Asylwerber: Liste mit gemeinnützigen Arbeiten liegt vor

Das Innenministerium hat die angekündigte Liste mit den gemeinnützigen Tätigkeiten für Asylwerber ausgearbeitet. Demnach sollen Flüchtlinge etwa als Schülerlotse arbeiten können oder Tiere und Kranke pflegen, berichtet der „Standard“ (Freitag-Ausgabe). Das Papier sei mit dem Koalitionspartner SPÖ akkordiert, heißt es.

32 verschiedene Tätigkeiten

Die aufgelisteten Hilfstätigkeiten für Bund, Länder und Gemeinden müssen „dem Wohle der Allgemeinheit“ dienen, „sozialen Charakter“ haben und dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze „ersetzen oder gefährden“. Ermöglicht werden sollen sie erst ab 16 bzw. 17 Jahren. Asylwerber sollen während der Tätigkeit auch unfallversichert sein und der „Sicherheits- und Gesundheitsschutz“ dürfe nicht unter die Mindeststandards fallen.

Die Liste der Beschäftigungsmöglichkeiten ist in mehrere Kategorien unterteilt mit insgesamt 32 verschiedenen Hilfstätigkeiten. So können Asylwerber in der Verwaltung administrative Tätigkeiten übernehmen, wie etwa kopieren oder Daten in Excel-Tabellen eintragen. Sie dürfen auch bei Grätzelfesten als Sprachmittler fungieren und etwa Flohmärkte und Sportfeste mitorganisieren.

Schneeräumen und Laubkehren

Im Rahmen der Landschaftspflege oder bei Friedhöfen dürfen Flüchtlinge künftig Straßen und Parkanlagen reinigen oder auch Sportanlagen und Spielplätze „betreuen“. Auch das Schneeräumen und Laubkehren auf dem Friedhof soll erlaubt sein.

Eine weitere Kategorie umfasst Soziales, Kindergärten und Schulen. So sollen sie etwa Schülerlotsendienste oder Besuchsdienste in der Altenbetreuung übernehmen können. Für Schulen sind etwa Dolmetschtätigkeiten angedacht. Flüchtlinge mit „einschlägiger Qualifikation“ dürfen auch in der Kinder- und Jugendfürsorge mithelfen.

Auch Tätigkeit in Krankenhäusern

Asylwerber aus „Gesundheitsberufen“ dürfen auch in Gemeinde- und Landeskrankenhäusern tätig sein. Menschen mit entsprechender Ausbildung sollen aber nicht auf Dauer Hilfsdienste gemeinnützig ausüben.

Weitere gemeinnützige Tätigkeiten sind in den Bereichen Umwelt, Abfall und Tiere, Kultur und Freizeit sowie „Sonstiges“ geplant. Nicht erlaubt sei es, Asylwerber für andauernde Arbeiten einzusetzen, die Arbeitssuchenden zur Verfügung stehen und vom AMS vermittelt werden können. Auch für Tätigkeiten in „gewinnorientierten Unternehmensbereichen der Gebietskörperschaften“ und Dienstleistungen in Privathaushalten gebe es keine Erlaubnis.

Go back