Asylanträge 2016 im Vergleich zu 2015 deutlich gesunken

Die Zahl der Asylanträge in Österreich lag 2016 bei 42.073 Ansuchen und ging damit gegenüber dem Rekordjahr 2015 mit 90.000 Anträgen um 52,4 Prozent zurück. Die von der Regierung verordnete Kapazitätsgrenze von 37.500 Asylverfahren wurde zu 96 Prozent erfüllt. 36.030 Personen wurden 2016 zum inhaltlichen Verfahren zugelassen, heißt es in einem der APA vorliegenden Vortrag an den Ministerrat.

Deutliche Steigerung gegenüber Jahren davor

Die Asylantragszahlen bewegten sich „weiterhin auf hohem Niveau“, wie Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) darin festhält. Zwar gebe es gegenüber 2015 einen deutlichen Rückgang, gegenüber 2014 sei jedoch eine Steigerung von 49,9 Prozent und zu 2013 (17.503 Asylanträge) sogar ein Plus von 140,4 Prozent zu verzeichnen. Die wichtigsten Herkunftsstaaten waren im Vorjahr Afghanistan, Syrien, Irak, Pakistan und Iran.

14.819 Fälle aus 2016 noch offen

Von den 42.073 Asylanträgen 2016 wurden 27.254 oder 64,8 Prozent zum Verfahren zugelassen. Das bedeutet, dass hierzulande eine inhaltliche Prüfung durchgeführt wird und Österreich für die Führung des Asylverfahrens zuständig ist. In 14.819 Fällen oder 35,2 Prozent ist eine Zulassung zum Verfahren bisher nicht erfolgt. Diese werden ins Jahr 2017 mitgenommen.

Grafik zu Asylanträgen in Österreich

Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/BMI

12.987 Fälle davon befinden sich in einem laufenden Dublin-Verfahren. Für diese Verfahren könnten andere EU-Mitgliedsstaaten zuständig sein, entsprechende Konsultationen dazu werden derzeit geführt. In den verbleibenden 1.832 Fällen ist die Zulassung nicht erfolgt, da entweder noch das Alter der Asylwerber geklärt werden muss, wegen der kurzen Zeit seit der Antragstellung noch keine Zulassungsentscheidung getroffen wurde oder das Dublin-Verfahren abgeschlossen und die Zuständigkeit eines anderen EU-Staats festgestellt wurde.

„Obergrenze“ zu 96 Prozent erfüllt

Darüber hinaus wurden 2016 auch 8.776 Verfahren zugelassen, bei denen der Asylantrag bereits 2015 erfolgt war. In Summe ergibt das laut Innenministerium mit Stichtag 31. Dezember 2016 eine Zahl von 36.030 zum Verfahren zugelassenen Personen, die für die Berechnung der „Obergrenze“ von 37.500 relevant sind. Für 2017 wurde diese Kapazitätsgrenze mit 35.000 Verfahren festgelegt, wobei die ÖVP zuletzt eine Halbierung auf rund 17.000 forderte.

10.677 Personen haben Österreich 2016 wieder verlassen. 5.797 reisten freiwillig aus, 4.880 Personen wurden zwangsweise außer Landes gebracht. 2.582 davon landeten in Dublin-Mitgliedsstaaten, 2.298 in sonstigen Ländern.

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