ende gegangen. Die äußerst kurze Frist zur Begutachtung nach monatelangen Verhandlungen wurde etwa vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) scharf kritisiert, die Regelungen würden im „Eilverfahren durchgepeitscht“.

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SPÖ will „Aktion 40.000“ gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Die SPÖ drängt die türkis-grüne Regierung, ein Programm gegen den coronavirusbedingten Anstieg der Langzeitbeschäftigungslosigkeit aufzulegen. Es brauche „40.000 sinnvolle und neue Jobs für Langzeitarbeitslose“, sagte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner heute.

Die zusätzlichen Stellen sollten bei Gemeinden, gemeinnützigen Organisationen und Sozialbetrieben entstehen. 2017 gab es bereits eine „Aktion 20.000“, die von der damals neuen türkis-blauen Regierung vorzeitig beendet wurde.

Rendi-Wagner sieht Arbeitskräftebedarf unter anderem im Bereich Pflege, bei CoV-Impf- und -Teststraßen sowie in der Grünraumpflege. „Menschen, die länger als ein Jahr trotz aller Bemühungen keinen Job bekommen, brauchen Unterstützung und eine ehrliche Chance“, so die SPÖ-Chefin bei einer Pressekonferenz in Wien. „Wenn sie etwa in Gemeinden wertvolle Arbeit leisten können und dafür bezahlt bekommen, ist allen geholfen.“

Antrag im Parlament vorgesehen

Die SPÖ will am Mittwoch einen Antrag im Parlament zur „Aktion 40.000“ einbringen. Man werde die anderen Parteien einladen, „sehr konstruktiv in den nächsten Tagen und Wochen Gespräche zu führen“.

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younion-Meidlinger: Hände weg von den Krankenfürsorgeanstalten!

 Weitere Zerstörung des Kassensystems soll offenbar von Problemen der VP ablenken

„Um von ihrer politischen Schräglage abzulenken, ist manchen VP-Politikern derzeit offenbar jedes Mittel recht. Sogar die weitere Zerschlagung des funktionierenden Kassensystems nimmt man da bedenkenlos in Kauf “, sagte heute, Freitag, der Vorsitzende der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Christian Meidlinger, zur türkisen Forderung nach weiteren Fusionen von Sozialversicherungsträgern.

„Es warten wirklich genügend echte Probleme auf eine Lösung. Die Gemeindefinanzen liegen am Boden, die Jugendarbeitslosigkeit steigt, aus der Langzeitarbeitslosigkeit kommt derzeit nur ein Prozent der betroffenen Österreicherinnen und Österreicher in das Erwerbsleben zurück. Statt ein einziges dieser brennenden Probleme anzugehen, ergehen sich VP-Funktionäre in Allmachtsfantasien“, kommentierte Meidlinger die Ankündigungen des türkisen Sozialversicherungs-Chefs Peter Lehner in der heutigen Ausgabe der „Oberösterreichischen Nachrichten“.

„Wir werden weitere Kürzungen von Leistungen für die ArbeitnehmerInnen auf keinen Fall hinnehmen. Hände weg von den Krankenfürsorgeanstalten! Die Regierung soll anstehende Sachfragen lösen, statt gut eingespielte Strukturen zu zerstören“, schloss Meidlinger.

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AK sieht Patzer in geplantem Homeoffice-Gesetz

Die Arbeiterkammer (AK) ist in die zuvor von der Gewerkschaft GPA vorgebrachte Kritik am geplanten Homeoffice-Gesetz eingestiegen. AK-Direktor Christoph Klein sprach in Ö1 von „zwei unnötigen Patzern“, bei denen man hoffe, „dass das Finanzministerium noch ein Einsehen hat“.

Für steuerliche Vorteile bei Anschaffungen fürs Homeoffice soll man dem derzeitigen Plan zufolge 42 Tage im Jahr im Heimbüro arbeiten, um diese zu genießen. Aber das könne sich schwer ausgehen mit Feiertagen und Urlaubszeiten, kritisiert Klein. „Vereinbart war eigentlich zwischen Sozialpartnern und Regierung gar keine Tagesbegrenzung“, so Klein.

Klein will „weniger starre Regelung“

Anhand eines Arbeitnehmers, der jeweils montags im Homeoffice arbeitet, rechnete Klein vor: 52 Montage minus fünf bis sechs, die man im Urlaub verbringt, und vier, die zufällig Montag-Feiertage sind, dann sei man schon an der Grenze. Kämen dann Krankenstände und Fortbildungen oder vielleicht ein Mutterschutz dazu, seien die 42 Wochen nicht zu erreichen und der Steuervorteil sofort verloren.

„Wir brauchen eine weniger starre Regelung“, forderte Klein, „auch wenn 42 Tage grundsätzlich okay sind.“ Ein weiterer „Patzer“ seien die Absetzmöglichkeiten, die über die Jahre bis 2023 abschmelzen, so Klein. Es handle sich um eine Ungleichbehandlung, je nachdem, wann man ein Büromöbel kaufe. Beschlossen werden soll das Gesetz im April. Die Begutachtung endet am Freitag.

Auch SPÖ fordert „Nachbesserungen“

Auch die SPÖ verlangte „klare Nachbesserungen“. „Wichtige Vorschläge“ der Sozialpartner beim Steuerrecht seien „beiseitegeschoben“ worden, so SPÖ-Politiker Christian Drobits. Der Datenschutzsprecher verwies auch auf fehlende zusätzliche Regelungen zum Schutz von Daten im Homeoffice. Er kündigte an, noch heute Kontakt zum Datenschutzrat aufzunehmen, um eine Stellungnahme zu erwirken.

Kocher: „Änderungen noch möglich“

ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher sagte, dass man sich die Stellungnahmen aus der Begutachtung anschauen und gegebenenfalls berücksichtigen werde. „Die Begutachtung läuft gerade, Änderungen sind noch möglich.“ Den Vorwurf, dass die Begutachtungsfrist zu kurz gewesen sei, wies er zurück. Es sei darum gegangen, das Gesetz möglichst schnell auf Schiene zu bringen. Man habe aber im Vorfeld zahlreiche Gespräche mit den Sozialpartnern geführt und werde auch die Stellungnahme berücksichtigen.

„Richtige Richtung, kein großer Wurf“

Als „ersten Schritt in die richtige Richtung, aber keinen großen Wurf“ bewertete indes Steuerberater Peter Wundsam von Mazars Austria das geplante Gesetz. Hauptkritikpunkte: Durch die weiterhin „geradezu prohibitive“ steuerliche Definition des Arbeitszimmers profitierten freie Dienstnehmer und Gewerbetreibende gar nicht vom Gesetz.

Dazu komme, dass der drei Euro hohe Pauschalbetrag pro Tag Homeoffice (für maximal 100 Tage) die tatsächlichen, anteiligen Mehrkosten für Miete, Heizung und Strom nicht abdecke. Und: Da Arbeitgeber die Homeoffice-Tage der Mitarbeiter erfassen müssen, komme es zu einem Mehraufwand in der Lohnverrechnung.

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FSG-Kniezanrek: Demokratie-Vernichtung entschlossen entgegentreten!

Gedenken an die Februarkämpfe 1934 sind auch heute noch aktuell

„Immer wieder tauchen auch heute Gruppierungen auf, die unserem Gesellschaftssystem den Kampf ansagen und vom gewalttätigen Umsturz träumen. Aber wie immer sie sich nennen – Wahrheitskämpfer, völkische Esoteriker, Identitäre: Wir, als Verteidiger*innen unserer hart erkämpften Demokratie und ihrer Werte werden ihnen stets entschlossen entgegentreten“, sagte heute, Freitag, Erich Kniezanrek, Bundesgeschäftsführer der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen) in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft anlässlich des Gedenkens an die historischen Ereignisse um den 12. Februar 1934.

„Hört man den Agitationen und historisch unsinnigen Argumenten zu, hält man sie leicht für unbedeutende Splittergruppen von verhuschten Spinner*innen, die jeden Bezug zur Realität verloren haben. Darüber darf man aber niemals vergessen, dass es einigen dieser Gruppierungen mit ihren Plänen bitter ernst ist und sie die Vernichtung der Demokratie zumindest in Kauf nehmen“, betonte Kniezanrek. Auch wenn man diese Sympathisant*innen rechtsextremer Ideologien und absurder Verschwörungstheorien nicht überbewerten dürfe, brauche es doch ein wachsames Auge auf ihre Umtriebe. 

„Darüber dürfen freilich die Grundrechte der Demokratie nicht unter die Räder kommen. Das von Innenminister Karl Nehammer erlassene Demoverbot ist nicht in Ordnung!“, stellte Kniezanrek klar. Man dürfe nicht unterstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die vom Versammlungs- und Demonstrationsrecht Gebrauch machen, Böses im Schilde führen.

„Friedliche Demonstrationen, egal zu welchem Thema, sind legitim. Wir treten klar für die Versammlungsfreiheit ein! Die historischen Ereignisse um den 12. Februar 1934 erinnern uns daran, was für ein zerbrechliches Gut unser demokratisches System in schwierigen Zeiten sein kann. Wer aus der Vergangenheit lernt, ist bereit für die Aufgaben der Zukunft“, schloss Kniezanrek.

 

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younion-Kattnig: Finanzminister Blümel verschläft EU-Hilfsgelder!

Zögerlich und planlos: Österreich ist Schlusslicht bei der Abholung von 3,3 Milliarden Euro an EU-Hilfen „Finanzminister Blümel agiert zögerlich und planlos.

Die EU stellt für Österreich 3,3 Milliarden an Hilfsgeldern bereit – aber die Bundesregierung kommt nicht in die Gänge und lässt das Geld seit Monaten liegen. Geld das dringend benötigt wird um die wirtschaftlichen und sozialen Schäden der Pandemie wenigstens ansatzweise zu beheben“, kritisierte heute, Donnerstag, Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums der younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Anlass ist die absolut unbefriedigende Antwort des Finanzministers auf eine parlamentarische Anfrage von NRAbg. Andreas Kollross (SPÖ).  

„Finanzminister Blümel muss endlich einen nationalen Wiederaufbauplan auf den Tisch legen und mit den Gewerkschaften in einen angemessenen und transparenten Dialog treten. Uns läuft die Zeit davon um wirklich innovative Projekte zur Krisenbewältigung umzusetzen. Schließlich müssen die fertigen Pläne der Mitgliedstaaten bis spätestens 30. April 2021 bei der EU-Kommission eingereicht werden, um die finanziellen Mittel abzuholen. Wir sind, wie so oft, bei den Nachzüglern“, sagte Kattnig.

„Der Finanzminister hat versucht, die Einrichtung einer Mailadresse als angebliche Einbeziehung der Sozialpartner zu verkaufen. Das wird angesichts der größten Wirtschaftskrise der zweiten Republik einen echten Dialog zum Wohl des Landes nicht ersetzen können“, betonte Kattnig weiters. Das Geld für die Bewältigung der Corona Krise dürfe nicht dazu missbraucht werden, das Budget der Bundesregierung zu sanieren. Genau das wäre aber das Endergebnis, wenn der Bund auf Grundlage des Regierungsprogramms entscheiden will, welche Projekte verwirklicht werden. So heißt es in der Anfragebeantwortung: „Die Kompetenz in den relevanten Bereichen (insbesondere Klima, Digitales, Arbeitsmarkt, Bildung, Pensionen) liegt überwiegend beim Bund. Die Grundlage für die Auswahl der Projekte ist das Regierungsprogramm“. Diese Vorgangsweise widerspricht klar den Vorgaben der EU-Kommission, neue und innovative Projekte und Konzepte zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Sicherung der Daseinsvorsorge, Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung voranzutreiben um die arbeitsmarktpolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie zu bekämpfen.

„Der Finanzminister versteht hier den Sinn und Zweck des Wiederaufbaufonds nicht. Alter Wein in neuen Schläuchen wird uns nicht weiterbringen. Ein Jahr Pandemie hat alles grundlegend verändert. Die soziale und wirtschaftliche Lage ist besorgniserregend. Da helfen alte Hüte aus dem Regierungsprogramm vor Cornona überhaupt nicht“, stellte Kattnig fest.

Notwendig sind vor allem rasch wirkende Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge:

• Die Mittel für Städte und Gemeinden sind massiv aufzustocken, insbesondere in den Erhalt und Ausbau von sozialen Infrastrukturen (von Wohnen bis Schulen und Kindergärten) sowie kritische Infrastrukturen (u.a. Energieversorgung, Wasserversorgung, etc.). Andernfalls drohen Kürzungen bei dringenden Investitionen, was letztlich die Überwindung der Corona-Krise unmöglich macht.

• Insbesondere für den Ausbau der Gesundheits- und Pflegeleistungen sind zusätzlich Mittel zur Verfügung zu stellen.

• Es braucht dringend einen finanziellen Anschub für ein Maßnahmenpaket, das die Leistungs- und Arbeitsqualität, die Entlohnung sowie die Personalausstattung (mit einem entsprechenden Personalschlüssel) in der Langzeitbetreuung und -pflege verbessert.

„Wir fordern Finanzminister Blümel auf, endlich in die Gänge zu kommen und in einen echten Dialog mit den Gewerkschaften zu treten. Noch ist es nicht zu spät. Aber das Zeitfenster schrumpft mit jedem verschwendeten Tag“ schloss Kattnig.

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Forderung nach besserem Testangebot für Kindergärten

Kindergärten, Krippen, Kindergruppen und Tageseltern seien bereits während des Lockdowns „mehr als gut besucht“ gewesen, mit der offiziellen Wiederöffnung am Montag steige das Ansteckungsrisiko noch einmal, warnt die Bundesfrauenreferentin in der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Judith Hintermeier, heute in einer Aussendung. Auch in Kindergärten gebe es „Corona-Hotspots“, es brauche deshalb bessere Testangebote für die Elementarpädagoginnen und -pädagogen.

Konkret fordert die younion in einer gemeinsamen Aussendung mit den Gewerkschaften GPA, vida, der Arbeiterkammer und dem ÖGB, dass die Tests kostenlos sind und auch tatsächlich in der Arbeitszeit stattfinden. Es habe bereits Fälle gegeben, in denen Pädagogen sich in ihrer Freizeit testen lassen mussten. Außerdem sollten die Tests auch in ländlichen Gebieten an Ort und Stelle stattfinden.

Es könne nicht sein, dass Mitarbeiter in weit entfernte Teststraßen fahren müssen, wenn die Testung etwa mit einem mobilen Testteam effizienter möglich sei. ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann betonte außerdem erneut die Forderung, dass das gesamte Bildungspersonal und damit auch die Elementarpädagogen sich bereits in Phase 2 impfen lassen können.

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