Beschäftigungsbonus: EU prüft Vereinbarkeit mit Recht

Die EU-Kommission prüft weiterhin die Vereinbarkeit des Beschäftigungsbonus in Österreich mit EU-Recht. „Die Europäische Kommission analysiert derzeit das österreichische Gesetz zum Beschäftigungsbonus vor dem Hintergrund der EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit“, teilte EU-Kommissionssprecher Christian Wigand heute in Brüssel mit.

Keine Probleme bei Beihilfenrecht

Was das Beihilfenrecht betreffe, so hätten die zuständigen Stellen den österreichischen Behörden mitgeteilt, dass sie keine Notwendigkeit einer weiteren Prüfung sehen. Es gebe „derzeit keine zwingenden Gründe dafür, die Maßnahme auf der Grundlage des EU-Beihilfenrechts weiter zu prüfen“, heißt es in einem Schreiben der Brüsseler Behörde an Österreich, das der APA vorliegt.

Allerdings wird darauf hingewiesen, dass „dies keinen Einfluss auf die Haltung der Kommission zu möglichen anderen Verstößen gegen EU-Recht hat, vor allem in Bezug auf Artikel 45 AEUV“. Dabei handelt es sich um die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Bonus wackelt

Mit dem noch von der Großen Koalition beschlossenen Beschäftigungsbonus werden die Lohnnebenkosten für zusätzliche Beschäftigte ab Juli dieses Jahres für die Dauer von drei Jahren gefördert. Konkret soll die Hälfte der zusätzlichen Lohnnebenkosten refundiert werden. Die Regierung erwartete sich davon eine Belebung des Arbeitsmarktes.

Doch der Bonus wackelt: ÖVP und FPÖ erwägen ein Aus oder eine Kürzung für die erst im Juli in Kraft getretene Maßnahme. Zudem will das Finanzministerium das Geld für bereits beantragte Boni nicht freigeben - die Maßnahme verstoße gegen EU-Recht. Vor dem Beginn der heutigen Koalitionsverhandlungen bestätigten beide Parteien, dass der Beschäftigungsbonus zur Disposition steht.

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