ÖGB will Behinderung von Betriebsratswahl strafrechtlich ahnden

Der ÖGB will die Be- oder Verhinderung von Betriebsratswahlen strafrechtlich ahnden. Wer etwa Arbeitnehmer kündigt, die einen Betriebsrat gründen wollen, soll also nach dem Strafgesetzbuch belangt werden können, fordert die Gewerkschaft in ihrem neuen Programm, das beim kommende Woche anstehenden ÖGB-Bundeskongress abgesegnet werden soll.

Derzeit könnten aus diesem Grund gekündigte Personen lediglich auf Wiedereinstellung klagen, bemängelte ÖGB-Experte Michael Trinko. Dafür müssten sie sich aber zunächst einen Rechtsbeistand organisieren und vor Gericht gehen. Der Arbeitgeber müsse dagegen im schlimmsten Fall lediglich den rechtskonformen Zustand wiederherstellen.

In Sachen Arbeitszeit will der ÖGB weiter eine Verkürzung mit vollem Lohnausgleich – anders als SPÖ-Chef Andreas Babler, der 32 Stunden nannte, legte man aber keine Zielzahl fest.
Auf EU-Ebene fordert der ÖGB, die Beitrittskriterien für neue Mitgliedstaaten nicht nur an wirtschaftlichen Faktoren auszurichten. So sollen etwa unabhängige Gewerkschaften, Kollektivvertragsverhandlungen bzw. Grund-und Menschenrechte EU-Beitrittsvoraussetzungen sein.

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