Demorichtlinie mit weniger Möglichkeiten als angedacht

Die vom Innenministerium seit Tagen angekündigte Richtlinie für Demonstrationen beinhaltet weniger Möglichkeiten als im Vorfeld geplant. Die ursprünglich angedachten Möglichkeiten der Untersagung oder Auflösung einer Versammlung sind kein Thema mehr. Die Richtlinie beinhaltet nun drei Punkte: Analyse der Socia-Media-Aktivitäten der Anmelder, enger Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden und stärkere personelle Präsenz der Polizei.

Die Idee für die Richtlinie war nach Problemen mit Versammlungen von „Coronavirus-Leugnern“, die von Rechtsradikalen dominiert waren, entstanden. Angekündigt war ursprünglich eine Richtlinie, die sich in vier Hauptbereiche gliedert: Analyse der Anmeldung bereits im Vorfeld, Möglichkeiten der Untersagung einer Versammlung, Möglichkeiten der Auflösung einer Versammlung und die einsatztaktische Vorgehensweise bei der notwendigen Auflösung von Versammlungen. Davon ist nur der erste Punkt übrig geblieben, wie aus einer Medienunterlage des Ministeriums von gestern hervorgeht.

Mehr Fokus auf Soziale Netzwerke

Künftig soll die Analyse der Anmeldungen im Vorfeld verstärkt werden. „Die bisherigen Erkenntnisse zeigen, dass die Versammlungen über Soziale Medien beworben werden. Oftmals in einem Ausmaß, das die gemeldete Teilnehmerzahl weit übersteigen lässt. Darüber werden auch dem Strafrecht zuwiderlaufende Postings entsprechend in die Beurteilung mit einfließen. Das verbale Eskalationspotenzial ist ein entscheidender Faktor bei der Untersagung einer Versammlung“, heißt es in dem Papier.

Als zweiter Punkt wird der enge Austausch zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden über die Anmelder von derartigen Versammlungsvorhaben angeführt. „Die bisherigen Erfahrungen zeigen einen bundesweit identen Kreis von Anmelderinnen und Anmeldern. Insbesondere erfolgt auch ein enger Austausch zwischen den Landespolizeidirektionen über strafbare Handlungen (Verwaltungsübertretungen, gerichtlich strafbare Handlungen) die bei Versammlungen wahrgenommen wurden.“

„Personelle Präsenz“

„Personelle Präsenz ist ein wesentlicher Faktor um die rechtskonforme Umsetzung einer Versammlung gewährleisten zu können“, lautet der dritte Punkt der Richtlinie. Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit werde bundesländerübergreifend den personellen Einsatz koordinieren und Polizeikräfte auch bundesländerübergreifend einsetzen. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der 3-D-Philosophie (Dialog, Deeskalation, Durchgreifen) würden natürlich weiterhin beachtet.

Das Innenministerium ergänzte am Abend, dass es sich bei dem herausgegebenen Medienpapier nur um die Eckpunkte der Richtlinie handle. Die Richtlinie umfasse mehrere Seiten und werde bald zur Gänze präsentiert werden.

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