AK und ÖGB: Gut, dass die Bundesregierung bei der Steuerreform nachgebessert hat

Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und weniger Bürokratie durchgesetzt, Kritik an den Steuergeschenken für Großunternehmen bleibt aufrecht

„Die Nachbesserungen sind gute Nachrichten für alle ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen“, sagen AK Präsidentin Renate Anderl und ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Denn heute nach der Sitzung des Ministerrats wurde bekannt gegeben, dass es Änderungen bei der Steuerreform geben wird: Die geplante Senkung der Tarifstufen 2 und 3 wird - wie von AK, ÖGB und anderen Sozialpartnern gefordert – vorgezogen und bereits mit 1. Jänner 2022 bzw. 2023 (statt wie vorgesehen mit 1. Juli 2022 bzw. 2023) wirksam. Damit profitieren Beschäftigte nicht erst wie ursprünglich vorgesehen in einem halben Jahr von der Senkung. Anstelle der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge) für niedrige Einkommen werden jetzt die bestehenden Negativsteuerinstrumente wie der Sozialversicherungsbonus ausgeweitet und können schon in der Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 beantragt werden. „Das ist deutlich treffsicherer, gerechter und bedeutet weniger Bürokratie als die KV-Senkung“, sagt Anderl.

Auch die Einmal-Zahlung von 150 Euro für rund 750.000 Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher sowie Mobilitätsstipendiaten ist eine gute Nachricht, kann angesichts der hohen Inflationsrate aber nur ein erster Schritt sein.

 „Wir freuen uns, dass die Vorschläge von uns und dem ÖGB aufgegriffen wurden“, sagt Anderl. Großer Kritikpunkt bleibt aber weiterhin die Senkung der Körperschaftsteuer. „Nach unseren Analysen gehen drei Viertel der Entlastung an die 3.000 gewinnstärksten Betriebe des Landes", sagt Katzian. Notwendig angesichts der Corona-Krise wäre eine zielgerichtete Unterstützung von kleinen und mittleren Betrieben, vor allem in vom Lockdown betroffenen Branchen, eine bessere Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und mehr Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut. „Die Senkung der Körperschaftssteuer bedeutet Steuergeschenke für Großunternehmen. Sie kostet viel, bringt aber wenig. Daher sollten treffsichere Entlastungsmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen ergriffen werden“, sagen Anderl und Katzian.

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