Kinderbetreuung: Erweiterte Öffnungszeiten kaum prioritär

Nicht alle Länder fördern bei der Kinderbetreuung Angebote speziell für die Vereinbarkeit von Vollzeitberuf und Familie. Das zeigt eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Familienministerin Sophie Karmasin an die Grünen.

Nur zwei Länder - Wien und Vorarlberg - schufen mit den Bundesmitteln überwiegend Plätze mit erweiterten Öffnungszeiten, auch bei der Förderung der Personalkosten gibt es große Unterschiede.

Der Bund stellt den Ländern mittels 15a-Vereinbarung zwischen 2014 und 2017 insgesamt 305 Mio. Euro für den Kindergartenausbau zur Verfügung - 2014 waren es 100 Mio. Die Länder müssen diese Mittel kofinanzieren, im Vorjahr zu 50 Prozent. Die Mittel können für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden, etwa für Investitionen in ganz neue Plätze, für Personalkosten und für räumliche Verbesserungen.

Viele nahmen Zusatzmittel nicht in Anspruch

Konkret definiert und höher dotiert werden Betreuungsplätze, die eine Vollzeitbeschäftigung beider Elternteile ermöglichen, und zwar gemäß dem Vereinbarungsindikator (VIF): Sie müssen mindestens 47 Wochen im Jahr und mindestens 45 Wochenstunden zur Verfügung stehen. Für jeden neuen Platz in dieser Kategorie gibt es 4.500 Euro Zuschuss. Zudem können die Personalkosten für erweiterte Öffnungszeiten gefördert werden.

Das nahmen das Burgenland, Oberösterreich und Tirol allerdings gar nicht in Anspruch. Wien dagegen setzte dafür über 5,5 Millionen Euro an Zuschüssen fürs Personal ein. Niederösterreich meldete 1,12 Mio. Euro, Kärnten 954.000 Euro, Salzburg rund 150.000 Euro und Vorarlberg 1,15 Millionen. Von der Steiermark wurden noch keine Zahlen abgerechnet.

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