News Archiv 2016

SPÖ-Klubklausur: Häupl stärkt Faymann den Rücken

Der Wiener Bürgermeister und Chef der mächtigen Wiener Landespartei, Michael Häupl, hat heut bei der Tagung des SPÖ-Rathausklubs Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) in der Flüchtlingspolitik den Rücken gestärkt. Lob setzte es auch für jene Bezirke, die große Asylquartiere beherbergen.

Quartiere für mehr als 500 Flüchtlinge „nie gewollt“

„Wir haben auch im Wahlkampf sehr klar ein Motto gehabt zu diesem Thema: Humanität und Ordnung“, erinnerte Häupl an den Wahlkampf im Herbst: „Ja, ich unterstreiche, was Werner gesagt hat. Man muss Kriege beenden, wenn man Flüchtlingsströme verhindern will.“ Dies sei der Wunsch aller Sozialdemokraten weltweit.

„Aber das können wir nicht. Aber was wir können, ist eine gemeinsame europäische humanitäre Politik machen“, befand Häupl. Man müsse jenen Ländern helfen, die über große Quartiere verfügen. Relativ große Unterkünfte gibt es inzwischen auch in Wien, wie der Stadtchef eingestand: „Natürlich haben wir nie Quartiere in der Stadt gewollt für mehr als 500 Flüchtlinge.“

Angesichts des Zustroms sei dies aber nötig gewesen. Häupl dankte bei der Gelegenheit den Vorstehern von Floridsdorf und Liesing. Denn zwei in diesen Bezirken eingerichtete Großherbergen hatten zuletzt für ziemliches Aufsehen gesorgt. Vor allem in Liesing protestiert die FPÖ heftig - sie hat für kommende Woche sogar zur Kundgebung geladen.

Häupl verwundert über UNHCR-Rüge

Erstaunt zeigte sich Häupl über die Rüge des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR). Bevor Österreich, das so viele Flüchtlinge aufgenommen habe, kritisiert werde, solle dieses dafür sorgen, dass etwa in den Lagern in Jordanien keine Kinder verhungern, befand der Bürgermeister.

Es müsse jedenfalls Alternativen zum „Wahnsinnsweg“ nach Europa geben. Häupl plädierte dafür, die Illegalität der Zuwanderung zu beenden. Schleppern solle das Handwerk gelegt werden: „Es muss auch Türen nach Europa geben.“ Es bedürfe einer solidarischen europäischen Lösung: „Sonst gibt es gar keine.“

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Kaske zu Entsenderichtlinie: Chance vertan - der Berg hat gekreißt und eine Maus geboren

"Was die EU Kommission seit langem und mit viel Trara angekündigt hat, entspricht in keiner Form den Erwartungen", kritisiert AK Präsident Rudi Kaske die EU-Kommission: "An keiner Stelle des vorgelegten Papiers gibt es einen Fortschritt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping." Wenn etwa vorgegeben wird, dass die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, die Entsenderichtlinie auf alle Branchen auszudehnen, "ist das nichts wirklich Neues, denn die Möglichkeit besteht ja bereits jetzt dazu. Österreich hat davon Gebrauch gemacht", sagt Kaske. Somit hat diese Änderung "nicht den geringsten Mehrwert."

Auch die Begrenzung der Entsendung auf zwei Jahre bewirkt praktisch nichts. Denn nur sehr wenige Entsendungen dauern länger als zwei Jahre, und die Verpflichtung den österreichischen Lohn zu zahlen besteht bereits unabhängig davon, ob eine Entsendung vorliegt oder nicht.

Aus Sicht Kaskes wurde wieder eine Chance vertan, wirksame Maßnahmen gegen Scheinentsendungen und unfairen Wettbewerb durch niedrigere Sozialversicherungsabgaben zu ergreifen oder etwa eine klare Verpflichtung des Arbeitgebers festzuschreiben, bei Entsendungen die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung zu übernehmen: "Die Wettbewerbsverzerrungen bleiben bestehen und werden noch verfestigt: Gegenüber den österreichischen Unternehmen und gegenüber den hier arbeitenden Menschen."

Von der österreichischen Regierung verlangt Kaske vor allem die Verstärkung der Kontrollen, insbesondere die personelle Aufstockung der Finanzpolizei.

Die AK fordert:

- Klares Bekenntnis zum Kampf gegen Sozialdumping: Die Kommission vermeidet es im neuen Vorschlag ausdrücklich klarzustellen, dass der Kampf gegen Sozialdumping eines der Ziele der Entsenderichtlinie ist. Dies wäre aber ein wichtiges politisches Signal und würde helfen, die Bestimmungen vor dem richtigen Hintergrund zu interpretieren.

- Maßnahmen gegen Scheinentsendungen: Auf Grund der derzeitigen Rechtslage sind den inländischen Sozialversicherungsträgern bei Scheinentsendungen die Hände gebunden. Eine Mindestbeschäftigungsdauer im Heimatland vor der Entsendung sowie wirksame Möglichkeiten der Sozialversicherungsträger, falsche Anmeldungen im Heimatland zu bekämpfen, würden helfen, Scheinentsendungen hintanzuhalten.

- Lohn, der bei Entsendungen zu zahlen ist, muss Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland sein: Wenn im Fall von Entsendungen nicht der (in vielen Fällen höhere) Entgeltanspruch am Beschäftigungsort als Grundlage für die Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird, erleiden inländische Betriebe und ArbeitnehmerInnen einen starken Wettbewerbsnachteil. Es sollte daher bei Entsendungen verpflichtend der Entgeltanspruch am Beschäftigungsort Grundlage für die Sozialversicherungsabgaben sein.

- Verpflichtung des Arbeitgebers bei Entsendungen den ArbeitnehmerInnen die Aufwendungen zu ersetzen: Die Entsenderichtlinie sollte verpflichtend vorgeben, dass ArbeitgeberInnen jedenfalls die Kosten der/s entsandten Arbeitnehmers/in für Reise, Kost und Unterkunft zu übernehmen haben. Allfällige Tricks, den ArbeitnehmerInnen diese Kosten aufzubürden, könnten somit unterbunden werden.

- Klarstellung, dass die Entsenderichtlinie auch im Verkehrssektor zur Anwendung kommt: Obwohl die Entsenderichtlinie ausdrücklich nur die Handelsmarine vom Geltungsbereich ausnimmt, wird die Anwendung auf den Verkehrssektor von manchen Mitgliedstaaten in Abrede gestellt. Eine Klarstellung wäre ein wichtiger Schritt um Lohndumping auch in diesem Bereich zu bekämpfen.

- Verstärkte Kontrollen: Neben den Änderungen auf europäischer Ebene ist zu einer wirksamen Bekämpfung von Lohndumping die Aufstockung der Kontrollbehörden notwendig. Insbesondere die Finanzpolizei muss von 500 auf 1000 MitarbeiterInnen massiv aufgestockt werden, um Lohndumping bei den zunehmenden grenzüberschreitenden Entsendungen wirksam zu bekämpfen.

- Beschränkung der Subunternehmerketten: Bei der öffentlichen Auftragsvergabe wurde auf Grund der letzten Novelle mehr Transparenz bei Subvergaben geschaffen. Dies ist eine sinnvolle Maßnahme. Die Wirksamkeit könnte jedoch noch wesentlich erhöht werden, wenn die Subunternehmerkette beschränkt wird.

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Pensionen: Gesetz soll Bank Austria zahlen lassen

Heikle Änderung

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hat dem Ministerinnenrat am Dienstagvormittag eine Novelle zum ASVG-Gesetz vorgelegt. Diese soll den Bank-Austria-Pensionsdeal stark beeinflussen. Die UniCredit-Tochter soll nun bei der Überführung von 3.300 Mitarbeiterinnen vom bankeigenen ins staatliche Pensionssystem nicht wie geplant sieben Prozent des Letztgehalts als „Mitgift“ zahlen, sondern die üblichen 22,8 Prozent.

„Die Novelle stellt sicher, dass alle Arbeitgeber im Pensionsversicherungsrecht gleich behandelt werden.“ Stöger zufolge ergibt sich durch die Novelle - zum Paragrafen 311 im ASVG-Gesetz gesellt sich neu der Paragraf 311a - kein Verlust für die Steuerzahlerinnen. Die 22,8 Prozent des Letztgehaltes, die die Bank überweisen soll, werden über alle Beitragsmonate gerechnet.

Heuer beliefe sich die Summe insgesamt auf errechnete 728,7 Mio. Euro, 2017 kämen noch einmal 40 Mio. Euro dazu. Eine Ausnahme für die Bank Austria aus dem Jahr 1957 wird durch einen Zusatzparagrafen beendet.

Stöger geht von Verfassungsmäßigkeit aus

Wie es die Bank Austria ursprünglich geplant hatte, wäre eine Überführung der 3.300 noch Beschäftigten ins ASVG-System nicht möglich gewesen, so Stöger. „Daher hat es eine Rechtsgrundlage für diese Änderung gebraucht.“ Darauf angesprochen, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gebe, sagte der Sozial- und Arbeitsminister, er gehe „davon aus, dass die Gesetze, die wir im Parlament beschließen, verfassungskonform sind. Gleichbehandlung führt dazu, dass es verfassungskonform ist.“ Zunächst musste die Novelle aber einmal den Ministerinnenrat passieren. Die Entscheidungen der Organe der Bank Austria - die politisch zur Gesetzesnovelle führten - wollte Stöger nicht kommentieren.

Regierungsspitze für Klärung

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) sprach wie zuvor auch sein Parteikollege Stöger davon, dass die Bank Austria nun denselben Beitragssatz wie alle anderen auch zahlen müsse. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) sprach sich für eine rasche Klärung der Causa aus. Das Gesetz soll laut einem Stöger-Sprecher in den nächsten Wochen durch den Nationalrat. Dann will man das Gesetz von der EU-Kommission im Sinne der Rechtssicherheit notifizieren lassen.

Übergang in ASVG-System

Die Überführung von einer hauseigenen in die allgemeine Sozialversicherung ist im ASVG-Gesetz geregelt und wurde in Einzelfällen öfter durchgeführt. Vorteile bringt das dem Arbeitgeber: Er muss sieben Prozent des Letztgehalts beisteuern, Arbeitnehmerinnen im ASVG müssen aber 22,8 Prozent des aktuellen Bezugs einzahlen.

Die Bank Austria wollte die Vorgänge vorerst nicht kommentieren. „Sobald das Gesetz tatsächlich beschlossen wurde, werden wir es prüfen und über unsere Handlungsoptionen entscheiden“, hieß es gegenüber der APA.

„Klare rechtliche Lösung geschaffen“

Der bisher allein existente Paragraf 311 bezieht sich nur auf bereits aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedene Mitarbeiterinnen. Nun habe man „eine klare rechtliche Lösung geschaffen“, sagte Stöger. Der Paragraf 311a bezieht sich auch auf noch beschäftigte Dienstnehmerinnen. Das Gesetz werde man auch von der EU-Kommission notifizieren lassen. Es gehe um Gerechtigkeit und darum, dass nicht einzelne Unternehmen bevorteilt würden, so Stöger.

ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling sagte vor der Sitzung, er habe auf die Gesetzesnovelle bezogen „noch einmal klargemacht“, dass es zu keinen Belastungen des Bundeshaushalts kommen dürfe mit diesem Gesetz. Das wisse der für dieses Gesetz verantwortliche Bundesminister Stöger auch.

Skeptische Juristen

Noch am Montag waren Verhandlungen zum neuen Gesetz gelaufen. Zuvor hatten sich Juristen zu dem Anlassgesetz („Lex Bank Austria“) vorweg kritisch zu Wort gemeldet. Zwei Probleme führte im Ö1-Morgenjournal der Verfassungsjurist Theo Öhlinger an, „zum einen im Hinblick auf die offensichtliche rückwirkende Dimension dieses Vorschlags und zum anderen, weil möglicherweise eine unsachliche Differenzierung gegenüber anderen Rechtsträgern besteht, und all das wäre im Lichte des Gleichheitsgrundsatzes fragwürdig“, sagte Öhlinger.

Ein rückwirkendes Sondergesetz, das nur für die Bank gelte, sieht auch der Arbeitsrechtler Franz Marhold (Wirtschaftsuniversität) heikel. Einer möglichen Anfechtung des Gesetzes durch die Bank geben die Juristen gute Chancen.

Freiheitliche sehen „Murks“

Die Freiheitlichen kritisierten die Novelle als „Gesetzesmurks“. Es handle sich um „eine ‚Auftragsarbeit‘ für den Verfassungsgerichtshof“, so FPÖ-Abgeordnete Dagmar Berlakowitsch-Jenewein. Die Sache werde spätestens im Herbst das Höchstgericht beschäftigen.

Die FPÖ-Politikerin verwies darauf, dass das Gesetz rückwirkend in Kraft tritt (1. März bzw. 1. Februar, Anm.) und eine 18-Monate-Zahlfrist für die Pensionsversicherungsbeiträge enthält. Das habe zum Zweck, „dass die AVZ und die Stadt Wien als Haftungsträger weiterhin ihr Ziel, mit lediglich sieben Prozent Überweisungsbeitrag die Sparkassenbeamten der Bank Austria ins ASVG zu hieven, erreichen“.

"Nagelprobe für ÖVP

Die AVZ steht der Gemeinde Wien nahe und ist eine Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten von Namensaktien der Bank Austria. Der FPÖ-Bundesratspolitiker Hans-Jörg Jenewein sah indes heute in der Causa auch eine „Nagelprobe für die ÖVP“ kommen. Im Bundesrat tagt noch der Sozialausschuss, wo die Änderung des Paragrafen 311 ASVG aus 1956 auf der Tagesordnung steht. Dort werde sich zeigen, „ob die ÖVP beim Spiel der SPÖ, der Gewerkschaft und der Gemeinde Wien mitspielt“.

Grüne mit Stoßrichtung zufrieden, NEOS nicht

Die Grünen zeigten sich in Person ihrer Sozialsprecherin Judith Schwentner hingegen „durchaus zufrieden mit der Stoßrichtung der Gesetzesvorlage“. Für ihre Fraktion sei es „wichtig, dass alle Beiträge so entrichtet werden, als ob diese Menschen immer schon im ASVG versichert gewesen wären“.

NEOS kritisierte, dass die Gebietskrankenkasse (GKK) die dort per 1. März angemeldeten 3.300 Bank-Austria-Leute nur mit Vorbehalt angenommen habe. Wenn es laut Stöger keine Rechtsgrundlage gebe, dann müsse die GKK handeln. „Die UniCredit kann in weiterer Folge gegen den Bescheid der GKK den Rechtsweg beschreiten“, so NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker, der das nachträgliche Gesetz prinzipiell „für unvereinbar mit dem Rechtsstaat“ hält.

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Frauen verdienen auch bei Stadt Wien weniger

Knapp 40 Prozent Frauenanteil hat die Stadt Wien bei Führungskräften. Zum Vergleich: Beim Bund sind es nur 30 Prozent. Schaut man sich die Gehälter von Männern und Frauen bei der Stadt Wien an, schaut die Situation anders aus.

Auch bei der Stadt Wien verdienen Frauen weniger als Männer: Rund zehn Prozent Unterschied sind es hier. Das ist wesentlich besser als der wienweite Einkommensunterschied von 18 Prozent. Aufholbedarf gebe es dennoch. Denn dieser Schnitt „kommt vor allem dadurch zustande, dass Frauen noch nicht gleichermaßen auch in höherwertigen Verwendungen tätig sind“, sagte Elisabeth Kromus, die Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt, gegenüber „Radio Wien“.

Einkommensschere schließen

Seit 2012 wird jährlich ein Einkommensbericht veröffentlicht. Aus diesem leitet Kromus Maßnahmen ab, um die Einkommensschere zu schließen und Aufstiegschancen anzugleichen. „Wenn ich die Frauen an der Basis nicht habe, dann ist es natürlich auch schwierig, dass sie ihren beruflichen Aufstieg machen“, so Kromus.

Schulungen, ein Monitoring der Personaleinstellungen sowie Frauenförderungspläne sollen für ein Steigen der Frauenquote in allen Berufssparten sorgen. Immer noch sei laut Kromus der berufliche Wiedereinstieg nach der Karenz ein zentrales Problem. Hilfe biete etwa die verstärkte Thematisierung der Väterkarenz.

Hoher Führungskräfteanteil wegen Quote

Dass rund 40 Prozent aller Führungskräfte bei der Stadt Wien weiblich sind, liege laut der Wiener Frauenstadträtin Sandra Frauenberger an der verpflichtenden Quote. „Ich bin eine überzeugte Befürworterin der Quote, sonst hätten wir nicht so eine hohen Führungskräfteanteil.“

Anlässlich des Frauentages betonte Frauenberger zudem einmal mehr die Bedeutung der gesetzlichen Regelung von Gleichberechtigung. So habe die Stadt etwa die betriebliche Frauenförderung an die öffentliche Auftragsvergabe gekoppelt. „Das bedeutet, wenn ein Unternehmen Geld von der Stadt haben möchte, muss er nachweisen, dass er Frauen fördert. Solche Maßnahmen sind auf jeden Fall relevant.“

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AK-Studie zu Arbeitszeit zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Die Arbeiterkammer (AK) hat in einer Studie die Arbeitszeit aufgeschlüsselt: Die Arbeitszeit in Österreich ist sehr unterschiedlich verteilt, entspricht aber oft nicht den Wünschen der Beschäftigten.

Bei einer Betrachtung aller ArbeitnehmerInnen ergibt sich eine Durchschnittsarbeitszeit der Österreicher von 35 Stunden und 48 Minuten. Österreich wäre damit unter den zehn EU-Ländern mit der niedrigsten Arbeitszeit. Fasst man nur die geleistete Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten zusammen, kommt man aber auf 41,5 Stunden pro Woche.

Damit liegt Österreich auf dem dritten Platz in der EU, nur in Großbritannien und Portugal wird noch länger gearbeitet. Österreichs Arbeitszeitlandschaft ist also gespalten: einerseits sehr lange Vollzeitarbeitszeiten, andererseits arbeiten sehr viele Menschen Teilzeit - besonders Frauen.

Sehr viele Überstunden - oft unbezahlt

Eine weitere Ursache für die langen Arbeitszeiten sind die häufigen Überstunden. 2014 wurden 269 Millionen Überstunden geleistet, umgerechnet wären das rund 144.000 Vollzeitarbeitsplätze. Ein Fünftel (21 Prozent) der Überstunden wurde gar nicht bezahlt.

Das entspricht umgerechnet einem Ausmaß von 31.000 Vollzeitarbeitsplätzen. Frauen wurde mehr als ein Viertel (26,8 Prozent) ihrer Überstunden nicht bezahlt, bei Männern sind es 19 Prozent.

Die wöchentliche Überstundendauer jener, die Überstunden leisten, lag 2014 bei 7,6 Wochenstunden. (Männer: 8,1 Stunden, Frauen: 6,6 Stunden). Von den 269 Millionen Überstunden im Jahr 2014 wurden rund 70 Prozent von Männern erbracht, 30 Prozent von Frauen. Vor zehn Jahren betrug dieses Verhältnis noch 74 zu 26 Prozent, der Frauenanteil an den Überstunden ist also gestiegen.

Umverteilung könnte Tausende neue Jobs schaffen

In der Studie von Michael Schwendinger wurden die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten mit den Wunscharbeitszeiten verglichen. Das ist möglich, da die Statistik Austria im Mikrozensus auch nach der gewünschten Arbeitszeit fragt. Demnach wollen 610.000 Menschen bzw. 17,5 Prozent aller unselbstständig Erwerbstätigen ihre Arbeitszeit verringern.

304.000 Menschen (8,7 Prozent) wollen sie erhöhen. Vollzeitarbeitskräfte wollen durchschnittlich um eine Stunde und 48 Minuten pro Woche kürzer, Teilzeitarbeitskräfte um zwei Stunden und 42 Minuten länger arbeiten. Saldiert man die Arbeitszeitwünsche, ergibt sich ein Wunsch nach einer Arbeitszeitverkürzung im Ausmaß von 50.000 Vollzeitarbeitsplätzen.

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Österreich bei Frauen in Politik Durchschnitt

Der Frauenanteil in den nationalen Regierungen der EU-Staaten beträgt wie im Vorjahr durchschnittlich 28 Prozent - Österreich liegt mit knapp 29 Prozent etwa im Schnitt.

Den größten Frauenanteil hat Schweden mit 50 Prozent vor Frankreich mit 48 Prozent und Slowenien mit 47 Prozent. Unter zehn Prozent liegt der Frauenanteil in Malta (sieben Prozent) und in Zypern (acht Prozent). Gar keine Frauen gibt es in den Regierungen von Griechenland, der Slowakei und Ungarn.

Europaweite Stagnation

Europaweit stagniert der Frauenanteil - in Spitzenfunktionen der EU-Staaten und im EU-Bereich selbst. So sank etwa die Zahl der Regierungschefinnen im vergangenen Jahr von vier auf drei, jene der Parlamentspräsidentinnen stieg wiederum von sieben auf neun. Das geht aus Unterlagen von Werner Zögernitz, Leiter des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen, hervor.

Unter den 21 Staatspräsidenten gibt es drei Frauen, nämlich die Präsidentinnen in Litauen, Kroatien und Malta. Das ist ein Anteil von 14,3 Prozent. In den sieben Monarchien sind zwei Frauen das Staatsoberhaupt, in Dänemark und im Vereinigten Königreich. Mit Deutschland, Lettland und Polen gibt es nur noch in diesen drei statt zuvor vier Ländern Regierungschefinnen. Der Frauenanteil betrug somit 2015 nur noch 10,7 statt 14,3 Prozent im Jahr davor.

Nationalrat knapp über Schnitt

In den Parlamenten (erste oder einzige Kammer) ist der Frauenanteil in den EU-Mitgliedstaaten leicht von 28 auf 29 Prozent gestiegen. An der Spitze liegt dabei wieder Schweden mit 44 Prozent vor Spanien (43 Prozent) und Finnland (42 Prozent).

Österreich liegt mit knapp 31 Prozent Frauenanteil im Nationalrat etwas über dem Schnitt. Die Schlusslichter bilden auch hier Ungarn (zehn Prozent), Malta und Zypern (je 13 Prozent). In neun der 28 EU-Staaten leitet eine Frau das nationale Parlament. Neben Österreich gibt es u. a. auch in Bulgarien, Dänemark und Portugal eine Präsidentin.

Im Europäischen Parlament blieb der Frauenanteil mit 37 Prozent gegenüber dem Vorjahr gleich. An der Spitze liegen Malta (67 Prozent), Finnland (62 Prozent) und Irland (55 Prozent). Je die Hälfte Frauen sind es neben Österreich in Estland, Lettland und Schweden. Schlusslicht ist Litauen mit nur neun Prozent.

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AK Muhm: Finanzausgleich muss transparenter werden!

Aktuelles Transfersystem schränkt Gemeindeautonomie ein

Die Finanzen von Ländern und Gemeinden bilden derzeit ein undurchsichtiges Konvolut an Finanzverflechtungen. Eine im Auftrag der AK erstellte Studie des KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung zeigt, dass die auf Länder- und Gemeindeebene verbuchten Transferzahlungen nicht übereinstimmen. Die Autonomie der Kommunen wird durch finanzielle Belastungen eingeschränkt, die nicht einmal gänzlich nachvollzogen werden können. Besonders betroffen sind die Städte, deren Belastung überproportional hoch ist.

"Nur mit einem transparenten Transfersystem kann verhindert werden, dass Verteilungseffekte zu Gunsten oder Ungunsten bestimmter Gebietskörperschaften entstehen", sagt AK Direktor Werner Muhm. Die wichtigsten Kriterien dafür sind Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit: Finanzströme und ihr Zweck müssen nachvollziehbar gestaltet und die Leistungen und Kosten miteinander vergleichbar gemacht werden. Vor dem Hintergrund der nun anlaufenden Finanzausgleichsverhandlungen fordert Muhm eine deutliche Reduktion der Transfers zwischen Ländern und Gemeinden.

Die Transfers zwischen Ländern und Gemeinden sind im letzten Jahrzehnt nicht nur deutlich angewachsen, sondern werden zunehmend undurchsichtiger. Mit der neuen KDZ Studie wird erstmals Licht in die Finanzverflechtungen zwischen Ländern und Gemeinden gebracht. Dabei zeigt sich Erstaunliches: Länder und Gemeinden sehen die Belastungen im Transfersystem offenbar sehr unterschiedlich.

Transferdickicht: Zahlen von Ländern und Gemeinden stimmen nicht überein

In der Studie des KDZ wird aufgezeigt, dass die Summen der Transferzahlungen zwischen Ländern und Gemeinden nicht übereinstimmen. Aus Sicht der Gemeinden werden mehr Transfers an die Länderebene geleistet als erhalten. Umgekehrt weisen jedoch auch fünf Bundesländer einen negativen Transfersaldo auf. Aus Sicht der Bundesländer Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg leistet die Länderebene mehr Transfers an die Gemeinden als umgekehrt.

Dass diese Zahlen weniger die Realität als vielmehr die unterschiedlichen institutionellen Systemen der Leistungserbringung und -finanzierung sowie undurchsichtigen Verbuchungspraxen widerspiegeln, zeigt die Gesamtbetrachtung: insgesamt verbucht sowohl die Gemeinde- als auch die Landesebene einen negativen Transfersaldo.

Spielraum für Gemeinden wird zunehmend eingeschränkt

Die Transferbelastung der Gemeinden durch die Bundesländer ist aufgrund der sogenannten Umlagenzahlungen (vorwiegend im Sozialhilfe- und Krankenanstaltenbereich), die die Gemeinden an die Länderebene zur Finanzierung von Landesaufgaben tätigen, deutlich gestiegen.

Während die Transfereinnahmen der Gemeinden von 1.2 Mio Euro im Zehnjahresvergleich auf 1.5 Mio Euro anstiegen und mit +28 Prozent unterhalb des BIP-Wachstums verblieben, erhöhten sich die Transferausgaben der Gemeinden an die Länderebene von 1.7 Mio Euro auf 2.8 Mio Euro im selben Zeitraum doppelt so stark, nämlich um 58 Prozent.

Aufgrund der hohen Dynamik bei den Umlagen bleibt den Kommunen jedoch zu wenig finanzieller Spielraum für ihre eigenen Aufgaben, wie etwa die Erhaltung gemeindeeigener Schulen, Straßen oder Brücken.

Städte besonders betroffen

Innerhalb der länderinternen Finanzausgleiche kommt es in allen Bundesländern zu einer Verschiebung der Mittel zulasten der Städte und zugunsten von Kleinstgemeinden bzw. generell von den Gemeinden zur Länderebene.

Während die Transferausgaben der Gemeinden mit der Gemeindegröße anwachsen, sinken gleichzeitig die Transfereinnahmen. Insgesamt weisen Gemeinden mit bis zu 1.000 EinwohnerInnen einen Transferüberschuss auf, ab 1.001 EinwohnerInnen steigt jedoch der negative Transfersaldo, also die Differenz zwischen Transfereinnahmen und Transferausgaben.

"Für zentralörtliche Aufgaben, also kommunale Leistungen, deren Nutzeffekte über die Gemeindegrenzen hinausgehen, stehen folglich insgesamt weniger Mittel zur Verfügung", erklärt Muhm. Zu den zentralörtlichen Aufgaben zählen beispielsweise die Freizeit-, Kultur und Sporteinrichtungen sowie der öffentliche Personenverkehr.

Bundesländer belasten Gemeinden unterschiedlich

Ein Blick auf die Transfers zeigt außerdem, dass nicht für alle Gemeinden die gleiche Ausgangssituation herrscht. Die Transferbelastung der Gemeinden durch die Länderebene variiert je nach Bundesland von 56 Euro pro Kopf im Burgenland bis zu 275 Euro pro Kopf in Oberösterreich.

Muhm: Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden ist Instrument der Feinsteuerung

"Die Transfers zwischen Ländern und Gemeinden sollten ausschließlich der Feinsteuerung im Finanzausgleich dienen", so AK-Direktor Werner Muhm. Um die Finanzbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden zu verbessern ist es wichtig, darüber im Klaren zu sein, welche Zwecke mit den Transfers verfolgt werden sollen. Die Transfers zwischen Länder- und Gemeindeebene eignen sich zur finanziellen Feinsteuerung (etwa für regionale Besonderheiten oder außergewöhnliche Belastungen), jedoch nicht als generelle Finanzierungsquelle für ganze Gebietskörperschaftsebenen.

Um einen funktionierenden Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden zu sichern fordert die AK:

-Transparentere Gestaltung der Länder- und Gemeindehaushalte sowie der damit verbundenen Transferströme.

- Reduktion der Transferströme zwischen Ländern und Gemeinden.

- Unter der Devise "Geld folgt Aufgabe": Zusammenführung von Ausgaben und Aufgabenverantwortung im jeweiligen Bereich, wodurch ein direkter Zusammenhang zwischen den finanziellen Ausgaben einer Gebietskörperschaft und den damit verbundenen Leistungen an die BürgerInnen bewirkt wird.

- Eindämmung der Umlagenzahlungen der Gemeinden an die Bundesländer, jedenfalls aber Herstellung eines Bezuges zwischen den Ausgaben der Länder in einem bestimmten Bereich und den entsprechenden Umlagezahlungen.

- Vereinheitlichung der Buchungspraxis sowie bundesweite Definitionen von Transferzahlungen (Zwecke der Transfers müssen klar sein).

- Entlastung der Städte, damit mehr Spielraum für zentralörtliche Aufgaben bleibt.

 

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BA-Pensionsdeal: Stöger kündigt Gesetzesänderung an v

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) will mit einer raschen Gesetzesänderung dafür sorgen, dass die Bank Austria ihre Mitarbeiter nicht zum Diskonttarif bei der öffentlichen Pensionsversicherung abladen kann. „Von meiner Seite kann so schnell als möglich ein neues Gesetz kommen“, sagte Stöger in der Nacht auf heute dem ORF-Radio. Die Vorlage werde schon am Dienstag im Ministerrat beraten.

„Muss auch für die Bank Austria gelten“

Das Gesetz soll laut dem Minister klarstellen, dass die Bank Austria für ihre 3.300 Mitarbeiter einen Pensionsbeitrag in Höhe von 22,8 Prozent des Letztgehalts zahlen muss. Dieser Beitragssatz gelte für jedes Pensionsverhältnis und „muss auch für die Bank Austria gelten“, so Stöger.

Die Bank Austria hat ihre Mitarbeiter aus der hauseigenen Sozialversicherung in das staatliche ASVG-Pensionssystem übertragen und wollte dabei eine Bestimmung nützen, wonach bei Übertragungen nur ein Beitrag von sieben Prozent des Einkommens gezahlt werden müsse. Laut Stöger eine irrige Ansicht, denn diese Bestimmung gelte „nur für Dienstverhältnisse, die nicht mehr aufrecht sind“.

Die im Besitz der italienischen UniCredit stehende österreichische Bank wollte sich durch die Anwendung der Bestimmung Hunderte Millionen Euro sparen. Sie konnte dadurch auch Pensionsrückstellungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro auflösen, wodurch auch Haftungen der Stadt Wien in gleicher Höhe reduziert werden konnten. Die Sozialversicherung hat die Mitarbeiter zum Jahreswechsel vorbehaltlich der Klärung der Beitragsfrage aufgenommen.

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Pensionsgipfel: Kaske sieht beachtliches Ergebnis

"Ein beachtliches Ergebnis" haben für AK Präsident Rudi Kaske die Verhandlungen um die Pensionen gebracht: "Wer genau schaut, wird unschwer erkennen können, dass hier konsequent ein guter Weg fortgesetzt wird." Statt Eingriffen in bestehende Pensionen, statt wie immer benannten Automatismen, der Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters oder Pensionskürzungen für heute Junge wurde vor allem an den richtigen Stellschrauben gedreht: Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters, Verbesserungen speziell für Frauen und Vermeidung von Altersarmut und ein gemeinsames Bekenntnis der Regierungsparteien, dass die Reformen greifen und in dieser Legislaturperiode keine weiteren Reformen mehr notwendig sind.

Erwerbstätigkeit zahlt sich aus

Neue Anreize für längeres Arbeiten hat der Gipfel jedenfalls gebracht, sagt Kaske:
Das Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus wird mit einem weiteren Bonus gefördert werden. Pro weiteres Jahr der Erwerbstätigkeit erhöht sich die Pension um ca zehn Prozent. Dazu kommt es zu einer Halbierung der Pensionsbeiträge für alle, die in der Bonusphase über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten. Das wird vor allem auch positive Wirkungen für Frauen haben. Um dieses Signal für längeres Arbeiten noch zu verstärken, wurden im Gegenzug Ruhensbestimmungen eingeführt. Kaske: "Längere Erwerbstätigkeit wird später mit einer höheren Pension belohnt."

Reintegration vor Pension - das Ziel eines möglichst langen Verbleibs im Arbeitsleben wird konsequent weiterverfolgt, lobt Kaske. Zentraler Aspekt ist, möglichst früh Invalidität zu vermeiden. "Dafür ist das Bekenntnis zu einem Krankenstandsmonitoring besonders wichtig", sagt Kaske und lobt die Vereinbarung einer verpflichtenden Beratung von Betrieben, die eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Krankenständen aufweisen. Wichtig - so Kaske - ist auch die Verbesserung bei der Betreuung und Versorgung psychisch Erkrankter. Kaske lobt, dass es auch einen Anspruch auf berufliche Rehabilitation auch für Menschen ohne Berufsschutz geben wird. Das ist ein wichtiger Schritt für diese Menschen zu einer erfolgreichen Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt.

Eine weitere Maßnahme zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters ist auch die Wiedereingliederung nach langem Krankenstand. Wichtig dabei ist, dass niemand dazu gedrängt wird, der Grundsatz der Freiwilligkeit herrscht und es einen Motivkündigungsschutz gibt.

Verbesserungen für Frauen

Neben den Anreizen für ein längeres Arbeiten in der sogenannten "Bonusphase" gibt es auch noch Maßnahmen, die speziell den Frauen zu Gute kommen werden: die Ausweitung des Pensionssplittings oder die bessere pensionsbegründende Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Für Frauen, die sieben Arbeitsjahre nachweisen können, gelten Zeiten der Kindererziehung als volle Beitragsjahre.

Altersarmut verhindern

Der Gipfel brachte auch Verbesserungen bei der Bekämpfung von Altersarmut. Künftig gilt für Alleinstehende, die 30 Arbeitsjahre nachweisen können, eine höhere Ausgleichszulage. Diese wird von rund 883 Euro auf 1000 Euro angehoben. Davon profitieren Langzeiterwerbstätige mit schlechtem Einkommen - insbesondere Frauen.

Kaske begrüßt auch die Änderungen im Rahmen der Pensionskommission. Die Beiziehung internationaler Experten ist ebenso richtig wie die Einbeziehung aller betroffenen Gruppen. "Es war weise vom Weisenrat abzugehen." Und endlich kommt es zu der lange geforderten gesamtheitliche Betrachtung für die gesetzlichen Pensionsversicherung und den öffentlichen Dienst. Kaske begrüßt auch das Bekenntnis zur weiteren Harmonisierung: "Der Weg hin zu einem einheitlichen Beitragsrecht - für Beamte, ASVG, Selbstständige und Bauern - soll unbedingt weiter gegangen werden."

 

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Pensionen: Einigung in Einzelmaßnahmen

Keine ganz große Reform, aber doch eine Reihe von Einzelmaßnahmen haben gestern die Pensionsgespräche der Koalition als Ergebnis gebracht. Aufgewertet wird dabei die reformierte Pensionskommission, deren Vorschläge von der Regierung entweder umgesetzt oder durch Alternativen ersetzt werden müssen. Verbesserungen im System wurden für Frauen vereinbart. Größere Reformen will man bei der Invaliditätspension.

Vor elf Monaten hatte sich die Regierung den Auftrag gegeben, bis zum 29. Februar 2016 allfällig notwendige Maßnahmen im Pensionssystem zu vereinbaren. Zeit ließ man sich dabei genug. Erst zwei Stunden von Ablauf des letzten Februar-Tags konnten Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) und Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) nach einer fünfstündigen abschließenden Verhandlungsrunde ein Ergebnis vorlegen.

Pensionskommission neu aufgestellt

Mit diesem war dann sogar der lange skeptische Schelling zufrieden, auch wenn er eigenem Bekunden nach gerne weiter gegangen wäre. Was jetzt auf dem Tisch liege, seien aber Schritte in die richtige Richtung, verkündete der Finanzminister im Anschluss bei einer Pressekonferenz.

Zufrieden ist er mit der Neuaufstellung der Pensionskommission, die einerseits verschlankt und auch international besetzt wird, andererseits mit ihren Vorschlägen mehr Gewicht erhalten soll. In dem Gremium vertreten sein werden künftig Sozialpartner sowie Senioren- und Jugendvertretung, die österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitute und erstmals auch internationale Experten. Die Zahl der Mitglieder in der Kommission soll so in etwa halbiert werden.

Dafür soll die Bedeutung steigen. Denn jedes Jahr wird es Expertenvorschläge geben. Diese sollen von der Regierung entweder dem Nationalrat zur Umsetzung vorgelegt werden, oder die Koalition denkt sich eigene Ideen aus, wenn unerwartete Abweichungen vom Kostenpfad entstanden sind. Das letzte Wort hat logischerweise weiter das Parlament. Stöger betonte, dass so der „Primat der Politik“ erhalten bleibe.

Verbesserungen für Frauen

Als größten Block schilderten Schelling und Stöger die Invaliditätspension. Hier wurden frühere Interventionen (nach vier Wochen), eine verbesserte Erfassung der Fälle von psychischen Erkrankungen sowie eine gesetzliche Form zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zur Eindämmung dieser Pensionsform dienen.

Profitieren von der Reform können manche Frauen. So wird etwa das Pensionssplitting nun sieben Jahre (bisher vier), insgesamt aber maximal 14 Jahre möglich sein. Zudem können bis zu 96 Monate an Kindererziehungszeiten dafür verwendet werden, um Anspruch auf eine Ausgleichszulage, die Mindestpension, zu haben, wie ÖVP-Verhandler ÖAAB-Generalsekretär August Wöginger sagte.

Umsetzung erst im Herbst

Eine Erhöhung der Ausgleichszulage, und zwar auf 1.000 Euro, gibt es wiederum für jene (Alleinstehenden), die über 30 echte Beitragsjahre verfügen. Für alle anderen bleibt sie bei knapp 883. Zwar kommt es nicht zu einer rascheren Erhöhung des Frauenpensionsalters, dafür werden Anreize gesetzt, Frauen länger im Erwerbsleben zu halten. Bei freiwilligem längeren Arbeiten wird zwischen 60 und 63 der Versicherungsbeitrag bis zur Hälfte reduziert.

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