Bundeskanzleramt „prüft“ CETA-Zusatzerklärung

Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) will die Zusatzerklärung zum Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) „jetzt nüchtern analysieren“. Das Papier selbst umfasse zwar nur vier Seiten, entscheidend sei aber das Zusammenspiel mit dem Vertrag, denn dort seien viele Dinge zu unklar formuliert, sagte Kern heute im Bundesrat.

Kern verteidigte seinen CETA-Kurs gegen Kritik der Ländervertreter. Er habe versucht, das Bestmögliche aus der Situation zu machen. Man müsse sich überlegen, „was für ein Druck auf Österreich laste, wenn wir dagegen sind“, sagte Kern. „Das ist kein Kinderfasching“, es gehe um globale Interessen. Er erinnerte daran, dass zu CETA bis vor wenigen Monaten keine Abstimmungen in den nationalen Parlamenten geplant waren.

„Billiger“ Vorwurf der „Schuldenmacherei“

Der nun ausverhandelte Zusatztext sei jedenfalls nicht als Vorwort zu verstehen, sondern eine bindende Erklärung, die mitunterzeichnet werden müsse, so Kern. Bundesrat David Stögmüller (Grüne) hatte Kern vorgeworfen, bei CETA umgefallen und auf den Kurs von Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) eingeschwenkt zu sein.

Zur Budgetrede von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) nächsten Mittwoch sagte Kern, das Ziel müsse sein, die Schuldenquote auf 80 Prozent oder darunter zu senken. Dem Vorwurf der „Schuldenmacherei“ trat er entgegen. „Das ist mir ein bisschen zu billig“, erklärte Kern, der auf das fehlende Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre und auf die Bankenrettungsprogramme - Stichwort Hypo - verwies.

Scharfer Clinch mit FPÖ-Bundesrat

Den Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ), der Kern zuvor lautstark kritisiert hatte, bat Kern, „schöne Grüße an die Kollegen Dobernig und Rumpold“ auszurichten. „Sie wissen ja, wo sie in den nächsten Jahren anzutreffen sein werden.“ Der ehemalige freiheitliche Landesrat Harald Dobernig sowie der Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold wurden kürzlich - unabhängig voneinander - zu zwei Jahren bzw. 33 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Beide Urteile sind mittlerweile rechtskräftig.

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