Neues Versammlungsrecht bekommt kurze Begutachtung

Das neue Versammlungsrecht dürfte doch zumindest einer kurzen Begutachtung unterzogen werden. Die SPÖ sprach sich heute für eine Ausschussbegutachtung aus, die ÖVP unterstützt das. Ein Beschluss in einer der April-Sitzungen des Nationalrats wird ungeachtet dessen angepeilt.

Die Änderungen im Versammlungsrecht sollen nicht nur Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker erschweren, sondern bringen auch eine 48-Stunden-Frist für die Anmeldung von Demonstrationen und einen Mindestabstand zwischen gegeneinander gerichteten Kundgebungen.

Zweiwöchige Frist

Die Regierung hat sich erst diese Woche auf das entsprechende Vorhaben verständigt, will es aber möglichst rasch durchziehen. Daher wird die Vorlage diese Woche als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht.

In der Folge soll eine zweiwöchige Kurzbegutachtung initiiert werden. Allfällige sich daraus ergebende Änderungen können dann bis zum angestrebten Beschluss am 26. oder 27. April eingearbeitet werden.

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