News Archiv 2017

Pensionsantrittsalter stagniert - trotzdem weniger Bundeszuschuss notwendig

Das Pensionsantrittsalter stagniert bei 60 Jahren und drei Monaten, die Zahl der Neuzugänge ins Pensionssystem steigt. Der Zuschuss des Bundes zum Pensionssystem wird aber noch deutlicher als bisher prognostiziert unter dem Budgetvoranschlag bleiben. Das geht aus den Zahlen des Sozialministeriums für das erste Halbjahr hervor.

In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gingen rund 42.200 Personen in Pension. Das sind um rund 1.400 oder 3,3 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2016. Ihr durchschnittliches Antrittsalter betrug bei Männern 61 Jahre und drei Monate, bei Frauen 59 Jahre und vier Monate. Damit liegt der Wert gleichauf mit dem ersten Halbjahr 2016, nachdem er in den Jahren davor noch gestiegen war.

Trotzdem weniger Bundeszuschuss nötig

2015 war das durchschnittliche Antrittsalter bei 59 Jahren und acht Monaten gelegen, wobei allerdings zu beachten war, dass die früheren Invaliditätspensionisten nunmehr als Rehageld-Bezieher aus der Statistik fielen, was den Anschein erweckte, Menschen stünden länger im Erwerbsleben.

Der Bundeszuschuss zu den Pensionen soll trotzdem noch deutlicher unter dem Budgetvoranschlag liegen als bisher angenommen. Im Frühjahr war noch prognostiziert worden, dass der Voranschlag um 527 Mio. Euro unterschritten wird, die aktuelle Prognose geht bereits von 643 Mio. Euro aus. Das Sozialministerium begründet diese positive Entwicklung einerseits mit den eingeleiteten Maßnahmen, andererseits aber auch mit der günstigen Wirtschaftsentwicklung, wodurch bei steigender Beschäftigung auch die Beitragseinnahmen wachsen.

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Kern wirft Sobotka „schlechtes Management“ der Polizei vor

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) schießt sich im Wahlkampf weiter auf Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) ein und wirft ihm „schlechtes Management“ der Polizei vor. Stattdessen solle Verteidigungsminister Hans Peter Doskozils (SPÖ) Position aufgewertet werden, bekräftigte Kern in der Tageszeitung „Österreich“ (Sonntag-Ausgabe).

Kern hatte sich zuletzt schon dafür ausgesprochen, dass Doskozil nach der Wahl die gesamten Zuständigkeiten für die Migrationsfrage bekommen soll. Nun legte der Kanzler nach und kritisierte die Zustände bei der Polizei unter Innenminister Sobotka: „Wenn ich mir anschaue, wie krass unterbesetzt die Polizei ist, wie die Überstunden explodieren, und wie es nicht gelingt, Planstellen zu besetzen, dann haben wir dort ein Problem.“

Wie man sich die von Kern gewünschte Aufwertung von Doskozils Position konkret vorstellt, wurde in der SPÖ auf APA-Nachfrage allerdings offengelassen. Doskozil solle jedenfalls ein größeres Pouvoir bekommen, etwa in Migrationsfragen, erklärte ein Sprecher. Nicht ausgeschlossen ist es dem Vernehmen nach, dass die SPÖ das Innenressort für sich beanspruchen wird. Polizei und Heer in ein Ministerium zu stecken habe die SPÖ freilich aus demokratiepolitischen Gründen nicht vor, wurde versichert.

Forderung für ÖVP „überheblich“

Es sei „überheblich“, dass Kern die Agenden des Innenressorts für die SPÖ beanspruche, kommentierte ÖVP-Generalsekretärin Elisabeth Köstinger die Aussagen. Es zeuge „von altem Stil, wenn Kern Posten und Ämter verteilt, bevor gewählt wird“, sagte sie in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Angesichts dessen, dass Kern zuvor bereits für seine Partei die Schlüsselressorts Finanzen und Wirtschaft nach der Nationalratswahl eingefordert hatte, vermisste Köstinger „Demut und Respekt“ vor den Wählern. Auf Kerns inhaltliche Kritik ging sie nicht ein.

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ÖVP- Sicherheitspaket: SPÖ lehnt Zustimmung ab

Nicht nur die Opposition (samt FPÖ), auch SPÖ- Justizsprecher Hannes Jarolim lehnt den ÖVP- Entwurf für ein Sicherheitspaket - zur Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten der Polizei  ab. Es sei "absolut nicht vorstellbar", dass die SPÖ dem Entwurf in der vorliegenden Fassung zustimmt, sagte er am Donnerstag. Jarolim hat den Verdacht, dass es die ÖVP auch

Denn das von der ÖVP in Begutachtung gegebene Paket gehe weit über das hinaus, was in koalitionsinternen Vorgesprächen diskutiert wurde - und verstoße in "erschreckender Weise" gegen Rechtsschutz- und rechtsstaatliche Maßstäbe. Jarolim kann "nicht das geringste Anzeichen erkennen, dass ein Interesse an Konsens gegeben ist". Im Gegenteil: Offenbar habe es die ÖVP auf Konflikt angelegt, der Entwurf enthalte "lauter inakzeptable Vorschläge, denen niemand zustimmen kann".

SPÖ vermutet Wahlkampftaktik hinter Vorschlag

Als Grund für dieses "politisch unverschämte" Vorgehen vermutet Jarolim Wahlkampftaktik des neuen ÖVP- Chefs Sebastian Kurz: Offenbar sei die ÖVP von der Zustimmung der FPÖ (die bereits abgewunken hat, Anm.) ausgegangen, um "einen Konflikt in der Regierung zu provozieren und sich selbst als Sicherheitsapostel inszenieren zu können".

Überrascht ist Jarolim etwa darüber, dass im Entwurf von Justizminister Wolfgang Brandstetter die WhatsApp- und Skype- Überwachung nicht nur für Verdächtige, sondern auch für all jene vorgesehen ist, "mit denen der Verdächtige in Kontakt treten könnte". Das sei eine "enorme und nicht akzeptable" Ausweitung der Zielpersonen. Außerdem breche der Justizminister sein Versprechen, dass kein Bundestrojaner kommt. Der Entwurf erlaubt den Einsatz von Schadsoftware. Vereinbart gewesen sei, andere Wege für die - auch aus Jarolims Sicht sinnvolle - Überwachung von Internettelefonie bei schwerer oder organisierter Kriminalität oder Terrorverdacht zu suchen.

Jarolim fordert neue Instanz für Rechtsschutz

Ebenfalls erstaunt ist Jarolim darüber, dass die ÖVP das Abhören von Gesprächen in Fahrzeugen schon ab einer Strafdrohung von einem Jahr erlauben will. Der Lauschangriff - und um einen solchen handle es sich hier - sei erst beim Verdacht einer Straftat mit zehn Jahren Haft- Drohung zulässig. Angesichts der großen Rechtsschutz- Lücken - vor allem im Innenministeriums- Entwurf - fordert Jarolim eine neue, effiziente Rechtsschutz- Instanz. Anstelle der "antiquierten Form" des Rechtsschutzbeauftragten sollte ein Spezialsenat im Bundesverwaltungsgericht eingerichtet werden. Dieser sollte von jeder Überwachungsmaßnahme im vorab informiert werden müssen und speziell die Interessen unbeteiligter Überwachter - gegen die nicht ermittelt wird - wahren.

Insgesamt wundert den SPÖ- Justizsprecher, dass Brandstetter "seinen guten Ruf aufs Spiel setzt" und ein Paket mitträgt, das rechtsstaatliche und Rechtsschutz- Maßstäbe nicht erfüllt. Offenbar, vermutet Jarolim, "führt ihm Sebastian Kurz die Hand" - der wiederum gar nicht zuständig sei. Aber Kurz falle schon lange damit auf, dass er sich "als zweiter Innenminister, das schöne Gesicht Sobotkas" gebe - und gleichzeitig in der Außenpolitik, für die er zuständig ist, "ein Totalversager" sei. So habe Kurz nichts weitergebracht, um das Flüchtlingsproblem in Griff zu bekommen. Bis heute gebe es kein einziges Abschiebe- Abkommen - und so könnten Migranten, die keinen Asylstatus haben, nicht abgeschoben werden, kritisierte Jarolim.

 
Quelle: krone.at

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Neuer Handels-KV: Mehr für Einsteiger, weniger für Ältere

Die 400.000 Angestellten im Einzel-, Groß- und Kfz-Handel bekommen beginnend mit 1. Dezember 2017 ein neues Gehaltsschema. Berufseinsteiger verdienen künftig mehr, dafür wird die Einkommenskurve insgesamt flacher.

Älteren Beschäftigten werden in Zukunft weniger Vordienstzeiten angerechnet, wodurch sie eher finanzierbar werden sollen. Darauf haben sich die Sozialpartner nach dreieinhalb Jahren geeinigt.

Was die Umstellung die Handelsbetriebe kosten wird, wurde heute bei einem Pressegespräch nicht gesagt. Von den Angestellten in bestehenden Beschäftigungsverhältnissen werde niemand schlechter gestellt: „Niemand verliert Geld“, sagte Handelsobmann Peter Buchmüller. Das Mindestgrundgehalt für Angestellte mit Lehrabschluss beträgt künftig 1.600 Euro brutto im Monat. Spitzengewerkschafter Wolfgang Katzian sieht damit eine Benchmark für andere Branchen gesetzt.

Einigung auf unterschiedliche Beschäftigungsgruppen

Das Problem am Handelskollektivvertrag war die Palette an unüberschaubaren Beschäftigungsgruppen, teils für Berufe wie Geldboten und Datatypisten, die es gar nicht mehr gibt. Statt schwammiger Formulierungen wie „einfache und schwierige Tätigkeiten“ einigten sich Arbeitgeber und Gewerkschaft auf acht unterschiedliche Beschäftigungsgruppen - von einfachen Hilfstätigkeiten in Gruppe A und B über klassische Verkaufstätigkeiten mit oder ohne leitende Funktion (Gruppe C bis F) bis zur Geschäftsführungsebene (Gruppe G und H).

Die Firmen haben nun vier Jahre Zeit, also bis Dezember 2021, um das neue Gehaltssystem umzusetzen. Ein Umstieg müsse immer mit der gesamten Belegschaft erfolgen, nicht nur mit Teilen davon, hieß es.

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Pflege: Mazal für Einsatz von Arbeitslosen für Betreuung

Der Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal schlägt vor, Arbeitslose für die 24-Stunden-Betreuung am Land einzusetzen. Finanzielle Mittel aus der Arbeitslosenversicherung sollten in die Betreuung älterer Menschen „umgelenkt“ werden, sagte er. Dabei gehe es um Aufgaben für niedrig qualifizierte Menschen - und auch Asylwerber könnten dies bei geänderter Gesetzeslage tun.

Für Mazal passen ein „gegenleistungsloses Transfereinkommen“ und gleichzeitig 400.000 Arbeitslose systemisch nicht zusammen: „Wir haben Jobs, wir sollten sie als solche auch schön ausschildern und dann auch bezahlen.“ Die Vermittlung Arbeitsloser in ländliche Gemeinden ist für ihn jedenfalls zumutbar. Vorrangig gehe es auch nicht um Akademiker, betont Mazal: „Wir müssen hier die Kirche im Dorf lassen.“

„Ideale Situation“ für Integration

Vor allem für junge Frauen könnten von der neuen Struktur profitieren. Ihm schwebt ein „vielfältiges Netz“ von stationären Einrichtungen, Tageseinrichtungen aber auch präventiven Einrichtungen vor.

Mazal denkt auch in Richtung Migranten: „Aus meiner Sicht wäre das geradezu eine ideale Situation, Menschen in der Region zu integrieren.“ Die Wertschätzung für Menschen, die in kleinen Gemeinden Dienstleistungen verrichten, würde steigen. Allerdings, so stellt der Sozialrechtsexperte klar, sei dies durch die derzeitige Gesetzeslage natürlich nicht möglich.

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Kern will SPÖ-geführtes Finanz- und Wirtschaftsministerium

Bundeskanzler und SPÖ-Chef Christian Kern will für seine Partei nach der Nationalratswahl die Schlüsselressorts Finanzen und Wirtschaft einfordern. „Es ist Zeit, nach 31 Jahren ÖVP-Wirtschaftsministerium und 15 Jahren ÖVP-Finanzministerium hier eine Änderung herbeizuführen“, sagte Kern im Interview mit der „Tiroler Tageszeitung“.

Kern zufolge verfüge die SPÖ über „exzellente Kandidaten für den Finanzminister“. Der ÖVP spricht der Bundeskanzler die nötige Wirtschaftskompetenz ab: „Ich komme selbst aus der Wirtschaft und weiß, dass es hier noch viel Luft nach oben gibt.“ Kern verwies in diesem Zusammenhang auch auf die ehemaligen SPÖ-Kanzler Franz Vranitzky und Viktor Klima, die wie SPÖ-Ex-Finanzminister Hannes Androsch „einen starken wirtschaftlichen Hintergrund“ gehabt hätten.

So wie der neue ÖVP-Chef Sebastian Kurz seien auch die ÖVP-Parteiobleute der vergangenen Jahrzehnte wie Reinhold Mitterlehner, Josef Pröll, Wilhelm Molterer und Wolfgang Schüssel „alles reine Parteifunktionäre“, sagte Kern der Zeitung zufolge zudem. „Kein einziger davon war in der Wirtschaft tätig.“

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AK: Kinderbetreuungsgeld mit zwischenstaatlichen Tücken

Zwischenstaatliche Klärungen über die Zuständigkeit von Kinderbetreuungsgeld dürfen nicht zu Lasten der Eltern gehen

In den vergangenen Tagen hat ein Kinderbetreuungsgeld-Fall für mediales Aufsehen gesorgt: Eine junge Österreicherin, die in Wien lebt und ein Kind mit einem Slowenen hat, bekommt kein Kinderbetreuungsgeld, hat für sich und das Kind keine Sozialversicherung und durchlebt eine bürokratische Odyssee. "Das Kinderbetreuungsgeld hat Tücken", sagt Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie der AK Wien. "Es sollen nicht die Eltern und die Kinder darunter leiden, wenn sich zwei Staaten über die Zahlungszuständigkeiten beim Kinderbetreuungsgeld streiten." Daher fordert die AK, dass das Kinderbetreuungsgeld, das ja die Existenz des betreuenden Elternteils sichern soll, bei zwischenstaatlichen Abklärungen ohne Wartefrist ausbezahlt wird und Elternteil und Kind sozialversichert sind.

Innerhalb der Europäischen Union wird zunehmend Realität, dass Paare in verschiedenen EU-Staaten wohnen und arbeiten. Für diese ArbeitnehmerInnen und deren Angehörige kommt vorrangig das Kinderbetreuungsgeld und die Familienbeihilfe des Beschäftigungsstaates zur Anwendung. Sind die Elternteile in zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten erwerbstätig, ist jener Beschäftigungsstaat für die Zahlung zuständig, in dem das Kind mit dem Elternteil lebt. Der Staat, der die höhere Leistung vorsieht, muss die Differenz auf sein Leistungsniveau zahlen. "Aus der Beratungspraxis wissen wir, dass zwischenstaatliche Sachverhalte in Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgeld sehr komplex sein können und es bis zur Auszahlung einer Leistung zu erheblichen Verzögerungen kommen kann", sagt Ingrid Moritz.

Noch viel komplizierter werden diese Sachlagen, wenn die Mutter zum Vater, der in einem anderen Mitgliedsstaat lebt und arbeitet, keinerlei Beziehung oder Kontakt hat. Denn auch hier müssen die Familienleistungen zwischen den Staaten koordiniert werden. "Das heißt, dass die Gebietskrankenkasse das Kinderbetreuungsgeld an eine Alleinerzieherin nicht auszahlt, wenn sich der andere Elternteil in einem anderen Mitgliedsstaat befindet", sagt Ingrid Moritz.
Zuerst wird nämlich geprüft, welcher Staat überhaupt vorrangig zahlungszuständig ist. Danach kann erst ermittelt werden, wie hoch die Zahlung ausfällt, wenn auch der andere Staat einen Teil davon zahlen muss. Es kann auch vorkommen, dass sich die Träger beider Mitgliedsstaaten als unzuständig erachten. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Vater im anderen Mitgliedsstaat den Arbeitsplatz gewechselt hat oder arbeitslos wurde oder die erforderlichen Anträge auf die dortige Leistung einfach nicht stellt. Diese Informationen muss oft die Mutter erbringen. Vorschläge, dass die Mutter den Antrag im anderen Mitgliedsstaat selbst stellen könne, sind nicht praxistauglich.

"Nicht zumutbar ist jedenfalls die derzeitige Praxis, dass bis zu einer Klärung der Zuständigkeiten die Frauen überhaupt kein Kinderbetreuungsgeld erhalten und sie sowie das kürzlich geborene Kind während dieser Wartezeit auch nicht sozialversichert sind", sagt Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie der AK Wien.

Die AK fordert daher, dass das Kinderbetreuungsgeld bei zwischenstaatlichen Sachverhalten ohne Wartefrist ausbezahlt wird und die Sozialversicherung für Elternteil und Kind sichergestellt wird. Die Träger der zuständigen Staaten sollen ihre Zuständigkeiten bilateral klären, aber die Eltern sollen nicht mehr warten müssen, bis der Sachverhalt geklärt ist", sagt Ingrid Moritz.

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younion-Meidlinger: „Drei Tage, drei Erfolge“

 

Innerhalb von nur drei Tagen konnte younion _ Die Daseinsgewerkschaft drei Erfolge feiern.

Mit unserer Kampagne "Herz braucht mehr" für Niederösterreichs KinderbetreuerInnen haben wir bereits 10.000 Unterschriften gesammelt! younion-Vorsitzender Christian Meidlinger: „KinderbetreuerInnen müssen für ihren täglichen Einsatz mehr bekommen. Wir haben vier konkrete Forderungen, die noch weiterhin mit einer Online-Unterschrift unterstützt werden können. Dabei geht es neben einer verbesserten Ausbildung auch um Weiterbildungsmöglichkeiten, einem klaren Berufsbild und um eine Bezahlung, die den Anforderungen gerecht wird.“

Ein großer Verhandlungserfolg ist die Einigung rund um den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV). Eine Privatisierung ist endgültig vom Tisch, die rund 30.000 MitarbeiterInnen bleiben Gemeindebedienstete, mit allen Rechten und Pflichten. Christian Meidlinger: „Viele KollegInnen waren verunsichert, jetzt können sie endlich aufatmen. Mit der Umwandlung des KAV in eine Anstalt des öffentlichen Rechts kann nun auch intensiv an notwendigen Verbesserungen gearbeitet werden.“

Noch eine Einigung mit der Stadt Wien bringt große Veränderungen: die Besoldungs- und Dienstrechtreform. Dabei wurde sicherstellt, dass sich für bestehendes Personal nichts ändert. Neueintretende erwartet ab 2018 ein höheres Einstiegsgehalt und ein modernes Dienstrecht. Christian Meidlinger: „Die Reform ist ein starkes Signal einer funktionierenden Sozialpartnerschaft. Wir konnten Lösungen finden, die für alle vertretbar sind. Die Besoldungsreform bringt auch einen Mindestlohn von 1.670 Euro brutto. Ein wertvoller Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit!

Meidlinger abschließend: „Ich bedanke mich bei allen, die diese Erfolge ermöglicht haben. Unser Zusammenhalt macht uns stark!“

 

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U-Bahn Stars oder Bettelmusikanten?

Die Sektion Musik der younion _ Die Daseinsgewerkschaft begrüßt die Öffnung der Wiener U-Bahnstationen für Musikdarbietungen, eine Öffnung, die es in anderen Metropolen der Welt schon lange gibt. „Eine gute Idee, und längst fällig“, erklärt Peter Paul Skrepek, Musiker und Interessenvertreter, „aber die Wiener Rahmenbedingungen sind unzumutbar!“

Von Anfang an stellte Stadträtin Ulli Sima klar, dass nur die Besten auftreten dürften. Sie kündigte ein obligatorisches Casting mit Teilnahmegebühr an.
Sowohl für das Casting als auch für die späteren Aufführungen sollen keine Gagen bezahlt werden. Dafür verlangen die Wiener Linien zeitlich und örtlich unbeschränkt sämtliche Rechte an den Darbietungen für Weiterverwertungen; also nicht nur im Zuge einer Werbekampagne. Sie dürfen diese Rechte auch an Dritte weitergeben, während die Musikerinnen und Musiker die Wiener Linien schad- und klaglos halten müssen. Kurzum: die Musikschaffenden sind für alles verantwortlich, erhalten dafür jedoch kein fixes Entgelt.

„Als Gewerkschaft treten wir für faire Entlohnung ein“, sagt Vorsitzender der Sektion Musik Peter Paul Skrepek. „Doch unser Ansprechpartner ist dazu keinesfalls bereit. Vielmehr verweist er auf die Praxis in Paris oder New York. Ein Vergleich, der ihn selbst der Unstatthaftigkeit bezichtigt, denn dort ist von einer verpflichtenden Gratis-Rechteabtretung keine Rede.“ Das Angebot der Wiener Linien, den ersten zehn Ensembles „die Möglichkeit zu geben, beim U1-Eröffnungsfest zu spielen“, ist nur der Versuch einer Kompensation. Außerdem ist die U1-Eröffnung am 2. September ein einmaliges Ereignis, was zur Förderung der Bekanntheit erfahrungsgemäß unzureichend ist.

„Undurchsichtig bleibt die Abwicklung der Aktion über einen „Verein für Straßenkunst“. Wird hier eine Verwaltung finanziert, während die Künstler mit nichts abgespeist werden?“, so Skrepek abschließend.

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KAV-Einigung ist eine gute Nachricht für Beschäftigte

Eine mögliche Privatisierung ist nun endgültig vom Tisch! Der KAV wird neu organisiert und in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt. So bleiben alle Beschäftigten im Gemeindedienst!

Damit ist eine zentrale Forderung der younion-FSG umgesetzt! Denn eine Ausgliederung hätte massive Nachteile bringen können!

Es konnte außerdem erreicht werden, dass alle Vereinbarungen mit Personalvertretung und Gewerkschaft bestehen bleiben und durch die Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts nicht berührt werden.

Auch die künftige Mitsprache der Beschäftigten wurde abgesichert! So erhalten PersonalvertreterInnen und BetriebsrätInnen Sitze im neuen Aufsichtsrat.

Auch die Finanzierung des KAV wurde auf eine tragende Säule gestellt. Der KAV erhält Finanzhoheit durch eine mindestens fünfjährige Zuschussvereinbarung.

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