Österreichischer Gewerkschaftsbund / Bgm. Gerhard Johann Peter Köfer
ÖGB stellt klar: Vergleich wird nicht angenommen. Rechtmäßigkeit der Gewerkschaftswahl in Spittal an der Drau – Kritik an politischer Einflussnahme und unsachlicher Medienkampagne
Im Zusammenhang mit aktuellen medialen Darstellungen rund um die Gewerkschaftswahl in Spittal an der Drau nimmt der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), vertreten durch seinen Rechtsanwalt Mag. Michael Pilz, wie folgt Stellung:
Zunächst ist festzuhalten, dass die betreffende Gewerkschaftswahl ordnungsgemäß, korrekt und unter Einhaltung sämtlicher demokratischer und rechtlicher Grundsätze durchgeführt wurde. Insbesondere wird der Behauptung entschieden widersprochen, es habe „keine geheime, korrekte und demokratische Wahl“ stattgefunden. Diese Darstellung ist schlichtweg unrichtig. Die Wahl wurde zu keinem Zeitpunkt beeinsprucht, was ihre formale und inhaltliche Rechtmäßigkeit zusätzlich unterstreicht.
Besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang das Verhalten von Herrn Gerhard Köfer, der sich am 11.11.2025 in unzulässiger Weise in den Wahlvorgang eingemischt hat. Konkret hat er sich sowohl die Originale des Wählerverzeichnisses als auch des Abstimmungsverzeichnisses – jeweils mit sensiblen und vertraulichen personenbezogenen Daten der Wähler – bringen lassen und über mehrere Stunden hinweg nicht zurückgegeben. Dies stellt einen gravierenden Eingriff in die Integrität eines demokratischen Wahlprozesses dar.
Herr Gerhard Köfer führt offenbar eine gezielte Medienkampagne gegen den ÖGB, die darauf abzielt, das Vertrauen in gewerkschaftliche Strukturen und demokratische Prozesse nachhaltig zu beschädigen. Diese Vorgangsweise wird seitens des ÖGB mit Nachdruck zurückgewiesen.
Als besonders schwerwiegendes politisches Fehlverhalten ist zudem die Veröffentlichung eines bedingten Vergleichs durch Herrn Köfer zu bewerten. Dieser Text war von den Parteien noch nicht genehmigt und deshalb ausdrücklich widerrufbar. Köfer, der selbst an den Vergleichsverhandlungen teilnahm, wusste ebenso wie sein Anwalt, dass der Vergleich erst von den Gremien des ÖGB und dessen Landesvorsitzenden René Willegger genehmigt hätte werden müssen, um rechtswirksam zu werden, „Die Veröffentlichung des Inhalts von Vergleichsgesprächen, die noch nicht abgeschlossen sind, ist ein gänzlich unüblicher Bruch der Vertraulichkeit solcher Gespräche und zeigt, dass es Köfer nicht um eine Lösung, sondern um kurzfristige öffentliche Aufmerksamkeit geht“ kritisierte Rechtsanwalt Mag. Pilz in diesem Zusammenhang das Vorgehen von Köfer und dessen Anwalt.
Der ÖGB hält ausdrücklich fest, dem vorliegenden Vergleich nicht zuzustimmen und diesen auch heute bei Gericht zu widerrufen. Der ÖGB hält außerdem fest, weiterhin an einer außergerichtlichen einvernehmlichen Beilegung des Konflikts interessiert zu sein. Diese müsse aber auf Augenhöhe und im beiderseitigen Einverständnis erfolgen.
