Bundesrat: SPÖ hat nun Veto bei Verfassungsgesetzen

Mit dem Erreichen eines 21. Mandats im Bundesrat nach den Kärntner Landtagswahl hat die SPÖ nicht nur mit der ÖVP gleichgezogen, sie hat auch die wichtige Hürde eines Drittels der insgesamt 61 Mandate genommen. Damit verbunden sind Vetorechte bei bestimmten Verfassungsgesetzen.

Konkret wenn Länderkompetenzen eingeschränkt werden, verfügt die SPÖ damit alleine über die Möglichkeit, in der Länderkammer ein absolutes (nicht nur aufschiebendes) Veto gegen Verfassungsgesetze und Bestimmungen sowie auch Staatsverträge einzulegen, wie die Partei heute in einer Aussendung betonte. Diese brauchen nämlich nicht nur im Nationalrat, sondern auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit.

Gesetze können per Drittelbeschwerde angefochten werden

Zusätzlich hat die sozialdemokratische Bundesratsfraktion im Alleingang die Möglichkeit, Gesetze per Drittelbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. Weiters können die roten Bundesräte Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen, die dann (wenn auch wegen der Mehrheit von ÖVP und FPÖ aussichtslos) den gesamten Gesetzgebungsprozess durchlaufen.

In der Aussendung der steirischen Bundesräte Elisabeth Grossmann, Hubert Koller und Martin Weber wurde betont, das man diese Rechte „aktiv und mit Bedacht“ nutzen wolle, zumal die SPÖ-Nationalratsfraktion keine vergleichbaren Möglichkeiten hat. Sollte sich NEOS, wie in Aussicht gestellt, in der einen oder anderen Angelegenheit als Mehrheitsbeschaffer hergeben, könnten diese neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat besonders bedeutsam werden, hieß es.

Man wolle allerdings nicht einfach „etwas verhindern, weil wir es verhindern können“, betonte Inge Posch-Gruska, Fraktionsvorsitzende der SPÖ-Bundesräte auf APA-Anfrage: „Wir würden es nur dann machen, wenn es wirklich notwendig ist.“ Denkbar wäre das etwa, wenn die Länder im Sozialbereich, beispielsweise bei der Kinderbetreuung, allein gelassen würden.

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