„Ibiza“-U-Ausschuss: Fraktionen fordern gesamtes Video

Die Fraktionen haben nach der Sonderpräsidiale zum U-Ausschuss gestern einheitlich auf die vollumfängliche Vorlage des „Ibiza-Videos“ gedrängt. „Es gibt den einheitlichen Wunsch, das gesamte Video zu bekommen“, berichtete Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) im Anschluss. Die Option eines ergänzenden Beweisbeschlusses soll vorerst nicht gezogen werden.

Schließlich sei das Video bereits Gegenstand des grundsätzlichen Beweisbeschlusses, hieß es unisono. Und man erwarte, dass diesem nun nachgekommen werde.

Dass etliche Medien aus dem Video zitieren, der U-Ausschuss aber im Dunkeln tappt, sei ein „inakzeptabler Zustand“, so Sobotka. Etwas deutlicher wurden die Oppositionsvertreter: „Ganz besondere Pflanzerei“ (NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger) oder „kuriose Situation, die dem Parlamentarismus insgesamt schadet“ (SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried).

Ministerien am Zug

Falls das Justizministerium nicht im Besitz des gesamten Videos ist, dann müsse eben das Innenministerium liefern. Das ist laut Sobotka der einhellige Wunsch. Schließlich sei das Video dort transkribiert und veraktet worden. Falls das Ministerium eine andere Rechtsansicht habe, müsse der U-Ausschuss eine Nachfrist setzen und in letzter Konsequenz zum VfGH gehen.

Jedenfalls liege die Handlungsweise beim Ausschuss selbst und nicht beim Präsidenten, nahm sich Sobotka aus der Pflicht. Ihm fehle die Rechtsgrundlage. Das sehen SPÖ, FPÖ und NEOS jedoch anders, die sich ein vehementeres Auftreten und mehr Initiative vom Nationalratspräsidenten in dieser Causa wünschen. Für die Grünen nahm Klubobfrau Sigrid Maurer an der Präsidiale teil. Statement gab es von ihr danach aber keines.

Innenministerium sieht sich für Video nicht zuständig

Das Innenministerium sieht sich für die Lieferung des gesamten „Ibiza“-Videos an den U-Ausschuss nicht zuständig. In einer knappen schriftlichen Stellungnahme an die APA meinte man, dass vielmehr das Justizministerium am Zug sei.

Der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) liege das gesamte Videomaterial ungekürzt vor, zusätzlich auch noch ein mehr als 100 Seiten starker Auswertungsbericht des Videos, wurde in der Stellungnahme argumentiert: „Die Verfahrensordnung regelt daher klar die Zuständigkeit des Justizministeriums zur Vorlage des Videos.“

Go back