Amtsgeheimnis: Länder für weitere Einschränkungen

Die Bundesländer fordern weitere Einschränkungen beim geplanten Informationsfreiheitsgesetz. So plädiert die steirische Landesregierung in ihrer Stellungnahme für die Einschränkung der Auskunftspflichten der Rechnungshöfe, damit über diesen Umweg keine Regierungsunterlagen öffentlich werden. Völlig ausgenommen werden möchte die Volksanwaltschaft. Die Begutachtungsfrist endet heute.

Rechnungshof soll nur „seine“ Produkte veröffentlichen

Die Steiermark wünscht sich, dass der Rechnungshof (RH) keine Unterlagen veröffentlichen soll, die ihm von der Landesregierung zur Verfügung gestellt wurden. Die Veröffentlichungspflichten der Landesrechnungshöfe sollten auf deren „Produkte“ beschränkt werden, heißt es in der Stellungnahme.

Außerdem will die Steiermark erreichen, dass Behörden Informationen nicht veröffentlichen müssen, die zwar in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, die ursprünglich aber von einer anderen Stelle stammen. „Es sollte eine Bestimmung aufgenommen werden, wonach die Information dann nicht erteilt werden muss, wenn eine zumutbare Möglichkeit einer Alternativbeschaffung gegeben ist“, heißt es in der Stellungnahme.

Geheimhaltung „im Interesse der Gesetzgebung“

Vorarlberg wiederum plädiert dafür, die Geheimhaltung „im Interesse der Gesetzgebung“ auf den „Wirkungsbereich der Gesetzgebung“ auszudehnen. Das deshalb, weil damit klargestellt wäre, dass beispielsweise Unterlagen über Immunitätsangelegenheiten von Abgeordneten oder die Wahl der RH-Direktoren nicht öffentlich gemacht werden müssen.

Die Präsidentschaftskanzlei wiederum geht davon aus, dass sie selbst festlegen darf, welche Informationen „zu verakten“ sind. Hintergrund: „Nicht zu veraktende Entwürfe und Notizen“ müssen auch nicht veröffentlicht werden. Und Verfassungs- sowie Verwaltungsgerichtshof gehen davon aus, auch künftig nicht wesentlich mehr Informationen als jetzt schon von sich aus veröffentlichen zu müssen.

Volksanwaltschaft will ausgenommen werden

Die Volksanwaltschaft möchte von den neuen Transparenzpflichten weitestgehend ausgenommen werden und keine Anfragen beantworten müssen, weil man ohnehin einer „Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit“ unterliege, wie Volksanwalt Peter Fichtenbauer schreibt.

Eine Ausnahme fordern auch Richter und Staatsanwälte: nämlich die klare Beschränkung der Auskunftspflichten auf die Justizverwaltung, die Rechtsprechung solle dagegen „zur Gänze“ ausgenommen sein.

Kritiker: Informationsfreiheitsgesetz „unzureichend“

Das Informationsfreiheitsgesetz enthält Bestimmungen zur Umsetzung der Auskunftspflicht, die die Regierung im Zuge der Reform des Amtsgeheimnisses plant. Während Medienvertreter und das Forum Informationsfreiheit die Pläne bereits als unzureichend kritisiert haben, fordern die oben genannten Institutionen noch weitergehende Einschränkungen.

Wie es mit der Vorlage weitergeht, ist offen. Zur Umsetzung der Reform des Amtsgeheimnisses braucht die Regierung jedenfalls eine Verfassungsmehrheit und damit entweder die Zustimmung von FPÖ oder Grünen.

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