Registrierkassen: Erleichterungen auf Weg gebracht

Im Finanzausschuss im Parlament sind gestern Erleichterungen in der Registrierkassenpflicht auf den Weg gebracht worden. Kommende Woche steht die Abstimmung im Plenum bevor.

Der Zusatzantrag von SPÖ und ÖVP bringt eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht für Umsätze außerhalb fester Räumlichkeiten, wenn diese unter 30.000 Euro pro Jahr bleiben. Bis zur selben Umsatzgrenze entfällt die Registrierkassenpflicht für Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten. Die Losung wird hier durch die „Kalte-Hände-Regelung“ ermittelt.

Ausnahmen für Buschenschenken und Vereine

Auch Buschenschenken bekommen Erleichterungen. Die Frist zur Einrichtung eines Registrierkassensystems mit Vorkehrungen gegen Manipulationen wird um drei Monate bis zum 1. April 2017 verlängert, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Keine Registrierkassenpflicht gilt künftig auch beim Kantinenbetrieb gemeinnütziger Vereine, sofern die Kantine maximal 52 Tage im Jahr geöffnet hat und nicht mehr als 30.000 Euro umsetzt. Ausnahmen gibt es auch bei der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.

Bei Veranstaltungen im Ausmaß von bis zu 72 Stunden im Jahr entfällt für die Vereine die Registrierkassenpflicht. Das gilt auch für ortsübliche Feste von Bezirks- und Ortsorganisationen politischer Parteien mit bis zu 15.000 Euro Jahresumsatz.

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